Ehemalige GEZ Schulden

Begonnen von Maunzi, 08. Juli 2022, 20:32:20

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Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 10. Juli 2022, 15:10:29Und da steht "Beitragskonto ist ausgeglichen"
Für den aktuellen Stand womöglich ja.
Eine alte Forderung kann es dennoch geben.

Hier gab es dazwischen offenbar auch einen Umzug.
Zitat von: Maunzi am 10. Juli 2022, 01:13:38Es gab/gibt diese Schulden
Dann wohl auch noch eine offene Forderung dieser.

Genaueres dazu weiß man hier ja nicht.

Ratlos

Antwort 6 von @ Maunzi erscheint bei mir nur unvollständig! Das hängt mit dem Zusatz [Erweitern] zusammen. Wusste ich nicht° Ich konnte daher nur das halbe Zitat bis xxx 2022 lesen.

ZitatSehr geehrte Frau,

vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben das Beitragskonto abgemeldet.

Abmeldedatum:
xx.xx.2022

Das Beitragskonto ist ausgeglichen.


Zu Ihrer Information: Eine erneute Anmeldug kann einfach und bequem unter anmelden.rundfunkbeitrag.de oder gerne auch telefonisch vorgenommen werden. Vielen Dank.

Unsere Informatonen zur Europäischen-Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter rundfunkbeitrag.de.
Einfach im Suchfeld den Webcode RD033 eingeben.

Selbstverständlich schcken wir Ihnen die Informationen aus gerne zu.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
[/quote]

Danach besteht keine Schuld mehr! Kann auch keine nachgefordert werden!
Das Beitragskonto ist nicht mehr existent. Schon deshalb könnten Zahlungseingänge gar nicht mehr verbucht werden.
Frage an @ Maunzi: Wie lange ist die Frau jetzt befreit. Ein solcher Bescheid muss ja vorliegen. Bei dauernder Sozialhilfe wird meistens auf 2 Jahre befristet.







Kopfbahnhof

Zitat von: Ratlos am 10. Juli 2022, 16:43:44Das Beitragskonto ist nicht mehr existent.
Es kann ja noch ein anderes geben, ist mir immer noch zu viel Nebel hier.

Ist ja jeder mit einem Konto quasi Zwangsangemeldet.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juli 2022, 17:02:04Ist ja jeder mit einem Konto quasi Zwangsangemeldet.
Aber nur mit 1 Konto und das ist nicht mehr existent und sie bestätigen totalen Schuldausgleich.
D.h. sie dürften jetzt wissen, dass die Frau im sozialen Dauerbezug steht und damit keine Chance besteht die 3 Jahre offene Rest-Forderung einzuziehen.
Deshalb würde mich der Befreiungsbescheid interessieren.

Maunzi

Oh jeh, ich versuch das mal zu ordnen was hier gefragt wurde.

Sie ist zu einem Beitragszahler (andere Nachbarin) gezogen um nicht mehr alleine zu sein und ein paar Kosten einzusparen, daher die Meldung des Umzuges. Daraufhin kam das von mir zitierte Schreiben.

Es wurden keine Zahlungen geleistet, die Forderung seit Jahren auf ruhend gestellt. So alt ist sie noch nicht, jedoch krankheitsbedingt absolut nicht mehr fit genug um sich mit sowas ausseinanderzusetzen, weswegen sie gern fragt wenn was kommt wie sie das zu verstehen hat, daher auch meine Nachfrage hier, da ich nicht sicher bin.

Der Befreiungsbescheid bisher lief immer nach dem Motto: 2 Jahre, da wir ja wissen, dass Sie im Bezug sind und wenn sich was ändert bitte melden. Kennt man ja schon wenn man länger im Bezug steckt und das einige male eingereicht hat, dann kommt irgendwann diese Art von "Dauerbefreiung".

Nur ist sie ja nun bei einem Beitragszahler gemeldet, demnach keine Bescheide mehr für sie.

Hab ich alles beantwortet? Falls nein fragt bitte nochmal.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am 10. Juli 2022, 18:01:34Sie ist zu einem Beitragszahler (andere Nachbarin) gezogen
So was ähnliches hatte ich schon Vermutet, darum auch die Abmeldung.

Dann ist der Bescheid für ihr damaliges Beitragskonto.
Den soll sie sich gut Aufheben, wegen der Bestätigung das keine Rückstände mehr da sind.
Bei der GEZ auf keinen Fall mehr von selbst melden.

Die alte Forderung wurde aber nicht evtl. an ein Inkassounternehmen abgegeben?

Maunzi

Es gab div. Versuche es einzutreiben, ich wühl gerade ihren Ordner durch:

Zig Mahnungen von der GEZ
-> Zwangsvollstreckung durch die Stadt (schätzungsweise Gerichtsvollzieher?)
Zig Mahnungen durch den Beitragsservice
-> Creditreform mahnt und fordert
Beitragsservice fordert weiter
-> Creditreform schreibt "gescheiterte Vermittlung Ihrer Gebührenschuld"
-> Creditreform schreibt "Ende unserer Vermittlung"

Danach fehlen wohl etliche Schreiben, sie sucht (schätze das wird nix)
Dann folgt die ruhend stellung des offenen Beitrages.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ratlos

Zitat von: Maunzi am 10. Juli 2022, 19:55:56Zig Mahnungen von der GEZ
-> Zwangsvollstreckung durch die Stadt (schätzungsweise Gerichtsvollzieher?)
Zig Mahnungen durch den Beitragsservice
-> Creditreform mahnt und fordert
Beitragsservice fordert weiter
-> Creditreform schreibt "gescheiterte Vermittlung Ihrer Gebührenschuld"
-> Creditreform schreibt "Ende unserer Vermittlung"
Es kommen immer wieder neue Einzelheiten zu Tage.
1. Die Forderung hat die GEZ also dem Inkassodienst Creditreform zum Einzug übergeben
2. Die Realisierung der Gebührenschuld durch Creditreform ist gescheitert
Zitat von: Maunzi am 10. Juli 2022, 19:55:56Dann folgt die ruhend stellung des offenen Beitrages.
Damit wurde vorerst weitere Versuche die Forderung einzutreiben verzichtet.
Wie ich schon schrieb ist die Forderung / Schuld damit noch existent.
Es werden jedoch mangels derzeitiger Aussichtslosigkeit keine Vollstreckungsversuche mehr
durchgeführt.
Rate dazu keinen Kontakt mit dem Gegner aufzunehmen - schlafende Hunde weckt man nicht



Maunzi

Hab ihr gesagt nix weiter fragen / sagen dazu und abwarten. Sie hat keine Erben, wird nur eine geringe Rente kriegen, daher kann es gut sein, dass es im Sande verläuft.

Danke vielmals!
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ratlos

Zitat von: Maunzi am 11. Juli 2022, 19:52:59daher kann es gut sein, dass es im Sande verläuft.
Wegen Aussichtslosigkeit ist die Schuld doch bereits ruhend gestellt.
Kleinrenten sind nicht pfändbar.
Stell doch bitte mal den Befreiungsbescheid hier rein oder schreib uns wenigstens wie lange sie von Beitragszahlungen jetzt befreit ist.

Maunzi

Sie wurde im laufenden Bezug immer für 1 Jahr plus ein weiteres befreit. Die Gesamtdauer weiß ich mangels durchgehender Unterlagen nicht, falls du die meintest. Aber minimum seit 2018 durchgehend bis zum Umzug jetzt mitte des Jahres.

Hab mal einen abgetippt:

ZitatDen von Ihnen eingereichten Unterlagen entnehmen wir, dass entweder Frau xyz, dem/der Ehepartner(in)/eingetragenen Lebenspartner(in) oder dem/der Mitbewohner(in) Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 des Zweiten Buch Sozialgesetzbuchs gewährt wird.

Frau xyz wird deshalb für die Zeit

vom 01.07.2020 bis 30.06.2021

von der Rundfunkbeitragspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 Runfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) befreit.

Wir vermuten, dass Frau xyz weiterhin die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt. Deshalb wird Frau xyz zusätzlich für die Zeit

vom 01.07.2021 bis 30.06.2022

von der Rundfunkbeitragspflicht befreit (§ 4 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).

Das bedeutet, Sie müssen uns für diesen zusätzlich gewährten Zeitraum keine Unterlagen zusenden und auch keinen neuen Antrag stellen. Sollten allerdings die Voraussetzungen für die Befreiung nicht mehr vorliegen, bitten wir um sofortige Mitteilung.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Auflagen und Hinweise.

Die oberen Zeilen sind wie immer weggelassen, da die Beitragsnummer und die Anschrift privatsache sind.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ratlos

Da müsst ihr jetzt aber einen neuen Befreiungsantrag stellen.
Der alte ist ja mit dem 30.06. ausgelaufen.

Maunzi

Wie soll das gehen? Das Beitragskonto wurde doch abgemeldet? Und für die neue Wohnung wird doch ein Beitrag von der Dame zu der sie gezogen ist bezahlt. Da wurde nur gemeldet, dass sie zu der Dame gezogen ist und die Beitragsnummer der Dame genannt.

https://hartz.info/index.php?topic=129136.msg1544492#msg1544492

Da war das Schreiben, auf Erweitern klicken für Vollzitat
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Zitat von: Ratlos am 12. Juli 2022, 11:35:29Da müsst ihr jetzt aber einen neuen Befreiungsantrag stellen.
Warum?

Sie wohnt jetzt bei jemandem der evtl. GEZ zahlt oder befreit ist.
Sie wurde daher komplett Abgemeldet.

Daher Füße ganz still halten und keinen erneuten Antrag stellen.
Zumindest so lange nicht, wie sie da Wohnen bleibt.

@Maunzi  lass dich nicht Verwirren, sie muss derzeit keinen erneuten Antrag stellen.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Juli 2022, 16:34:13Sie wohnt jetzt bei jemandem der evtl. GEZ zahlt oder befreit ist.
Du hast recht. Das habe ich in der Eile nicht bedacht.