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!Hilfe!Seit 2 Jahren falsche Bescheide!

Begonnen von Mara, 21. Mai 2022, 14:16:50

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0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Mara

 :help:

 Hallo Ottokar,Wolf27 und  ihr anderen Lieben !

Bin total verzweifelt . Ich hoffe Ottokar oder Wolf27 können mir helfen 😪Ich glaube alle meine Bescheide seit Frühjahr 2020 sind falsch🙈

 Ich bin seit Januar 2020 von meinem Mann  getrennt.Ich lebe mit meiner 3 einhalb Jährigen Tocher in einer anderen Stadt.
 Ich bekomme Trennungsunterhalt,Kindesunterhald und von meinem Mann plus Kindergeld.

Bis April 2020 hat er mir den Trennunhsunterhalt und Unterhalt fürs Kind immer aufs Konto überwiesen und im Mai bekam ich dann Post von der Stadt Oberhausen,dass ab sofort das Geld zu ihren Händen geht und ich es dann vom Jobcenter bekomme.

Ich habe gedacht,dass liegt bestimmt daran weil er ab Mai 2020  in Kurzarbeit geht und habe das so akzeptiert.

Von Januar 2020 bis März 2020 wohnten wir bei meiner Freundin und ab April 20 zogen wir in unserer Wohnung.

Ich bekam unzählige Bescheide nonstop kamen irgendwelche Änderrungen.Zu Beginn war es noch überschaubar und da stand auch Trennungsunterhalt,Kindergeld oder Unterhalt fürs Kind aber irgendwann ist das so kompliziert geschrieben worden,dass ich keinen Überblick habe,was ich an Unterhalt von meinem Mann bekomme.

Mitlerweile glaube ich,dass es extra gemacht wird um einfach keinen Überblick zu haben,wenn sie was unterschlagen !

So jetzt kommt es .Er hat mir gesagt,dass er weiterhin unsere Krankenversicherung zahlt ,da ich ja immernoch verheiratet bin.Sowas wusste ich z B garnicht. Dann habe ich ihn gebeten alles auszudrucken,was er damals an Unterhalt mir gesendet hat plus ab dem Zeitpunkt wo er die Summen an die Stadt Oberhausen gesendet hat und ich stelle fest,das mir ca.60€ oder sogar noch mehr seit vielen Monaten  fehlen .Jetzt hatte er aber noch ein Schreiben bekommen,da musste er ca .2000€ an Rückstand für 6 Monate  zahlen,da er wohl hätte mehr zahlen müssen. Somit hat er jetzt mehr Unterhalt an uns gezahlt als ich vom Jobcenter erhalten habe bzw.ich habe ja dann theoretisch mehr von meinem Mann an Unterhalt bekommen als vom Jobcenter und ich wurde über nix informiert .

Leute ich habe keinen Überblick mehr .Ich brauche jemanden,der das alles überprüft. Wenn die Rückstände zurückfordern können ,kann ich auch mein Geld zurückfordern,was mir zuwenig von Unterhalt von meinem Mann ausbezahlt wurde.Er hat somit ca. 640€ immer der Stadt  überwiesen und ich bekam davon nur 580€ .Das ist dich nicht rechtebs? 

 Mir geht es hier nicht nur um die Richtigkeit,sondern auch ,falls ich meine Nebenkostenrechnung erhalte und Guthaben erhalte(was der Fall sein wird) möchte ich wissen,wieviel ich sozusagen aufstockendes Hartz 4 die Monate erhalten habe,weil ich ja eine Koplette Summe bekomme aber es ist nur ein geringer Teil ,was ich von diesen Betrügern tatsächlich erhalte und somit bekommen sie nur einen kleinen Teil zurück ,weil ich sozusagen nicht viel von ihnen an Leistungen bekommen habe die ganzen Monate. Und von ihm bekommen wir ca 640€ davor waren es sogar noch mehr .

Ich hatte mal einen Termin bei meiner Fallbetrerin und die sagte mir ja sie bekommen ja  1200€ vom Amt und ich sagte nein ich bekomme nur einen Teil . sehen sie das nicht im System? Fragte ich sie. Sie war ruhig.Anscheinend weiss sie das nicht.

 Ich weiss nicht zu wem ich gehen kann,der das alles überprüft. Ich bin alleinerziehend und wirklich sehr überfordert .Ich habe seit April 2022 einen Minijob in einer Ganztagsschule.Das ist auch ein Problem,da ich für April dem Jobcenter Geld zurückzahlen muss,wegen Überzahlung für April aber dann denke ich mir ich will auch das zurück,was mir von meinem Mann  nicht ausgezahlt wurde. Ich glaube das ist nachvollziehbar.

Mir gehts aber vorallem um die Richtigkeit,ich will wissen wieviel ich tatsächlich nur vom Amt abhängig war bzw.bin die ganzen Monate und  es wahrscheinlich noch länger sein werde nur dann bin ich erleichtert,wenn ich nur gering hilfebedürftig bin und die lassen mich in Ruhe und ich muss keine Angst haben,dass ich viel von den Nebenkosten abgeben muss.

Ich wünsche keinem ,dass er jemals vom Amt abhängig ist.Das kann echt krank machen vorallem,wenn man unter Druck steht von denen😔

Ich habe während Corona eine Weiterbildung gemacht,selbst bezahlt und mir selber den Job in der Ganztagsschule gefunden und das in meiner Lage ,die wirklich sehr schlimm war und ganz alleine mit kleinkind .Deshalb will ich das hier richtig stellen und wenn sie was falsch gemacht haben,will ich mein Geld wieder haben! Bitte entschuldigt,wenn ich etwas unverständlich geschrieben habe aber das macht mich so wütend und fühle mich total Hilflos.Ich wohne in einer sehr armen Stadt die wirklich tital chatastrophe ist .Ich komme mir vor,als wäre ich nicht in Deutschland 😔Ämter total unterste Schublade.Egal wo ich hingehe die Leute sind sehr unsotial.Ich finde das total beängstigend.Deshalb wende ich mich an euch ,und bitte um Hilfe 😟Ich danke euch vom ganzen Herzen !

Whoops

Hallo Mara,

Kannst du die Bescheide mal anonymisiert hochladen? Ohne die wird dir niemand helfen können.

Ottokar

Zitat von: Mara am 21. Mai 2022, 14:16:50Bis April 2020 hat er mir den Trennunhsunterhalt und Unterhalt fürs Kind immer aufs Konto überwiesen und im Mai bekam ich dann Post von der Stadt Oberhausen,dass ab sofort das Geld zu ihren Händen geht und ich es dann vom Jobcenter bekomme.
Unterhaltsgläubiger sind du und dein Kind, nicht die Stadt Oberhausen. Die Stadt hat keinerlei Anspruch auf Trennungs- und Kindesunterhalt.
Hier stimmt also irgend etwas ganz und gar nicht.
Kannst du dieses Schreiben mal anonymisiert hier einstellen?

Zitat von: Mara am 21. Mai 2022, 14:16:50Leute ich habe keinen Überblick mehr .Ich brauche jemanden,der das alles überprüft. Wenn die Rückstände zurückfordern können ,kann ich auch mein Geld zurückfordern,was mir zuwenig von Unterhalt von meinem Mann ausbezahlt wurde.Er hat somit ca. 640€ immer der Stadt  überwiesen und ich bekam davon nur 580€ .Das ist dich nicht rechtebs? 
Diese Frage kann ich nicht beantworten, da dieses Prozedere höchst suspekt ist.
Wie schon geschrieben, hat die Stadt keinerlei Anspruch auf Trennungs- und Kindesunterhalt.
Und ein Verfahren, wonach der Kindsvater Trennungs- und Kindesunterhalt an die Kommune zahlt und dieses den dann an die Unterhaltsgläubiger auszahlt, gibt es meinem Wissen nach nicht.
Vorstellbar wäre lediglich der Fall, dass der Kindsvater mangels Einkommen keinen Unterhalt mehr zahlen kann, aber dann würde der Trennungsunterhalt entfallen und das Jugendamt stattdessen Unterhaltsvorschuss fürs Kind zahlen, wobei der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss fürs Kind auf das JC übergehen kann. D.h. dass KIndsmutter und Kind dann keinen Unterhalt und auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekämen (was sonst beides als Einkommen beim ALG II berücksichtigt würde), sondern stattdessen volles ALG II (ohne Anrechnung von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss).
Von wem bekamst du "nur 580€"?


Du solltest prüfen, ob Trennungs- und Kindesunterhalt (unzulässig) weiterhin vom JC als Einkommen berücksichtigt wurde, obwohl du diesen nicht mehr erhalten hast.
Sofern du das nicht allein kannst, solltest du dich aufgrund der Vielzahl der Bescheide hilfesuchend an einen Anwalt oder eine Beratungsstelle wenden, denn es ist unmöglich, soviele Unterlagen im Rahmen eines solchen Forums zu prüfen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


rioreisender

Zitat von: Mara am 21. Mai 2022, 14:16:50:help:

 Hallo Ottokar,Wolf27 und  ihr anderen Lieben !

Bin total verzweifelt . Ich hoffe Ottokar oder Wolf27 können mir helfen 😪Ich glaube alle meine Bescheide seit Frühjahr 2020 sind falsch🙈

Ich bin zwar nicht Ottokar oder Wolf27


Die Widerspruchsfrist bei Bescheiden beträgt 3 Monate. Enthält der Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung, beträgt die Widerspruchsfrist 1 Jahr, gerechnet jeweils ab Zustellung der Bescheide.

Ich würde an Deiner Stelle bzgl. aller Bescheide, auf Die Du Dich beziehst, -am besten noch heute- Widerspruch, hilfsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, äußerst hilfsweise das zulässige Rechtsmittel einlegen..  Widerspruch per Fax an das zuständige Jobcenter, schreib dazu, dass Du Dich auf alle Bescheide seit Anfang 2020 beziehst und dass eine Begründung folgt.

Bei den Bescheiden, bei denen die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, könntest Du jedenfalls noch § 27 SGB X Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versuchen.

Da Du selbst schreibst, dass Du den Überblick verloren hast und aufgrund der Komplexität des Sachverhalts würde ich Dir aber dringend raten, Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden, der Dich bei der Begründung unterstützen kann.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ottokar

Ohne zu wissen, was hier genau los ist, sind Widersprüche und Überprüfungsanträge vollkommen unsinnig.
Ein Überprüfungsantrag kann hier noch bis einschl. 31.12.2022 rückwirkend zum 01.01.2021 gestellt werden. Alles was 2020 war, ist erledigt.
Es macht also keinen Sinn, hier etwas zu überstürzen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Flip

ZitatWie schon geschrieben, hat die Stadt keinerlei Anspruch auf Trennungs- und Kindesunterhalt.

Nach § 33 SGB II geht der Anspruch auf das Jobcenter über. Allerdings nur der nicht bereits laufend gezahlte (§ 33 Absatz 2 Satz 2 SGB II) , sondern nur der, der nicht gezahlt wird.

ZitatUnd ein Verfahren, wonach der Kindsvater Trennungs- und Kindesunterhalt an die Kommune zahlt und dieses den dann an die Unterhaltsgläubiger auszahlt, gibt es meinem Wissen nach nicht.

Doch, da § 33 Absatz 3 Satz 2 SGB II zulässt, dass das JC auf künftigen Unterhalt klagt. Ich hatte bereits vor Gericht 2x den Fall, dass dem Jobcenter auch der künftige Unterhalt für 6 Monate zugesprochen wurde.

ZitatDie Widerspruchsfrist bei Bescheiden beträgt 3 Monate. 

Äh, nein.

ZitatBei den Bescheiden, bei denen die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, könntest Du jedenfalls noch § 27 SGB X Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versuchen.

Ebenfalls nein. Da ist noch nichtmal ansatzweise ein Grund für eine Wiedereinsetzung zu erkennen. Die TE lag ja nicht im Koma.

Wenn, dann Überprüfung nach § 44a SGB II.


Mara

#6
Ok mache ich dauert nur etwas 🙏Als ich mich getrennt habe ,habe ich zuerst einen Antrag beim Jobcenter gestellt.Danach habe ich beim Jugebdamt angerufen wegen dem Unterhalt,da ich ja nucht wusste wieviel Unterhalt mur zusteht    Er bekam dann eine Tabelle zugeschickt und hatte mir dann Unterhalt gezahlt .Irgebdwann bekam siwohl er als auch ich Post von der Stadt Oberhausen .Er musste alles offen legen was er an Vermögen hat. Und ich musste der Stadt Oberhausen immer Nachweisen wieviel ich monatlich an Unterhalt von ihm bekam. Irgendwann war da so ein tumult,weil mein Mann da mit denen irgendwie offt telefoniert hatte und Mißverständnisse aifkamen aber damit hatte ich nichts zutun und als ich mit einer Dame telefonierte die zu dumm war meine Kontoauszüge zu lesen platze ihr der Kragen und sie schnautze mich grundlos an : seit Wochen gehts hier nur um Turkovic die hatte die Schnautze voll.Ich war total schockiert wie sie mit mir geredet hat ich habe dann gesagt hören Sie mal .Wer hat sie eigentlich angagiert was haben sie mit meinem Unterhaltszahlungen zutun und sie sagte mir das Jobcenter hat die Stadt Oberhausen angagiert und ich sagte euch ja ich fühlte mich wie im falsvhen Film.Was leben hier für Leute bei den Ämtern.Aifjeden Fall haben die den aussernander genommen .Wie gesagt ich bekomme von ihm jetzt 640€ Unterhalt für mich und mein Kind und den Rest vom Jobcenter.Nur das ich ja gesehn habe ,dass in den Bescheiden steht Berücksichte Einkommen 580€ und das stimmt ja nicht. Und ab dem 1.April habe ich ja einen Minijob ,wo ich ca 400€ verdiene .Plus halt noch Kindergeld 219€ . Was halt mein Problem ist abgesehen davon,warum er das Geld an die Stadt zahlen muss und die senden mir dann alles zusammen mit meinen Leistungen und das sieht dann so aus ,als ob ich mein ganzes Geld vom Jobcenter erhalte.Ich muss aber eins anmerken das zu ihren Händen begann als er in Kurzarbeit ging im April und er mir kein Unterhalt diesen Monat rechtzeitig zahlen konnte und ich hatte kein Geld für die Miete und das Jobcenter hatte mir das Geld dann überwiesen,damit ich nicht im Verzug komme mit der Miete somit haben sie den Unterhalt vorgestreckt und sich das dannbei ihm nachträglich geholt.Ich denke das war das Problem ,weil ich mich janicht zu 100% aif ihn verlassen konnte wegen dem Problem der Kurzarbeit,weil da auch einiges geregelt werden musste weil er dann weniger Unterhalt zahlen konnte plus da er eine Eigentumswohnung hat und keine Miete zahlt haben die ihn dann richtig ausgebäutet und sich das Geld geholt um dann weniger an Leistungen an mich zu zahlen .Vetsteht ihr ? Ob ich das Geld von ihm oder denen bekomme ist egal ich will nur das auch das notiert wird und ich auch das tatsächliche Geld erhalte .Ich werde das nötigste reinstellen damit ihr das seht. Kann mir viell .jemand sagen wie ich hier die Bescheide hochladen kann? 😬 ich wollte den aktuellen Bescheid und das Scheiben ,wo steht wieviel mein Mann der Stadt immer sendet hochladen.Damit ihr die Summe sieht,dass die halt nicht übereinstimmt .Ich suche noch das aller letzte Schreiben,was ich damals bekam von der Stadt oberhausen,dass der Unterhalt nicht mehr auf mein Konto direkt gezahlt wird von meinem Mann sondern an das Konto des JCters

Kopfbahnhof

Zitat von: Mara am 21. Mai 2022, 15:47:54Ok mache ich dauert nur etwas
Womöglich dauert es, weil du die Schreiben nicht finden kannst?

Hier ist doch was faul oder?

Zudem wer soll sich das Antun, diesen unmöglichen Text von deiner, immerhin schon 2. Antwort)  zu lesen?

rioreisender

Zitat von: Flip am 21. Mai 2022, 15:40:06
ZitatDie Widerspruchsfrist bei Bescheiden beträgt 3 Monate. 

Äh, nein.



Antworten dieser Art helfen der Frau bestimmt weiter...

Die Widerspruchsfrist bei Bescheiden beträgt 1 Monat.

Im übrigen schrieb ich: Ich würde an Deiner Stelle bzgl. aller Bescheide, auf Die Du Dich beziehst, -am besten noch heute- Widerspruch, hilfsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, äußerst hilfsweise das zulässige Rechtsmittel einlegen..

Damit ist alles abgedeckt.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Mara

Zitat von: Kopfbahnhof am 21. Mai 2022, 16:51:38
Zitat von: Mara am 21. Mai 2022, 15:47:54Ok mache ich dauert nur etwas
Womöglich dauert es, weil du die Schreiben nicht finden kannst?

Hier ist doch was faul oder?

Zudem wer soll sich das Antun, diesen unmöglichen Text von deiner, immerhin schon 2. Antwort)  zu lesen?
Wenn man keinen Plan von etwas hat und nicht helfen kann, dann sollte man besser nix schreiben als sowas !  :wand:  :wand:

Kopfbahnhof

#10
Zitat von: Mara am 21. Mai 2022, 17:02:19dann sollte man besser nix schreiben als sowas !
Erwischt  :weisnich:

Ottokar

@Flip
Da hier das für die TE zuständige JC ausdrücklich nicht involviert ist, sind deine Einwände nicht haltbar.

@Mara
Nach dem Inhalt deines letzten Beitrages zu urteilen hast du den Sachverhalt doch zunächst erheblich falsch dargestellt.
Also bekommst du (weiterhin) Trennungs- und Kindesunterhalt vom Kindsvater i.H.v. monatlich 640€???
Dass das JC davon nur 580€ berücksichtigt, liegt vermutlich daran, dass sowohl beim Kind (Kindesunterhalt) als auch bei dir (Trennungsunterhalt) das JC die Freibetragspauschale von 30€ abzieht. Das ist korrekt so und deshalb bekommst du 60€ mehr ALG II pro Monat.

Warum sich die Stadtverwaltung (Jugendamt?) hier bei der Unterhaltsfestsetzung immer wieder einmischt, ist nicht nachvollziehbar. Ich empfehle dir, dich umgehend von einem Anwalt zum Thema Trennungs- und Kindesunterhalt beraten zu lassen (Amtsgericht > Beratungshife). Individuell kann dann eine notariell beglaubigte Unterhaltsvereinbarung (kostenpflichtig), ein Anerkenntnis zum Kindesunterhalt beim Jugendamt (kostenlos) oder eine familiengerichtliche Festsetzung von Trennungs- und Kindesunterhalt erfolgen (hier kostenlos). In deinem Fall würde ich zu Letzterem raten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Mara

#12
Zitat von: Ottokar am 21. Mai 2022, 17:12:11@Flip
Da hier das für die TE zuständige JC ausdrücklich nicht involviert ist, sind deine Einwände nicht haltbar.

@Mara
Nach dem Inhalt deines letzten Beitrages zu urteilen hast du den Sachverhalt doch zunächst erheblich falsch dargestellt.
Also bekommst du (weiterhin) Trennungs- und Kindesunterhalt vom Kindsvater i.H.v. monatlich 640€???
Dass das JC davon nur 580€ berücksichtigt, liegt vermutlich daran, dass sowohl beim Kind (Kindesunterhalt) als auch bei dir (Trennungsunterhalt) das JC die Freibetragspauschale von 30€ abzieht. Das ist korrekt so und deshalb bekommst du 60€ mehr ALG II pro Monat.

Warum sich die Stadtverwaltung (Jugendamt?) hier bei der Unterhaltsfestsetzung immer wieder einmischt, ist nicht nachvollziehbar. Ich empfehle dir, dich umgehend von einem Anwalt zum Thema Trennungs- und Kindesunterhalt beraten zu lassen (Amtsgericht > Beratungshife). Individuell kann dann eine notariell beglaubigte Unterhaltsvereinbarung (kostenpflichtig), ein Anerkenntnis zum Kindesunterhalt beim Jugendamt (kostenlos) oder eine familiengerichtliche Festsetzung von Trennungs- und Kindesunterhalt erfolgen (hier kostenlos). In deinem Fall würde ich zu Letzterem raten.

Deswegen wende ich mich ja an euch.Bevor ich mich übberhaupt an das JC wenden wollte wollte ich das überprüfen lasden und habe alles fotografiert und will es jahier hochladen damit ihr nachschaut.Ich habe keine Ahnung an wen ich mich sonst wenden kann und wie gesagt hier die Ämter ,Anwelte und generell alles ist siwas bon seltsam keiner hilft !!! Ich bekomme ja Trennungdunterhalt ,Unterhalt fürs Kind von meinem Mann aber es geht halt erst ans Jobcenter und ich bekomme meine Leistungen aber im Schreiben ist das total verwirrend aufgelistet und am Anfang war das nicht so und ich bekam das Geld direkt an mich erst als er in Kurzarbeit ging hat sich die Stadt Oberhausen eingeschaltet .Ich habe alles abfotografiert.wie kann ich das hier hochladen ?

Bei mir steht nix Leute 😪 nur das Textfeld und darunter Entwurf speichern Vorschau und schreiben sonst nix mit Datei anhängen 🙈 😟 ich schreibe vom Handy aus liegt es vielleicht daran 🙈ich kriege die Kriese 😪

Flip


ZitatDa hier das für die TE zuständige JC ausdrücklich nicht involviert ist, sind deine Einwände nicht haltbar.

Vielleicht hat das Jobcenter die Aufgabe nach § 33 SGB II an das Jugendamt/Beistandschaft der Stadt übertragen. Entweder als Rückabtretung oder aber gem. 44b Absatz 4 SGB II.

Man müsste mal irgendwas schriftliches sehen. ALG2 Bescheid und z. B. die Schreiben von der Stadt.

Kopfbahnhof

Zitat von: Mara am 21. Mai 2022, 17:19:40wie kann ich das hier hochladen ?
Das ist ganz einfach.

Du klickst auf Antworten da steht dann unten dies hier

Dateianhänge und weitere Optionen...

da geht es.