Heizkostenzuschuss als Aufstocker angerechnet und andere Fragen

Begonnen von otacon, 07. September 2022, 19:26:39

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otacon

Hallo liebes Forum,
ich selbst bin schon eine ganze Weile aus dem Leistungsbezug und habe daher den Anschluss verloren.
Allerdings kam nun jemand auf mich zu und stellte die folgenden Fragen:


Ein bekannter mit zwei Kindern hat einen Minijob angefangen und die 300€ Energiekostenzuschuss erhalten, diese werden scheinbar von Jobcenter komplett angerechnet.
Allgemein mir auch unklar sind die Anrechnungsfreien Beträge als ALG2 Empfänger.
Folgende Daten kann ich euch zu dem Bekannten und den weiteren Personen der BG mitteilen:


3 Personen bestehend aus:
Vater mit 420€ Einkommen aus Minijob seit 08.2022
Sohn 12 Jahre jung, Schüler mit 219€ Kindergeld
Tochter 17, 219€ Kindergeld, 887€ Ausbildungsvergütung seit 09.2022

Mietkosten 60€ warm, 429,99€ kalt
Heizung + Strom 150€
(*das Jobcenter zahlt gerade mal 3€ je Person Heizkosten laut aktuellen Bescheid)


so wie ich den Bescheid verstehe, fällt die Tochter mit ihrer Ausbildungsvergütung + Kindergeld aus der BG

Laut Bescheid sollen folgende Zahlungen vom Jobcenter kommen:

10/22 - 576,22€
11/22 - 343,55€
12/22 - 576,22€
01/23-02/23 - 570,22€
02/23 - 568,43€

Laut vorläufigen bescheid, werden keine Heizkosten ab 01.23 berücksichtigt, da erst die Jahresabrechnung des Energieversorgers abgewartet wird  :wand:

Wie sind die anrechunungsfreien Summen bei ALG2 aufstockern (100€ +10% des Einkommen?)
Ist die Energiekostenpausschale eines aufstockers durch das Jobcenter voll anrechnungsfähig?
Zahlt das Jobcenter nicht selbst auch eine Energiekostenpauschale?


Ich habe den Bewilligungsbescheid des Bekannten da, allerdings fällt mir gerade auf das an 1.000 stellen personen bezogene Daten im Bescheid stehen, Anonymisieren ist hier ein nicht geringer aufwand.

Danke vielmals fürs lesen meines Textes


PetraL

Da sich noch keiner der Experten hier zu Wort gemeldet hat, hole ich deine Frage mal wieder hervor - vielleicht fällt sie ja so jemandem auf.
Ohne den Berechnungsbogen und ggf. dem Bewilligungsbescheid, in dem evtl. Hinweise zur Berechnung/Kappung enthalten sind, bin ich allerdings mit einer Beantwortung deiner Frage überfordert, sorry.
Ich mache es immer so, dass ich die Schriftstücke als Fotos einscanne und dann mit Paint schwarze Rechtecke über die personenbezogenen Daten wie Namen und BG-Nummer mache - vielleicht ist das ja für dich auch machbar, wenn du an einer Beantwortung deiner Frage wirklich interessiert bist? Dann findet sich vielleicht auch eher jemand, der sie beantworten kann.
LG. Petra.

Fettnäpfchen

Zitat von: PetraL am 17. September 2022, 13:23:03vielleicht ist das ja für dich auch machbar, wenn du an einer Beantwortung deiner Frage wirklich interessiert bist?
eher nicht wenn man ins Profil schaut.
Aber ich habs mit Berechnungen eh nicht.

und muss auch nicht an Ihm liegen
"Allerdings kam nun jemand auf mich zu und stellte die folgenden Fragen:
"

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