Kann ich meine Ersparnisse beim Eintritt von ALG 1/ 2 behalten

Begonnen von Ducky, 04. Dezember 2022, 17:45:23

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Ducky

Zitat von: BigMama am 10. Januar 2023, 11:44:39Ja.
Hier der Link zur aktuellen Rechtslage. Es hat sich aber hinsichtlich der betrieblichen Ausbildung nichts geändert.

aktuelle Rechtslage zu § 38 SGB III



Ja in Ordnung dann mache ich das so.


Zitat von: Ducky am 09. Januar 2023, 18:20:47Es wird erwähnt das Azubis sich 3 Monate vorher Ausbildungssuchend melden müssen, diejenigen die sich allerdings in einer betrieblichen Ausbildung befinden müssen dies nicht machen.
Warum ist das so?
Macht für mich irgendwie keinen Sinn, das wir davon nicht betroffen werden.





Hat eventuell noch jemand eine Vermutung warum gerade Azubis, die sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden von der Regelung unberührt bleiben?

Ottokar

Vermutlich weil die AfA bei diesen schon über die Ausbildung und deren Dauer informiert ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ducky

Zitat von: Ottokar am 11. Januar 2023, 12:31:45Vermutlich weil die AfA bei diesen schon über die Ausbildung und deren Dauer informiert ist.

Aber wenn man jetzt z.b eine schulischen Ausbildung abgeschlossen hat kurz darauf keine Arbeitsstelle findet, dann bezieht derjenige danach doch kein ALG 1 sondern ALG 2, weil man in einer schulischen Ausbildung ja keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hatte.

Demnach verstehe ich dann nicht warum in der Rechtsform überhaubt Azubis erwähnt werden.

Oder sehe ich das irgendwie falsch?





Ducky

Hallo,

mein Bruder und die Freundin von ihr, die auch Rechtsanwältin für öffentliches Recht ist, haben nochmal über den Paragraphen geschaut und gesagt das ich mich doch 3 Monate vorher arbeitssuchend melden muss.

Daher werde ich das denke ich auch machen (müssen).


Ottokar

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