Grundsicherung - Beerdigungskostenübernahme - Witwenrente - Bitte um Hilfe

Begonnen von tsumo, 08. Juli 2022, 11:53:09

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tsumo

Zitat von: Ratlos am 10. August 2022, 10:11:09Die Rechnung ist billig. Um ca. 1/3 billiger als eine einfache preiswerte Sozialbestattung bei uns. Jetzt sieht die Sache schon anders aus.
Bei erneuter Ablehnung durch das Amt würde ich einen Kostenvoranschlag (den kriegst du heute noch) einer Sozialbestattung (Feuerbestattung) zum Vergleich mit einreichen.

also lege ich jetzt widerspruch ein, warte dann die antwort ab und falls wieder nicht erfolgreich dann zum sozialgericht?

Ratlos

Ja, so würde ich es wohl tun wenn es mein Fall wäre.
Geh selber zum Amt und lege den KV einer deutschen Sozialbestattung vor. Vielleicht ist dann ein Widerspruch gar nicht nötig und das Amt lenkt ein.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 10. August 2022, 17:37:54Ja, so würde ich es wohl tun wenn es mein Fall wäre.
Geh selber zum Amt und lege den KV einer deutschen Sozialbestattung vor. Vielleicht ist dann ein Widerspruch gar nicht nötig und das Amt lenkt ein.

ist mein verfasst text soweit ok den ich gestern hier geschrieben hatte?

Leeres Portemonnaie

ZitatKann ich das so schreiben?

Sehr geehrte Frau XY,

gegen Ihre Ablehnung der Kostenübernahme für die Bestattung meines Ehemannes XY, lege ich fristgerecht Einspruch ein.

In Rücksprache mit mehreren Bestattern und auch in Ihrem Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass Sie die Kosten in Höhe einer ortsüblichen Bestattung in Deutschland trotzdem  übernehmen und ich dann lediglich den Betrag, der über den Kosten für eine ortsübliche Sozialbestattung liegt, anders tragen müsse.

Insofern bitte ich Sie, die Kosten nun in Höhe des ortsüblichen Umfanges einer Sozialbestattung zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
XX

Datum  ...


Habe das geänderte schräg in den Text  geschrieben bzw. durchgestrichen.
Datum finde ich wichtig, da ja der erste Antrag schon so lange dort rumlag bis zum angeblichen Eingang.  :scratch: 

Dazu legst Du den Kostenvoranschlag.


Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

tsumo

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 10. August 2022, 20:06:00
ZitatKann ich das so schreiben?

Sehr geehrte Frau XY,

gegen Ihre Ablehnung der Kostenübernahme für die Bestattung meines Ehemannes XY, lege ich fristgerecht Einspruch ein.

In Rücksprache mit mehreren Bestattern und auch in Ihrem Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass Sie die Kosten in Höhe einer ortsüblichen Bestattung in Deutschland trotzdem  übernehmen und ich dann lediglich den Betrag, der über den Kosten für eine ortsübliche Sozialbestattung liegt, anders tragen müsse.

Insofern bitte ich Sie, die Kosten nun in Höhe des ortsüblichen Umfanges einer Sozialbestattung zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
XX

Datum  ...


Habe das geänderte schräg in den Text  geschrieben bzw. durchgestrichen.
Datum finde ich wichtig, da ja der erste Antrag schon so lange dort rumlag bis zum angeblichen Eingang.  :scratch: 

Dazu legst Du den Kostenvoranschlag.




vielen lieben dank. ich habe heute 5-6 bestatter um eine KV gebeten. soll ich dann dazu noch die rechnung mit details dazupacken oder erst mal nur die KV der verschiedenen bestatter?

Ratlos

Die Detailrechnung würde ich mit vorlegen. Diese Rechnung weist ja nur die Kosten aus die in D. angefallen sind.
Die Beerdigungsinstitute der Türkei arbeiten sicher auch nicht umsonst und auch dort werden noch Kosen anfallen.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 11. August 2022, 07:50:26Die Detailrechnung würde ich mit vorlegen. Diese Rechnung weist ja nur die Kosten aus die in D. angefallen sind.
Die Beerdigungsinstitute der Türkei arbeiten sicher auch nicht umsonst und auch dort werden noch Kosen anfallen.

Ja die haben wir drüber auch noch bezahlt in lira. Aber die bekommt man bestimmt nicht erstattet in DE.

Leider habe ich bis jetzt nur eine Antwort erhalten und die sagten die machen keine Sozialbestattungen. Habe gestern 5 Angeschrieben.

Ratlos

Du kannst auch ohne KV´s bzw. weitere Detailrechnungen die Kosten für eine Sozialbestattung in D. beantragen. Das Amt weiß was zu einer S-Bestattung alles gehört.

Leeres Portemonnaie

Dann würde ich zumindest Deine detaillierte Rechnung beilegen.

Die Mitarbeiter scheinen nicht sehr beweglich zu sein, sonst hätten sie das schon beim ersten Antrag erledigen können.  :nea:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

madinksa

Zitat von: Ratlos am 11. August 2022, 13:45:48Du kannst auch ohne KV´s bzw. weitere Detailrechnungen die Kosten für eine Sozialbestattung in D. beantragen. Das Amt weiß was zu einer S-Bestattung alles gehört.

Das Problem ist ja, dass gar keine Sozialbestattung in Deutschland stattgefunden hat, die bezahlt werden könnte.
Und dass man sagen kann "Ich hätte Anrecht auf X, nehme aber lieber Y, das ist sogar billiger", glaube ich tatsächlich nicht.
Die Überführung eines Leichnams in ein anderes Land wird nicht finanziert.
Ich glaube nicht, dass ein Gericht da helfen kann.

justine1992

Zumal ja alle Erben in der Pflicht sind, nicht nur das Sozialamt der Witwe.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

tsumo

Zitat von: madinksa am 11. August 2022, 14:48:34
Zitat von: Ratlos am 11. August 2022, 13:45:48Du kannst auch ohne KV´s bzw. weitere Detailrechnungen die Kosten für eine Sozialbestattung in D. beantragen. Das Amt weiß was zu einer S-Bestattung alles gehört.

Das Problem ist ja, dass gar keine Sozialbestattung in Deutschland stattgefunden hat, die bezahlt werden könnte.
Und dass man sagen kann "Ich hätte Anrecht auf X, nehme aber lieber Y, das ist sogar billiger", glaube ich tatsächlich nicht.
Die Überführung eines Leichnams in ein anderes Land wird nicht finanziert.
Ich glaube nicht, dass ein Gericht da helfen kann.


Wir haben hier ebenfalls Geld für den Bestatter ausgegeben.

Zitat von: justine1992 am 11. August 2022, 15:07:48Zumal ja alle Erben in der Pflicht sind, nicht nur das Sozialamt der Witwe.

Haben alle kein Vermögen.

Zitat von: Ratlos am 11. August 2022, 13:45:48Du kannst auch ohne KV´s bzw. weitere Detailrechnungen die Kosten für eine Sozialbestattung in D. beantragen. Das Amt weiß was zu einer S-Bestattung alles gehört.

Ich dachte ich hätte es mit meinem ersten Antrag was ich so formlos geschrieben hatte gemacht. Bin ich von ausgegangen. Ich hatte eh nie was anderes vor genehmigt zu bekommen als eine Sozialbestattung.

madinksa

Die Überführung wird nur finanziert, wenn keine religiös entsprechende Beerdigung in Deutschland möglich ist.
Allerdings gibt es ja Friedhöfe, die sarglose Beisetzung für Muslime erlauben.
Es wäre nachzuweisen, dass die Beisetzung in Deutschland nicht angemessen möglich ist.

tsumo

Zitat von: madinksa am 11. August 2022, 16:20:30Die Überführung wird nur finanziert, wenn keine religiös entsprechende Beerdigung in Deutschland möglich ist.
Allerdings gibt es ja Friedhöfe, die sarglose Beisetzung für Muslime erlauben.
Es wäre nachzuweisen, dass die Beisetzung in Deutschland nicht angemessen möglich ist.


Ja das ist richtig. Die Überführung hat 776 gekostet. Der Rest wurde alles hier gemacht. Und drüben dann auch nochmal alles in die wege geleitet. ein berg von schulden haben wir gefühlt.

Leeres Portemonnaie

ZitatDas Problem ist ja, dass gar keine Sozialbestattung in Deutschland stattgefunden hat, die bezahlt werden könnte.
Und dass man sagen kann "Ich hätte Anrecht auf X, nehme aber lieber Y, das ist sogar billiger", glaube ich tatsächlich nicht.
Die Überführung eines Leichnams in ein anderes Land wird nicht finanziert.
Ich glaube nicht, dass ein Gericht da helfen kann.


Aber die Dinge, die in D. erledigt wurden, wie Hygienemaßnahmen, Kühlung bis zum Transport, usw., können doch zumindest übernommen werden. Also anteilmäßig. Deshalb ja Widerspruch mit der detaillierten Rechnung, da sehen die SB, was gemacht wurde.
Ich fände das nicht abwegig.

Alles, was dann eingeleitet wurde für Transport und im Ausland, wird natürlich nicht übernommen. 

Zitat von: justine1992 am 11. August 2022, 15:07:48Zumal ja alle Erben in der Pflicht sind, nicht nur das Sozialamt der Witwe.

Naja, bei uns war es so, dass das Sozialamt erstmal einen Teil übernahm, und dann die Erben der Reihenfolge nach anschrieb mit der Forderung, die Rechnung zu tragen. (Erbschein erforderlich.)
(In den Fall war ich der zweite Erbe, ich schicke dann meinen Aufstocker- Bescheid hin, und das war's.)
Vielleicht werden dann die Kinder der Reihe nach angeschrieben und müssen ihre finanzielle Situation darlegen. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧