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Kontoauszug nicht geschwärzt.Bundeszentralamt für Steuern überprüft Konten.

Begonnen von Mark_DU, 23. März 2023, 13:41:41

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0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

Sheherazade

Das einfachste Weg steht schon auf Seite 1, ganz ohne Vorlage des Sparbuchs einer anderen Person.

Zitat von: Hary am 23. März 2023, 15:40:43Im Grunde sollte eine Vollmacht keine Auswirkungen auf dich oder deinen Anspruch haben. Grundsätzlich berechtigt die Kontovollmacht den Bevollmächtigten nur zum Geldabheben – und nicht dazu, das Geld zu behalten. Das Geld ist weiterhin nicht dein Besitz, auch wenn du berechtigt bist es dir auszahlen zu lassen.

Du solltest den Sachverhalt so erklären und auch anmerken dass dir die Vollmacht zu dem Zeitpunkt nicht bekannt war. Erwähne noch, dass du keinen Zugang zu dem Sparbuch hast und gib die Kontaktdaten des Besitzers an für weitere Rückfragen. Ob dieser antworten muss ist eine andere Frage.

Innerhalb der Familie ist es nicht unüblich, dass Mitglieder Vollmachten haben für den Fall dass dies einmal notwendig wird. In diesem Zuge solltest du auch aufklären, dass diese namentlich abweichende Person zur Familie gehört.

Mit etwas Kommunikation sind manche Probleme nicht so schwer wie sie gemacht werden. Die Mutter hat einen anderen Nachnamen und ist für das Jobcenter nicht als Familienmitglied erkennbar.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Kann mir gut vorstellen dass der JC-SB das schwarz auf weiß sehen will

Sheherazade

Möglich, vielleicht auch nicht. Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht .....
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Zitat von: Mark_DU am 23. März 2023, 13:41:41Wenn ich die Unterlagen nicht einreiche, würden die Leistungen nicht mehr weitergezahlt werden.....
Wozu meinst du hat der SB die Leistungseinstellung angekündigt. Nur für eine Erklärung?
siehe bitte mal Beiträge Nrn. 57 und 59
Die letzte Entscheidung trifft sowieso der @ MarkDU sicher in Absprache mit seinem RA.

Sheherazade

Es fordert nicht der SB, sondern das Jobcenter und zwar zuerst mal eine Stellungnahme sowie eine Bestätigung der Sparbuchinhaberin. Also genau das, was schon auf Seite 1 geraten wurde. Wenn das erledigt wird, erübrigen sich ggf. alle weiteren Anforderungen und Fragen. Wenn nicht, kann man dann weiter sehen.

Zitat von: Mark_DU am 23. März 2023, 13:41:41Nun fordert mich das Jobcenter zu einer Stellungnahme auf in welcher Beziehung ich zu Frau Schmidt stehe inkl. entsprechender Bestätigung durch Frau Schmidt.Ich soll auch noch lückenlose Kontoauszüge dieses bestimmten Kontos einreichen.(Bei Sparbüchern gibt es das ja eigentlich gar nicht.) Außerdem schreibt das Jobcenter, dass ich diese Tatsache unbedingt beim Folgeantrag hätte angeben müssen.Wenn ich die Unterlagen nicht einreiche, würden die Leistungen nicht mehr weitergezahlt werden.....
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Ich lasse dir deine Meinung und du lässt mir sicher meine :bye:
Immerhin hat er einen externen RA als Berater. Also wird man sehen was raus kommt.

Sheherazade

Ich schreibe hier nicht zum Meinungsaustausch oder zur Rechthaberei, sondern weil der Thread von Anfang an unnötig aufgebauscht wurde inkl. testosterongeschwängerten Streitigkeiten, bis der TE sich sogar genötigt sieht, einen Anwalt zu kontaktieren für eine recht einfache Formsache.

Wie schon geschrieben, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Ende.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Zitat von: Sheherazade am 26. März 2023, 17:14:11für eine recht einfache Formsache.
Sehr einfach bei drohender Zahlungseinstellung.
Weiterer Kommentar überflüssig  :bye:  :flag:

Kopfbahnhof

Zitat von: Mark_DU am 23. März 2023, 18:50:00grins
Mal darüber Nachgedacht?

Das Thema an sich ist ja allgemein von Interesse.
Aber die Geschichte (von @TE) darum herum, eher nicht.

Ratlos

Drücke dich bitte deutlicher aus. Das hast du schon mal geschrieben ohne genauer zu werden. Das "grins" irritiert

Ottokar

Zitat von: Ratlos am 26. März 2023, 16:14:40Wozu meinst du hat der SB die Leistungseinstellung angekündigt.
Dabei handelt es sich um einen Formsatz, der in jeder Mitwirkungsaufforderung drin steht und nicht geändert werden kann.

Im Übrigen darf die Leistung nicht eingestellt werden, wenn eine Dritte Person, die rechtlich nicht zur Mitwirkung verpflichtet ist, ihre Mitwirkung gegenüber dem JC verweigert. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Das jemand als Verfügungsberechtigter in einem Sparbuch genannt wird, rechtfertigt für sich allein auch nicht die Unterstellung einer aktuellen wirtschaftlichen Unterstützung durch den Sparbuchbesitzer, geschweige denn eine Leistungsverweigerung mit der Behauptung, dass der Antragsteller wegen dieser fiktiven Unterstützung keinen Leistungsanspruch hat.
Hinzu kommt hier die fehlende Begründung zu dieser Datenerhebung und die fehlende Rechtsgrundlage zur Mitwirkungspflicht des Sparbuchbesitzers.
Man muss nicht bei jedem Spiel mitspielen, dass das JC abzieht.

Entweder Kontoinhaber und Vollmachtinhaber vereinbaren schriftlich, was der Vollmachtinhaber darf und was nicht, oder der Kontoinhaber setzt für das Jobcenter eine schriftliche Erklärung auf, in welcher er erklärt, wofür die Kontovollmacht gedacht ist, was der Vollmachtinhaber darf und was nicht.
Alternativ, oder zusätzlich, kann sowohl der Kontoinhaber die Vollmacht widerrufen, oder der Vollmachtinhaber diese zurückgeben, und darüber die Bank informieren.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Rechtlich gesehen ist alles klar. Dann hoffen wir einfach mal dass der SB sich daran hält und nicht willkürlich rechtswidrig die Leistungen einstellt.
@ User Kopfbahnhof meint dass ein Teil der Geschichte von MarkDU nicht stimmt.
Dann hätten wir unter Umständen eine andere Ausgangslage. Schwer zu beurteilen.

Mark_DU

Zitat von: Kopfbahnhof am 26. März 2023, 18:23:36
Zitat von: Mark_DU am 23. März 2023, 18:50:00grins
Mal darüber Nachgedacht?

Das Thema an sich ist ja allgemein von Interesse.
Aber die Geschichte (von @TE) darum herum, eher nicht.



Warum reißt du mein Posting (das Smiley) so aus dem Zusammenhang? Um mich zu diskreditieren?
Mein gesamtes Posting vom Freitag lautete:


"Danke für die Hilfe.Dies werde ich dem JC jetzt klarmachen müssen.Kommt jetzt aber sicherlich auf die richtige Formulierung an, bevor es zu noch mehr Komplikationen kommt.

Oder wie wäre es, wenn ich mich beim JC für den Hinweis bedanke, weil sie für mich rausgefunden haben, dass ich von nun an (theoretisch) "Zugriff/Verfügungsgewalt" über ein Sparbuch meiner Mutter habe? Das könnte ja mal irgendwann wirklich nützlich sein....falls ich mal ans Sparbuch drankomme..Ich konnte es ja vorher nicht wissen, weil es mir meine Mutter nie gesagt hat.Sie ist halt schon 81 und etwas dement. Außerdem habe ich das Sparbuch ja noch nie im Besitz gehabt oder bisher in den Händen gehalten...   :grins:  "


Dieses obige Posting mag vielleicht sarkastisch klingen,ist es aber nicht.Ich hätte wohl das Smiley weglassen sollen. (Tja, über Chat wird man halt schnell missverstanden, wenn die richtige Betonung nicht übermittelt werden kann oder Leute ohnehin humorlos sind und Dinge unbedingt falsch verstehen wollen).

Außerdem was wäre falsch daran, wenn ich den Humor weglasse und dem JC halt auf ernste und seriöse Weise mitteile, dass ich erst dank des Schreibens von diesem Sparbuch erfahren habe?
Ich selbst kann und konnte ja zuvor nie eine Selbstauskunft beim Bundeszentralamt einholen, falls irgendwer irgendwann mir mal eine Vollmacht erteilt hat, weil dies für Privatpersonen ja nicht möglich ist.




Ratlos

Dir wurden hier doch 3 Möglichkeiten aufgezeigt.
1. mit JC kooperieren und Buch vorlegen um Streit zu vermeiden (mein Rat)
2. Vorlage des Buches verweigern wegen Datenschutz der Mutter (von @ ottokar)
3. Beratung durch deinen RA der ja gerade LE gern berät. Der hat auch Fachwissen

Mich wundert dass das JC  nicht bereits beim Erstantrag (wann immer der war) eine Prüfung beim BZA vorgenommen habe. Das ist doch eigentlich Formsache und Normalität.
Frage mich welchen Grund das JC nach Jahren der Leistungsgewährung hatte um so eine Prüfung zu veranlassen.

Ottokar

Aufgrund der Ergänzungen zur Sachlage in Beitrag #72 würde ich dem JC mitteilen:

Bei Frau xxx handelt es sich um meine Mutter. Da sich das Sparbuch in deren Besitz befindet, habe ich darauf keinen Zugriff.
Von der Vollmacht habe ich erst infolge ihrer Anfrage Kenntnis erlangt und werde meine Mutter bei nächster Gelegenheit fragen, was es damit auf sich hat.
Sicher ist Ihnen bekannt, dass eine Vollmacht mich nicht dazu berechtigt, über das Guthaben des Sparbuches zu verfügen, das wäre Diebstahl.
Diese hat somit weder Auswirkungen auf meinen Leistungsanspruch, noch auf dessen Höhe.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.