EU-Rente wieder abgelehnt

Begonnen von Teano, 15. September 2022, 00:50:06

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Teano

Hallo,
bin neu hier und bräuchte mal kompetente Ratschläge.
Ich bin ü50 und beziehe ALG II. Habe aus gesundheitlichen Gründen auf anraten meines damaligen Psychologen vor drei Jahren die EU-Rente eingereicht. Nun wurde diese nach dem bereits 4. Gutachten erneut abgelehnt.
Das Sozialgericht hat mir nahegelegt, die Klage gegen die DRV zurückzuziehen.
Was für Nachteile hätte das für mich, wenn ich die Klage zurückziehen würde, wenn überhaupt?
Oder besser gefragt, wie soll ich mich verhalten?
Da meine EU-Rente unter dem Satz liegen würde und ich ergänzend Sozialhilfe beantragen müßte, hätte ich finanziell weder Vorteile, noch Nachteile.
Danke vorab für hilfreiche Antworten.

BO177

Was besagen denn Deine 4 Gutachten? Erwerbsfähigkeit? Eingeschränkte Erwerbsfähigkeit? Erwerbsunfähigkeit? Stimmen sie inhaltlich überein? Widersprechen sie sich?

Ist eines der Gutachten vom Gericht angeordnet gewesen? Was besagt dieses Gutachten?

Bei Erwerbsunfähigkeit hast Du den Vorteil, mit Eingliederungsvereinbarungen, Bewerbungsaufforderungen, Jobangeboten, Maßnahmen etc. pp. nichts mehr zu tun zu haben. Du bekämest dann Leistungen nach dem SGB XII und nicht mehr nach dem SGB II.

Teano

Die 4 Gutachten sagen aus, daß ich 6 Stunden und mehr täglich arbeiten kann. In einem anderen Gutachten heißt es sogar 8 Stunden...was für mich in keinster Weise nachvollziehbar ist, da ich den Gutachtern ausführlich über meinen Zustand berichtet habe. Aber gut...das System habe ich mittlerweile durchscheut.

Die letzten beiden Gutachten wurden vom Gericht angeordnet.

Ich war Anfang des Jahres schon bei einem Anwalt. Der Aufwand wäre für mich eine zusätzliche nervliche Belastung, weshalb ich das gerne ohne Anwalt regeln würde.

Mich interessiert nach wie vor, was sich für mich persönlich ändern würde, wenn ich die Klage zurückziehe?...außer, daß ich dem Jobcenter wieder "voll und ganz zur Verfügung stehe".

BO177

Wozu hat Dir denn Dein Anwalt geraten?

Bei der Gutachtenlage muss das Gericht die Klage abweisen. Deshalb die Empfehlung des Gerichts.

Ziehst Du sie nicht zurück, spricht das Gericht also sein Urteil, hättest Du die Möglichkeit zur Berufung (wenn das Gericht die Berufung zulässt, was wahrscheinlich sein dürfte). Dass das  Landessozialgericht ein anderes Urteil sprechen wird, dürfte indes bei vier übereinstimmenden Gutachten unwahrscheinlich sein. Auch halte ich für unwahrscheinlich, dass es ohne Grund ein weiteres Gutachten anordnet.

Außer den oben und in meiner Vormail erwähnten Nachteilen hast Du durch die Rücknahme Deiner Klage keine weiteren Nachteile - außer dass Du natürlich keine Rente erhältst.

Vielleicht kannst Du Dir, wenn Du zurzeit keinen hast, einen Facharzt/Therapeuten suchen, mit dem Du Deine gesundheitlichen Probleme, die Gutachten und Möglichkeiten zur Hilfe besprechen kannst. Vielleicht kann Dir auch erst einmal eine AU weiterhelfen.

Verschlimmert sich Dein Gesundheitszustand und ergibt sich dadurch eine neue Diagnose, die Deine Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, oder stellst Du bei Erwerbstätigkeitsaufnahmen fest, dass es einfach nicht geht, kannst Du ja einen neuen Anlauf versuchen.

PaulHilft

Naja, wenn die Gutachter sagen, du kannst ganz normal, so wie jeder andere Arbeiten. Dann wird dich das JC "bitten" dich zu bewerben und auch bei einer zB. Zeitarbeitsfirma es zu versuchen. Wenn du nicht arbeiten gehst, kein Geld vom JC. So von mir kurz zusammengefasst.

Deswegen liegt es nun in deinem großen interesse, wie es nun weitergeht.

Teano

@BO177: Vielen Dank für deine ausführliche Antwort :-)

@PaulHilft: Du scheinst das System in diesem Land noch nicht durchschaut zu haben...denn sogar mein letzter SB vom Jobcenter sagte zu mir, wenn die "Gutachter" anderer Meinung sind, dann soll ich mich krankschreiben lassen.


Sophiagirl

Zitat von: Teano am 21. September 2022, 22:44:28@PaulHilft: Du scheinst das System in diesem Land noch nicht durchschaut zu haben...denn sogar mein letzter SB vom Jobcenter sagte zu mir, wenn die "Gutachter" anderer Meinung sind, dann soll ich mich krankschreiben lassen.



Kenne ich auch, am Tag der Untersuchung war keine Depression feststellbar. Ah okay. Da ist die Gutachterin aber als einzige der Meinung gewesen. Meine Ärzte waren auch fassungslos.

Immerhin die besondere berufliche Betroffenheit wurde bejaht, daher ja nun auch 40 gds.

Kleene1980

Zitat von: Teano am 21. September 2022, 22:44:28@BO177: Vielen Dank für deine ausführliche Antwort :-)

@PaulHilft: Du scheinst das System in diesem Land noch nicht durchschaut zu haben...denn sogar mein letzter SB vom Jobcenter sagte zu mir, wenn die "Gutachter" anderer Meinung sind, dann soll ich mich krankschreiben lassen.



Halle Teano,

Leider ist es aber so, dass wenn du dich bei diesen Gutachten mit der Diagnose weiter Krankschreiben lässt das Jobcenter die Krankschreibungen über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen prüfen lassen kann. Es ist dann möglich das dein Arzt dir keine weiteren Krankschreibungen deswegen mehr ausstellen lassen darf.

Gruß Kleene

Überlebender

Zitat von: BO177 am 18. September 2022, 11:09:07Bei Erwerbsunfähigkeit hast Du den Vorteil, mit Eingliederungsvereinbarungen, Bewerbungsaufforderungen, Jobangeboten, Maßnahmen etc. pp. nichts mehr zu tun zu haben. Du bekämest dann Leistungen nach dem SGB XII und nicht mehr nach dem SGB II.

Meines Wissens gibt es die Bezeichnung EU-Rente = Erwerbsunfähigkeitsrente schon lange nicht mehr. Es gibt nur noch die Erwerbsminderungsrente (volle oder teilweise).

amare

Zitat von: Teano am 19. September 2022, 00:36:53Ich war Anfang des Jahres schon bei einem Anwalt. Der Aufwand wäre für mich eine zusätzliche nervliche Belastung, weshalb ich das gerne ohne Anwalt regeln würde.

Mich interessiert nach wie vor, was sich für mich persönlich ändern würde, wenn ich die Klage zurückziehe?...außer, daß ich dem Jobcenter wieder "voll und ganz zur Verfügung stehe".

Wieso übergibts du das nicht dem Anwalt? Dadurch hast du eher weniger nervliche Belastung, als wenn Du dich selber um alles kümmern musst. Ich mache derzeit was ähnliches durch.EU-Rente beantragt>abgelehnt>Widerspruch eingelegt>wieder abgelehnt und dann habe ich das einem Anwalt übergeben der Klage vor dem SG eingereicht hat. Das war im März 2021.Ich schätze mal, dass in den nächsten Wochen das Urteil/wahrscheinlich auch abgelehnt) kommen wird.
Aber an deiner Stelle hätte ich das dem Anwalt übergeben. Der kennt sich mit Sicherheit juristisch besser damit aus als du selber.