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Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher

Begonnen von Alesia, 06. März 2023, 23:18:30

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Alesia

Guten Abend.

Ich musste leider im September 2014 für den Zeitraum ab Oktober 2014 ALG II beantragen, da ich aufgrund von Depressionen und einer akuten Panikstörung mit beinahe täglichen Panikattacken ein Urlaubssemester aufgrund von Krankheit einlegen musste.
Das Jobcenter schickte mir zunächst einen Bescheid mit Angaben, die NICHT von mir stammten (Miete etc.). Wenig später kam ein weiterer Bescheid mit den richtigen Angaben. Hierdurch entstand eine Überzahlung, die nicht durch mich verschuldet war. Dies fiel dem Jobcenter auch erst auf, als ich darauf aufmerksam machte. Ich erhielt dann nach einigen Wochen per Post eine Anhörung und äusserte, wie bereits geschrieben, dass ich innerhalb kurzer Zeit zwei Bescheide erhielt, von denen einer völlig falsche Angaben zur Miete etc. enthielt und es sich somit um eine auf einem Fehler des Jobcenters basierende Überzahlung handelt. Neben der schriftlichen Anhörung enthielt der Brief auch eine Rückzahlungsaufforderung. Da mein Kontostand vor dem Eingang der ersten Zahlung fast bei null war und ich mir sogar von Mitbewohnerinnen Geld für Lebensmittel leihen musste, habe ich nur einen Teil der Summe überwiesen und meinen Sachbearbeiter darum gebeten, den Rest mit den laufenden Zahlungen zu verrechnen. Das ist jedoch nie passiert, obwohl ich insgesamt ein Jahr lang Leistungen bezogen habe. Mein Sachbearbeiter sagte stets, dass die Abteilung des Jobcenter, die dafür verantwortlich ist, sehr ausgelastet sei und ich mich noch etwas gedulden müsste. Eine weitere Zahlungsaufforderung oder gar Mahnung erhielt ich nicht.

Im Sommer des folgenden Jahres erlitt ich einen Nervenzusammenbruch und musste von einer ehemaligen Mitbewohnerin in die Notaufnahme gefahren werden. Da es mir psychisch immer dreckiger ging, musste ich leider wieder zu meinen Eltern ziehen und habe dies dem Jobcenter selbstverständlich mitgeteilt, sodass die Zahlung in dem Monat endete, in dem ich die Stadt verließ.

Ich habe bis heute keine Zahlungserinnerung erhalten und rechne damit, dass dies erst geschehen wird, wenn die Akte vor der vorgesehenen Vernichtung noch einmal geprüft wird. Was mir Angst macht ist die Tatsache, dass nicht etwa das Jobcenter, sondern ein Inkassounternehmen die Forderungen eintreibt. Ich ging immer davon aus, dass das Jobcenter sich um diese Angelegenheiten kümmert.  :sad:
Vielleicht mag es lächerlich klingen, aber ich habe eine extreme Angst vor Inkassounternehmen und ihren Drohungen und ich könnte mir nichts schlimmeres als einen Besuch vom Gerichtsvollzieher vorstellen, zumal ich aufgrund von Krankheit immer noch bei meinen Eltern wohnen muss und Angst vor der Vorstellung habe, dass er einfach etwas aus deren Besitz beschlagnahmen würde.

Leider habe ich sowohl die beiden Bescheide, als auch die Anhörung und die Zahlungsaufforderung nicht mehr vorliegen. Soweit ich mich erinnere, sollte ich die genannten Unterlagen damals im Zuge der Anhörung am Empfang des Jobcenter abgeben und habe sie anschließend nicht mehr ausgehändigt bekommen.

Da ich neben der Depression und der Panikstörung an einer generalisierten Angststörung und einer paranoiden Persönlichkeitsstörung (nicht zu verwechseln mit einer Schizophrenie!) leide, male ich mir die schlimmsten Szenarien im Kopf aus.
Beispielsweise solche Ängste wie ,,Was ist, wenn das Jobcenter behauptet, ich hätte irgendwelche Unterlagen gefaked, um mehr Geld zu erhalten und es diese dann wirklich einfach erstellt und meine Unterschrift fälscht".
Oder ,,Was ist, wenn geleugnet wird, dass ich einen Teil des Geldes bereits zurückgezahlt habe und einfach unter Drohung die gesamte Summe zurückgefordert wird?". Ich habe den Kontoauszug zum Glück aufgehoben und kann das somit nachweisen. Trotzdem könnten die ja einfach das Gegenteil behaupten und mich mit Drohungen einschüchtern.  :sad:

Kann mir bitte jemand meine Ängste nehmen? Sind die Inkassounternehmen wirklich so schrecklich und teilweise menschenfeindlich, wie oft behauptet wird?

Reiner1970

Ein Inkassounternehmen hat keine Sonderrechte. Mehr als Mahnungen schreiben können die auch nicht. Die dürfen auch nichts pfänden. Das darf nur ein Gerichtsvollzieher. Dazu braucht der aber einen vollstreckbaren Titel

"Was ist, wenn das Jobcenter behauptet, ich hätte irgendwelche Unterlagen gefaked, um mehr Geld zu erhalten und es diese dann wirklich einfach erstellt und meine Unterschrift fälscht"

Dann macht sich der Sachbearbeiter strafbar. Zumal er davon auch persönlich gar nichts hätte

Alesia

Zitat von: Reiner1970 am 06. März 2023, 23:38:05Ein Inkassounternehmen hat keine Sonderrechte. Mehr als Mahnungen schreiben können die auch nicht. Die dürfen auch nichts pfänden. Das darf nur ein Gerichtsvollzieher. Dazu braucht der aber einen vollstreckbaren Titel

"Was ist, wenn das Jobcenter behauptet, ich hätte irgendwelche Unterlagen gefaked, um mehr Geld zu erhalten und es diese dann wirklich einfach erstellt und meine Unterschrift fälscht"

Dann macht sich der Sachbearbeiter strafbar. Zumal er davon auch persönlich gar nichts hätte

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mein damaliger Sachbearbeiter war ein freundlicher Mann, aber ich weiß ja leider nicht, ob er noch dort arbeitet.
Ich bin einfach unfassbar misstrauisch und kann anderen Menschen nur schwer vertrauen.
Theoretisch könnte das Jobcenter sämtliche Unterlagen fälschen und mit meiner Unterschrift versehen... Oder einfach behaupten, dass es zu einer viel höheren Überzahlung kam und mich mit Drohungen so lange einschüchtern, bis ich diese Summe zahle. Ich habe wirklich Angst.   

Kowalka

Zitat von: Liz am 06. März 2023, 23:46:58Oder einfach behaupten, dass es zu einer viel höheren Überzahlung kam und mich mit Drohungen so lange einschüchtern, bis ich diese Summe zahle. Ich habe wirklich Angst.   

Nun, so einfach ist das natürlich nicht jemanden etwas unterzuschieben, zumal auch das Jobcenter nichts davon hätte.

Inkasso hört sich auch immer schlimmer an, als es ist, man hat da immer blöde Vorstellungen.

Du schreibst da etwas von einer Panikstörung. Ich kenne das aus eigener Erfahrung und es ist immer schwer zu differenzieren, was wirklich gefährlich ist und was nicht.

Aber sei dir gewiss, die Leute hier im Forum sind fix in diesen Dingen (mit Jobcenter und Co.), du kannst dich von ihnen beruhigen lassen und die Ratschläge getrost annehmen.

Alesia

Zitat von: Kowalka am 06. März 2023, 23:58:48
Zitat von: Liz am 06. März 2023, 23:46:58Oder einfach behaupten, dass es zu einer viel höheren Überzahlung kam und mich mit Drohungen so lange einschüchtern, bis ich diese Summe zahle. Ich habe wirklich Angst.   

Nun, so einfach ist das natürlich nicht jemanden etwas unterzuschieben, zumal auch das Jobcenter nichts davon hätte.

Inkasso hört sich auch immer schlimmer an, als es ist, man hat da immer blöde Vorstellungen.

Du schreibst da etwas von einer Panikstörung. Ich kenne das aus eigener Erfahrung und es ist immer schwer zu differenzieren, was wirklich gefährlich ist und was nicht.

Aber sei dir gewiss, die Leute hier im Forum sind fix in diesen Dingen (mit Jobcenter und Co.), du kannst dich von ihnen beruhigen lassen und die Ratschläge getrost annehmen.


Vielen Dank für die lieben Worte.
Da ich krankheitsbedingt wirklich bankrott bin, wäre es in meinem Sinne, wenn die Forderung verjährt wäre.
Ich habe nämlich eben gegoogelt und von einer Ersatzfreiheitsstrafe gelesen.  :schock:
Ich hatte erst vorhin eine Panikattacke und kann gut auf eine weitere verzichten...  :sad: 

Hary

Normal betreibt das Jobcenter dass Inkasso selber, wer soll denn deinem wissen nach dass Inkasso übernehmen? Normal geht das von Inkasso Dienst aus Recklinghausen aus und dies ist das Jobcenter selbst.

Von Grundsatz hast du ja gewusst dass der Bescheid falsch ist und daraus dann eine Rückforderung entstehen wird. Da das Kind jetzt in den Brunnen gefallen ist, solltest du Ruhe bewahren. Es wird im Prinzip darauf hinauslaufen dass du mit dem Inkasso Dienst eine Rückzahlung vereinbaren wirst Ein so über eine lange Zeit mit vermutlich 10% deiner Leistung den Betrag zurückzahlen wirst. Das ist natürlich eine Einschränkung, aber du wirst da nicht drum herum kommen.

Alesia

Zitat von: Hary am 07. März 2023, 00:49:02Normal betreibt das Jobcenter dass Inkasso selber, wer soll denn deinem wissen nach dass Inkasso übernehmen? Normal geht das von Inkasso Dienst aus Recklinghausen aus und dies ist das Jobcenter selbst.

Von Grundsatz hast du ja gewusst dass der Bescheid falsch ist und daraus dann eine Rückforderung entstehen wird. Da das Kind jetzt in den Brunnen gefallen ist, solltest du Ruhe bewahren. Es wird im Prinzip darauf hinauslaufen dass du mit dem Inkasso Dienst eine Rückzahlung vereinbaren wirst Ein so über eine lange Zeit mit vermutlich 10% deiner Leistung den Betrag zurückzahlen wirst. Das ist natürlich eine Einschränkung, aber du wirst da nicht drum herum kommen.

Ja, das war mir natürlich bewusst. Ich habe ja damals selbst darauf aufmerksam gemacht, da mein Sachbearbeiter nichts davon wusste.

Ich beziehe keine Leistungen und habe seitdem auch keine Leistungen vom Jobcenter bezogen.

Patrick87

Dann vereinbarst Du halt eine Ratenzahlung, die wohl mindestens dem entsprechen sollte, was Du maonatlich zahlen müsstest, wenn Du noch komplett im Bezug wärst. Also 10% vom Regelsatz, sprich gut 50 Euro.

Solltest Du deutlich mehr verdienen als wenn Du komplett vom Jobcenter Geld bekommen würdest, dann müsstest Du vielleicht auch dementsprechend etwas mehr zahlen.

Und solltest Du sogar weniger Geld bekommen, dann kann man die 50 Euro Rate vielleicht auch noch etwas senken.

Gehaltsnachweise oder woher auch immer Du Geld bekommst, müsstest Du dann wohl einreichen, vor allem im Letzterem Fall.

superMeier

Die Forderung ist von 2014? Da wird jetzt sicher nichts mehr kommen und dürfte auch verjährt sein. Bzw. Inkasso-Büros schreiben auch nur Briefe, mehr dürfen die auch nicht. Die Jobcenter haben aber auch sein eigenes Inkasso-Büro, die gehen sicher nicht "ungesetzlich" vor.

Alesia

Zitat von: Patrick87 am 07. März 2023, 09:27:54Dann vereinbarst Du halt eine Ratenzahlung, die wohl mindestens dem entsprechen sollte, was Du maonatlich zahlen müsstest, wenn Du noch komplett im Bezug wärst. Also 10% vom Regelsatz, sprich gut 50 Euro.

Solltest Du deutlich mehr verdienen als wenn Du komplett vom Jobcenter Geld bekommen würdest, dann müsstest Du vielleicht auch dementsprechend etwas mehr zahlen.

Und solltest Du sogar weniger Geld bekommen, dann kann man die 50 Euro Rate vielleicht auch noch etwas senken.

Gehaltsnachweise oder woher auch immer Du Geld bekommst, müsstest Du dann wohl einreichen, vor allem im Letzterem Fall.

Ich verdiene leider keinen Cent.  :sad:
Was damals begann, entwickelte sich zu einer mittlerweile chronischen, schweren psychischen Beeinträchtigung.

Ich bekomme Panik bei der Vorstellung, die Strafe dann höchstwahrscheinlich im Knast absitzen zu müssen.  :schock:

Ratlos

Jetzt beruhige dich erstmal.
Zitat von: Liz am 06. März 2023, 23:18:30Kann mir bitte jemand meine Ängste nehmen? Sind die Inkassounternehmen wirklich so schrecklich und teilweise menschenfeindlich, wie oft behauptet wird?
Deine Ängste kann dir hier keiner nehmen, denn die sind krankheitsbedingt aber in deiner Sache unbegründet.
Öffentliche Inkassobüros können tatsächlich "schrecklich" sein, nicht jedoch die Einzugsstelle des JC die auch Inkasso genannt wird, aber strikt an gesetzliche Vorgaben gebunden ist.

Zitat von: Liz am 06. März 2023, 23:18:30Ic
Zitat von: Liz am 06. März 2023, 23:18:30dass er einfach etwas aus deren Besitz beschlagnahmen würde
Den Besitz deiner Eltern darf er gar nicht anrühren. Es geht nur um dein persönliches Eigentum.
Der Beamte darf auch nur dein Zimmer betreten, nicht aber die Wohnung quasi durchsuchen.

Zitat von: Liz am 06. März 2023, 23:18:30wenn das Jobcenter behauptet, ich hätte irgendwelche Unterlagen gefaked, um mehr Geld zu erhalten und es diese dann wirklich einfach erstellt und meine Unterschrift fälscht".
Das geht schon gar nicht weil 1 fehlerhafter und 1 richtiger Bescheid kam.
Außerdem wäre hier das JC in der Beweispflicht und würde sich strafbar machen falls deine Unterschrift gefälscht wird.

Zitat von: Liz am 06. März 2023, 23:18:30Oder ,,Was ist, wenn geleugnet wird, dass ich einen Teil des Geldes bereits zurückgezahlt habe und einfach unter Drohung die gesamte Summe zurückgefordert wird?
Die Zahlungsnachweise sind deine Kontoauszüge.

Ich könnte mir nichts schlimmeres als einen Besuch vom Gerichtsvollzieher vorstellen,
Wenn jemand zu dir kommt ist das ein normaler Mitarbeiter der Einzugsstelle (des JC-Inkasso) und kein Gerichtsvollzieher.

Du wirst im Endeffekt eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen müssen, das ist alles.
Zitat von: Liz am 07. März 2023, 10:03:17Ich bekomme Panik bei der Vorstellung, die Strafe dann höchstwahrscheinlich im Knast absitzen zu müssen. 
Welche Strafe denn? Die wollen zuviel gezahltes Geld zurück und da wird ein bestimmter Prozentsatz mit deinem Bürgergeld verrechnet.
Eine Ersatzfreiheitsstraße im Gefängnis ist da überhaupt nicht möglich
Um welche Summe geht es überhaupt?

Patrick87

Wenn man Willens ist, kann man sich fast immer gütlich einigen. Und in Deinem Fall dürfte es definitiv nicht passieren, dass man Dich dafür ins Gefängnis steckt. Denn bei den psychischen Problemen wäre das grob fahrlässig und man würde Gefahr laufen, dass morgens die Haftraumtür aufgeschlossen wird und Du dich "weggehangen" hast oder Ähnliches. (Suizid) Notfalls ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen und einen Rechtsanwalt beauftragen und Du kommst dafür zu 100% nicht ins Gefängnis.

Und ob eine Ersatzfreiheitsstrafe generell möglich wäre, wenn es um das Inkasso vom Jobcenter geht, wäre halt auch noch die Frage. Vermutlich eher nicht.

Alesia

Ich beziehe kein Bürgergeld. Im genannten Zeitraum (2014/2015) habe ich für zwölf Monate erst- und letztmalig Leistungen vom Jobcenter bezogen.

Ich lebe krankheitsbedingt bei meinen Eltern, die meine Krankenversicherung bezahlen. Sie kommen selbst trotz ihrer Vollzeitjobs gerade so über die Runden. Es tut mir natürlich schrecklich Leid, dass sie für mich finanziell aufkommen ,,müssen", obwohl ich längst erwachsen bin, aber ich habe mir meine psychischen Krankheiten nicht ausgesucht.  :sad:

Die Stadt, in der ich damals lebte, ist über 250 Kilometer von meinem Wohnort entfernt. Würde dann das hiesige Jobcenter, mit dem ich nie etwas zu tun hatte, eingeschaltet werden und sich um die offene Forderung kümmern? Das wäre mir schrecklich peinlich, da dort Menschen arbeiten, die ich aus der Schulzeit kenne.  :sad:

besserwessi


superMeier

Zitat von: Liz am 07. März 2023, 10:34:25Jobcenter, mit dem ich nie etwas zu tun hatte, eingeschaltet werden und sich um die offene Forderung kümmern? Das wäre mir schrecklich peinlich, da dort Menschen arbeiten, die ich aus der Schulzeit kenne.  :sad:

Nein, das wurde doch auch schon geschrieben. Das macht alles (für ganz Deutschland) die Arbeitsagentur in Recklinghausen. Wie kommst du überhaupt auf den Gedanken, dass sich bald nach 10 Jahren deswegen melden sollte? Ziemlich unrealistisch und auch ziemlich sicher auch verjährt. Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen, deine Angst ist jedenfalls komplett übertrieben, vor allem, was mögliche Konsequenzen angehen würde.