Grundsicherung - Beerdigungskostenübernahme - Witwenrente - Bitte um Hilfe

Begonnen von tsumo, 08. Juli 2022, 11:53:09

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tsumo

Zitat von: Yavanna am 28. September 2022, 19:07:21Das mit der Grusi für deine Mutter wurde schon zur Genüge durchgekaut. Sie hat, zumindest zur Zeit, mit Rente, Witwenrente, Sterbeviertel zu viel Einkommen

habe auch von den bestattungskosten geredet und nicht davon was meiner mutter zusteht.

Ratlos

@ tsumo - so wie das Amt in seiner Klageerwiderung inhaltlich geschrieben hat, kann ich dir jetzt schon versichern, dass dein Sachvortrag zum SG unsubstantiiert war.
Ich habe dir explizit angeboten eine substantiierte Klagebegründung zu schreiben, was hier eigentlich gar nicht erlaubt ist.
Ein Teil der Beerdigungskosten ist in jedem Fall übernahmefähig und das müssten deine klugen Berater wissen?
Wo waren die als es ernst wurde mit dem SG? Haben die die Flucht ergriffen? Wer hat die Klagebegründung geschrieben. Lade diese bitte mal hoch.

Dass du in Vorkasse gegangen bist begründet zunächst keine Eilbedürftigkeit.
Für ein Eilverfahren sind 2 Voraussetzungen zu erfüllen: Hauptsächlich der Anordnungsgrund und der Anordnungsanspruch. Beide sind detailliert dem SG darzulegen und möglichsst zu beweisen wofür es verschiedene Möglichkeiten gibt



tsumo

Zitat von: Ratlos am 29. September 2022, 09:43:27@ tsumo - so wie das Amt in seiner Klageerwiderung inhaltlich geschrieben hat, kann ich dir jetzt schon versichern, dass dein Sachvortrag zum SG unsubstantiiert war.
Ich habe dir explizit angeboten eine substantiierte Klagebegründung zu schreiben, was hier eigentlich gar nicht erlaubt ist.
Ein Teil der Beerdigungskosten ist in jedem Fall übernahmefähig und das müssten deine klugen Berater wissen?
Wo waren die als es ernst wurde mit dem SG? Haben die die Flucht ergriffen? Wer hat die Klagebegründung geschrieben. Lade diese bitte mal hoch.

Dass du in Vorkasse gegangen bist begründet zunächst keine Eilbedürftigkeit.
Für ein Eilverfahren sind 2 Voraussetzungen zu erfüllen: Hauptsächlich der Anordnungsgrund und der Anordnungsanspruch. Beide sind detailliert dem SG darzulegen und möglichsst zu beweisen wofür es verschiedene Möglichkeiten gibt




das SG bat auch mit dem letzten brief um ein kurzes feedback. naja ratlos deine letzte antwort war ich solle doch lieber die von der awo fragen.. ich würde dein angebot gerne annehmen.

die von der awo war halt nur wegen dem aufenthalt von meiner mama da. die klage habe ich selber verfasst und die aktuelle situation geschildert. wir leben halt seit 2monaten nur von 300€ zu 2. weil wir keine witwenrente bekommen und auch nicht die 3monatsrente da es immer noch nicht bearbeitet wurde.

Ratlos

Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29das SG bat auch mit dem letzten brief um ein kurzes feedback
Ich kenne den Brief vom SG nicht und kann daher nichts dazu sagen. Hoch laden bitte.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29naja ratlos deine letzte antwort war ich solle doch lieber die von der awo fragen..
Ja, das habe ich dir geraten nachdem du alles in die eigenen Hände genommen und die AWO beauftragt hast die eine Klärung anonym (lächerlich) durchführen wollte. Ich halte mich dann raus.
Viele Köche verderben den Brei.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29die klage habe ich selber verfasst und die aktuelle situation geschildert.
Deine eingereichte Klage kennt hier keiner so dass eine Stellungnahme auch hier nicht möglich ist. Um hoch laden habe ich dich gestern vergeblich gebeten.

Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29ich würde dein angebot gerne annehmen.
Für einen erweiternden Schriftsatz an das SG muss man die Akte kennen wenn er erfolgreich sein soll. Behauptungen alleine genügen dem nicht. Ohne volle Kenntnis der Sachlage gebe ich keinen Rat. Das brächte nur ein Durcheinander.
Vor allem muss die Eilbedürftigkeit dem SG nachgewiesen und belegt werden.
Jetzt lade doch erst einmal die beiden Dokumente hoch. Erst dann kann man weiter sehen





tsumo

Zitat von: Ratlos am 30. September 2022, 09:42:19
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29das SG bat auch mit dem letzten brief um ein kurzes feedback
Ich kenne den Brief vom SG nicht und kann daher nichts dazu sagen. Hoch laden bitte.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29naja ratlos deine letzte antwort war ich solle doch lieber die von der awo fragen..
Ja, das habe ich dir geraten nachdem du alles in die eigenen Hände genommen und die AWO beauftragt hast die eine Klärung anonym (lächerlich) durchführen wollte. Ich halte mich dann raus.
Viele Köche verderben den Brei.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29die klage habe ich selber verfasst und die aktuelle situation geschildert.
Deine eingereichte Klage kennt hier keiner so dass eine Stellungnahme auch hier nicht möglich ist. Um hoch laden habe ich dich gestern vergeblich gebeten.

Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29ich würde dein angebot gerne annehmen.
Für einen erweiternden Schriftsatz an das SG muss man die Akte kennen wenn er erfolgreich sein soll. Behauptungen alleine genügen dem nicht. Ohne volle Kenntnis der Sachlage gebe ich keinen Rat. Das brächte nur ein Durcheinander.
Vor allem muss die Eilbedürftigkeit dem SG nachgewiesen und belegt werden.
Jetzt lade doch erst einmal die beiden Dokumente hoch. Erst dann kann man weiter sehen






ich habe keine kopie von der klage. die habe ich ausgefüllt und der person am schalter abgegeben. aber heute kam auch der beschluss dass die kostenübernahme abgelehnt wird.





ich will widerspruch einlegen. evtl kann ich doch noch was retten

tsumo

Das hatte ich als Antwort geschrieben wo mich das Gericht bat die Nachteile zu sagen.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bereits mit der Fr. Broska hin und her geschrieben ohne Ergebnis. Der Status des Widerspruchs ist immer noch "in Bearbeitung".

Die Nachteile für uns sind:

Wir leben im Moment von 400€ Rente - XXXX, 449€ ALG2 – XXXXX.
Die volle Rente von meinem Vater für die ersten 3 Monate wurden nicht überwiesen. Die Rentenkasse hat über ein Monat gebraucht um den Bescheid für die Witwenrente zu bearbeiten.
Das Wohngeld bzw. die Grundsicherung wird erst zum 01.10.22 überwiesen.

Wir haben offene Rechnung bei der Stadtwerke weil diese den Abschlag nicht abbuchen konnten. Die Nachzahlung von 160€ wurde nur zu 50% vom Jobcenter übernommen da meine Mutter ein Paar Tage vorher aus der Leistung rausgeworfen wurde. Auch dies muss beglichen werden. Seit 2 Monaten leben wir zu zweit von 300€ und davon geht noch Telfon, Versicherung etc ab.

Meine Eltern haben Leistung im Alter bezogen. Sie waren GruSi-Empfänger. Damit haben Sie Anspruch auf eine Sozialbestattung. Aus von mir genannten Gründen konnte eine Beerdigung hier nicht stattfinden. Selbst wenn die Überführung in das Heimatland nicht beglichen wird, müsste zumindest der restliche Betrag, der viel Geringer ausfällt als eine übliche Sozialbestattung, übernommen werden. Auf meinen Antrag beim Sozialamt wurde nur oberflächlich eingegangen.

Auch wurden bereits in der Vergangenheit ähnliche Fälle zu Gunsten der Antragsteller entschieden. Diese Kosten mussten wir ebenfalls vorstrecken und sind in Vorkasse gegangen. Ich würde diesen Weg nicht gehen, wenn es nicht dringend wäre. Ich bitte Sie daher uns zu helfen. Ich bezweifle, dass die zuständige Behörde ohne Druck uns bald antworten wird. Ich gehe sowieso davon
aus, dass auch der Widerspruch abgelehnt wird. Wir sind wirklich darauf angewiesen.


Mit freundlichen Grüßen"

Leeres Portemonnaie

Die Kosten der Überführung einzuklagen, da wurde doch schon geschrieben, das wird eher nicht bezahlt.
Sondern die "Posten", die immer anfallen und in D gemacht werden müssen, siehe meine vorherige Antwort.

Eine Eilbedürftigkeit ist gegeben, wenn der Bestatter noch auf die Bezahlung warten müsste ... Dass das Geld knapp ist, steht außer Frage. Dennoch, ich sehe es leider auch so wie das SG. Es gibt Fälle, da kann nicht mal ein Blümchen bezahlt werden ...
Hätte man eine einfache Klage gemacht, hätte es vielleicht eine andere Entscheidung gegeben, allerdings sicher nicht zu den Überführungskosten.
Aber bissel Geduld stimmt manchmal milde. Schade, ich sehe hier diese Chance wegen Ungeduld vertan.
Schließe mich voll und ganz @Ratlos an.

Ergänzung: Deine Antwort hatte ich noch nicht gelesen, jetzt schon.
Habt ihr diese genannten "restlichen Kosten" denn explizit aufgelistet?
 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

tsumo

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 30. September 2022, 16:36:17Die Kosten der Überführung einzuklagen, da wurde doch schon geschrieben, das wird eher nicht bezahlt.
Sondern die "Posten", die immer anfallen und in D gemacht werden müssen, siehe meine vorherige Antwort.

Eine Eilbedürftigkeit ist gegeben, wenn der Bestatter noch auf die Bezahlung warten müsste ... Dass das Geld knapp ist, steht außer Frage. Dennoch, ich sehe es leider auch so wie das SG. Es gibt Fälle, da kann nicht mal ein Blümchen bezahlt werden ...
Hätte man eine einfache Klage gemacht, hätte es vielleicht eine andere Entscheidung gegeben, allerdings sicher nicht zu den Überführungskosten.
Aber bissel Geduld stimmt manchmal milde. Schade, ich sehe hier diese Chance wegen Ungeduld vertan.
Schließe mich voll und ganz @Ratlos an.

Ergänzung: Deine Antwort hatte ich noch nicht gelesen, jetzt schon.
Habt ihr diese genannten "restlichen Kosten" denn explizit aufgelistet?
 


Ja die Flugkosten hatte ich geschrieben dass das nicht bezahlt werden soll aber dafür halt der rest was hier angefallen ist. Ich wusste nicht dass für Eilklage die Rechnung noch offen sein muss. Wir mussten die Summe direkt am selben tag in bar vorlegen. Sei so üblich laut Bestatter. Sind dann ins Dispo gegangen. Dann kamen die anderen Prbleme dazu das mit dass die Grundsicherung entfallen ist, dass das 3monats Geld volle Rente nicht kommt und alles.. wir haben nur von meinem alg2 gelebt zu 2. das konto war gesperrt und ein glück konnte von dort noch abgebucht werden da mamas rente auch auf papas konnte gegangen ist. Heizkosten konnten nicht bezahlt werden weil konto nicht gedeckt und alles. deswegen habe ich gesagt dass es sehr eilig ist.. wusste nicht dass man noch schlimmer dran sein muss damit es für eine eilklage reicht.
wir gedulden uns ja schon seit fast 2moanten. wenn das essen knapp wird und die rechnungen offen bleiben wird man leider etwas nervöser.

ich habe laut schreiben 1monat zeit gegen die entscheidung vorzugehen. das werde ich definitiv machen. auch wenn wir am ende nur 50€ erhalten würden..

restliche kosten? meinst du die offenen rechnungen etc? ja hatte das mit geschrieben. eigentlich wollte ich heute nochmal ein brief dem gericht zukommen lassen.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

das Sozialamt geht erneut nicht auf die Punkte ein, sondern antwortet sehr allgemein.

Unter den Ausführungsvorschriften über Bestattungskosten nach § 74 SGB XII (AV-Soz-Bestattungskosten) heißt es - 49. Kosten für eine Bestattung im Ausland können im Einzelfall in angemessenem Umfang übernommen werden, wenn es die Besonderheiten des Einzelfalles rechtfertigen und keine Mehrkosten entstehen. Es sind in unserem Fall keine Mehrkosten entstanden, eher im Gegenteil, die Kosten sind geringer ausgefallen als die durchschnittlichen Kosten einer Sozialbestattung.

Ebenfalls in Hamburg gefunden:

4.5. Bestattungen im Ausland
Nur wenn eine Bestattung von Ausländern unter Beachtung der Riten ihres Herkunftslandes in Hamburg nicht möglich ist, können die Überführungskosten in das Heimatland neben den sonstigen Bestattungskosten übernommen werden. Laut Gesetz dürfen Bestattungen in Deutschland erst am dritten Tag stattfinden. Es war daher leider nicht möglich meinen Vater innerhalb von 24 Stunden zu beerdigen.

Auch ein weiteres Urteil Az.: S 22 SO 19/09

"Das SG sprach der Witwe in seinem am 12. Mai 2011 verkündeten Urteil dagegen 757,79 Euro zu. Zu übernehmen seien die Kosten, die üblicherweise für eine würdige, ortsübliche und einfache Bestattung anfallen. ,,Dabei ist der Eindruck eines Armengrabes zu vermeiden", so die Lüneburger Richter. Der generelle Verweis auf eine kostengünstigere Feuerbestattung oder eine anonyme Beisetzung sei nicht statthaft."

Dass die Person vom Sozialamt nicht nachvollziehen kann, dass es "eilig" ist finde ich, nachdem  ich unsere Situation geschildert habe, mehr als dreist.


Mit freundlichen Grüßen"

das kann ich mir wohl jetzt sparen ;(

Leeres Portemonnaie

Zitat von: tsumoDass die Person vom Sozialamt nicht nachvollziehen kann, dass es "eilig" ist finde ich, nachdem  ich unsere Situation geschildert habe, mehr als dreist.


Vor allem diesen Satz nicht bringen.
Ich verstehe, was Du meinst, aber Du darfst nicht vergessen, Du willst was von denen, nicht umgekehrt. Da muss man etwas diplomatisch agieren und vielleicht auch mal ein "bitte" einfügen.  :zwinker: 
Jedenfalls versuche ich es meistens so, klappt aber auch nicht immer. 

Und ehrlich gesagt, wirklich nachvollziehen können es nur wenige Leute, die nicht in so einer Klemme stecken. Das ist vergebliche Mühe, da zu appellieren. Die wissen einfach nicht, wie es sich auf der anderen Seite des Schreibtisches so anfühlt.  :no: 

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

tsumo

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 30. September 2022, 17:37:05
Zitat von: tsumoDass die Person vom Sozialamt nicht nachvollziehen kann, dass es "eilig" ist finde ich, nachdem  ich unsere Situation geschildert habe, mehr als dreist.


Vor allem diesen Satz nicht bringen.
Ich verstehe, was Du meinst, aber Du darfst nicht vergessen, Du willst was von denen, nicht umgekehrt. Da muss man etwas diplomatisch agieren und vielleicht auch mal ein "bitte" einfügen.  :zwinker: 
Jedenfalls versuche ich es meistens so, klappt aber auch nicht immer. 

Und ehrlich gesagt, wirklich nachvollziehen können es nur wenige Leute, die nicht in so einer Klemme stecken. Das ist vergebliche Mühe, da zu appellieren. Die wissen einfach nicht, wie es sich auf der anderen Seite des Schreibtisches so anfühlt.  :no: 



ja wie gesagt, das schreiben kann ich mir ja nun schenken. ein glück habe ich es nicht gestern abgegeben.
habe so gut es geht die lage geschildert. ich bin leider kein fachmann. ein anwalt kann ich mir nicht leisten. habe vor 4wochen antrag auf beratungshilfeschein gestellt weil in unser pkw auch nebenbei jmd reingefahren ist und fahrerflucht begangen hat. ein glück zeuge gesehen und alles aber von der versicherung bis heute keine spur. anzeige wurde direkt erstattet. dennoch rührt die versicherung keinen finger. vom amtsgericht auch noch keine antwort bekommen wegen dem schein. von meinen psychischen problemen die ich seit wochen verdränge damit ich funktioniere brauch ich bzw will ich gar nicht erst anfangen. ein kleines bisschen postivies wäre so schön nach all dem.. aber dann kommt halt der die nächste bombe und es gibt nur noch mehr stress.

Ratlos

@ tsumo - ich will nicht mehr auf die Rechtslage eingehen, denn es wurde bereits alles notwendige dazu geschrieben.
Bei dem Eilantrag hast du so ziemlich alles falsch gemacht was man nur falsch machen kann.
Die Ablehnung war vorprogrammiert weil weder ein Anordnungsanspruch noch ein Anordnungsgrund dem SG explizit dargelegt wurde. Deinem Antrag fehlte einfach die Substanz.

Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 16:50:35ich habe laut schreiben 1monat zeit gegen die entscheidung vorzugehen. das werde ich definitiv machen
Davon rate ich dir definitiv ab! Die Klage wird abgewiesen werden, das gebe ich dir hier schriftlich.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29das SG bat auch mit dem letzten brief um ein kurzes feedback
Das SG bittet nicht um ein Feedback  :no: sondern sagt klipp und klar " wenn du mit unserer Entscheidung nicht einverstanden bist kannst du zum LSG Klage einreichen. Tu es nicht !!!!!!!!
Eine Beschwerde von dir gegen den Beschluss wird wohl als kostenverursachende Berufung gewertet werden.

Dein große Fehler ist, dass du hier auf deine Fragen zwar gute Antworten erhältst, dann aber eigenmächtig handelst ohne uns vorher zu informieren.
Denke dabei an deinen anderen Thread wo es um Rechtsmittelverzicht ging.

Nach meiner Meinung hast du jetzt nur noch die Chance, dass ein versierter RA mit einem anspruchsbegründeten Anordnungsgrund das Ganze in richtige Bahnen lenkt.
Keine ganz leichte Aufgabe für ihn, aber alleine wirst du mangels Rechtskenntnisse keinen Erfolg haben.

**
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 17:46:43aber von der versicherung bis heute keine spur.
Die Ermittlungsakten der Polizei gehen in einem solchen Fall nach Abschluss an die Staatsanwaltschaft. Die Versicherung meldet sich wenn der Schuldige fest steht und die Ermittlungsakten von der Versicherung geprüft sind.


tsumo

Zitat von: Ratlos am 30. September 2022, 17:56:26@ tsumo - ich will nicht mehr auf die Rechtslage eingehen, denn es wurde bereits alles notwendige dazu geschrieben.
Bei dem Eilantrag hast du so ziemlich alles falsch gemacht was man nur falsch machen kann.
Die Ablehnung war vorprogrammiert weil weder ein Anordnungsanspruch noch ein Anordnungsgrund dem SG explizit dargelegt wurde. Deinem Antrag fehlte einfach die Substanz.

Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 16:50:35ich habe laut schreiben 1monat zeit gegen die entscheidung vorzugehen. das werde ich definitiv machen
Davon rate ich dir definitiv ab! Die Klage wird abgewiesen werden, das gebe ich dir hier schriftlich.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29das SG bat auch mit dem letzten brief um ein kurzes feedback
Das SG bittet nicht um ein Feedback  :no: sondern sagt klipp und klar " wenn du mit unserer Entscheidung nicht einverstanden bist kannst du zum LSG Klage einreichen. Tu es nicht !!!!!!!!
Eine Beschwerde von dir gegen den Beschluss wird wohl als kostenverursachende Berufung gewertet werden.

Dein große Fehler ist, dass du hier auf deine Fragen zwar gute Antworten erhältst, dann aber eigenmächtig handelst ohne uns vorher zu informieren.
Denke dabei an deinen anderen Thread wo es um Rechtsmittelverzicht ging.

Nach meiner Meinung hast du jetzt nur noch die Chance, dass ein versierter RA mit einem anspruchsbegründeten Anordnungsgrund das Ganze in richtige Bahnen lenkt.
Keine ganz leichte Aufgabe für ihn, aber alleine wirst du mangels Rechtskenntnisse keinen Erfolg haben.

**
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 17:46:43aber von der versicherung bis heute keine spur.
Die Ermittlungsakten der Polizei gehen in einem solchen Fall nach Abschluss an die Staatsanwaltschaft. Die Versicherung meldet sich wenn der Schuldige fest steht und die Ermittlungsakten von der Versicherung geprüft sind.



steht da nicht "ein solches verfahren ist gerichtskostenfrei"? ja ich würde gerne einen anwalt nehmen aber ich bekomme einfach keine rückmeldung auf meinen antrag auf den hilfeschein.

ja das mit der polizei ist sone sache.. wenn ich die versicherung anrufe die helvita heißt geht da fast nie einer ran. auf mails kaum antwort. wenn ich wen erwische nach 45min wartezeit am tele sagen die joa in bearbeitung.. dann sagen die joa die haben akteneinsicht bei der polizei gefordert. dann ruf ich die polizei an und gebe die anzeigen nummer und frage ob sich die versicherung bei ihnen gemeldet hat und die sagen nein hier wurde keine akteneinsicht gefordert........ ja wer lügt nun? dann sagt die polizei die können mir nichts sagen weil laufendes strafverfahren.. JA TOLL was soll ich nun machen??? ich hab den schaden und ich bleib drauf sitzen seit 7 wochen... obwohl zeuge kennzeichen und alles vorhanden ist.

meintest du aber nicht dass das sozialamt zumindest einen teil aufjedenfall erstatten muss? genau so hatte ich es auch geschildert und dass es halt ähnliche fälle gibt wo zu gunsten des klägers entschieden wurde.

das forum war ne zeitlang down.. und beim rechtsmittelversicht hatte ich ja nichtmal gelegenheit es hier vorher zu posten da die sofort ne entscheidung wollten.


ahja und mit feedback meinte ich das hier.. wo die sagen dass ich stellung beziehen soll



Ratlos

Und wo ist der Schriftsatz der hier erwähnt wird. Der wird dringend gebraucht!
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 20:11:44steht da nicht "ein solches verfahren ist gerichtskostenfrei"?
Ja, stimmt aber nur wenn du es selber machst. Das kannst du aber nicht, ein PKH-Antrag ist weder gestellt noch genehmigt und ein RA kostet nun mal Geld.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 20:11:44meintest du aber nicht dass das sozialamt zumindest einen teil aufjedenfall erstatten muss? genau so hatte ich es auch geschildert und dass es halt ähnliche fälle gibt wo zu gunsten des klägers entschieden wurde.
Der Teil der Kosten wie sie in D. angefallen wären ist m.E. übernahmefähig.
Sollte aber zwingend mit Einzelpositionen belegt werden.
Bei Ablehnung ist nicht das SG sondern das Sozialamt dein Klagegegner.
Der SG-Beschluss ist natürlich mit der Beschwerde bzw. Berufung angreifbar.
Das ist aber sinnlos. Bei deinem unsubstantiierten Sachvortrag MUSSTE zwangsläufig ein ablehnender Beschluss ergehen. Das SG hatte gar keine andere Möglichkeit.
Ich glaube nicht dass das LSG den Beschluss aufhebt, jedenfalls ist derzeit aus deiner Begründung kein sachlicher Grund für ein Eilverfahren erkennbar.

Deine zitierten ähnlichen Fälle sind einfache SG-Urteile ohne Bindungswirkung für andere Gerichte oder Kammern des gleichen Gerichts. Hier müsste man erstmal die Einzelheiten kennen die zu den Urteilen geführt haben. Nur weil in einem "ähnlichen" Fall ein für den Kläger positives Urteil ergangen ist, hast du keinen Anspruch auf gleichlautende Entscheidung zumal es sich bei dir um ein Eilverfahren handelt, das nur einen vorläufigen Zustand klären soll.
Im Eilverfahren gibt es kein endgültiges Urteil, denn es greift einem formellen Verfahren nicht vor.

Der Bestatter hat quasi Vorkasse verlangt, sprich bei Auftragserteilung Bargeld gefordert ohne abrechnungsrelevante Arbeit geleistet zu haben. So kommt es hier an.
Das zu zahlen war ein großer Fehler. Hättest du das abgelehnt mit der Begründung "unzumutbar mangels Geld" hätte erstmal das Sozialamt alles bezahlen müssen (außer Überführungskosten).
Mit den Beerdigungskosten hast du jetzt ein Durcheinander das du alleine nicht mehr erfolgreich entwirren kannst. Darum mein Rat einen versierten!! RA einzuschalten, der das auch gleich mit der PKH klar machen kann.

Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 20:11:44und beim rechtsmittelversicht hatte ich ja nichtmal gelegenheit es hier vorher zu posten da die sofort ne entscheidung wollten.
Was das Amt will hat dich nicht zu interessieren. Du hast das Recht alles zu Hause in Ruhe selbst zu prüfen oder es von einem RA prüfen zu lassen. Man unterschreibt nie an Ort und Stelle wenn man die möglichen Folgen nicht kennt. Mündliche Aussagen des SB zählen nichts. Darum wäre es viel besser für dich gewesen hier im Forum erstmal nachzufragen was denn ein Rechtsmittelverzicht bedeutet und welche Folgen er hat.

Eine letzte wichtige Frage!
Auf welchen Namen läuft die Klage? Auf deinen oder den deiner Mutter? Hoffentlich nicht auf beider Namen
Vielleicht, aber nur vielleicht gibt es eine Rechtsmöglichkeit den alten Klagezustand neu und in richtiger Form vor dem SG wieder aufzurollen.



tsumo

Zitat von: Ratlos am 01. Oktober 2022, 10:59:28Und wo ist der Schriftsatz der hier erwähnt wird. Der wird dringend gebraucht!
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 20:11:44steht da nicht "ein solches verfahren ist gerichtskostenfrei"?
Ja, stimmt aber nur wenn du es selber machst. Das kannst du aber nicht, ein PKH-Antrag ist weder gestellt noch genehmigt und ein RA kostet nun mal Geld.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 20:11:44meintest du aber nicht dass das sozialamt zumindest einen teil aufjedenfall erstatten muss? genau so hatte ich es auch geschildert und dass es halt ähnliche fälle gibt wo zu gunsten des klägers entschieden wurde.
Der Teil der Kosten wie sie in D. angefallen wären ist m.E. übernahmefähig.
Sollte aber zwingend mit Einzelpositionen belegt werden.
Bei Ablehnung ist nicht das SG sondern das Sozialamt dein Klagegegner.
Der SG-Beschluss ist natürlich mit der Beschwerde bzw. Berufung angreifbar.
Das ist aber sinnlos. Bei deinem unsubstantiierten Sachvortrag MUSSTE zwangsläufig ein ablehnender Beschluss ergehen. Das SG hatte gar keine andere Möglichkeit.
Ich glaube nicht dass das LSG den Beschluss aufhebt, jedenfalls ist derzeit aus deiner Begründung kein sachlicher Grund für ein Eilverfahren erkennbar.

Deine zitierten ähnlichen Fälle sind einfache SG-Urteile ohne Bindungswirkung für andere Gerichte oder Kammern des gleichen Gerichts. Hier müsste man erstmal die Einzelheiten kennen die zu den Urteilen geführt haben. Nur weil in einem "ähnlichen" Fall ein für den Kläger positives Urteil ergangen ist, hast du keinen Anspruch auf gleichlautende Entscheidung zumal es sich bei dir um ein Eilverfahren handelt, das nur einen vorläufigen Zustand klären soll.
Im Eilverfahren gibt es kein endgültiges Urteil, denn es greift einem formellen Verfahren nicht vor.

Der Bestatter hat quasi Vorkasse verlangt, sprich bei Auftragserteilung Bargeld gefordert ohne abrechnungsrelevante Arbeit geleistet zu haben. So kommt es hier an.
Das zu zahlen war ein großer Fehler. Hättest du das abgelehnt mit der Begründung "unzumutbar mangels Geld" hätte erstmal das Sozialamt alles bezahlen müssen (außer Überführungskosten).
Mit den Beerdigungskosten hast du jetzt ein Durcheinander das du alleine nicht mehr erfolgreich entwirren kannst. Darum mein Rat einen versierten!! RA einzuschalten, der das auch gleich mit der PKH klar machen kann.

Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 20:11:44und beim rechtsmittelversicht hatte ich ja nichtmal gelegenheit es hier vorher zu posten da die sofort ne entscheidung wollten.
Was das Amt will hat dich nicht zu interessieren. Du hast das Recht alles zu Hause in Ruhe selbst zu prüfen oder es von einem RA prüfen zu lassen. Man unterschreibt nie an Ort und Stelle wenn man die möglichen Folgen nicht kennt. Mündliche Aussagen des SB zählen nichts. Darum wäre es viel besser für dich gewesen hier im Forum erstmal nachzufragen was denn ein Rechtsmittelverzicht bedeutet und welche Folgen er hat.

Eine letzte wichtige Frage!
Auf welchen Namen läuft die Klage? Auf deinen oder den deiner Mutter? Hoffentlich nicht auf beider Namen
Vielleicht, aber nur vielleicht gibt es eine Rechtsmöglichkeit den alten Klagezustand neu und in richtiger Form vor dem SG wieder aufzurollen.




danke für dein feedback.

mir ist noch was durch den kopf gegangen..

gibt es eigentlich noch die normale klage? weil das ist doch laut schreiben nur der beschluss von der eilklage oder nicht?

geht es gerade nur darum, dass es keine einstweilige Anordnung gibt? Also dass das Gericht das Amt nicht zwingt, sofort an uns zu zahlen, um Schaden abzuwenden? Nicht darum, dass das Amt überhaupt nicht zahlen muss. Dazu gibt es ein Hauptsacheverfahren? Wenn das so ist? kommt das automatisch oder muss man das extra nochmal in die wege leiten?

wir hatten ja nichtmal zeit ratlos.. wir sind sofort geflogen? wann sollten wir denn sozialamt informieren und von denen das geld für bestatter erhalten? wenn man unter schock steht und nur weint.. es ist halt leicht im nachhinein oder als außenstehende person so zu reden aber in dem moment denkst denkt man doch nicht an solche sachen ich bitte dich.. klage läuft auf meinen auf mamas und bruder namen .. gibt aber auch ne schwester wenn es hilft. die wurde nicht mit genannt

Ratlos



Ja, es gibt natürlich ein "normales" Verfahren. Hierfür ist eine substantiierte Klageschrift einzureichen.
Lass das aber einen RA tun, alleine hast du mangels Rechtskenntnisse keinen Erfolg.
Dein Antrag auf ein Eilverfahren wurde allein schon deswegen abgewiesen weil du nicht mal einen AnordnungsGRUND dargelegt hast.
Aus dem Forum heraus lässt sich eine Klage mangels Detailkenntnisse nicht erfolgreich durchführen.

Es geht darum, dass du möglichst schnell Geld erhältst. Also vergiss mal Beschwerde und Berufung gegen den ablehnenden Beschluss. Der Rechtsweg kann sich lange hinziehen kann. Er sollte auch der letzte Ausweg sein wenn nichts mehr anderes geht.
In deinem Fall würde ich die Klage parallel zum Antrag an die Rentenversicherung laufen lassen.

Die Rentenversicherung ist zu einer Vorschusszahlung auf Antrag gesetzlich zwingend verpflichtet. Die Höhe bestimmen die zurück gelegten anrechenbaren Renten-Zeiten wie sie im Versicherungsverlauf ausgedruckt sind.
Den Antrag an die DRV auf Vorschuss-Zahlung kannst du heute noch per Fax oder Mail stellen mit dem Hinweis auf die extreme Notlage UND dass der Antrag noch mit Unterschrift am Montag nachgereicht wird.

Für den Antrag an die Rentenversicherung genügt die detaillierte Darlegung der Notlage.
Anders als bei Gericht wird bei der DRV kein Anordnungsgrund benötigt und der Auszahlungsanspruch ergibt sich bereits aus den Rentenzeiten.
Parallel zum Antrag auf Rentenvorschuss-Zahlung dazu Klage beim SG einreichen. Die Klage hat mit dem Vorschuss nichts zu tun.

Das erscheint mir in der jetzigen Situation der einzig mögliche Weg um schnell zu Geld zu kommen.
Für die Zukunft rate ich dir dringend keine Verpflichtungen einzugehen, die du nicht vorher hier im Forum mit uns besprochen hast.