Dringend: Jobcenter hat offenbar vorläufige Zahlungseinstellung veranlassst

Begonnen von rioreisender, 27. Juni 2022, 11:17:00

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rioreisender

Noch zur Ergänzung: ich habe dem Jobcenter am 15.05.2022 mitgeteilt, dass ich aus wichtigem Grund umziehen muss und habe im selben Schreiben die Genehmigung zum Umzug beantragt. Ein konkretes Wohnungsangebot mit der neuen Adresse habe ich beigelegt.

Keine Antwort des Jobcenters.

Am 24.05.2022 sendete ich dem Jobcenter ein Erinnerungsschreiben unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 15.05.2022. Im selben Schreiben die Ankündigung, dass ich aus zwingenden Gründen am 31.05.2022 an die im Wohnungsangebot angegebene Adresse umziehen werde.

Auch darauf keine Antwort des Jobcenters.
Bis heute nicht.

Soviel zur Heuchelei des Jobcenters in der Nachricht vom 24.06.2022, ich wäre "für das Jobcenter nicht erreichbar" (siehe vorletzter Satz).
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Flip

Ändert aber doch erstmal nichts daran, dass wohl 2 Schreiben des Jobcenters aus Juni als unzustellbar zurück gekommen sind, oder?

rioreisender

Zitat von: Flip am 29. Juni 2022, 13:55:21Ändert aber doch erstmal nichts daran, dass wohl 2 Schreiben des Jobcenters aus Juni als unzustellbar zurück gekommen sind, oder?

Das JC kannte meine neue Adresse spätestens seit dem 24.05.2022, ich habe explizit angekündigt, dass ich aus zwingenden Gründen am 31.05.2022 umziehen werde.

Ich gehe allerdings davon aus, dass die Nachricht nicht einmal gelesen wurde. Wozu auch.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Flip

Du weißt doch gar nicht, ob die Briefe nicht an die neue Adresse gerichtet waren und trotzdem zurück kamen.

PetraL

Zitat von: rioreisender am 29. Juni 2022, 14:40:18Ich gehe allerdings davon aus, dass die Nachricht nicht einmal gelesen wurde. Wozu auch.
Deckt sich mit meinen Erfahrungen. Leider.

Kopfbahnhof

Zitat von: rioreisender am 29. Juni 2022, 13:35:11Auch darauf keine Antwort des Jobcenters.
Hast eine Kopie von denen gemacht?
Dann nimm sie gleich mit, wenn du da persönlich vorbei gehst.

Vermutlich haben sie tatsächlich noch alles, an die alte Adresse gesendet.

rioreisender

Zitat von: Kopfbahnhof am 29. Juni 2022, 15:48:40
Zitat von: rioreisender am 29. Juni 2022, 13:35:11Auch darauf keine Antwort des Jobcenters.
Hast eine Kopie von denen gemacht?
Dann nimm sie gleich mit, wenn du da persönlich vorbei gehst.

Gute Idee. Ja natürlich, ich speichere sämtliche Kommunikation mit dem JC (auch die über das Portal arbeitsagentur.de) lokal auf meinem Rechner ab. Wer weiß, ob sie einem mal den Zugang sperren, wenn's unangenehm wird.

Ich werde die Schreiben ausdrucken und morgen persönlich dort hingehen. Vermutlich wird mich der "Sicherheitsdienst" am Eingang nicht reinlassen, da "Sie haben keinen Termin".

Hat diesbezüglich jemand eine Idee? Ggf. Teamleiter der zuständigen JC-Abteilung verlangen?
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Kopfbahnhof

Zitat von: rioreisender am 29. Juni 2022, 15:53:22jemand eine Idee?
Nee, außer Extrem hartnäckig sein, falls die Sicherheit rum spinnen sollte.

Denen steht es nicht zu Leuten den Zugang zu Verwehren, die dringend ans Geld kommen müssen.

Wie bei dir, mit der momentanen Einstellung der Leistungen.

Wenn gar nichts geht evtl. die Polizei ran holen, oder auf jeden Fall dann sofort zum Sozialgericht.

Fettnäpfchen

rioreisender

Und wie war der Termin heute?
Zitat von: rioreisender am 29. Juni 2022, 15:53:22Hat diesbezüglich jemand eine Idee? Ggf. Teamleiter der zuständigen JC-Abteilung verlangen?
Ja das dann auf jeden Fall
Wenn es um die Whg geht würde ich § 17 SGB 1 anführen und ansonsten evtl zusätzlich ein Eilantrag beim SG um die Umzugssache zu erzwingen, erwähnen!:
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

rioreisender

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Juni 2022, 18:24:37Und wie war der Termin heute?

Heute war ich beim Bürgeramt und habe die Meldebestätigung erhalten. Morgen gehe ich persönlich zum JC.


Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.

Das verstehe ich nicht so ganz, kannst Du das bitte nochmal näher ausführen?


BTW: Wie sich dasselbe JC sonst so verhält, kann man hier nachlesen: https://hartz.info/index.php?topic=129016.0  :lachen:
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Fettnäpfchen

rioreisender

Zitat von: rioreisender am 29. Juni 2022, 19:48:17Das verstehe ich nicht so ganz, kannst Du das bitte nochmal näher ausführen?
Wenn ein Umzug ansteht und die Whg. ist in den Richtlinien des Landes angemessen legt man einen nicht unterschriebenen MV oder eine Bescheinigung mit den gesamten Kosten vor und das JC hat das SOFORT zu entscheiden.
Wobei es nichts zu entscheiden gibt wenn die Angemessenheit, also auch eine Gesamtangemessenheit, passt.
Das JC MUSS da sogar bescheinigen das die Whg. angemessen ist und die Kosten übernommen werden.
Die Dauer zur Prüfung ist Minutensache. Ein Blick in die Angemessenheitskriterien und ein Blick auf das Angebot und fertig!

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Juni 2022, 18:24:37§ 17 Abs. 1 SGB I.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__17.html

MfG FN
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rioreisender

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2022, 16:58:39das JC hat das SOFORT zu entscheiden.

Ich war ja heute nun beim JC, weil man mir grundlos "vorläufig" die Leistungen verweigert hat (anderes Thema).

Am InfoPoint meinte die Mitarbeiterin, es sei "nicht möglich", mit der Teamleitung oder den SB persönlich zu sprechen, weil das "so nicht vorgesehen" sei.

Immerhin bin ich ohne Termin reingekommen und es ist jemand runtergekommen, der mir die Einreichung des aktuellen Mietvertrages schriftlich bestätigt hat.

Was würdest Du mir empfehlen?

Die entscheidungsreife Genehmigung zum Umzug steht mittlerweile seit 6 Wochen aus.


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Kopfbahnhof

Zitat von: rioreisender am 30. Juni 2022, 17:07:12Die entscheidungsreife Genehmigung zum Umzug
Du wohnst doch schon da, der Umzug war Notwendig hoffe ich?

Zur Leistungseinstellung wurde nichts gesagt?

Flip

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2022, 16:58:39und das JC hat das SOFORT zu entscheiden.

Das halte ich für ein Gerücht. Es darf die Bearbeitung nicht treuwidrig verzögern (BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R). Aber von "Sofort" kann keine Rede sein.


rioreisender

Zitat von: Kopfbahnhof am 30. Juni 2022, 17:17:04Du wohnst doch schon da, der Umzug war Notwendig hoffe ich?
Der Umzug war notwendig, da der Hauptmietvertrag und somit auch mein Untermietvertrag gekündigt wurde.

Zitat von: Kopfbahnhof am 30. Juni 2022, 17:17:04Zur Leistungseinstellung wurde nichts gesagt?


Zur Leistungseinstellung hat man heute am InfoPoint einen Zettel in "Zweitschrift" (es gibt kein Original) aus dem Hut gezaubert, der besagt, dass der "Grund für die angedachte vorläufige Leistungseinstellung" ab August 2022 nun entfallen sei.
Der Bewilligungszeitraum läuft aber ohnehin Ende Juli 2022 aus.  :wand:

Ich habe diesen sachlichen Fehler selbstverständlich moniert und um Korrektur gebeten. Daraufhin kam nicht einmal eine Stunde später(!)

eine Antwort vom JC.

Diese enthielt aber nicht etwa die erbetene Korrektur des JC-Schreibens, sondern eine wortreiche Antwort, ich zitiere auszugsweise:

"Die Aussage in dem besagten Schreiben ist insoweit missverständlich, als dass man nicht umfangreicher erklärt hat, dass im Falle eines Weiterbewilligungsantrags dieser zunächst nicht zur Auszahlung käme, weil ab August vorsorglich eine entsprechende Auszahlungssperre im Fall gesetzt worden war. Dies war am 24.06.2022 geschehen, nachdem die Auszahlung der Juli-Leistungen bereits am 23.06.2022 angestoßen worden war.

Sie sehen - entgegen Ihrer Auffassung war hier für Juli gar nichts beschlossen, außer der pünktlichen Auszahlung Ihrer Leistungen, und tatsächlich ein vorläufiger Rückhalt der Zahlungen lediglich vorsorglich für den Fall einer erneuten Antragstellung für August angedacht."


Man ist also nicht in der Lage, fehlerhafte Schreiben zu korrigieren, faselt aber von einer vorsorglichen Auszahlungssperre".

Dann erklärt man mir noch wortreich, wieso man das fehlerhafte Schreiben nicht korrigieren werde und nimmt das Ergebnis gleich vorweg:

"Ein Widerspruch ist gegen ein einfaches Schreiben, das keinerlei beschwerende Wirkung entfaltet und daher auch keinen Rechtsbehelf enthält, grundsätzlich nicht möglich.
Wenn Sie dies wünschen, kann Ihr Schreiben aber gern trotzdem an die Rechtsbehelfsstelle weitergeleitet werden, damit Sie von dort eine ordnungsgemäße Zurückweisung Ihres Widerspruchs erhalten."

Vielleicht sollte ich mal über eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder schärfere Mittel nachdenken.

Erstaunlich auch, dass die Antwort vom JC in weniger als einer Stunde(!) kam - den Antrag auf Erstausstattung konnte man hingegen bisher vier Monate liegenlassen, die Genehmigung zum Umzug bisher sechs Wochen...


Interessant fand ich, dass ich kurz nach Verlassen des InfoPoints auf dem Handy über einen Geldeingang auf dem Konto informiert wurde. Eigenartig...  :lachen:
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