Lohnt sich Arbeiten mit dem Bürgergeld?

Begonnen von putinow, 09. Februar 2023, 19:54:33

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Quinky

putinov,
vielleicht gibt es einige die Deine tatsächlichen Zulagen bekommen UND behalten dürfen, dafür müssen aber VIELE Grundsätze eintreten:
Man darf nicht verheiratet sein, denn sonst ist man Aufstocker und alle Zulagen werden mit der Aufstockung angerechnet
man darf keine Kinder haben, denn sonst ist man Aufstocker, weiter wie vor
Der Sitz der Arbeitsfirma MUSS weiter entfernt sein als der Sitz der Leihfirma, sonst gibt es nichts bzw. nur die Enfernungsdifferenz (beispiel: Sitz Leihfirma 22 km, Sitz Arbeitsplatz 25 km, lediglich werden 3 !!!!! km mit 0,30€/Tag erstattet.
Sollte man Aufstocker sein, gibt es die Verpflegungspauschale erst ab 12 Stunden Abwesenheit (ALGII-Empfänger sind der letzte Dreck in den Augen unserer Regierung9). Weiterhin von den 14 € Pauschale werden dann nur 6€ gewährt, die weiteren 8€ werden am Aufstockungsbetrag ABGEZOGEN!. Zusätzlich sollte man 0,30€ je gefahrenen Kilometer erstattet  bekommen, werden 0,20€ je gefahrenen Kilometer an der Aufstockung ABGEZOGEN! Man zahlt also vom Regelsatz Fahrtkosten!!! Das betrifft also alle Aufstocker (Regierungsmeinung wie vor).
Die Aussagen beziehen sich selbstverständlich auf Arbeitsstellen mit Mindestlohn.
Ganz so einfach, wie Du das siehst "putinov", ist es also nicht.

Nur wer außerhalb des Bürgergeldes liegt hat die Möglichkeiten

Ernie

Sheherazade

Zitat von: putinow am 18. Februar 2023, 12:54:54Wenn du heute bei einem "normalen" AG zum Mindestlohn arbeiten gehst hast du bei 1680€ Brutto

Das dürfte bei dem derzeitigen Mindestlohn von 12€/Stunde aber mehr sein bei einem Vollzeitjob.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

selbiger

Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2023, 12:15:33
Zitat von: putinow am 18. Februar 2023, 12:54:54Wenn du heute bei einem "normalen" AG zum Mindestlohn arbeiten gehst hast du bei 1680€ Brutto

Das dürfte bei dem derzeitigen Mindestlohn von 12€/Stunde aber mehr sein bei einem Vollzeitjob.

ist netto nicht relevanter..??währe super wenn man brutto komplet behalten dürfte.. :weisnich: ..denn würden sich 12 euro kozgrenze etwas lohnen..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

Zitat von: selbiger am 20. Februar 2023, 13:31:37ist netto nicht relevanter..??

Der Nettolohn ist keine Vergleichsgröße, da sich dieser aus dem individuellen Steuersatz errechnet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

selbiger

ja unterm strich sinds im schnitt 1200-1300..nicht wirklich lohnent..ausser man hat kost und logis frei bei mami u.papi..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

Zitat von: selbiger am 20. Februar 2023, 13:49:53ja unterm strich sinds im schnitt 1200-1300.

Nein, immer noch nicht. 160 Stunden zum Mindestlohn macht 2040€ brutto, in Steuerklasse 1 sind das ca. 1490€ netto, in Steuerklasse 3 ca. 1630€ - evtl. etwas mehr, je nachdem ob man Kirchensteuer und Kinder zu berücksichtigen hat.

Du kämpfst doch sonst um jeden Euro, warum willst du unbedingt die Löhne kleinrechnen? Hängen dir auch diese Trauben zu hoch?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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selbiger

Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2023, 13:56:57
Zitat von: selbiger am 20. Februar 2023, 13:49:53ja unterm strich sinds im schnitt 1200-1300.

Nein, immer noch nicht. 160 Stunden zum Mindestlohn macht 2040€ brutto, in Steuerklasse 1 sind das ca. 1490€ netto, in Steuerklasse 3 ca. 1630€ - evtl. etwas mehr, je nachdem ob man Kirchensteuer und Kinder zu berücksichtigen hat.

Du kämpfst doch sonst um jeden Euro, warum willst du unbedingt die Löhne kleinrechnen? Hängen dir auch diese Trauben zu hoch?

naja..mein nachbar geht für 12euro arbeiten..er hat knap über 1300 ausgezahlt..ich denke mal auch das die abgaben von bundesland zu bundesland verschieden sind..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

AlterGaul

Zitat von: selbiger am 20. Februar 2023, 14:08:31
Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2023, 13:56:57
Zitat von: selbiger am 20. Februar 2023, 13:49:53ja unterm strich sinds im schnitt 1200-1300.

Nein, immer noch nicht. 160 Stunden zum Mindestlohn macht 2040€ brutto, in Steuerklasse 1 sind das ca. 1490€ netto, in Steuerklasse 3 ca. 1630€ - evtl. etwas mehr, je nachdem ob man Kirchensteuer und Kinder zu berücksichtigen hat.

Du kämpfst doch sonst um jeden Euro, warum willst du unbedingt die Löhne kleinrechnen? Hängen dir auch diese Trauben zu hoch?

naja..mein nachbar geht für 12euro arbeiten..er hat knap über 1300 ausgezahlt..ich denke mal auch das die abgaben von bundesland zu bundesland verschieden sind..
Was ein Schwachsinn. Welche sollen das sein? Rente oder KV? Einzig was sich unterscheidet ist die Kirchensteuer, diese wird nach Bundesland festgelegt. Hauptsache alles glauben und keine Fakten prüfen und dann nur wieder meckern und sich aufregen. Da hast mal wieder eindrucksvoll deine absolute Unwissenheit offenbart und diese zieht sich hier durch wie ein roter Faden. Auf Nachfragen kannst du auch nicht antworten oder deine Behauptungen mit Quellen bzw. Rechtsprechung untermauern.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

selbiger

Zitat von: AlterGaul am 20. Februar 2023, 14:51:08
Zitat von: selbiger am 20. Februar 2023, 14:08:31
Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2023, 13:56:57
Zitat von: selbiger am 20. Februar 2023, 13:49:53ja unterm strich sinds im schnitt 1200-1300.

Nein, immer noch nicht. 160 Stunden zum Mindestlohn macht 2040€ brutto, in Steuerklasse 1 sind das ca. 1490€ netto, in Steuerklasse 3 ca. 1630€ - evtl. etwas mehr, je nachdem ob man Kirchensteuer und Kinder zu berücksichtigen hat.

Du kämpfst doch sonst um jeden Euro, warum willst du unbedingt die Löhne kleinrechnen? Hängen dir auch diese Trauben zu hoch?

naja..mein nachbar geht für 12euro arbeiten..er hat knap über 1300 ausgezahlt..ich denke mal auch das die abgaben von bundesland zu bundesland verschieden sind..
Was ein Schwachsinn. Welche sollen das sein? Rente oder KV? Einzig was sich unterscheidet ist die Kirchensteuer, diese wird nach Bundesland festgelegt. Hauptsache alles glauben und keine Fakten prüfen und dann nur wieder meckern und sich aufregen. Da hast mal wieder eindrucksvoll deine absolute Unwissenheit offenbart und diese zieht sich hier durch wie ein roter Faden. Auf Nachfragen kannst du auch nicht antworten oder deine Behauptungen mit Quellen bzw. Rechtsprechung untermauern.

was wilst du von mir..??..was behaubte ich denn..??soll ich jetzt meinen nachbarn hier als quelle vorstellen..nimmst du pilze..?? :wand: ..ROTER FADEN  im übertreiben polemisieren biste noch nie verlegen gewesen..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Patrick87

Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2023, 13:56:57Nein, immer noch nicht. 160 Stunden zum Mindestlohn macht 2040€ brutto

Mindestlohn (12 Euro) x 160 Stunden macht bei Dir also 2.040 Euro? Bei mir 1.920 Euro.  :cool:

Quinky

GAAAANZ langsam,
hier wird von einer Zeitarbeitsfirma gesprochen, d.h.
man arbeitet 40 Stunden/Woche = 160 Stunden Monat (im Durchschnitt) bekommt ABER NUR 35 Stunden Woche   = 140 Stunden/Monat bezahlt, Rest geht auf das Zeitkonto, daher sind 1.680€ brutto korrekt!
Irgendwann später bekommt man dann bei Auflösung des Arbeitsvertrages den Rest bezahlt. Sollte man allerdings keine ALGI-Berechtigung haben (durch Zeitfaktor), wird dieser Lohn komplett mit zukünftigem ALGII verrechnet. (da die ZAF ja nachträglich erst bezahlt). Durch die SGBII-Regelung werden einem ZIG-Stunden nicht bezahlt!

Ernie

Sheherazade

Zitat von: Patrick87 am 20. Februar 2023, 15:24:22
Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2023, 13:56:57Nein, immer noch nicht. 160 Stunden zum Mindestlohn macht 2040€ brutto

Mindestlohn (12 Euro) x 160 Stunden macht bei Dir also 2.040 Euro? Bei mir 1.920 Euro.  :cool:

Ich meinte auch 170 Stunden, das ist so der rechnerische Monatsdurchschnitt für Vollzeit, eigentlich sogar 172 (40 Stunden mal 4,3 Wochen), habe mich vertippt.

@ selbiger: Wenn dein Nachbar sich den Luxus von Teilzeitarbeit gönnt, kann er auch nicht für Vollzeit verdienen. Und nein, bestenfalls die Kirchensteuer unterscheidet sich innerhalb der Bundesländer und der Konfession um ein paar Cent, sonst nichts.

Zitat von: Quinky am 20. Februar 2023, 15:42:10hier wird von einer Zeitarbeitsfirma gesprochen, d.h.
man arbeitet 40 Stunden/Woche = 160 Stunden Monat (im Durchschnitt) bekommt ABER NUR 35 Stunden Woche   = 140 Stunden/Monat bezahlt, Rest geht auf das Zeitkonto, daher sind 1.680€ brutto korrekt!

Nein, @putinow hat von einem normalen AG geschrieben und darauf habe ich reagiert.

Mal abgesehen von meinem Tippfehler bedeutet Vollzeit nunmal ca. 170 Stunden, selbst bei den Zeitarbeitsfirmen. Auch wenn die nur 35 Stunden je Woche auszahlen, sind das immer noch 150 Stunden im Monat (35 x 4,3) und wir sind bei 1800€ brutto.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

putinow

ZitatDas dürfte bei dem derzeitigen Mindestlohn von 12€/Stunde aber mehr sein bei einem Vollzeitjob.
Definiere mal Vollzeitjob. Ist und war bei mir 35 Stunden/Woche.

ZitatSollte man Aufstocker sein, gibt es die Verpflegungspauschale erst ab 12 Stunden Abwesenheit
War vielleicht früher mal. Leiharbeitnehmer, die kurzfristig an verschiedene Firmen verliehen werden, besitzen keine feste Arbeitsstätte und können daher den Verpflegungsmehraufwand an jeder neuen Einsatzstelle jeweils für die ersten drei Monate geltend machen. Sind Sie länger als acht Stunden von Ihrer Wohnung für die Arbeit weg, können Sie pauschal 12 Euro pro Tag für Verpflegung absetzen.(Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.6.2010, VI R 35/08).

ZitatDer Sitz der Arbeitsfirma MUSS weiter entfernt sein als der Sitz der Leihfirma, sonst gibt es nichts bzw. nur die Enfernungsdifferenz
Leiharbeitnehmende und in der Zeitarbeit Beschäftigte haben regelmäßig keine erste Tätigkeitsstätte. Auch wenn der Einsatz beim Entleiher in wiederholten, aber befristeten Einsätzen besteht, fehlt es nach neuer Rechtsprechung an einer dauerhaften Zuordnung. Sie können bei Nutzung eines Kfz mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer (und damit für Hin- und Rückfahrt in Höhe von 0,60 Euro) vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.

Ansonsten könnte man noch das Bundesreisekostengesetz bemühen. Wäre ja auch zu blöd wenn ich meinem AG quasi ein zinsloses Darlehn gewähren würde.




tsumo

Zitat von: Patrick87 am 20. Februar 2023, 15:24:22
Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2023, 13:56:57Nein, immer noch nicht. 160 Stunden zum Mindestlohn macht 2040€ brutto

Mindestlohn (12 Euro) x 160 Stunden macht bei Dir also 2.040 Euro? Bei mir 1.920 Euro.  :cool:

Könnte ein Durchschnittswert sein. Gibt Monate da arbeitest mehr und welche, da arbeitest weniger.

Quinky

putivov,
"normale" Verdiener, die nicht auf ALGII angewiesen sind, bekommen diese 12/14€ ab 8 Stunden täglich, das ist völlig richtig.
Ich beziehe mich jedoch auf Aufstocker WIE bei diesen die Verpflegungspauschale angerechnet wird. Das ist eine völlig andere Situation!
Die ZAF zahlt ab 8 Stunden die Verpflegungspauschale, jedoch im SGBII bei ALGII wird völlig anders angerechent.
SOLLTE lediglich zwischen 8 und 12 Stunden täglich außerhalb gearbeitet werden, zahlt die ZAF/der Arbeitgeber zwar die komplette Verpflegungspauschale, allerdings wird sie in diesem Falle KOMPLETT auf das ALGII angerechnet!!!
Bei 8-12 Stunden täglich haben Aufstocker NICHT!!!!! das Recht, sich zu aus der Verpflegungspauschale sich zu verpflegen, sondern müssen das aus dem Regelsatz (nicht aus dem Verdienst, der wird ja angerechnet) verpflegen.
Erst wenn sie mehr als 12 Stunden außerhalb arbeiten, dürfen sie 6€/täglich der Verpflegungspauschale benutzen!

Es geht mir also nicht darum, ob die ZAF/der Arbeitgeber diese Pauschale bezahlt, hier stimme ich Dir zu, der AG muß laut Gesetz zahlen.
Was ich sage, ist die ANRECHNUNG und die Bedingungen bei ALGII und außerhalb ALGII, das sind zwei verschiedene Dinge. Arme Menschen brauchen keine vernünftige Ernährung, das hat unsere Regierung per Gesetz festgelegt!

Ernie