Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Klage beim Sozialgericht kostenlos? Was beachten?

Begonnen von InduMec, 01. März 2023, 14:30:10

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

InduMec

Huhu,

ich bin krankheitsbedingt Harzbürgler und will gegen einen Widerspruchs-Bescheid der KK eine Klage beim Sozialgericht einreichen. Über google werde ich nicht schlau, mal steht da, dass es alles kostenlos sei, mal steht da, dass es nur für bestimmte Personengruppen so ist, und manchmal muss man einen Antrag auf Prozesskostenhilfe machen.
Meine Fragen daher:
- Ist die Klage für mich als Harzbürgler kostenlos?
- Muss ich irgendwelche Anträge ausfüllen? Nicht dass später die dicke Rechnung kommt.
- Stimmt es, dass ich sie einfach so schreiben und einreichen kann?
- Sollte das ein Anwalt machen? (Habe Rechtsschutzvers.)
- Wie geht es danach weiter? Brauche ich später vllt. einen Anwalt?

Grüße :)

Ellen_Alien

Für dich als Bürger ist das Verfahren vor dem SG kostenlos. Für Bürger, insbesondere LE, entstehen grundsätzlich keine GK in SG Verfahren.
Ja, du kannst die Anträge selbst schreiben, wenn du weißt, wie das geht. Um Formfehler zu vermeiden, wäre es mit Anwalt besser, der sollte wissen, was er tut.
Für den Anwalt würden natürlich Kosten anfallen.
Zuerst klären, was von der RSV übernommen werden kann.
Ansonsten PKH beantragen. Dafür müsstest du natürlich Formulare ausfüllen. Bei möglicher Ablehnung würdest du die Rechnung zahlen müssen.
Sofern die Klage nicht vollkommen willkürlich ist, ist eine Ablehnung unwahrscheinlich.
Mit Anwalt ist so oder so besser. Der weiß, wie erwidert werden muss und für den Fall einer Verhandlung weiß er, was er vortragen muss und welche Anträge gestellt werden müssen.



Ratlos

Zitat von: Ellen_Alien am 01. März 2023, 20:58:05Zuerst klären, was von der RSV übernommen werden kann.
Das macht fast immer der RA weil es dazu einer Begründung bedarf.
Zitat von: InduMec am 01. März 2023, 14:30:10Stimmt es, dass ich sie einfach so schreiben und einreichen kann?
Ja, das stimmt aber halte die Frist ein auf sonst wird die Klage abgewiesen.
Du kannst die Klagebegründung auch nachreichen und Klage vorerst nur zur Fristwahrung ohne Begründung einreichen.
Dann ist auch genug Zeit das alles mit der RSV im Vorfeld abzuklären.
Wichtig ist dabei dein RSV-Vertrag den wir ja nicht kennen.


Ellen_Alien

ZitatDas macht fast immer der RA weil es dazu einer Begründung bedarf.
Nope. Der Anwalt kommt ins Spiel, nachdem der Versicherungsnehmer in seinen Vertrag geschaut und ggf. nachgefragt hat. 🙄

Ratlos

Zitat von: Ellen_Alien am 03. März 2023, 15:08:43Nope. Der Anwalt kommt ins Spiel, nachdem der Versicherungsnehmer in seinen Vertrag geschaut und ggf. nachgefragt hat
Fast immer umgekehrt @ Ellen_Alien. Der Vers.Nehmer rennt zum RA weil er ja eine RSV hat.
Sieht der RA dass Versicherungsschutz gegeben ist, fordert er diesen mit einer Begründung an. Die Vers. gibt fast immer zuerst Deckungszusage für außergerichtliche Tätigkeit.
Scheitert das Außergerichtliche begründet der RA gegenüber der Vers. dass Klage geboten ist und erhält dann ersst Zusage für gerichtliche Tätigkeit.
Man müsste den RSV-Vertrag kennen um genaueres zur Sache sagen zu können.

Ellen_Alien

ZitatMan müsste den RSV-Vertrag kennen um genaueres zur Sache sagen zu können.
Das habe ich doch gemeint 😉
TE soll in Vertrag schauen, ob sowas grundsätzlich übernommen wird oder fragen. Dann erst damit zum RA oder eben über PKH.

InduMec

Huhu,

danke für alles. Da weiß ich nun bescheid.  :sehrgut:
Eine kleine Frage noch, da ich mir die RS für etwas anderes aufhebe (wegen Selbstbeteiligung):
Muss ich beim PKH-Antrag angeben, dass ich eine RS habe? Besatimmt, oder? Dann wird sicher abgelehnt...
Weiß jemand was aus leidvoller Eigenerfahrung?

Grüße :)

Ratlos

Prüfe erst nach wofür dein RSV Deckung übernimmt.
Angeben musst du die RSV. Solltest aber Kopie des RSV-Vertrages beilegen damit die sehen was NICHT übernommen wird.

Spring23

Zitat von: InduMec am 13. März 2023, 16:11:02Huhu,

danke für alles. Da weiß ich nun bescheid.  :sehrgut:
Eine kleine Frage noch, da ich mir die RS für etwas anderes aufhebe (wegen Selbstbeteiligung):
Muss ich beim PKH-Antrag angeben, dass ich eine RS habe? Besatimmt, oder? Dann wird sicher abgelehnt...
Weiß jemand was aus leidvoller Eigenerfahrung?

Grüße :)
Das ist kein Leid in Sicht. PKH ist kein Sparmodell oder wie man viele Verfahren führen kann, sondern dient dazu, dass niemand nur aus Geldgründen auf seine Rechte verzichten muss.
Hat man vorrangig andere Möglichkeiten, muss man ja gerade nicht auf sein Recht verzichten.

Ratlos

Zitat von: InduMec am 13. März 2023, 16:11:02Eine kleine Frage noch, da ich mir die RS für etwas anderes aufhebe (wegen Selbstbeteiligung):
Die RSV ist vorrangig vor PKH einzusetzen.

Jacobi

Vorsicht lieber TE.

Es wurde hier schon viel richtiges geschrieben und deine Fragen wurden weitesgehend korrekt beantwortet....

ALLERDINGS

Es fehlt zur PKH noch etwas sehr wichtiges.

Die PKH wurde vom Gsetzgeber ( Rdgierung)  mittlerweile verunstaltet zum Nachteil des Bedürftigen.

Die PKH ist generell ein gewisser Nachteil mit dem du in einen Prozess gehst. Alles unterliegt der Prüfung des Gerichts. Macht es Sinn, diesen oder jenen Gutachter zu bestellen wenn die Aussicht auf erfolg nicht hoch genug ist...usw usf. Du sollst nur GLEICHGESTELLT eines Bemittelten sein, musst aber bei gleicher Würdigung der Umstände ob ein Bemittelter dieses oder jenes auf eigenes Kostenrisiko exakt auch so machen würde beachten. Das macht dann gnädigerweise der Richter für dich, der weiß das alles ganz genau was wer machen WÜRDE. Sprich es kann jederzeit schluss sein mit Klage, wenn der Richter sagt, das ist ja alles nicht mehr wirtschaftlich.

Der größte Hinkefuss ist aber:

ALLE RA Kosten der Gegenpartei hast du bei verlust des Rechtsstreits zu tragen! Ohne Gnade!

Mir hat die Gerichtsvollzieherin als BGE mein Fahrrad weggenommen um es der soooo armen HUK Coburg Versicherung in den Po zu drücken. 50 Euro wurden auf meine "Schulden für den RA der VS" angerechnet....Hurra.

Wahrscheinlich fährt der Anwalt damit jetzt spazieren und freut sich einem Bettler in die nackte Tasche gegriffen zu haben... :nea:


Also bitte sei vorsichtig mit der PKH...wenn deine RSV zickt, dann gehe erst gehen DIE vor, sofern möglich.

Bimimaus5421

Zitat von: Jacobi am 17. November 2024, 23:38:19Vorsicht lieber TE.

Es wurde hier schon viel richtiges geschrieben und deine Fragen wurden weitesgehend korrekt beantwortet....

ALLERDINGS

Es fehlt zur PKH noch etwas sehr wichtiges.

Die PKH wurde vom Gsetzgeber ( Rdgierung)  mittlerweile verunstaltet zum Nachteil des Bedürftigen.

Die PKH ist generell ein gewisser Nachteil mit dem du in einen Prozess gehst. Alles unterliegt der Prüfung des Gerichts. Macht es Sinn, diesen oder jenen Gutachter zu bestellen wenn die Aussicht auf erfolg nicht hoch genug ist...usw usf. Du sollst nur GLEICHGESTELLT eines Bemittelten sein, musst aber bei gleicher Würdigung der Umstände ob ein Bemittelter dieses oder jenes auf eigenes Kostenrisiko exakt auch so machen würde beachten. Das macht dann gnädigerweise der Richter für dich, der weiß das alles ganz genau was wer machen WÜRDE. Sprich es kann jederzeit schluss sein mit Klage, wenn der Richter sagt, das ist ja alles nicht mehr wirtschaftlich.

Der größte Hinkefuss ist aber:

ALLE RA Kosten der Gegenpartei hast du bei verlust des Rechtsstreits zu tragen! Ohne Gnade!

Mir hat die Gerichtsvollzieherin als BGE mein Fahrrad weggenommen um es der soooo armen HUK Coburg Versicherung in den Po zu drücken. 50 Euro wurden auf meine "Schulden für den RA der VS" angerechnet....Hurra.

Wahrscheinlich fährt der Anwalt damit jetzt spazieren und freut sich einem Bettler in die nackte Tasche gegriffen zu haben... :nea:


Also bitte sei vorsichtig mit der PKH...wenn deine RSV zickt, dann gehe erst gehen DIE vor, sofern möglich.
Was erzählst du hier für ein Mist ?
Richtig ist das wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat ,das wird auch im Formular nachgefragt diese erst zum Einsatz kommt bevor der Rechtspfleger entscheidet ob die Pkh bewilligt wird .
Und nein die Gegenseite den Anwalt muss man nicht bezahlen .
Pkh wird auch nur mit Begründung auf Erfolg der Klage meistens abgelehnt.
Der Anwalt wird mit Pkh auch bezahlt wenn man verliert der bekommt sowieso sein Geld .Also höre auf so ein Mist zu erzählen das man die gegenseite als armer Mensch bezahlen muss .
Beim Sozialgericht und Landessozialgericht ist die Klagerei Kostenlos .
Das würde mit Kosten auch keinen Sinn machen arme Menschen noch mehr in die Scheisse zu reiten .
Nicht umsonst gibt es die Pfändungsschutzgrenze von 1499;99 € .
Das der Gerichtsvollzieher dir dein Fahrrad weggenommen hat liegt wohl daran das du dich einschüchtern liest ?
Denn Sozialleistungen sind unpfändbar ,einfach Bürgergeld bzw Sozialhilfe bescheid vorlegen und gut ist .
Du hättest auch dich auf Ratenzahlung einlassen können obwohl im Regelsatz nix dafür vorgesehen ist .