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Kontoauszug nicht geschwärzt.Bundeszentralamt für Steuern überprüft Konten.

Begonnen von Mark_DU, 23. März 2023, 13:41:41

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Sheherazade

Das ist mit Sicherheit erstmal der beste Weg, zumal das Jobcenter weder die Vorlage des Sparbuchs verlangt hat, noch Kenntnis darüber hat, dass es sich überhaupt um ein Sparkonto handelt. Auch die Jobcenter wissen in der Regel, dass es von Sparkonten keine Kontoauszüge gibt. Sollten danach noch Unklarheiten bestehen, wird sich das Jobcenter melden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Zitat von: Mark_DU am 23. März 2023, 13:41:41Ich soll auch noch lückenlose Kontoauszüge dieses bestimmten Kontos einreichen.
Damit sollen die Kontobewegungen geprüft werden. Auszüge gibts aber nur bei digital geführten Sparkonten.

Greywolf08

@Mark_DU
Ich empfehle dir, dich an Antwort #74 von Ottokar zu halten. Damit machst du nichts verkehrt.
Empfehlungen wie "Sparbuch vorlegen" solltest du in deinem Fall besser ignorieren.
Manche User sind eben der Meinung die Weisheit mit Löffeln gefressen und immer das letzte Wort haben zu müssen. Lass dich davon nicht verunsichern.

Ratlos

Zitat von: Greywolf08 am 27. März 2023, 15:34:38Manche User sind eben der Meinung die Weisheit mit Löffeln gefressen
Selbstbeschreibung :lachen:  Musst doch nicht empfehlen was @ ottokar als richtig erachtet hat. der kennt sich aus

Mark_DU

Danke Ihr Lieben Leute für die vielen guten Empfehlungen. :ok:
Ich komme gerade vom Anwalt.Hat ganz kurz gedauert.Er meinte, ich solle zunächst schauen, ob bis Ende des Monats vom JC die Leistungen für den April überwiesen werden.Falls nicht, dann soll ich mich direkt melden und er würde dann tätig werden.Das JC dürfe jedoch nicht einfach so abrupt die Leistungen einstellen.
Er hält es aber auch nicht für zwingend nötig, eine Kopie des Sparbuchs einzureichen, da das Geld ja durch eine Vollmacht nicht automatisch mein Eigentum geworden ist.Womöglich müsste aber das Einwohnermeldeamt belegen, dass Frau Schmidt tatsächlich meine Mutter ist.

Wie dem auch sei, mein Bewilligungszeitraum läuft sowieso Ende April 2023 ab.Ab Mai beginne ich dann einen neuen Job.Ab dann hätte ich ohnehin keine Leistungszahlungen mehr nötig.
Ich habe auch heute im Briefkasten noch keinen Brief vom JC über eine Leistungskürzung erhalten.Dann wird wohl hoffentlich alles gutgehen,

Ratlos

Na fein. Dann hat dein RA alles bestätigt was dir hier geraten wurde

Mark_DU


Ratlos

Das JC wird halt   v e r m u t e n   dass du durch das Sparbuch noch weiteres Einkommen hast und das will es prüfen. Das ist alles.

Mark_DU

Zitat von: Ratlos am 27. März 2023, 16:41:14Das JC wird halt   v e r m u t e n   dass du durch das Sparbuch noch weiteres Einkommen hast und das will es prüfen. Das ist alles.

Das bestimmt.Damit wir alle schön ehrlich sind.Genauso ehrlich wie der Staat AUCH IMMER zu seinen Bürgern ist.

Ratlos

Brauchst dir doch keine Sorgen mehr zu machen. Dein RA hat doch alles bestätigt was dir hier geraten wurde.
Persönlich bin ich überzeugt davon dass dein RA .... es richtig macht.
Er schrieb ja ... ist nicht ZWINGEND notwendig.

Mark_DU

Zitat von: Ratlos am 27. März 2023, 16:57:55Brauchst dir doch keine Sorgen mehr zu machen. Dein RA hat doch alles bestätigt was dir hier geraten wurde.
Persönlich bin ich überzeugt davon dass dein RA .... es richtig macht.
Er schrieb ja ... ist nicht ZWINGEND notwendig.

Mach ich mir auch (fast) keine mehr.Doch, der RA war überzeugt, dass es gut ausgeht.

Ratlos

Überlege mal selber: Was soll denn schlecht ausgehen wenn du nie über das Guthaben verfügt hast.
Habe schon im 1. Beitrag geschrieben dass eine Vollmacht nichts an den Eigentumsverhältnissen ändert.
siehe Antworten Nrn. 3 und 6

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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horst

Bürgergeld Formular zu VM

ZitatWeitere Informationen
 Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und – bei Vorliegen
eines konkreten Verdachts – ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich
berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name der
Kontoinhaberin/des Kontoinhabers, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft die Konten, die
nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind

Mark_DU

Okay, nochmal gutgegangen.... :sehrgut:  Puuuh..
Das Jobcenter hat mir das Geld für diesen Monat nicht gesperrt und somit doch noch überwiesen.
Ich weiß jetzt nicht, ob die es nicht mehr geschafft haben die Auszahlung zu stoppen oder die Auszahlung
für Ende April gestoppt hätten...
Mein Bewillingungszeitraum läuft ohnehin Ende April ab, weil ich im Mai einen neuen Job anfange.
Ich hoffe, dass nichts mehr hinterherkommt oder gar das Geld zurückverlangt wird oder so...

Also aufgepasst, falls man Vollmachten über Konten anderer Leute verfügt..!