Frage Anlage EK

Begonnen von Jul7, 05. August 2022, 19:26:29

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Jul7

Person A ist Hauptmieter, hat mehrere Zimmer untervermietet. Mit Erlaubnis des Vermieters und Untermietverträgen. Jobcenter schickt nun Anlage EK. Was soll man da reinschreiben? Bei Anlage VE hat Person A nur unten angegeben, das es sich um eine WG mit wechselnden Untermietern handelt, ohne oben die Namen der Untermieter zu nennen. Wie ist Anlage EK zu behandeln? Nach meinem Befinden würde ich sagen ,,trifft nicht zu" draufschreiben, Danke für eure Hilfe schonmal!

Ginsu

Ich hab ein Deja Vu.
Hattest du die Frage nicht schon mal mit der Anlage VE gestellt?

Egal.
Anlage EK ist irrelevant, da du je kein Einkommen generierst, sondern lediglich deine eigenen Mietzahlungene senkst
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

Jul7

Ich gebe nur Fragen weiter, es betrifft mich nicht. Also genau wie Anlage VE behandeln. Mal sehen welches Formular als nächstes kommt  :grins:

Spritzenhalter

EK ist so sicher wie der Furz am Morgen.

Fettnäpfchen

Jul7

Die Anlage EK ist abzugeben
und wenn sie nur durchgestrichen ist, weil es kein Einkommen gibt,
und dann gehört die natürlich unterschrieben.

Generiert derjenige allerdings Gewinn weil er theoretisch bis zum max der KdU für einen eLB gehen kann dann gehört dieser Überschuss natürlich eingetragen und

was uninteressant ist
auch beim Finanzamt angegeben und wird berechnet.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Spritzenhalter

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. August 2022, 13:46:01Jul7

Die Anlage EK ist abzugeben
und wenn sie nur durchgestrichen ist, weil es kein Einkommen gibt,
und dann gehört die natürlich unterschrieben.

Generiert derjenige allerdings Gewinn weil er theoretisch bis zum max der KdU für einen eLB gehen kann dann gehört dieser Überschuss natürlich eingetragen und

was uninteressant ist
auch beim Finanzamt angegeben und wird berechnet.

MfG FN

Ich glaube der Schneeball beginnt erst richtig zu rollen.