SG persönliches Erscheinen

Begonnen von mystik-1, 27. Oktober 2022, 13:09:17

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mystik-1

Hallo,

hat hier jemand Erfahrungen, wie man das Nichterscheinen glaubhaft begründen kann?
Meine Hausärztin ist auch bei gerechtfertigten Krankschreibungen immer sehr zögerlich.

Per PZU habe ich für eine mündliche Verhandlung,  persönliches Erscheinen angeordnet, ein Schreiben vom SG erhalten. Mit Androhung Ordnungsgeld, Kosten auferlegt zu bekommen, trotz Alg2.
Es handelt sich um irgendetwas wegen Kostenerstattung für meinen Exanwalt. Habe gar keine Unterlagen, wüsste gar nicht, was ich dem Gericht antworten sollte vor Ort.

Das eigentliche Problem ist, ich schaffe es nicht hin. :sad:
Notwendige, angemessene Kosten KÖNNEN erstattet werden. Wann?
Termin ist mittags, da ist die 1.Klässlerin von der Schule abzuholen. Muss ich sie dann mit zum Gericht nehmen?
Kurz danach wäre das zweite Kind zu Hause, Autist mit Pflegegrad. Für Beide habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Müsste ich dann beide Kinder von der Schule abmelden und mitnehmen?
Zutritt nur mit Perso. Meiner ist leider abgelaufen,  bis zum Termin bekomme ich keinen neuen. Außerdem "schaffe" ich den Weg nicht zum Bürgerbüro. Habe es versucht, Schweißausbrüche,  Angst.

Und das ist das größte Problem, eine Terminverlegung würde mir aktuell gar nicht helfen.  Habe vor Jahren Panikattacken gehabt, konnte nichtmal mehr die Wohnung verlassen. Hatte sie lange im Griff, bis C-Maßnahmen kamen: zu Hause bleiben, Kontaktreduzierung. Schleichend kamen die Panikattacken zurück. Selbst, ländlich gelegen, der Weg zur Grundschule ist für mich mit Umwegen, vielen Pausen und Angst gerade so zu schaffen aktuell.
Hyperventilieren unter einer FFP2 Maske ist nicht gut. Bus und Bahn bin ich seit C nicht mehr gefahren. Ich muss dort raus und das dann sofort.
Laut Fahrplanauskunft müsste ich mehrmals mit Bus und Bahn umsteigen, einfache Fahrtzeit ohne Verspätung ~ 3 Stunden. Um 9Uhr los, gegen 17 oder 18 Uhr wieder zu Hause. Das schaffe ich nicht.
Wartelisten für Psychotherapeuten sind lang, bis zum SG Termin keine Chance.
Meine HÄ würde mich nur ein paar Tage krank schreiben, aber nicht bei Panikattacken. Da soll ich zu einem Psychologen...

Ordnungsgeld kann ich von Alg2 nicht bezahlen, aber ich schaffe es nicht hin zum Gericht. Beim Lesen des SG Schreibens Herzrasen, Hals gefühlt zugeschnürt, weil ich nicht weiß wie ich das schaffen soll.

Was kann man da machen?  :sad:

TripleH


war ich nicht

Hallo Mystik,

tut mir Leid, dass es Dir so schlecht geht :-(

Ich wurde an Deiner Stelle beim Gericht anrufen, die Situation schildern und fragen, was zu tun ist. Hast Du denn niemanden, der eventuell mit Dir zu Gerichtstermin gehen würde? Wegen Deiner Panikattacken, meine ich
Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau!

mystik-1

@war ich nicht

Nein, habe niemanden.  Selbst wenn ich etwas wegen der Klage inhaltlich wüsste, wäre ich so mit Schwindelattacken, Zittern beschäftigt, dass ich gar nicht denken könnte.

war ich nicht

dann wurde ich erst Recht beim Gericht anrufen. Auf jeden Fall musst Du iwie reagieren, so schwer es auch sein mag. Ich musste auch mal zum SG. Habe auch vorher da angerufen, weil ich was fragen musste. Die Frau am Telefon war sehr nett und hat mir echt geholfen. Versuche es, mehr als ehrlich sein, kannst Du auch nicht tun :-)
Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau!

Hary

Hast du keinen Anwalt der dich vertritt und mit dem Gericht kommuniziert? In der Regel ist dann ein persönliches erscheinen nicht notwendig. Zumindest nicht bei Bagatellen.

Wenn dein persönliches Erscheinen angeordnet wurde, dann musst du erscheinen außer du hast wichtige Gründe (welche gesetzlich definiert sind). Wenn dir Kosten entstehen wie für Kinderbetreuung können diese beantragt werden.

Wenn du dein Nichterscheinen mit Erkrankungen begründest wird es sehr wahrscheinlich sein, dass du zu einem vom Gericht beauftragten Gutachter eingeladen wirst um dies zu klären. Das ungünstige dabei ist jedoch dass sich dieser auch am anderen Ende der Republik befinden kann, was die Probleme nicht geringer macht.

mystik-1

Hallo

nein, ich bin nicht anwaltlich vertreten.
Laut Aktenzeichen handelt es sich um einen WS aus 2018 bzw. Klage aus 2019, der Anwalt praktiziert aber nicht mehr
Mir war so, als hätte dieser Anwalt irgendwann eine mündliche Verhandlung beantragt. Ich weiß aber nicht genau um was es geht.

Kinderbetreuung für den Pflegebedürftigen wird schwierig werden. Er akzeptiert keine Fremden. Termin ist in 2 Wochen, Lebenshilfe hat keine bekannte Person zur Betreuung frei.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Hary

Dann nimm gleich Morgen Kontakt mit dem SG auf und sprich mit diesem offen über die Probleme. Dann findet sich bestimmt eine Lösung.

Kopfbahnhof

Zitat von: mystik-1 am 27. Oktober 2022, 13:09:17ich schaffe es nicht hin
Das kannst du nur allein mit dem Gericht regeln.

Persönliches Erscheinen sollte man jedenfalls Ernst meinen.
Da gibt es nicht viele Ausnahmen, die vom Gericht auch Anerkannt werden.

Steht ja schon alles dazu, in dem Schreiben an dich.