Fallmanagerin ignoriert hartnäckig ärztliches Gutachten

Begonnen von Sommerkind, 13. Juli 2022, 11:18:25

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Sommerkind

Guten Morgen  :smile:

ich habe seit September 2021 in Teilzeit eine Weiterbildung mit IHK Prüfung gemacht, die ich Ende Juni 2022 erfolgreich abgeschlossen habe. Für diese Weiterbildung habe ich seit 2018 gekämpft.
Leider wurde ich im April im Rahmen des Absolventenmanagements von meinem Fallmanager an die Arbeitgeberbetreuung "abgegeben". Und genau da begannen die Probleme.  :nea:

Mein Fallmanager hat mir die Weiterbildung genehmigt er sagte auch, ich solle mich erst mal darauf konzentrieren, eins nach dem anderen usw.
Die "nette Dame" der Arbeitgeberbetreuung macht mir seit Anfang Mai Druck, ich müsse nahtlos in eine Arbeit nach der Prüfung. Im ersten und bis jetzt einzigen Termin habe ich sie um 14 Tage "Urlaub" gebeten im Anschluss an die Prüfung, da ich in den 9 Monaten Weiterbildung keinen Tag frei hatte und zudem Anfang Juli Geburtstag habe, dieses Jahr einen runden. Ich habe ihr gesagt, dass ich nicht wegfahren möchte, nur mal 14 Tage komplett runterfahren müsse nach der Weiterbildung. Das hat sie mir abgelehnt mit der Begründung, das würde die Vermittlung behindern.   :sad:

Ich habe dann nochmal schriftlich OA beantragt, dazu hat sie mir in einem Brief nochmal geschrieben, dass die OA abgelehnt wird, da es die Vermittlung behindert. Einen rechtsmittelfähigen Bescheid habe ich angefordert, jedoch bis heute nicht erhalten. Im betreffenden Zeitraum der von mir beantragten OA kam weder eine Einladung noch ein Vermittlungsvorschlag, einmal angerufen hat sie in dem Zeitraum, ich bin nicht ans Telefon gegangen. (Kontrollanruf!?) :scratch:  :weisnich:

Jetzt zu meiner Frage:

Es liegt ein ärztliches Gutabchten von Agentur für Arbeit vor aus 2018

3-6 Stunden täglich leistungsfähig

In Gutachten steht unter "Ergänzende Beschreibung des negativen Leistungsbilds" u.a.:

Auszuschlie0en sind Zeitdruck, besondere Stressbelastungen, häufiges Bücken/Heben, einseitige Körperhaltung, häufiges Knien u. Hocken, Nachtschicht, hohe körperliche Belastungen, lange Anfahrtswege.

Die Dame aus der Arbeitgeberbetreuung hat im Termin Anfang Mai direkt Druck gemacht, meinen Lebenslauf einfach einbehalten (hab ich leider erst zuhause gemerkt), mir direkt zwei Vermittlungsvorschläge ausgehändigt, soll mich parallel zur Prüfungsvorbereitung bewerben. Habe auf mein ärztliches Gutachten verwiesen und gesagt, dass mit meinen Fallmanager besprochen ist, dass ich mich erstmal auf das eine konzentriere, um das ordentlich abzuschließen. Sie meinte, ich müsse nahtlos in eine Anstellung, die Weiterbildung wäre schließlich sehr teuer gewesen. Außerdem sagte sie, wenn ich das alles nicht könne, würde sie gar nicht verstehen, warum ich überhaupt die Weiterbildung bekommen habe.  :schock:  :kotz:   
Auch hat sie mehr als einmal auf meine Fragen geantwortet (mündlich), dass sie gern noch ein paar Jahre beim JC arbeiten möchte.  :wand:
Zudem schreibt sie auch bei allem, dass sie das mit ihrem Teamleiter besprochen/abgeklärt hat.  :weisnich:

Sie sucht Arbeitsplätze im Umkreis von bis zu 40 km, bin auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und die Busse kommen auch nicht alle 5 Minuten.

Sie ist der Meinung, 2,5 Stunden Pendelzeit täglich sind zumutbar.

§ 140 Abs 4 SGB III sagt, dass 2,5 Std Pendelzeit bei über 6 Stunden Arbeitszeit zumutbar sind. Bei bis zu 6 Stunden Arbeitszeit sind 2 Stunden Pendelzeit zumutbar.

Jetzt liegt aber ja das ärztliche Gutachten vor: lange Anfahrtswege sind zu vermeiden.

Wie ist das zu verstehen bzw. wie schränkt das Gutachten den § 140 ein?
Habe die "nette Dame" mittlerweile schon drei Mal schriftlich auf das Gutachten verwiesen, sie ignoriert es bei allen Vermittlungsvorschlägen, die sie schickt!! (immer ca 90 Minuten einfache Fahrt)  :no:

Irgendjemand Ideen?!

rioreisender

Zitat von: Sommerkind am 13. Juli 2022, 11:18:25Es liegt ein ärztliches Gutabchten von Agentur für Arbeit vor aus 2018
3-6 Stunden täglich leistungsfähig
In Gutachten steht unter "Ergänzende Beschreibung des negativen Leistungsbilds" u.a.:
Auszuschlie0en sind: [...] lange Anfahrtswege.

Erste Einschätzung meinerseits:

Es ist zu definieren, was "lange Arbeitswege" sind. Eine Möglichkeit wäre, den Gutachter unter Bezug auf das Gutachten direkt anzuschreiben und um Präzisierung zu bitten.

Wenn Du nicht damit einverstanden bist, dass das JC Deinen Lebenslauf hat, fordere das JC mit Fristsetzung 10 Tage auf, diesen zu vernichten und Dir die Vernichtung schriftlich zu bestätigen, andernfalls wirst Du Dich an den zuständigen Bundesdatenschutzbeauftragten werden (siehe hierzu auch https://hartz.info/index.php?topic=129132.0)

Bringe in Erfahrung, wer der Teamleiter der SB ist. Teile ihm den Sachverhalt mit. Vielleicht gibt es nämlich gar keine "Abstimmung mit dem Teamleiter"  :teuflisch:
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Sommerkind

Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 11:35:25Erste Einschätzung meinerseits:

Es ist zu definieren, was "lange Arbeitswege" sind. Eine Möglichkeit wäre, den Gutachter unter Bezug auf das Gutachten direkt anzuschreiben und um Präzisierung zu bitten.


Das werde ich machen, hatte gehofft, irgendjemand hätte evtl schonmal irgendwo etwas gelesen, was das bedeuten könnte. Habe nämlich aktuell wieder einen Vermittlungsvorschlag vorliegen, wo es wieder um 2 Stunden Pendelzeit täglich geht, vorausgesetzt, die Busse sind pünktlich, was hier momentan so gut wie nie der Fall ist.
Dann hätte ich ihr kurzfristig das passende schreiben können, nur Verweis auf das ärztliche Gutachten hat die letzten drei Mal null komma nichts gebracht. Sie macht munter weiter und schickt nur Sachen, die viel zu weit weg sind.

Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 11:35:25Wenn Du nicht damit einverstanden bist, dass das JC Deinen Lebenslauf hat, fordere das JC mit Fristsetzung 10 Tage auf, diesen zu vernichten und Dir die Vernichtung schriftlich zu bestätigen, andernfalls wirst Du Dich an den zuständigen Bundesdatenschutzbeauftragten werden (siehe hierzu auch https://hartz.info/index.php?topic=129132.0)


Sie sagte, der sei vernichtet. Dann muss ich mir das mal noch schriftlich fordern.

Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 11:35:25Bringe in Erfahrung, wer der Teamleiter der SB ist. Teile ihm den Sachverhalt mit. Vielleicht gibt es nämlich gar keine "Abstimmung mit dem Teamleiter"  :teuflisch:

Ich bin jetzt erstmal davon ausgegangen, dass sie das schreibt, weil es so ist. Die kann doch nicht schwarz auf weiss etwas behaupten, was ihr schlussendlich ja selbst auf die Füße fällt, wenn ich nachhake beim Teamleiter und der nichts davon weiss. Sie betont ja immer wieder, dass sie noch ein paar Jahre dort arbeiten möchte.


Vielen Dank auf jeden Fall für deine Antwort  :sehrgut:

Fettnäpfchen

Sommerkind

Zitat von: Sommerkind am 13. Juli 2022, 17:43:16Ich bin jetzt erstmal davon ausgegangen, dass sie das schreibt, weil es so ist. Die kann doch nicht schwarz auf weiss etwas behaupten, was ihr schlussendlich ja selbst auf die Füße fällt, wenn ich nachhake beim Teamleiter und der nichts davon weiss.
Am besten bezweifelst du alles was von dieser SB kommt.

Ich würde mir die Arbeit nicht machen eine präzise Darstellung des Amtsarztes einzuholen.

Ich würde das Beiblatt der VV ausfüllen
und darin schreiben das der VV für dich nicht in Frage kommt da es nicht für deine dem Amtsärztlichen Attest geltenden Einschränkungen entspricht/berücksichtigt wurde.

Zusätzlich würde ich mir überlegen ob ich eine Beschwerde einlege da die SB keine Rücksicht auf das Attest nimmt und dir dauernd VV zukommen lässt die für dich ungeeignet sind. Selbes wegen der Ablehnung der OA.

Übrigens ist bei. der Pendelzeit von deiner Haustür ab die Zeit zu rechnen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sommerkind

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juli 2022, 17:57:03Ich würde das Beiblatt der VV ausfüllen
und darin schreiben das der VV für dich nicht in Frage kommt da es nicht für deine dem Amtsärztlichen Attest geltenden Einschränkungen entspricht/berücksichtigt wurde.

Übrigens ist bei. der Pendelzeit von deiner Haustür ab die Zeit zu rechnen.

MfG FN

Hallo Fettnäpfchen,

Pendelzeit ab der Haustür weiss ich, damit komme ich beim aktuellen VV auf genau 60 Minuten einfache Strecke.
ich verweise bei jedem VV auf das Gutachten, sie ignoriert es beim nächsten Mal wieder/immer noch.
Das letzte habe ich ihr vor 2 1/2 Wochen zurück geschickt, da ging es um eine Zeitarbeitsfirma, die hier (Pendelzeit ca. 45 Minuten einfache Fahrt) vor Ort sitzt, die suchte allerdings für einen Kunden, der 45 km in die entgegengesetzte Richtung sitzt (Pendelzeit mindestens 2 Stunden einfache Fahrt). Arbeitsort war mit der Adresse der Zeitarbeitsfirma angegeben, in der Stellenbeschreibung stand dann was anderes. Macht ja Sinn, wenn ich bei der Zeitarbeitsfirma angestellt bin.
Habe ihr das so geschrieben im Antwortbogen (nicht beworben)
Eine Woche später kam ein Brief, sie habe mit der ZAF gesprochen, es wären zwei Arbeitsorte angegeben, Arbeitsort wäre bei der ZAF.  :wand:

Im Übrigen war die IHK Prüfung nicht hier vor Ort, sondern bei einer weiter entfernten IHK (Fachkraft Prüfung würd hier vor Ort nicht abgenommen). In dem Zusammenhang gab es ein Gespräch, da hat sie mir zugesichert, dass bis zu 60 Euro Übernachtungkosten erstattet werden. Habe das dann nochmal schriftlich fixiert und ihr direkt dabei geschrieben, dass sie bitte auch die Verpflegungspauschale in Höhe von 24 Euro berücksichtigen soll.
Ihre schriftliche Antwort: "Eine Verpflegungspauschale in Höhe von bis zu 24 Euro kann gewährt werden. Hierzu reichen Sie bitte ebenfalls ein Beleg zu den Ihnen entstandenen Kosten im Jobcenter ein."

Habe ihr nach der Prüfung ein Schreiben fertig gemacht und die fachlichen Weisungen zu §§81 ff SGB III beigelegt, mit Textmarker markiert:

§ 86 Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so kann
1. für die Unterbringung je Tag ein Betrag in Höhe von 60 Euro gezahlt werden, je Kalender-
monat jedoch höchstens 420 Euro, und
2. für die Verpflegung je Tag ein Betrag in Höhe von 24 Euro gezahlt werden, je Kalendermonat
jedoch höchstens 168 Euro

Bearbeitungsgrundsätze
(...)
Ein Nachweis der Miethöhe/ Verpflegungskosten ist aufgrund der pauschalierten Erstattungsbeträge nicht erforderlich


Ich habe nur die Rechnung für die Übernachtung beigelegt, obwohl ich das auch nicht hätte tun müssen lt den fachlichen Weisungen. Was ich wann und wo gegessen habe, das geht sie überhaupt gar nichts an.

Bis heute keine Reaktion auf mein Schreiben, bekommen hat sie es, denn da hing die Antwort auf den Vermittlungsvorschlag mit dran, s.o.

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juli 2022, 17:57:03Zusätzlich würde ich mir überlegen ob ich eine Beschwerde einlege da die SB keine Rücksicht auf das Attest nimmt und dir dauernd VV zukommen lässt die für dich ungeeignet sind. Selbes wegen der Ablehnung der OA.

Das werde ich auch machen, bin momentan schon wieder ziemlich fertig mit den Nerven.
Die Weiterbildung hat mir so viel Energie und Auftrieb gegeben, seit ich diese SB habe, dreht sich das ins Gegenteil.
Ich schlafe sehr schlecht wieder und auch nicht mehr durch, meine Schuppenflechte blüht seit ewiger Zeit wieder extrem und ich bin ziemlich nah am Wasser gebaut, habe schon wieder Angst, an den Briefkasten zu gehen.

LG Sommerkind

rioreisender

Zitat von: Sommerkind am 13. Juli 2022, 18:44:25Pendelzeit ab der Haustür weiss ich, damit komme ich beim aktuellen VV auf genau 60 Minuten einfache Strecke.
[...]
Zeitarbeitsfirma, die hier (Pendelzeit ca. 45 Minuten einfache Fahrt)

ich befürchte, dass 60 Minuten (und damit natürlich auch auch 45 Minuten) einfache Fahrzeit noch nicht unter "lange Anfahrtswege" fällt. Vermutlich ist daher die Idee von Fettnäpfchen, beim ausstellenden Arzt nicht nachzufragen, die gebotene Option. Sonst könnten der ausstellende Arzt oder das JC noch auf die Idee kommen, dass in Deinem Attest "lange Anfahrtswege" und nicht "lange Anfahrtszeiten" steht.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

OLD-MAN

Zitat von: Sommerkind am 13. Juli 2022, 11:18:25Es liegt ein ärztliches Gutabchten von Agentur für Arbeit vor aus 2018

Vielleicht solltest du als aller erstes Mal deine Leistungsfähigkeit in einem neuen Gutachten überprüfen lassen? Vielleicht gibt es ja Änderungen in deiner Leistungsfähigkeit, denn dein Gutachten ist immerhin schon 4 Jahre alt!


Sommerkind

Zitat von: OLD-MAN am 14. Juli 2022, 09:18:23Vielleicht solltest du als aller erstes Mal deine Leistungsfähigkeit in einem neuen Gutachten überprüfen lassen? Vielleicht gibt es ja Änderungen in deiner Leistungsfähigkeit, denn dein Gutachten ist immerhin schon 4 Jahre alt!



Aus meiner Sicht hat sich seit 2018 nicht viel verändert, lediglich meine Beweglichkeit ist teilweise eingeschränkter durch meine chronische Krankheit.
Ich möchte gern wieder was tun, daher habe ich ja die Weiterbildung erkämpft und habe das auch gut durchgehalten ohne wirkliche Probleme. Die Pendelzeit zum Weiterbildungsträger betrug ca. 30 Minuten, das war machbar.
Habe auch schon Bewerbungen laufen, wo die Pendelzeit nicht das Maximum von 60 Minuten einfache Fahrt (§ 140) beträgt. Die suche ich halt selbst, die SB hat ja nur die Jobbörse der Agentur als Möglichkeit und da ist nichts drin, was passt. Da schaue ich ja auch zwischendurch immer mal.

Hab ein bisschen Angst, dass ein erneutes Gutachten mich ins SGB XII manövriert, da möchte ich nicht hin.

Zitat von: rioreisender am 14. Juli 2022, 09:02:54Sonst könnten der ausstellende Arzt oder das JC noch auf die Idee kommen, dass in Deinem Attest "lange Anfahrtswege" und nicht "lange Anfahrtszeiten" steht.

Oh, da hast du jetzt was gesehen, was mir tatsächlich noch nicht so aufgefallen ist.
Danke!!

Fettnäpfchen

Sommerkind

Zitat von: Sommerkind am 13. Juli 2022, 18:44:25Habe ihr das so geschrieben im Antwortbogen (nicht beworben)
Zitat von: Sommerkind am 13. Juli 2022, 18:44:25Eine Woche später kam ein Brief, sie habe mit der ZAF gesprochen, es wären zwei Arbeitsorte angegeben, Arbeitsort wäre bei der ZAF.
Ich weiß ja nicht was du geschrieben hast.
Ich würde es ganz kurz halten wie:
Der Einsatzort der angedachten Arbeitsstelle ist weit vom Firmensitz entfernt und es gibt auch keine Zusicherung das ich nicht noch weiter entfernt eingesetzt werde. Dies ist mir aus gesundheitlichen Gründen....

Zitat von: Sommerkind am 13. Juli 2022, 18:44:25Bis heute keine Reaktion auf mein Schreiben, bekommen hat sie es, denn da hing die Antwort auf den Vermittlungsvorschlag mit dran, s.o.
Du hast also Geld ausgelegt dass du noch nicht erstattet bekommen hast?
Dann umgehend anfordern, ausser es ist erst ein paar Tage her
und
In Zukunft verlangst du das das JC die Kosten vorab überweist. s. Anhang

Zitat von: Sommerkind am 13. Juli 2022, 18:44:25Ich schlafe sehr schlecht wieder und auch nicht mehr durch, meine Schuppenflechte blüht seit ewiger Zeit wieder extrem und ich bin ziemlich nah am Wasser gebaut, habe schon wieder Angst, an den Briefkasten zu gehen.
Das Dilemma das so manche SB fabrizieren ist mir durchaus persönlich bekannt. Da hilft nur mit allen Mitteln dagegen vorgehen, oft hört das dann auf weil SB ein neues "Opfer" suchen.

MfG FN



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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Sommerkind

#9
@Fettnäpfchen

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Juli 2022, 19:19:54Ich weiß ja nicht was du geschrieben hast.
Ich würde es ganz kurz halten wie:
Der Einsatzort der angedachten Arbeitsstelle ist weit vom Firmensitz entfernt und es gibt auch keine Zusicherung das ich nicht noch weiter entfernt eingesetzt werde. Dies ist mir aus gesundheitlichen Gründen....


Ich habe ihr nur geschrieben, dass der Einsatzort ca 45 km entfernt ist und dass ch zum driten Mal auf das ihr voriiegende Gutachten verweise, in dem steht: kein Druck, keine Stresssituationen und keine langen Anfahrtswege

Das werde ich diesmal wohl dann genauer ausführen müssen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Juli 2022, 19:19:54Du hast also Geld ausgelegt dass du noch nicht erstattet bekommen hast?
Dann umgehend anfordern, ausser es ist erst ein paar Tage her
und
In Zukunft verlangst du das das JC die Kosten vorab überweist. s. Anhang


Vielen Dank für den Musterantrag!  :sehrgut:
Ja, ich habe die Übernachtung ausgelegt, weil sie direkt geschrieben hat, kann erstattet werden nach Einreichung des Beleges. (was ja lt. fachlichen Weisungen gar nicht nötig ist, weil es eh nur 60 Euro pauschal als Erstattung gibt, habe ich leider erst nachher gesehen). Mein Schreiben inkl Beleg der Übernachtung liegt ihr seit knapp 3 Wochen nachweislich vor. :yes:

War gestern nochmal beim Träger der Weiterbildung, um einige lieb gewonnene Menschen zu besuchen. In dem Zusammenhang habe ich von der stellvertretenden Leitung des Trägers erfahren, dass die SB letzte Woche dort angerufen und sich nochmal bestätigen lassen hat, dass ich auch wirklich zur Prüfung erschienen bin bei der IHK, sie habe eine Übernachtungsrechnung vorliegen und müsse das überprüfen.
Da war ich schon richtig sauer, diese doppelte und dreifache Kontrolle geht langsam echt zu weit.  :wand:

Als ich dann heim kam, hatte ich auch noch einen Brief von ihr im Briefkasten. :wand:  :wand:
Ich hatte ja für die abgelehnte OA einen rechtsmittelfähigen Bescheid gefordert, da sie mir das nur mit einem internen Formular/Vermerk ohne Rechtsfolgenbelehrung abgelehnt hatte

Ein schriftlich gestellter Antrag bei einer Behörde wird doch entweder bewilligt oder mit einem Bescheid mit Rechtsfolgenbelehrung abgelehnt? Oder liege ich da komplett falsch?

Sie hat mir nochmal erklärt, warum die OA abgelehnt wurde (vom JC finanzierte Weiterbildung und danach nahtlose Aufnahme einer sv-pflichtigen Beschäftigung), natürlich wieder ohne Rechtsfolgenbelehrung.
Als letztes dann folgender Absatz:

"Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Ortsabwesenheit trotz Ablehnung wahrgenommen haben. Falls dies der Fall ist, kann Ihnen ein Bescheid über die Arbeitslosengeld II Leistungseinstellung für diesen Zeitraum zugesandt werden."

So langsam fehlen mir wirklich nicht nur Worte, sondern ganze Sätze für diese Vorgehensweise! :wand:  :schock:  :wand: 
Ich bin nicht weggefahren, das wollte ich auch gar nicht, ich wollte einfach nach 9 Monaten Weiterbildung mal 14 Tage nicht täglich an den Briefkasten müssen. Das weiss sie auch, habe das im persönlichen Gespräch (ohne Zeugen leider) ganz genau erklärt, daher empfinde ich diesen letzten Absatz in ihrem Schreiben als komplett daneben! Habe Gott sei Dank genug Nachweise, dass ich nicht weggefahren bin.

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Juli 2022, 19:19:54Das Dilemma das so manche SB fabrizieren ist mir durchaus persönlich bekannt. Da hilft nur mit allen Mitteln dagegen vorgehen, oft hört das dann auf weil SB ein neues "Opfer" suchen.

Mein letzter SB war da komplett anders, der hat mir nach 3 Jahren Kampf mit 2 anderen SB endlich die Weiterbildung bewilligt und hat auch mein ärztliches Gutachten im Auge gehabt.
Im Rahmen des Absolventenmanagements (gib dem Kind einen toll klingenden Namen für Schikane!) ist die SB jetzt für mich zuständig, hatte meinen "alten" SB direkt angerufen, er meinte, so wie er das verstanden hätte, wäre sie nur eine gewisse Zeit für mich zuständig, danach käme ich zu ihm zurück, falls ich keine Anstellung bekommen würde.
An Ihrer Tür steht: Jobcenter Arbeitgeberbetreuung  :scratch:  :weisnich:

Aufgeben ist für mich keine Option, ich werde mit allen Mitteln dagegen vorgehen, kann das nur leider immer nur "dosiert" angehen, damit ich nicht komplett zusammenklappe. Das wäre dann ganz schlecht, ich möchte wieder arbeiten und schreibe auch Bewerbungen auf Stellenangebote, die ich gesundheitlich  ausüben kann. Die gibt es ja, halt nur nicht in der Jobbörse der Agentur für Arbeit, sondern auf den Seiten der entsprechenden Firmen.

LG Sommerkind

Fettnäpfchen

Sommerkind

Zitat von: Sommerkind am 15. Juli 2022, 12:27:25Das werde ich diesmal wohl dann genauer ausführen müssen.
Das würde ich erst machen wenn es zu einer Anhörung kommt. Vorher bringt es nichts und bei deiner speziellen erst recht nicht sieht man ja an dem was du jetzt zur OA geschrieben hast.
Zitat von: Sommerkind am 15. Juli 2022, 12:27:25"Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Ortsabwesenheit trotz Ablehnung wahrgenommen haben. Falls dies der Fall ist, kann Ihnen ein Bescheid über die Arbeitslosengeld II Leistungseinstellung für diesen Zeitraum zugesandt werden."
Die hat echt einen Schaden und ist eindeutig fehl am Platz wegen Ihrem Generalverdacht der ja nicht zu leugnen ist.

Zitat von: Sommerkind am 15. Juli 2022, 12:27:25Mein Schreiben inkl Beleg der Übernachtung liegt ihr seit knapp 3 Wochen nachweislich vor. :yes:
Umgehend eine Erinnerung schreiben und dass mit Fristsetzung bis zum 31.07.22 Geld aufs Konto sonst gibt es einen EA und eine Beschwerde bei ihrem Chef.

Zitat von: Sommerkind am 15. Juli 2022, 12:27:25dass die SB letzte Woche dort angerufen und sich nochmal bestätigen lassen hat, dass ich auch wirklich zur Prüfung erschienen bin bei der IHK, sie habe eine Übernachtungsrechnung vorliegen und müsse das überprüfen.
Da war ich schon richtig sauer, diese doppelte und dreifache Kontrolle geht langsam echt zu weit.  :wand:
Eben weil die nichts glauben (dürfen) allerdings würde ich so etwas ignorieren. Dafür kannst du das aber in oben erwähnter Erinnerung einbauen und damit mal richtig Druck aufbauen denn wenn sie schon "bearbeitet" hat gehört das Geld auch angewiesen!

Zitat von: Sommerkind am 15. Juli 2022, 12:27:25Ein schriftlich gestellter Antrag bei einer Behörde wird doch entweder bewilligt oder mit einem Bescheid mit Rechtsfolgenbelehrung abgelehnt? Oder liege ich da komplett falsch?
Nein du hast sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf. Allerdings ist das bei einer OA nicht der Fall. Steht eins weiter unten im Zitat.

Zitat von: Sommerkind am 15. Juli 2022, 12:27:25(vom JC finanzierte Weiterbildung und danach nahtlose Aufnahme einer sv-pflichtigen Beschäftigung),
Wenn die Weiterbildung abgeschlossen war gibt es keinen Grund eine OA zu verweigern. Denn nur wegen einem vllt.Job dürfte keiner mehr OA beantragen.

War die Weiterbildung nicht abgeschlossen und der Träger hätte kein Problem wenn du 14 Tage nicht anwesend bist hätte sie mMn sogar gar keinen Grund die OA abzulehnen da du in der Zeit eh nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Ratgeber Ortsabwesenheit
ZitatDiese Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners des Jobcenter muss vor dem Beginn der Ortsabwesenheit beantragt werden und vorliegen.
Bei dieser Zustimmung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.09.2010, L 9 B 166/09 AS; LSG Sachsen, Urteil v. 24.09.2015, L 3 AS 1738/13). Im Zweifelsfall muss die Zustimmung aber in einer nachweisbaren Form vorliegen, d.h. schriftlich (Brief, Fax, E-Mail). Bei einer E-Mail sollte man das Original im Online-Postfach des Providers sichern, da Gerichte meist nur dieses Original als Beweis anerkennen.
ZitatAuch für Personen, die zwar erwerbsfähig (§ 8 SGB II) und Leistungsberechtigt (§ 7 SGB II) sind und in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber trotzdem den Vermittlungsbemühungen des JC nicht zur Verfügung stehen (müssen) (z.B. Mutterschutz, Kind unter 3 Jahren, Schul- bzw. Berufsschulpflicht, Ausbildung nach § 7 Abs. 6 SGB II), gelten die übrigen Bestimmungen der EAO nicht, denn diese Personen sind auch nicht Arbeitslos i.S.d. SGB II.

Zitat von: Sommerkind am 15. Juli 2022, 12:27:25(ohne Zeugen leider)
auch hier gilt "Wer SB nervt hat eher seine Ruhe" also in Zukunft nur noch mit Beistand zum JC. Nie Zeuge nennen der dürfte abgelehnt werden.

Zitat von: Sommerkind am 15. Juli 2022, 12:27:25Habe Gott sei Dank genug Nachweise, dass ich nicht weggefahren bin.
Du musst nichts nachweisen bloß weil SB fantasiert wenn dann muss die eindeutig einen Grund für diese Datenerhebung anführen ansonsten eine Meldung und Beschwerde an den Chef und den Datenschutzbeauftragten!

Zitat von: Sommerkind am 15. Juli 2022, 12:27:25Mein letzter SB war da komplett anders, der hat mir nach 3 Jahren Kampf mit 2 anderen SB endlich die Weiterbildung bewilligt und hat auch mein ärztliches Gutachten im Auge gehabt.....
wäre sie nur eine gewisse Zeit für mich zuständig, danach käme ich zu ihm zurück, falls ich keine Anstellung bekommen würde.
:mocking: Wenn du einiges von dem umsetzt könntest du uU wieder sehr schnell diesen guten SB haben.

Ein schönes WE
FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sommerkind

#11
@Fettnäpfchen
vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2022, 17:50:11
Zitat"Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Ortsabwesenheit trotz Ablehnung wahrgenommen haben. Falls dies der Fall ist, kann Ihnen ein Bescheid über die Arbeitslosengeld II Leistungseinstellung für diesen Zeitraum zugesandt werden."
Die hat echt einen Schaden und ist eindeutig fehl am Platz wegen Ihrem Generalverdacht der ja nicht zu leugnen ist.

Nach deinen Ausführungen zur OA glaube ich mittlerweile, dass ich den Satz selbst losgetreten habe.  :scratch:
Sie hat mir die OA abgelehnt, allerdings nur in einem normalen Schreiben (inkl Kopie internes Formular) ohne Rechtsfolgenbelehrung.

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2022, 17:50:11
ZitatEin schriftlich gestellter Antrag bei einer Behörde wird doch entweder bewilligt oder mit einem Bescheid mit Rechtsfolgenbelehrung abgelehnt? Oder liege ich da komplett falsch?
Nein du hast sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf. Allerdings ist das bei einer OA nicht der Fall.

Ich habe einen rechtsmittelfähigen Bescheid für die Ablehnung der OA angefordert, da ich der Meinung war, alle Anträge müssen "richtig" abgelehnt werden mit RFB.
Und somit macht ihr Satz, ich solle mitteilen, ob ich trotz Ablehnung weggefahren sei, sogar irgendwie Sinn, denn das wäre dann ein Bescheid mit Rechtsfolgenbelehrung.

Ich habe am Wochenende beim Einkaufen einen alten Bekannten getroffen, der arbeitet auch im Jobcenter. Manchmal gibt es komische Zufälle  :grins:
Haben kurz über die Situation gesprochen, dass ich jetzt bei der Arbeitgeberbetreuung wäre und mir die OA nach der Weiterbildung abgelehnt wurde. Er fragte dann, wer denn SB wäre, als ich den Namen nannte, verzog er kurz das Gesicht und sagte dann nur: ich kenne sie nicht wirklich, sie ist mal dahin gewechselt.
Zur Ablehnung OA sagte er: "ja, das darf sie, man kann das so machen, man hätte das aber auch anders machen können."

Wirkt alles auf mich eiin wenig so, als wäre sie mal strafversetzt worden und bekäme noch mehr Druck von oben, als ich bisher angenommen habe. Sie betonte ja auch mehrfach, dass sie noch ein paar Jahre dort arbeiten möchte.

Ist für mich keine Entschuldung für ihr Vorgehen, allerdings wird es für mich so etwas plausibler.
Die "Verlierer dieses Systems" sitzen auf beiden Seiten des Tisches, die vor'm Tisch jedoch meistens ungewollt, die hinter'm Tisch mehr oder weniger bewusst so ausgesucht. (aus meiner Sicht des Tisches gesehen!  :zwinker:  )

Ich werde mich in den kommenden Tagen (täglich dosiert) mal mit einer Antwort auf ihr Schreiben beschäftigen, vor allem wegen der Erstattung der Übernachtungskosten muss ich auch dringend nachhaken.

Werde auf jeden Fall berichten, wie das weitergeht.



Fettnäpfchen

Sommerkind

Zitat von: Sommerkind am 18. Juli 2022, 11:08:53Werde auf jeden Fall berichten, wie das weitergeht.
:sehrgut:

Und dazu:
Zitat von: Sommerkind am 18. Juli 2022, 11:08:53Und somit macht ihr Satz, ich solle mitteilen, ob ich trotz Ablehnung weggefahren sei, sogar irgendwie Sinn, denn das wäre dann ein Bescheid mit Rechtsfolgenbelehrung.
Bitte teilen sie mir mit ob sie gestern in meinem Geschäft eine Taschenlampe gestohlen haben damit ich sie dann anzeigen kann
Geht dir ein Licht auf? Die wollte nichts anderes als sämtliche Leistungen inkl. KKBeiträge zurückfordern und wenn sie bößartig ist hättest du noch mit anderen Folgen rechnen können > Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben

Zitat von: Sommerkind am 18. Juli 2022, 11:08:53Zur Ablehnung OA sagte er: "ja, das darf sie, man kann das so machen, man hätte das aber auch anders machen können."
Aber nur weil es eine Ermessensentscheidung ist und sie hat zu deinem Nachteil "ermessen", oder hast du schon einen Job von Ihr vermittelt bekommen...der nicht zustande gekommen wäre weil du OA warst.

Zitat von: Sommerkind am 18. Juli 2022, 11:08:53Die "Verlierer dieses Systems"
sind nur die eLB

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sommerkind

@Fettnäpfchen

Das Geld für die Übernachtung und sogar die Verpflegungspauschale wurde heute meinem Konto gutgeschrieben, das ist schonmal vom Tisch jetzt.  :yes:

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juli 2022, 15:33:29Bitte teilen sie mir mit ob sie gestern in meinem Geschäft eine Taschenlampe gestohlen haben damit ich sie dann anzeigen kann
Geht dir ein Licht auf? Die wollte nichts anderes als sämtliche Leistungen inkl. KKBeiträge zurückfordern und wenn sie bößartig ist hättest du noch mit anderen Folgen rechnen können > Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben

Da bin ich auf der sicheren Seite, ich war nachweislich nicht OA.

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juli 2022, 15:33:29Aber nur weil es eine Ermessensentscheidung ist und sie hat zu deinem Nachteil "ermessen", oder hast du schon einen Job von Ihr vermittelt bekommen...der nicht zustande gekommen wäre weil du OA warst.

Nein, selbstverständlich hat sie mir nichts vermittelt. Sie hat noch nicht mal einen VV in dem Zeitraum der abgelehnten OA geschickt, lediglich einmal angerufen und ich bin nicht rangegangen, da ich telefonisch ja nicht erreichbar sein muss. Nummer werde ich umgehend löschen lassen (inkl schriftlilcher Bestätigung)
Schreiben geht diese Woche noch raus!!  :mail:

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juli 2022, 15:33:29
ZitatDie "Verlierer dieses Systems"
sind nur die eLB

Ich hab das so gemeint, dass die Druck von oben bekommen und oft auch psychisch krank werden, hier bei uns ist eine hohe Fluktuation bei den Mitarbeitern, egal ob Leistungsabteiung oder Vermittlung.Hatte schon einige SB, die anfangs total menschlich waren, beim nächsten Termin (6 Monate später meist) schon unfreundlicher und ignoranter wirkten und dann plötzlich krank und danach ganz weg waren.
Das meinte ich mit dem Satz "Die "Verlierer dieses Systems" sitzen auf beiden Seiten des Tisches"

Wobei du  Recht hast, die haben sich den Job ja ausgesucht, ich mir meine Situation und die Krankheit nicht.  :zwinker:  :ok: 

LG Sommerkind

BigMama

Ich kann nachvollziehen, dass die Vermittlerin im AGS versucht, dich so schnell wie möglich in Arbeit zu bringen. Du hast die von dir gewünschte Qualifizierung in Teilzeit erhalten und Ende Juni erfolgreich abgeschlossen. Die Integrationschancen nach einer Weiterbildung sind unmittelbar im Anschluss am Größten. Daher ist die Entscheidung zur Ablehnung der OAW verständlich und die Gründe rechtlich sauber.

Ob die AV zwangsversetzt wurde, ihren Job gerne macht oder nicht, ist nicht von Belang. Sie erfüllt ihren Auftrag, nämlich Kunden des JC zu betreuen in dem sie zu offenen Stellen von Arbeitgebern informiert und passende VV zusendet.
Was die Zumutbarkeit von VV angeht, wurde ja schon einige geschrieben. Ich empfehle hierzu als Grundlage die Fachliche Hinweise zu § 10 SGB II.

Aus meiner Sicht ist die Erwartungshaltung des JC an dich auch sehr gut nachvollziehbar. Du hast eine teure Weiterbildung erhalten, deren Ziel es ganz sicher war, direkt im Anschluss eine möglichst bedarfsdeckende Beschäftigung in diesem Bereich aufzunehmen. Und dann ist der runde Geburtstag als Grund für die OAW auch nicht als wichtig anzuerkennen. 

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)