Was darf ich vom ALG2 Geld kaufen und was darf ich von meinen Kindern annehmen?

Begonnen von Angelika1960, 08. Oktober 2022, 17:08:58

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Angelika1960

Hallo an Euch. Ich habe eine bzw 2 Fragen an Euch.
Frage 1. Was darf ich von meinem Hartz 4 Geld kaufen? Ist das vorgeschrieben z.b. wieviel Geld ich für Lebensmittel ausgegeben darf?
Ich habe 7 Kinder die alle berufstätig sind. Und so kommt immer Mal jemand vorbei und bringt Kuchen mit oder Brötchen oder Wurst vom Metzger oder auch gekochtes Essen was man Mutti probieren lassen möchte. Bei 7 Kindern kommt da oft viel zusammen. Da spare ich oft sehr viel Geld ein. Und davon leiste ich mir dann etwas. Mal einen guten Ventilator da ich unterm Dach wohne. Oder einen neuen Mixer oder ein gebrauchtes Handy. Als ich mich heute mit einer Freundin unterhalten habe sagte mir diese das ich mich da strafbar mache denn das Essen wäre Einkommen was ich angeben muss. Nun bin ich fix und fertig. Stimmt das? Ich weiß ,bei 7 Kindern ist das ein e Menge was da im Monat zusammen kommt aber wie soll ich das denn dem Amt angeben? 300gr Aufschnitt und den nächsten Tag 5 Brötchen,dann wieder den nächsten Tag 2 Stück Kuchen?  :weisnich: Mach ich mich wirklich strafbar wenn ich mir oder meinen Enkelkindern etwas davon kaufe.

Ottokar

Zitat von: Angelika1960 am 08. Oktober 2022, 17:08:58Was darf ich von meinem Hartz 4 Geld kaufen?
Was immer du willst. Solange du auch deinen Grundbedarf deckst, interessiert es niemanden, wofür du es ausgibst.

Zitat von: Angelika1960 am 08. Oktober 2022, 17:08:58Ich habe 7 Kinder die alle berufstätig sind. Und so kommt immer Mal jemand vorbei und bringt Kuchen mit oder Brötchen oder Wurst vom Metzger oder auch gekochtes Essen was man Mutti probieren lassen möchte.
Weder müssen Naturalzuwendungen noch die daraus resultierende "Ersparnis" gemeldet werden und dürfen auch nicht mindernd berücksichtigt werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 11 ALG II-V).

Zitat von: Angelika1960 am 08. Oktober 2022, 17:08:58Als ich mich heute mit einer Freundin unterhalten habe sagte mir diese das ich mich da strafbar mache denn das Essen wäre Einkommen was ich angeben muss.
Das ist nachweislich falsch. Deine Freundin hat leider keine Ahnung und verbreitet gefährlichen Unsinn.
§ 1 Abs. 1 Nr. 11 ALG II-V regelt ausdrücklich, dass Verpflegung, die man z.B. von Bekannten oder Familienangehörigen erhält, nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist.
=> http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html

Zitat von: Angelika1960 am 08. Oktober 2022, 17:08:58Mach ich mich wirklich strafbar wenn ich mir oder meinen Enkelkindern etwas davon kaufe.
Nein, keineswegs.
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180

Hallo,
du kannst deinen Regelsatz frei ausgeben. Du musst darüber weder Auskünfte geben noch Rechenschaft ablegen. Nur wenn du Gewinne erwirtschaftest (z.B. Aktienhandel oder Glücksspiel) freut das JC über jeden Cent, den du einnimmst.


Lebensmittel und Sachgeschenke kannst du beliebig von deinen Kindern annehmen. Geld(geschenke) müsstest du zwar offiziell angeben. Aber bei Bargeld lässt sich das nicht nachweisen (dann sollte zumindest gelegentlich mal etwas Bargeld vom Konto abgehoben werden, damit das nicht zu Problemen kommt). Bloß keine Einnahmen auf dem Bankkonto - dann ist alles gut.

Geschenke für deine Kinder und Enkel sind kein Problem.


Angelika1960

Vielen vielen vielen Dank für Eure Antworten. Den Stein  der mir da gerade vom Herz gefallen ist könnt ihr sicher hören. War fix und fertig. Danke Danke Danke

Ottokar

Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats 10 Euro nicht übersteigen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V).
Darüber hinaus sind Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn (§ 11a Abs. 5 SGB II)
a) ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre; das wäre z.B. bei einer zweckbestimmten Leistung der Fall, deren Zweck nicht mit dem ALG II identisch ist (zweckbestimmte Schenkungen sollte man deshalb vertraglich mit einem Rückforderungsanspruch bei zweckwidriger Verwendung versehen); oder
b) sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
Die Rechtsprechung sieht z.B. eine einmalige Zahlung als unschädlich an, sofern diese nicht den Jahresbetrag nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V übersteigt (120€).
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Angelika1960

Ottokar jetzt bin ich etwas irritiert.  10 Euro darf es im Monat nicht überschreiten?  Wenn mir meine Tochter etwas Wurst und Knochen vom Metzger mitbringt und das Geld nicht dafür möchte,sind doch die 10 Euro an einem Tag schon überschritten.
Heute brachte mir mein Sohn vom Bäcker ein paar Brötchen vorbei und 2 Stück Kuchen. Was nun? Er wollte auch das Geld nicht. Alles so kompliziert.....

Greywolf08

Zitat von: Angelika1960 am 09. Oktober 2022, 15:28:13...  10 Euro darf es im Monat nicht überschreiten?  Wenn mir meine Tochter etwas Wurst und Knochen vom Metzger mitbringt und das Geld nicht dafür möchte,sind doch die 10 Euro an einem Tag schon überschritten. ..
Bargeld. Es geht um Bargeld und nicht um Naturalien. Und wenn dir deine Kinder etwas Brot, Obst und Gemüse vom Wochenmarkt mitbringen oder dir eine Torte für 12 EUR kaufen, dann ist das kein Bargeld und mindert auch nicht deinen Anspruch.

Lina

@Angelika1960

Wieso erzählst du überall herum, was Deine Kinder Dir schenken? Das geht doch niemand was an.

Ottokar

Zitat von: Angelika1960 am 09. Oktober 2022, 15:28:13Ottokar jetzt bin ich etwas irritiert.  10 Euro darf es im Monat nicht überschreiten?
Hierbei
Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 10:47:14Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats 10 Euro nicht übersteigen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V).
Darüber hinaus sind Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn (§ 11a Abs. 5 SGB II)
a) ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre; das wäre z.B. bei einer zweckbestimmten Leistung der Fall, deren Zweck nicht mit dem ALG II identisch ist (zweckbestimmte Schenkungen sollte man deshalb vertraglich mit einem Rückforderungsanspruch bei zweckwidriger Verwendung versehen); oder
b) sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
Die Rechtsprechung sieht z.B. eine einmalige Zahlung als unschädlich an, sofern diese nicht den Jahresbetrag nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V übersteigt (120€).
geht es um Bargeldzuwendungen.
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Angelika1960

Vielen vielen Dank an Euch.
Lina ich erzähle das nirgends rum nur meine Freundin hat das öfters mitbekommen dass meine Kinder mir mal was vorbeibringen.
Mir ist es auch oft nicht recht. Aber meine Kinder bestehen darauf.

Der Friese

Zitat von: Angelika1960 am 11. Oktober 2022, 13:44:09Vielen vielen Dank an Euch.
Lina ich erzähle das nirgends rum nur meine Freundin hat das öfters mitbekommen dass meine Kinder mir mal was vorbeibringen.
Mir ist es auch oft nicht recht. Aber meine Kinder bestehen darauf.

Da sabbelt deine Freundin dummes Zeug und macht dir Angst und ein schlechtes Gewissen. Was soll das? Also ich könnte auf so eine "Freundin" verzichten.

Greywolf08

Zitat von: Angelika1960 am 11. Oktober 2022, 13:44:09... nur meine Freundin hat das öfters mitbekommen dass meine Kinder mir mal was vorbeibringen.
Mir ist es auch oft nicht recht. Aber meine Kinder bestehen darauf.
Dann kläre deine Freundin mal über die Rechtslage auf.
Abgesehen davon, wenn dir deine Freundin nicht mal etwas gönnt, was dir deine Kinder mitbringen, was sagt das über die Freundin aus? Ist das dann wirklich eine Freundin?
Was wird sie wohl meinen, wenn z.B. dein TV kaputt geht und dir deine Kinder zu Weihnachten einen TV schenken? Sollst du das dann auch dem JC mitteilen?
Sorry, aber das musste jetzt mal raus. Ich mag so Leute nicht, die einen versuchen ein schlechtes Gewissen zu machen.

Birgit63

Ich denke, dass deine Freundin neidisch auf deine Kinder ist. Anders ist das nicht zu erklären. Du hast tolle Kinder und kannst stolz darauf sein.

Alina81

Zitat von: Greywolf08 am 11. Oktober 2022, 14:10:33
Zitat von: Angelika1960 am 11. Oktober 2022, 13:44:09... nur meine Freundin hat das öfters mitbekommen dass meine Kinder mir mal was vorbeibringen.
Mir ist es auch oft nicht recht. Aber meine Kinder bestehen darauf.
Dann kläre deine Freundin mal über die Rechtslage auf.
Abgesehen davon, wenn dir deine Freundin nicht mal etwas gönnt, was dir deine Kinder mitbringen, was sagt das über die Freundin aus? Ist das dann wirklich eine Freundin?
Was wird sie wohl meinen, wenn z.B. dein TV kaputt geht und dir deine Kinder zu Weihnachten einen TV schenken? Sollst du das dann auch dem JC mitteilen?
Sorry, aber das musste jetzt mal raus. Ich mag so Leute nicht, die einen versuchen ein schlechtes Gewissen zu machen.

Und wo genau war die Rede davon, dass die Freundin es ihr nicht gönnt?

Sie hatte nur gesagt und wohl auch wirklich geglaubt, dass das strafbar sei wenn sie es nicht dem Jobcenter meldet.

Wahre Freunde sagen auch mal die unbequemen Wahrheiten. Und lassen ihre Freunde auch nicht ins offene Messer laufen.

Wenn jemand Befreundetes etwas tut, was ihm wahrscheinlich/vielleicht Probleme bescheren könnte, dann sollte man diese Person auch darauf hinweisen, wenn man sich nicht sicher ist, dass sie es eh schon weiß.

Schnuffel01

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach