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Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht

Begonnen von Ottokar, 15. August 2022, 14:07:27

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Bundspecht

Zitat von: ichbrauchgeld am 23. November 2022, 09:37:36Vorher viele Stadtwerke bei so 22 23 24

Wovon träumst Du nachts ??? Die Preise pro Kw/H lagen schon über 0,30€ ....Aktuell bei uns 0,32€ (schon die letzten zwei Jahre)
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Fettnäpfchen

Edelbert_Käsemann

Zitat von: Edelbert_Käsemann am 22. November 2022, 19:40:02Also für Leute die schon jetzt arbeitslos sind gibt es exakt keine Verbesserung
:scratch:
Wenn das mit dem Vermögen auch für Bestandskunden seine Gültigkeit behält dann muss man bei einer geschützten  Altersvorsorge, die zur Auszahlung kommt, nicht extra dieses VM wieder schützen sondern solange es (bei Singles) unter 40 000.- bleibt kann man sich den Aufwand sparen. Allerdings sollte dann der Großteil zeitig verbraucht oder doch wieder geschützt werden da nach 12 Monaten die Karrenzzeit wegfällt. Je nach dem wie die Regelungen dann sind, also Festbetrag oder nach Freibetrag/LJ.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

111929

Aus Raider wird Twix sonst ändert sich nix - also Hartz.info kann weiter hartz.info heissen.

ichbrauchgeld

Zitat von: Bundspecht am 23. November 2022, 12:17:31
Zitat von: ichbrauchgeld am 23. November 2022, 09:37:36Vorher viele Stadtwerke bei so 22 23 24

Wovon träumst Du nachts ??? Die Preise pro Kw/H lagen schon über 0,30€ ....Aktuell bei uns 0,32€ (schon die letzten zwei Jahre)

Ist halt in jeder Stadt/Gemeinde etc.. anders.. wovon träumst du denn nachts so? Also ich habe 22 gezahlt und meine Stadtwerke in einer großstadt Deutschlands erhöht jetzt auf 43 aber mit strombremse ists nur 40

Kubioz

Was mich interessieren würde da ja nun das Gesetz wohl durchgewunken wird:

1. Das Sanktionsmoratorium endet also am 1.1.2023 und damit sind Sanktionen ab dem 1.1.2023 möglich?

2. Die maximal Höhe der Sanktionen bleibt bei maximal 30% ? Oder haben sie wieder die möglichkeit Leute auf 100% zu sanktionieren?

Ottokar

Zitat von: Kubioz am 24. November 2022, 16:45:161. Das Sanktionsmoratorium endet also am 1.1.2023 und damit sind Sanktionen ab dem 1.1.2023 möglich?
Das Sanktionsmoratorium endet mit Ablauf des 31.12.2022.
Sanktionen für Pflichtverletzung nach § 31 SGB II sind erst ab dem 02.07.2023 wieder möglich, dann allerdings rückwirkend für Pflichtverletzung ab dem 03.01.2023.

Zitat von: Kubioz am 24. November 2022, 16:45:162. Die maximal Höhe der Sanktionen bleibt bei maximal 30%
Ja, muss, weil vom BVerfG so festgelegt.
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Kubioz

@ottokar Ich vestehe nicht ganz wie das Sanktionsmoratorium am 31.12.2022 enden kann aber trozdem bis zum 02.07.2023 weitergilt da ja während dieser Zeit nicht sanktioniert werden kann? Das ist etwas verwirrend....
Ein Beispiel......ich lehne einen "Vermittelungsvorschlag" im Januar 2023 ab werde dafür dann aber erst ab dem 02.07.2023 sanktioniert/nachsanktioniert??????

Marco1982

Zitat von: Kubioz am 24. November 2022, 17:25:31@ottokar Ich vestehe nicht ganz wie das Sanktionsmoratorium am 31.12.2022 enden kann aber trozdem bis zum 02.07.2023 weitergilt da ja während dieser Zeit nicht sanktioniert werden kann? Das ist etwas verwirrend....
Ein Beispiel......ich lehne einen "Vermittelungsvorschlag" im Januar 2023 ab werde dafür dann aber erst ab dem 02.07.2023 sanktioniert/nachsanktioniert??????

Ja so verstehe ich das, kann es aber auch falsch verstehen, du kannst vom 01.01-01.07 2023 zu allem nein sagen, zb du sagtst bei 3 Maßnahmen ab in der Zeit aber die 3 vergehen werden gesammelt und ab 02.07.2023 gibts die Starfe mit 30% weil mehr geht ja eh nicht mehr.

War vielleicht ein Kompromiss, dass man das jetzt so umschreibt? Weil verstehen tue ich es auch nicht warum, weil bei dem alten war ja auch rückwirkend Sanktionen möglich ab 07.2023 für Sachen wo man im März oder April nicht machen will.

@Ottokar Was wurde denn aus Gesinnungsparagraph § 8a SGB II ist der mit hereingekommen.

david_lang

Die Übergangsregelung ist nur dafür da, dass man euch nicht für die Zeit vom 01.07 bis 31.12.2022 rücksanktionieren kann. Deshalb gilt es bis ende Juni 2023.

terrier

eine interessante Beleuchtung Thema Bürgergeld

Bringt das Bürgergeld einen Systemwechsel?
Stand: 25.11.2022 02:10 Uhr

Heute sollen Bundestag und Bundesrat den Kompromiss zum Bürgergeld beschließen, damit es im Januar Hartz IV ersetzen kann. Ist damit ein Systemwechsel verbunden? Experten verweisen als Antwort auf zwei zentrale Punkte.
Von Uwe Jahn, ARD-Hauptstadtstudio
Kommt mit dem Wechsel von Hartz IV zum Bürgergeld tatsächlich ein Systemwechsel? Lange haben Regierungskoalition und CDU/CSU um einen Kompromiss dazu gerungen. Nun geht es um die Deutung. Die Parteien der Ampelkoalition sprechen noch immer von einem Systemwechsel. Die Union sagt, sie hätte diesen Systemwechsel verhindert. Wie beurteilt die Fachwelt diese Frage?
Sowohl als auch
Systemwechsel oder nicht? Bettina Kohlrausch vom WSI, dem Wirtschaftsinstitut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, denkt, dass man grundsätzlich mit "sowohl als auch" antworten muss. Das liege vor allem daran, dass vieles sich ändert und vieles vom Prinzip her bleibt.
Was geblieben ist
Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft Köln lehnt den Begriff Systemwechsel von vornherein ab. Seine Begründung: Das Bürgergeld ist wie Hartz IV eine steuerfinanzierte Grundsicherungsleistung, die dazu noch an Bedingungen gebunden ist. Diese Bedingungen seien ja geblieben: also beispielsweise Bedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und eine gewisse Mitwirkungspflicht, wenn es darum geht, wieder eine Arbeit zu finden.
Tatsächlich sind auch die Streitpunkte zwischen Union und Bundesregierung weniger grundsätzlich gewesen, als es den Anschein hatte. Schonvermögen gibt es von jeher, Sanktionen auch, es ging nur um das wie viel und wie lange. 
Auch in anderer Hinsicht ist alles beim Alten geblieben: Die Höhe des Bürgergeldes ist eher knapp bemessen, die daran geäußerte Kritik von Sozialverbänden und der Linken ist kaum zu überhören.
Was anders wird
Interessant sind die Änderungen, die mit dem Bürgergeld kommen und die auch bei der Kompromissfindung zwischen Bundesregierung und Union kaum in Frage standen.
Waldemar Dombrowski von der Gewerkschaft für Arbeit und Soziales vertritt diejenigen, die in den Jobcentern mit dem Bürgergeld arbeiten werden. Er findet, das Bürgergeld eröffne den Mitarbeitenden in den Jobcentern die Chance, mit den Menschen intensiver und zukunftsorientierter zu arbeiten, ihnen auch finanzielle Anreize zu bieten, wenn sie eine Ausbildung oder Umschulung anfingen. Gleichzeitig begrüßt er aber auch das vielzitierte Prinzip "Fördern und Fordern", weil die Jobcenter seiner Meinung nach Unwilligen gegenüber etwas in der Hand haben müssen. Und zwar mehr, als die Ampel ursprünglich geplant hatte. Weiterentwicklung und Evolution
Dombrowski versteht das Bürgergeld eher nicht als einen Systemwechsel. Er spricht von Weiterentwicklung. Das sieht auch Holger Schäfer vom IW Köln so - er nennt es Evolution.
Einen Punkt allerdings gibt es, der in das bisherige System gravierend eingreift: Bisher ging es darum, Menschen möglichst schnell einen Job zu vermitteln, auf die Gefahr hin, dass das nicht lange gutgeht. Denn weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer kommen zurecht, wenn es einfach nicht passt.
Beim künftigen Bürgergeld sollen Ausbildung und Umschulung Vorrang haben, damit die Betroffenen einen besseren Job auf Dauer finden. Und da wird Bettina Kohlrausch vom WSI dann doch grundsätzlich: "Das ist ein Systemwechsel, weil der sogenannte Vermittlungsvorrang abgeschafft worden ist, das heißt: Menschen werden nicht um jeden Preis in Arbeit geschickt, sondern es gibt einen viel stärkeren Fokus auf Qualifizierung." Und das ist die richtige Antwort auf den Fachkräftemangel, da sind sich alle einig.
Der Teufel steckt im Detail
Marcel Fratzscher vom Wirtschaftsforschungsinstitut DIW hat das Bürgergeld von Anfang an eher begrüßt. Er sieht Nachbesserungsbedarf bei der Höhe der Regelsätze. In Sachen Systemwechsel möchte er sich nicht festlegen. Noch nicht: "Ob es ein Systemwechsel wird oder nicht, hängt wirklich von der Umsetzung ab - der Teufel liegt im Detail, also sprich: Wird es gelingen, die Betroffenen zu qualifizieren, ihnen gesundheitlich zu helfen? Aber grundsätzlich ist es erst einmal ein großer Schritt in die richtige Richtung."
So einfach ist das nicht
Der allerdings nach Angaben der Gewerkschaft für Arbeit und Soziales Folgen hat. 1500 Arbeitskräfte mehr brauchen die Jobcenter demnach, weil es aufwändiger ist, eine passende Ausbildung oder Umschulung zu organisieren als in den nächstbesten Job zu vermitteln. Also, Systemwechsel ja oder nein?
So einfach ist das nicht, deshalb gleich drei Schlussfolgerungen. Erstens: Die befragten Fachleute sind mit dem Begriff Systemwechsel eher vorsichtig. Zweitens: Wie man auf die Frage nach dem Systemwechsel antwortet, hängt vor allem davon ab, welchen Aspekt man am wichtigsten nimmt. Und drittens: nach einem Jahr Praxis wissen wir mehr.

-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Rhön_Fan

#325
Nunja? ...

Bleiben wir doch einfach beim TE; Alles richtig erkannt und benannt, soweit auch in der "interessanten Beleuchtung" nicht das geringste Neue. Schade eigentlich. Bis auf die geringe Kleinigkeit, dass hier dem geneigten Jobcentermitarbeiter noch viel einfacher (durch die erneute Änderung) Tür und Tor für jedwede "notwendige Unterstützung" gewährt wird! Entgangen? Oder ist mir etwas entgangen?

goingtolegend

diese halbjährige vertrauenszeit war ja auch der letzte schrott.
ich wähle trotzdem keine cdu mehr, aber mit den anpassungen kann ich leben, wobei 60 auf 40k auch noch betrachtlich ist,
auch von 2 jahr auf 1 jahr karenszeit, ist richtig,
eben nen kleiner balance, wusste gar nicht , das die cdu, im bundesrat noch soviel macht hat, aber tatsächlich von 35 benötigten stimmen, müssten sie 37 stimmen haben , die können also alles blockieren, wenn sie wollen,

naja, nächstes jahr gehts los, das freudige, klagen und hin und her, vor gericht, neue urteile werden gesprochen werden, wieder eine neue ära für die menschlichkeit muss geschaffen werden,(wobei das wichtigste mit den 30% sanktionen max. schon gesprochen worden ist)
der herr ralph boes, war 2012 glaube ich oder 2010 schon ins fernsehen gegangen und hat gesagt, die sanktionen sind verfassungswidrig, nach 10 jahren hat er recht behalten, sollte auch mal erwähnt werden,

auf die nächsten 10 jahre, wenn sie uns mit der gunst von russland, bleiben werden   :blum:

edit: auf diese ganzen neuen blümchenwörter(kooperationsplan, ganzheitliche betreuung, plan zu verbesserung der teilhabe, schlichtung,kooperationszeit) hab ich aber jetzt schon kein bock mehr, absolut irreführend und täuschend,
das wird ne quälerei für die jobcenter mitarbeiter werden, das zu lernen,  ich wäre da nicht motiviert,

Ottokar

Zitat von: Marco1982 am 24. November 2022, 17:35:14@Ottokar Was wurde denn aus Gesinnungsparagraph § 8a SGB II ist der mit hereingekommen.
Sofern Bundestag (hat schon) und Bundesrat (soll wohl heute noch) die Beschlussempfehlung vom Vermittlungsausschuss unverändert durchwinken, ist § 8a SGB II endgültig raus.

Wer selber nachlesen will, hier ist der gesamte Vorgang:
https://dip.bundestag.de/vorgang/zw%C3%B6lftes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-zweiten-buches-sozialgesetzbuch-und-anderer/291526?f.wahlperiode=20&rows=25&pos=7
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rhön_Fan

Zitat von: Ottokar am 25. November 2022, 11:59:50
Zitat von: Marco1982 am 24. November 2022, 17:35:14@Ottokar Was wurde denn aus Gesinnungsparagraph § 8a SGB II ist der mit hereingekommen.
Sofern Bundestag (hat schon) und Bundesrat (soll wohl heute noch) die Beschlussempfehlung vom Vermittlungsausschuss unverändert durchwinken, ist § 8a SGB II endgültig raus.

Wer selber nachlesen will, hier ist der gesamte Vorgang:
https://dip.bundestag.de/vorgang/zw%C3%B6lftes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-zweiten-buches-sozialgesetzbuch-und-anderer/291526?f.wahlperiode=20&rows=25&pos=7

Na da san mer ja beim Oarsch. So, jetzt wieder Tacheles, was genau geht da bei uns aller Lieblingen Manu, Katja und Boris? Kann et tatsächlich sein dass sich diese Flachfeilen wieder, wie nicht unbekannt in der Vergangenheit, unseren Schutzbefohlenen in nicht ganz adäquater Art annähern wollen?

Ottokar

@Rhön_Fan
Kann es sein, das du nicht richtig gelesen hast?
Ich schrieb:
Zitat von: Ottokar am 25. November 2022, 11:59:50Sofern Bundestag (hat schon) und Bundesrat (soll wohl heute noch) die Beschlussempfehlung vom Vermittlungsausschuss unverändert durchwinken, ist § 8a SGB II endgültig raus.

Im Übrigen hat der Bundesrat mittlerweile gewunken, d.h. das Gesetz ist damit in der Fassung des Regierungsentwurfes mit den Änderungen des Vermittlungsausschuss beschlossen.
(Und darin gibt es keinen § 8a SGB II.)
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