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Rechnungen eingereicht - wie lange hat JC Zeit zur Bearbeitung?

Begonnen von Yessamin82, 11. Oktober 2022, 18:38:48

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Yessamin82

@Fettnäpfchen: die Telefonnummer die da angegeben ist für das Kundenreaktionsmanagement stimmt leider nicht mehr. Ruft bei der Arge in Nürnberg an, ist nur noch ein AB dran mit dem Hinweis man möge sich an das örtliche Jobcenter wenden. Das nützt ja nichts, da die untätig sind.

Mit dieser Fachaufsichtsbeschwerde kenne ich mich nicht aus. Habe mir das durchgelesen, weiß aber nicht, wie ich das formulieren soll. Das ist schon echt traurig, das die die Leute einfach mit den Unkosten im Regen stehen lassen. Aber wundern tut mich hierzulande ja eh nichts mehr.

Fettnäpfchen

Zitat von: Yessamin82 am 20. Oktober 2022, 11:55:17@Fettnäpfchen: die Telefonnummer die da angegeben ist für das Kundenreaktionsmanagement stimmt leider nicht mehr.
Danke dann werde ich die entfernen.
Du bist in einer Optionskommune?

Quelle > Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte
ZitatFür Beschwerden/Anzeigen wegen Verstoß der Leistungsträger des SGB II gegen den Datenschutz ist (seit 01.01.2011) der Bundesbeauftragte für Datenschutz zuständig.
ZitatBundesbeauftragte für Datenschutz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
D-53117 Bonn

Telefon: +49 (0)22899-7799-0
Telefax: +49 (0)22899-7799-550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

=> https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html
Damit sollte es klappen; zumindest der letzte Link leitet einen weiter
 
MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yessamin82

@Fettnäpfchen: danke! Das weiß ich leider nicht, ob das eine Optionskommune ist. Wir haben wir sowohl eine Arge als auch JC.

Ich habe bis jetzt immer noch keinen Bescheid bezüglich meines Widerspruchs. Das JC hat nur noch ein paar Tage Zeit. So weit ich das gelesen habe, will man ab 1. Januar generell die Heizkosten nicht nachzahlen. Wie ist das aber, wenn man die Rechnung noch 2022 eingereicht wie ich im Sommer?

Gruß!

Yavanna

Zitat von: Yessamin82 am 08. November 2022, 11:11:53@Fettnäpfchen: danke! Das weiß ich leider nicht, ob das eine Optionskommune ist. Wir haben wir sowohl eine Arge als auch JC.

Arge gibt's nicht mehr.

Optionskommune heißt,  dass die Kommune alle Aufgaben bzgl. SGB II alleine erfüllt.

Ansonsten es die Gemeinsame Einrichtung (ge) als Kooperation von Agentur für Arbeit und Kommune. Kannst du daran erkennen, wenn du dir die Email Adresse anschaust. Lautet diese @jobcenter-ge.de ist es eine. Sonst Optionskommune

Agentur für Arbeit gibt es zusätzlich. Ist das ehemalige Arbeitsamt.

Fettnäpfchen

Yessamin82

Du hast ca ab dem 20.10. das Schreiben eingeworfen?
Zitat von: Yessamin82 am 19. Oktober 2022, 18:41:44Werde ich jetzt so machen. Danke und Gruß! Ich berichte weiter!
Wenn ja dann schreibe eine Erinnerung an das JC und forderst sie auf umgehend die ausstehende Leistung, die zu den KdU und im Folgemonat erstattet gehören, anzuweisen (mit 14tägiger Fristsetzung) ansonsten wendest du dich mit einem EA beim SG.

Zitat von: Yessamin82 am 08. November 2022, 11:11:53Das weiß ich leider nicht, ob das eine Optionskommune ist.
Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).
ist vllt. veraltet. Aber Yavanna hat es ja gut erklärt.

Zitat von: Yessamin82 am 08. November 2022, 11:11:53So weit ich das gelesen habe, will man ab 1. Januar generell die Heizkosten nicht nachzahlen.
Warte bis es Gesetz ist dann weißt du was Sache ist und dein momentaner Anspruch bleibt bestehen.

Vergiß was du gelesen hast und was du gehört hast auch gleich. 
Zur Zeit machen die einen Affentanz vom feinsten und wenn die Öffentlichkeit nur ein bißerl mitdenken bzw. sich nicht jeden "Gedankenfurz" unserer Regierenden und der Opposition glauben würde dann müsste es prinzipiell gegen alle vorgehen.
Wenn noch ein bißerl rumgedocktert wird ist das neue Bürgergeld noch schlechter als Hartz 4.

MfG FN
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Yessamin82

Die drei Monate Bearbeitungszeit nach meinem Widerspruch sind vor einer Woche abgelaufen. Ich habe an das Sozialgericht eine Untätigkeitsklage gegen das JC geschickt. Die Ankunft des Briefes wurde sehr schnell vom SG bestätigt. Wie lange hat das JC jetzt Zeit auf die UTK zu reagieren bzw. mir einen Bescheid zukommen zu lassen? Ich habe im Internet auf verschiedenen Seiten gelesen, das sie entweder eine oder zwei Wochen Zeit haben. Was stimmt da?

Gruß!

TripleH

ZitatWie lange hat das JC jetzt Zeit auf die UTK zu reagieren bzw. mir einen Bescheid zukommen zu lassen?

Das Gericht setzt jetzt die Fristen. Ich habe schon U-Klagen erlebt, die Monate gedauert haben.

Yessamin82

Zitat von: TripleH am 25. November 2022, 22:08:25
ZitatWie lange hat das JC jetzt Zeit auf die UTK zu reagieren bzw. mir einen Bescheid zukommen zu lassen?

Das Gericht setzt jetzt die Fristen. Ich habe schon U-Klagen erlebt, die Monate gedauert haben.

Verstehe ich nicht ganz. Ich weiß jetzt nicht ob ich es hier gelesen habe, aber in einem Posting von Admins / Moderatoren stand das das JC 14 Tage Zeit hat. Das Heizöl wird jetzt benötigt und nicht im Sommer. Woher hast Du die Infos?

TripleH

Da stand, dass das Amt 2 Wochen Zeit hat zur Bearbeitung von Rechnungen (Antwort von Ottokar). Nichts zu Untätigkeitsklagen.

In der Klage entscheidet das Gericht, wann und wie oft es den Parteien rechtliches Gehör gewährt und wann die Sache entscheidungsreif ist. Da gibt es keine Fristen.

Zitat von: Yessamin82 am 29. November 2022, 12:43:58Woher hast Du die Infos?

Berufserfahrung. Du darfst aber auch gern hier nachlesen.


Yessamin82

Zitat von: TripleH am 29. November 2022, 14:23:48Da stand, dass das Amt 2 Wochen Zeit hat zur Bearbeitung von Rechnungen (Antwort von Ottokar). Nichts zu Untätigkeitsklagen.

In der Klage entscheidet das Gericht, wann und wie oft es den Parteien rechtliches Gehör gewährt und wann die Sache entscheidungsreif ist. Da gibt es keine Fristen.

Zitat von: Yessamin82 am 29. November 2022, 12:43:58Woher hast Du die Infos?

Berufserfahrung. Du darfst aber auch gern hier nachlesen.



Da stehen jetzt aber auch unterschiedliche Bearbeitungszeiten. Da bleibt wohl nur abzuwarten. An sich müsste ich dann ja irgendwann mal vom SG ein Schreiben bekommen, wie entschieden wurde oder kommt dann ein Schreiben vom JC?

TripleH

Ich habe doch bereits geschrieben, dass es keine Fristen für die Bearbeitung einer Untätigkeitsklage gibt.

Wenn das Jobcenter gleich einlenkt, bekommst du demnächst den gewünschten Widerspruchsbescheid. Ansonsten Schriftverkehr, woran es liegt, dass noch nicht bearbeitet wurde über das SG.

Yessamin82


Ratlos

Zitat von: Yessamin82 am 25. November 2022, 21:20:59Wie lange hat das JC jetzt Zeit auf die UTK zu reagieren bzw. mir einen Bescheid zukommen zu lassen? Ich habe im Internet auf verschiedenen Seiten gelesen, das sie entweder eine oder zwei Wochen Zeit haben. Was stimmt da?
Wie lange es dauert, bis zum richterliche Beschluss hängt auch von der Bearbeitungsmenge ab.
In der Regel beträgt die Dauer nicht länger als sechs Wochen wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden. In Ausnahmefällen (z.B. wenn eine Anhörung erfolgt) kann sich das Verfahren auch 1 bis 4 Monate hinziehen.
Jedenfalls dürfte deine Klage zulässig sein sonst hättest du vom SG schon Bescheid erhalten.