Untätigkeitsklage gegen das Landesamt

Begonnen von Sophiagirl, 13. Januar 2023, 15:52:18

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Sophiagirl

Zitat von: Ratlos am 16. Januar 2023, 13:58:25
Zitat von: Sylvergirl am 15. Januar 2023, 13:40:30wegen besonderer
beruflicher Betroffenheit zu erhöhen und einen Gesamt-GdS von 40 ab dem
26.02.2017 anzuerkennen.
Wenn kein Anerkenntnis des erhöhten GdS erfolgt würde ich zuerst ein Zwangsgeld beantragen. Das hilft meistens.

Moin,

Nein es kam nichts. Rein gar nichts. Kein Widerspruch, kein Anerkenntnis, kein Bescheid und wie gesagt zum Prozess war auch niemand mehr da.  :heul:

Ich hätte mich sogar darauf gefreut wenn die mir eine stationäre Therapie zu gewiesen hätten, haben sie ja leider auch nicht.  :teuflisch:

LG

Ottokar

Zitat von: Sylvergirl am 16. Januar 2023, 12:54:11Was du mit reiner Anfechtungsklage meinst?
Üblich ist im Fall einer Leistungsablehnung eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage.
Mit der Anfechtungsklage wird die Entscheidung des letztwirksamen Ablehungsbescheides (also das und warum die Leistung abgelehnt wurde; i.d.R. der Widerspruchsbescheid) angefochten, mit der Leistungsklage wird ergänzend die Verurteilung des Beklagten zur Erbringung der abgelehnten Leistungs beantragt.
Es gibt Fälle, wo nur eine Anfechtungsklage oder Leistungsklage notwendig ist, die sind aber eher selten. Auch in deinem Fall wäre eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage angezeigt gewesen, denn dann wäre das Amt zusätzlich auch zur Leistungserbringung verurteilt worden und der Bescheid nur Formsache.
Das hier keine Leistungsklage erfolgte, hat nun zur Folge, dass du den Erlass des Bescheides einfordern musst.
Auch hierbei wäre es zunächst angezeigt, das Gericht zu informieren, dass das Amt den Erlass des Bescheides und damit den Vollzug des Urteiles verweigert und zu beantragen, dass das Gericht unter Androhung eines Zwangsgeldes und Fristsetzung das Amt auffordert, das Urteil zu erfüllen.
Erst wenn das nicht fruchtet, wäre vom Gericht das Zwangsgeld zu verhängen und von dir Untätigkeitsklage zu erheben.

BTW ... die hier verantwortliche Behörde ist dafür bekannt, sozialgerichtliche Urteile und Beschlüsse zu ignorieren und wurde daraufhin schon mehrfach gepfändet. Insbesondere deshalb wäre hier eine ergänzende Leistungsklage sinnvoll gewesen.
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Sophiagirl

Moin,

Die Zwangsgeld Geschichte ist ja schon gewesen zumindest wenn ich das alles richtig verstanden habe. Ich hab danach noch 💯 Sachen bekommen. Das hier ist ein Anwalt vom weißen Ring. Und ursprünglich waren es 3 Klagen nun weiß ich nicht ob es bei einer von den 3 dabei war. Ist ja leider auch schon 5 Jahre her.

Aber was sie haben wollten das ich die Prozesskosten zahlen sollte. Der Brief kam danach fast sofort.  :heul:  :wand:  :wand:  :wand:

LG

Ottokar

Das SG hat für das Urteil 5 Jahre benötigt?
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Ratlos

Zitat von: Sylvergirl am 16. Januar 2023, 15:43:35Die Zwangsgeld Geschichte ist ja schon gewesen
Wenn bereits ein Zwangsgeld angedroht wurde wie du schreibst, hat das Gericht auch eine Frist gesetzt. Die Durchsetzung ist doch dann kein Problem mehr.

Sophiagirl

Zitat von: Ottokar am 16. Januar 2023, 15:45:36Das SG hat für das Urteil 5 Jahre benötigt?

Moin,

ja. angefangen 2016 in der Tagesklinik und der Bescheid der dann angefochten war Anfang bzw. Mitte 2017.

Ea war normales OEG, GDB im Allgemeinen und die Anerkennung von besonders beruflicher Betroffenheit.

Ende 2018 war ich dann bei der Begutachtung vom Sozialgericht aus. Die dann eben nur bestätigte, dass mit Männern arbeiten so nicht gehen würde.

Aber ich hatte doch das Urteil hier gepostet, xD da stand das alles so drinnen.

Dann kam bis Februar 20 wieder gar nichts.

Dann kam der 1.ste Prozess Tag, wo dann OEG und GDB abgelehnt wurde, weil der Zettel von meinem Psychiater ihr da plötzlich zu alt war. Streng genommen war der 1 Jahr alt, somit ist die ADS und kPTBS immer noch nicht richtig berücksichtigt. Bei PTBS nur eben die normale. Weil dann aber die Gegenseite angeblich keine Ahnung von meinem Fall hat, weil bis Anfang 21 noch Hamburg zuständig war und dann das OEG ja wechselte in das Bundesland, wenn man umgezogen war. Da wollten Sie dann Aktenkunde betreiben. Dafür hatten sie dann eigentlich 6 Monate, es passierte aber wieder rein gar nichts. Dann schrieb mein Anwalt ans Gericht, dann kam nur ein Zettel Krankenkasse sei zuständig für Therapie. Aber so verskriptet das nicht mal die Richterin das Schreiben verstanden hat. Das war ca. Februar 2022. Dann hatte die Richterin das Landesamt aufgefordert mir einen stationären Therapieplatz zuzuweisen, das war im Mai 2022 dafür hatten diese 4 Wochen Zeit, da kam am letzten Tag der Frist ich hätte mich ja nicht gemeldet.  :wand:  :wand:  :wand:  :wand:

Denn das stellte die Richterin dann am 31.08.2022 auch fest war nicht meine Aufgabe. Daher hat sie das OEG besonders berufliche Betroffenheit eben zugesprochen, weil ich da schon wieder in Therapie war. Das hatte sie dann berücksichtigt. Sie wollte eigentlich ein Anerkenntnis, aber weil niemand da war, ging das leider nicht.

Und was sie schade fand, dass er damals den Berufsschadensausgleich nicht direkt mit reingenommen hatte, weil seitdem habe ich dafür noch einen Antrag stellen müssen, sie meinte das müsste bei mir auch dann nämlich gehen.  :no:

Also mein OEG setzt sich aus 30 OEG und den 10 besonders berufliche Betroffenheit derzeit nun zusammen.

Vllt. konnte er das nicht so anfechten wie du das meinst, weil ich das bisher ja nicht hatte?

Und ja, meinen alten Thread gibt es ja nicht mehr, aber damals war der Anfang kurz nach Mamas Tod und es zieht sich alles wie Kaugummi, es gibt noch mehr SG-Verfahren bei mir und alle minimum bei 4 Jahre schon. Ebenso Cannabis gegen die Krankenkasse läuft auch schon fast 4 Jahre.  :schaem:

LG


Ottokar

Das liest sich so, als hätte hier zudem die Möglichkeit einer Rüge wegen überlangem Verfahren bestanden, die ebenfalls nicht erfolgte.
Egal, "der Kas is bissn", jetzt gibt es hier nur noch die Möglichkeit der Untätigkeitsklage und die wurde ja erhoben. Nun kannst du nur warten, dass die Mühlen der Justiz wieder anfangen zu mahlen und am Ende der Bescheid und die Zahlung(en) herausrieseln.
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Sophiagirl

#22
Moin,

vllt. interessiert es den einen oder anderen. Ich habe heute nochmal mit dem Landessozialamt gesprochen. Angeblich soll der Bescheid und das Geld innerhalb von 3 Wochen kommen, weil nun die Akte erst wieder da sei. Oo  :lachen:

Ich informiere euch auch gerne ob es tatsächlich dann alles so zutrifft.

Zumindest wusste er spontan nur mit meinem Namen alles zu dem Fall auch wer den Bescheid gerade bearbeitet.  :smile:  Das hat mich doch widerrum mal erfreut. :-)

LG

Ottokar

Ich würde hier die Untätigkeitsklage aber auf keinen Fall zurücknehmen.
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Sophiagirl

Zitat von: Ottokar am 18. Januar 2023, 12:38:19Ich würde hier die Untätigkeitsklage aber auf keinen Fall zurücknehmen.

Hey Ottokar,

keine Sorge, dass sagt mein Anwalt auch. Aber vllt. habe ich ja nun mal langsam eine gute Phase :-)
LG

Ratlos

Zitat von: Sylvergirl am 16. Januar 2023, 15:43:35Die Zwangsgeld Geschichte ist ja schon gewesen
@ Sylvergirl - Bitte um Aufklärung.
Irgendwas verstehe ich nicht. Zwangsgeld wurde bereits festgesetzt und dieses ist immer mit einer Frist verbunden. Nach erfolglosen Fristablauf erhöht sich das Zwangsgeld. Vor allem es lässt sich leicht durchsetzen und die Behörde könnte es gar nicht zahlen weil sie keine Begründung für die Revision hat.
Warum dann noch zusätzlich eine Untätigkeitsklage? So ganz komme ich da nicht mit?

Sophiagirl

Zitat von: Ratlos am 18. Januar 2023, 16:17:01
Zitat von: Sylvergirl am 16. Januar 2023, 15:43:35Die Zwangsgeld Geschichte ist ja schon gewesen
@ Sylvergirl - Bitte um Aufklärung.
Irgendwas verstehe ich nicht. Zwangsgeld wurde bereits festgesetzt und dieses ist immer mit einer Frist verbunden. Nach erfolglosen Fristablauf erhöht sich das Zwangsgeld. Vor allem es lässt sich leicht durchsetzen und die Behörde könnte es gar nicht zahlen weil sie keine Begründung für die Revision hat.
Warum dann noch zusätzlich eine Untätigkeitsklage? So ganz komme ich da nicht mit?


Moin,

Ich gebe nur den Werdegang von meinem Anwalt weiter. Mehr weiß ich auch nicht.

Warum erst so und dann so.

LG

Ratlos

Kommt mir alles so doppelt gemobbelt vor. Blick da nicht so ganz durch.
Es muss doch einen Beschluss über die Höhe des Zwangsgelds und der ersatzweisen Zwangshaft geben.
Der ist dem Schuldner ebenso wie Zwangshaft-Androhung/Festsetzung nach § 329 Abs. 3 ZPO von Amts wegen zuzustellen.
Nach § 169 Abs. 1 ZPO eine Zustellbescheinigung erforderlich und eine Vollstreckungsklausel.
Damit lief doch alles seinen normalen Weg.
Die Durchsetzung des Zwangsgeldes selbst geht problemlos auf Antrag vom Gläubiger.
Zwangsgeld heißt einfach ausgedrückt: ... entweder du tust das Angeordnete oder du zahlst...
Auf die verschiedenen Möglichkeiten der gerichtlichen Beschlussformen will ich hier nicht eingehen.
Naja sei es wie es will - ich will mich da nicht einmischen. Ist mir nur aufgefallen.

Ottokar

Da es hier zur Anfechtungsklage keine ergänzende Leistungsklage gab, gehe ich davon aus, dass es danach auch kein Zwangsgeld gab, sondern gleich Untätigkeitsklage erhoben wurde.
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Sophiagirl

Zitat von: Ottokar am 18. Januar 2023, 22:42:09Da es hier zur Anfechtungsklage keine ergänzende Leistungsklage gab, gehe ich davon aus, dass es danach auch kein Zwangsgeld gab, sondern gleich Untätigkeitsklage erhoben wurde.

Moin,

das mit dem Zwangsgeld sagte mal die Vorzimmerdame, wurde aber nicht gemacht. Ich habe nochmal mit Ihr gesprochen Sie dachte er würde es machen. Aber das war der anscheinend der Brief, wenn sie nichts machen mit der Klage. Sie meint sie hat da wohl was verwechselt.  :flag:

Denn er hatte noch 2 Briefe zum Landessozialamt eben hingeschrieben. :-)

LG