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Kontoauszug nicht geschwärzt.Bundeszentralamt für Steuern überprüft Konten.

Begonnen von Mark_DU, 23. März 2023, 13:41:41

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Ratlos

Zitat von: Greywolf08 am 23. März 2023, 17:05:36Es wird dem JC nur den Vermerk der Vollmacht mitgeteilt haben.
Glaube ich nicht. Denn der Name vom TE muss ja im Sparbuch mit verzeichnet sein. nachdem die Vollmacht IM Sparbuch eingetragen ist.
Und als Vollmachtsinhaber ist TE gleichberechtigt mit der Sparbuch-Inhaberin, wenn auch nicht im rechtlichen Sinn. Aber eben als Verfügungsberechtigter.

Greywolf08


BigMama

Das JC könnte ein Kontenabrufverfahren durchgeführt haben. Dabei werden auch Konten angezeigt für die eine Vollmacht besteht. Welche Vereinbarungen hierzu zwischen den betreffenden Personen getroffen wurde, was die Verfügbarkeit über das Geld angeht, kann das JC natürlich nicht wissen und muss dies erst erfragen.

Womöglich ist es ausreichend, wenn die Mutter ein Schreiben erstellt aus dem hervorgeht, dass sie die Kontoinhaberin ist und die Vollmacht lediglich für den Notfall hat einrichten lassen und dass der TE keine freie Verfügung über das Geld hat.

Eine Kopie des Sparbuchs würde ich nicht einreichen. Das sind Daten Dritter, die das JC nichts angehen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ratlos

Zitat von: BigMama am 23. März 2023, 17:16:44und dass der TE keine freie Verfügung über das Geld hat
Zitat von: BigMama am 23. März 2023, 17:16:44was die Verfügbarkeit über das Geld angeht, kann das JC natürlich nicht wissen

@ Big Mama - das geht nicht meine ich. Durch die Vollmacht hat er freie Verfügung.
Rein theoretisch kann er morgen das Sparbuch leer räumen.

BigMama

Zitat von: Ratlos am 23. März 2023, 17:20:56Durch die Vollmacht hat er freie Verfügung.
Rein theoretisch kann er morgen das Sparbuch leer räumen.
Hier stimme ich dir zu.
Jedoch sieht die Lebenspraxis so aus, dass viele Kinder eine Vollmacht über das Konto ihrer Eltern erhalten um im Notfall darauf zugreifen zu können. Daher nehme ich an (Es ist tatsächlich nur einen Annahme und keine rechtssichere Information), dass die Erklärung des Elternteils ausreichend sein sollte, dass zwar rechtlich der Zugriff auf das Konto möglich ist, praktisch, dies jedoch untersagt wurde.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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Ratlos

Zitat von: BigMama am 23. März 2023, 17:16:44wenn die Mutter ein Schreiben erstellt aus dem hervorgeht, dass sie die Kontoinhaberin ist und die Vollmacht lediglich für den Notfall hat einrichten lassen
Das würde ich auch als erste Maßnahme tun.
Aber wenn das JC auf die Vorlage besteht weis ich nicht ob TE dem Folge leisten muss.
Notfalls müsste vielleicht die Mutter mit zum JC.??
Auf alle Fälle zeigt das Sparbuch nur Einzahlungen aus aber kein Abhebungen was beweist dass TE kein zusätzliches Geld hatte.

Kopfbahnhof

Zitat von: BigMama am 23. März 2023, 17:16:44wenn die Mutter ein Schreiben erstellt
Wozu soll sie das tun?

TE hat einfach nur eine Vollmacht für das/die Konten seiner Mutter.
Diese Auskunft kann er dem JC geben, mehr muss es nicht wissen.
Vollmacht für Notfälle, wenn Mutter es mal nicht allein schafft.

Ansonsten sind es die Konten der Mutter und nicht seine.

So eine Vollmacht wird auch nicht im Sparbuch Eingetragen, sondern bei der Bank Hinterlegt.
Habe ich selbst bei meiner Mutter gemacht, direkt in der Bank.
Mit Vorlage Ausweis und Unterschrift beider Seiten.

Sparbuch war dazu gar nicht Notwendig.

Zitat von: BigMama am 23. März 2023, 17:27:09viele Kinder eine Vollmacht über das Konto ihrer Eltern erhalten um im Notfall darauf zugreifen zu können.
Genau dafür ist die gedacht und sollte die Missbraucht werden, ist es allein die Angelegenheit der beteiligten Parteien.
Da hat ein JC gar nichts damit zu tun.

Ratlos

Zitat von: Mark_DU am 23. März 2023, 13:41:41.Darin ist ABER ein kurzer Vermerk, dass ich sie mir eine Vollmacht über dieses Sparbuch erteilt hat
Also ist der Vermerk nicht außerhalb des Sparbuches sondern steht IM Buch.
Zitat von: Kopfbahnhof am 23. März 2023, 17:34:34Genau dafür ist die gedacht und sollte die Missbraucht werden, ist es allein die Angelegenheit der beteiligten Parteien.
Bei Missbrauch hätte TE aber mehr Geld zur Verfügung. Nur mal so nachgedacht.
Würde TE das Sparbuch zu Abhebungen benutzen wäre das dann nicht erst einmal anrechenbares Nebeneinkommen???????????
Beim JC ist Vorsicht geboten!

Kopfbahnhof


Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 23. März 2023, 18:19:57Das die Geschichte so, nicht stimmen kann?
bekannt
Zitat von: Mark_DU am 23. März 2023, 13:41:41Meine Mutter besitzt jedoch ein altes Sparbuch eben mit dieser IBAN. Dieses Sparbuch hat sie vor etwa 20 Jahren angelegt.
Das Sparbuch kann überhaupt keine IBAN haben,  denn die gab es  vor 20 Jahren noch gar nicht.
Die wurde nach 2-jähriger Übergangszeit  erst ab 2014 eingeführt.

Und Kontoauszüge gibt es bei einem so alten Sparbuch gar nicht was auch dem JC bekannt ist.
Scheint tatsächlich was nicht so ganz zu stimmen.

a_good_heart

Zitat von: Ratlos am 23. März 2023, 18:22:09Ups - hat ein Sparbuch überhaupt eine IBAN.

Jedes Sparbuch hat eine Kontonummer und somit auch eine IBAN. :yes:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Mark_DU

Zitat von: Ratlos am 23. März 2023, 18:22:09
Zitat von: Kopfbahnhof am 23. März 2023, 18:19:57Das die Geschichte so, nicht stimmen kann?
grins
Zitat von: Mark_DU am 23. März 2023, 13:41:41Meine Mutter besitzt jedoch ein altes Sparbuch eben mit dieser IBAN. Dieses Sparbuch hat sie vor etwa 20 Jahren angelegt.
Ups - hat ein Sparbuch überhaupt eine IBAN. Außerdem gab es die IBAN doch vor 20 Jahren noch gar nicht.
Die wurde nach 2-jähriger Übergangszeit ab 2016 zur Pflicht

Doch, doch. Auch Sparbücher haben inzwischen eine IBAN.Selbst älteren Sparbüchern werden wohl nachträglich eine IBAN zugeteilt.Auch wenn sie nicht auf einem alten Sparbuch draufsteht kann man sie selbst ermitteln über Kontonummer und Bankleitzahl.In dem Schreiben vom JC wird eben genau nach diesem Konto mit dieser IBAN gefragt.Das JC weiss eben (noch nicht) dass es sich hierbei um das 20 Jahre alte Sparbuch handelt.

Jedenfalls vielen Dank Leute!
Hätte nicht erwartet, dass nach wenigen Stunden schon so viele Antworten kommen.
Aber für heute qualmt mir der Kopf.Muss mal drüber schlafen und mich morgen entscheiden.


Ratlos

Es geht aber doch nicht um Überweisungen von und auf ein Sparbuch  sondern um die Vollmacht die im Prinzip für das JC bedeutungslos ist.
Abhebungen gab es keine damit auch kein heimliches Nebeneinkommen. Das Konto läuft seit 20 Jahren auf den Namen der Mutter und eine Vollmacht ändert nicht die Eigentumsverhältnisse.
Auch die Namensänderung durch Heirat lässt sich amtlich belegen.
Das würde ich dem JC klar machen.
Zudem wurde die Vollmacht Jahre vor Bezug erteilt. Dem TE kann nichts passieren.


Greywolf08

Zitat von: Reiner1970 am 23. März 2023, 18:50:10https://www.verivox.de/geldanlage/ratgeber/sparbuch-ueberweisung-geld-auf-und-vom-sparbuch-ueberweisen-1119030/
ZitatGeld auf das Sparbuch überweisen – geht das?
Auch wenn das Sparbuch nicht für den alltäglichen Zahlungsverkehr geeignet ist, so ist doch die Einzahlung von Anlagebeträgen mit einer Überweisung problemlos möglich. Jedes Sparbuch hat eine Kontonummer und somit auch eine IBAN.