"Neuer Arbeitgeber" will wissen wann ich anfangen kann

Begonnen von Benny74, 22. März 2023, 17:09:53

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Benny74

Hallo,

ich habe mündlich eine Zusage zum nächst-möglichen Termin bei einem Möbelhaus hier in meiner Nähe.

Ich war heute beim Bewerbungsgespräch. Sie suchen so dringed, dass der Marktleiter meinte, dass er mich theoretisch am liebsten sofort einstellen würde und durch meinen Lebenslauf(Ausbildung in einem Möbelhaus) sieht er keine Notwendigkeit für ein Probearbeiten, wenn es mir nicht wichtig ist.

Wir sind verblieben, dass ich mir überlege, ob ich ein Probearbeiten möchte und möglichst bald Rückmeldung dazu und zu meinem frühesten Eintrittstermin gebe.

Ich habe grundsätzlich ein gutes Gefühl, allerdings ist beim Vorstellungsgespräch herausgekommen, dass ich fast nichts anderes als Verräumen machen werde. Ich bin mir tatsächlich nicht sicher, ob ich dem körperlich gewachsen bin.

Darum bin ich am überlegen, ob ein Probearbeiten sinnvoll sein könnte. Andererseits denke ich, dass ich beim Probearbeiten nicht wissen kann, ob der Tag tatsächlich repräsentativ ist. Grundsätzlich ist es nicht meine erste Wahl, aber schlechter als das jetzige kann eigentlich nichts sein.

Wie sieht es aus, wenn ich mir das nur als Option offenhalten möchte, wenn ich nichts besseres mehr zufällig finde? Nächste Woche habe ich woanders ein Vorstellungsgespräch, bei der Konkurrenz vom jetzigen Arbeitgeber.

Da nach meinem Vertrag die gesetzlichen Fristen gelten, schließe ich aus dem Gesetz...

Zitat§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

... dass ich zum 1.5. anfangen kann und die Kündigung zwischen dem 27.3. und 2.4. eingehen muss. Richtig?

Wie ist die richtige Reihenfolge? Ich bemerke gerade wie knapp das ist. Zuerst auf jeden Fall einen unterschriebenen Vertrag von dem Möbelhaus haben, oder?

Was kann ich tun, damit die Kündigung rechtskräftig und rechtzeitig ankommt? Reicht es meine Filialleitung zu informieren oder lieber zum Arbeitsort fahren, wo der Chef sein Büro hat und seine Frau die Filialleitung hat? Aber was mache ich, wenn mir nicht bestätigt wird, dass ich es abgegeben habe? Was mache ich, wenn durch einen Zufall nur Mitarbeiter anwesend sind? Ist der Weg über die Post am Ende besser? Aber wie stellt man sicher, dass die Post es so zustellt, dass es auch rechtskräftig ist und pünktlich genug ankommt.

LG Benny


Ellen_Alien

Du musst zum 30.04. kündigen, wenn du am 1.5. anfangen willst.
Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es sinnvoll, erst zu kündigen, wenn der neue AV unterschrieben wurde.
Die Kündigung muss spätestens am 3.4. vorliegen, um zum 30.4. wirksam zu sein.
Entweder ist sie zugestellt durch persönliche Übergabe an den Chef mit Zeugen oder du sendest sie per Post als Einschreiben mit Rückschein.
Dann würde ich den Brief aber spätestens am 29.3. aufgeben, um die Zustellung zu sichern

Birgit63

Oder man bringt die Kündigung persönlich vorbei. Das halte ich im Moment für die bessere Lösung. Per Post dauert es manchmal sehr lange.

Fettnäpfchen

Benny74

Was das Probearbeiten angeht kannst du getrost darauf verzichten. Ich finde es sowieso unverschämt; besonders wenn es unentgeltlich sein soll.
Der Grund ist simple am Anfang gilt ja schon eine Probezeit und da hat man eh die Möglichkeit selber zu kündigen genauso wie der AG zu kündigen und das ohne Angabe von Gründen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. März 2023, 17:06:07Was das Probearbeiten angeht kannst du getrost darauf verzichten. Ich finde es sowieso unverschämt; besonders wenn es unentgeltlich sein soll.

Der AG möchte offenbar darauf verzichten, das Probearbeiten war scheinbar auf Anregung des TE im Gespräch.

Zitat von: Benny74 am 22. März 2023, 17:09:53Ich war heute beim Bewerbungsgespräch. Sie suchen so dringed, dass der Marktleiter meinte, dass er mich theoretisch am liebsten sofort einstellen würde und durch meinen Lebenslauf(Ausbildung in einem Möbelhaus) sieht er keine Notwendigkeit für ein Probearbeiten, wenn es mir nicht wichtig ist.

Wir sind verblieben, dass ich mir überlege, ob ich ein Probearbeiten möchte und möglichst bald Rückmeldung dazu und zu meinem frühesten Eintrittstermin gebe.

Ich habe grundsätzlich ein gutes Gefühl, allerdings ist beim Vorstellungsgespräch herausgekommen, dass ich fast nichts anderes als Verräumen machen werde. Ich bin mir tatsächlich nicht sicher, ob ich dem körperlich gewachsen bin.

Darum bin ich am überlegen, ob ein Probearbeiten sinnvoll sein könnte.

Die meisten Arbeitgeber stehen nicht auf dieses ominöse Probearbeiten (auch wenn hier gerne anderes behauptet wird), dafür sind in der Regel die Probezeiten im Arbeitsvertrag geregelt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Benny74

Ja, war mehr oder weniger meine Idee. Nein, der Arbeitgeber hat das Wort gesagt und obwohl das eigentlich nicht meine Art ist glaubte ich beschwichtigend ihm ins WOrt fallen zu müssen, dass ich das auch schon anbieten wollte. Worauf hin er sagte, dass es aus seiner Sicht nicht nötig ist, weil der Lebenslauf zeigt, dass ich qualifiziert bin. Allerdings könnte er natürlich verstehen, wenn ich das möchte.

Jetzt eine andere Frage, der Arbeitgeber sagte, dass das doch relativ kurzfristig sei den Vertrag so schnell auszuarbeiten. Ich soll den Personalbogen ausfüllen und bekomme den Vertrag innerhalb der Woche 3.4. per Post zu geschickt. 3.4. würde genau passen, aber was wenn doch nicht. Am sichersten ist, wenn ich sage, dass ich dann erst zum 15.5. anfangen kann oder? Denkt ihr, dass er deswegen abspringen würde? Andererseits würde ich auch gerne schon lieber früher dort anfangen.

Jetzt habe ich heute morgen auch ene WhatsApp bekommen, dass mein Chef über die Vertragsverlängerung sprechen möchte. Wenn ich den Termin auf den 4.3. lege, könnte ich eventuell die Kündigung mitnehmen und wäre sicher, dass sie pünktlich ankommt. Was denkt ihr, wie sollte ich das regeln?

Fettnäpfchen

Benny74

Da kann man keine Tipps geben; also zumindest aus meiner Sicht.
Daher bin ich erst mal raus.

Deine Art zu schreiben macht es für mich auch nicht verständlicher und mir irgendwas zusammenzureimen bringt ja nichts.

MfG FN
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Ellen_Alien

ZitatAm sichersten ist, wenn ich sage, dass ich dann erst zum 15.5. anfangen kann oder? Denkt ihr, dass er deswegen abspringen würde? Andererseits würde ich auch gerne schon lieber früher dort anfangen.
Ja das ist sicherer. Dann musst du nur die 2 Wochen überbrücken. Oder du kündigst noch einen Monat später und fängst am 1.6. an.
Nein, ich denke nicht, dass er deswegen abspringen will. Er will dich einstellen, du teilst den frühesten möglichen Zeitpunkt mit. Es ist normal, dass Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, wenn man sich aus einer Anstellung heraus bewirbt. Jeder AG weiß das. Wenn der AG jemanden für eine Stelle hat, den er für qualifiziert hält, ist es einfacher, noch 1-2 Monate abzuwarten, als sich komplett jemand neues zu suchen. Bewerbungsverfahren sind auch für AG anstrengend.

Wenn er sagt in der Woche ab 3.4. dann ist damit der Lauf der gesamten Woche gemeint, innerhalb der er es absenden möchte; nicht dass alles am Montag bereits bei dir im Briefkasten ist.

Warum suchst du nicht das persönliche Gespräch im Sinne von: Ob du nicht am Freitag persönlich zur Vertragsunterzeichnung vorbeikommen kannst und erklärst ihm, dass du erst noch kündigen musst, dies aber erst tun kannst, wenn du den neuen Vertrag unterzeichnet hast? Erkläre ihm doch, dass sich sonst alles um einen weiteren Monat verzögern würde, da du die Kündigungsfrist einhalten musst. Natürlich besteht dass Risiko, dass er die Stelle dann durch jemand anderen besetzt. Ein Risiko hat man immer. Ebenso, dass dir die Stelle nicht zusagt oder dass du in der Probezeit wieder gekündigt wirst. Sowas lässt sich nicht vorhersehen.
Wegen der Vertragsverlängerung kannst du doch deinem jetzigen Chef sagen, dass du nicht interessiert bist. Wenn man Vorgesetzten gegenüber kein Geheimnis draus macht, dass man weg möchte, werden manchmal plötzlich Dinge möglich, die vorher kein Thema waren.

Tony Montana

Zitat von: Benny74 am 22. März 2023, 17:09:53Hallo,

Ich habe grundsätzlich ein gutes Gefühl, allerdings ist beim Vorstellungsgespräch herausgekommen, dass ich fast nichts anderes als Verräumen machen werde. Ich bin mir tatsächlich nicht sicher, ob ich dem körperlich gewachsen bin.


1-2 Tage Probearbeit kann nicht schaden, schon auch um zu sehen, wie die Atmosphäre mit den Kollegen und dem Chef ist und eben der Arbeitsablauf, wie sich deine Aufgaben äußern. Man kann nämlich immer mal feststellen, nee... dat is hier nich wirklich was, aus welchen Gründen auch immer, das irgendwie nicht passt. Denn da wirst du künftig viel Zeit verbringen.


Zitat von: Benny74 am 22. März 2023, 17:09:53Zuerst auf jeden Fall einen unterschriebenen Vertrag von dem Möbelhaus haben, oder?


Wäre natürlich schon ganz gut, wenn man eine Sache erstmal im Sack hat, bevor man eine andere aufgibt.


Zitat von: Benny74 am 22. März 2023, 17:09:53Was kann ich tun, damit die Kündigung rechtskräftig und rechtzeitig ankommt? Reicht es meine Filialleitung zu informieren oder lieber zum Arbeitsort fahren, wo der Chef sein Büro hat und seine Frau die Filialleitung hat? Aber was mache ich, wenn mir nicht bestätigt wird, dass ich es abgegeben habe? Was mache ich, wenn durch einen Zufall nur Mitarbeiter anwesend sind? Ist der Weg über die Post am Ende besser? Aber wie stellt man sicher, dass die Post es so zustellt, dass es auch rechtskräftig ist und pünktlich genug ankommt.


Per Post mit Einschreiben, dann hast du Rechtssicherheit. Im weiteren auch mündlich noch bescheid sagen, macht man halt so, die müssen sich ja auch jemanden neues suchen. Das mündliche kann man auch telefonisch machen.
Das schriftliche Einschreiben ist natürlich relevant.

Ellen_Alien

ZitatPer Post mit Einschreiben, dann hast du Rechtssicherheit.
Sicher nicht. Dann hat man lediglich einen Nachweis, dass ein Brief eingeschrieben wurde. Über Zustellung wird nichts nachgewiesen. Selbst wenn man mit Rückschein wählt, ist damit auch nur die Zustellung belegt, über Art und Inhalt der Sendung besteht aber noch lange kein Beleg. Bei einem sehr bösartigen Gegenüber könnte sogar das zum Problem werden. Daher würde ich immer auch die persönliche Übergabe vor Zeugen zusätzlich wählen, um sich abzusichern. Kommt natürlich auch bisschen auf den AG und das Verhältnis zu diesem an.
Wer es ganz sicher haben will, lässt über den GVZ zustellen, aber das kostet um die 20€ und da ist es irgendwo eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

Tony Montana

#10
Zitat von: Ellen_Alien am 29. März 2023, 05:58:01Wer es ganz sicher haben will, lässt über den GVZ zustellen, aber das kostet um die 20€ und da ist es irgendwo eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

So ist es. Die Ausreden von Empfänger sind eher dahingehend, das sie sagen, sie haben nichts bekommen. Dafür und das ein Brief tatsächlich nicht verloren geht, reicht ein Einschreiben, besonders "EINSCHREIBEN Wert" kostet 4,45,- Euro ist bis zu 500,00,- Euro versichert, da haftet bei Verlust die Post, geht also darum, das ein Schreiben einfach auch nur sicher ankommt.

Vor vielen Jahren hatte ich hatte ich mal Stress mit der Stadtwerke, die bei mir bzw. namentlich meiner Frau ungerechtfertigter Weise den Saft abstellen wollten. Da haben wir mit einem wichtigen Schreiben die Zustellung per Rechtsanwalt über den Gerichtsvollzieher laufen lassen. Die wollten nämlich tatsächlich behaupten, sie hätten eine Stromsperre nicht angedroht, was sie nicht hätten dürfen. Das kam dadurch, ich hatte vor meiner Ehe eine Wohnung alleinlebend, bekam eine Jahresrechnung von 2000,00- Euro Nachzahlungsforderung, die unerklärlich war. War damals kaum Zuhause, hatte nicht einmal eine Waschmaschine in dieser Wohnung und angemessenen Abschlag immer gezahlt. Diesen Verbrauch kann ich nie gehabt haben.

Leider ließ sich das nie aufklären, ich erstatte auch Anzeige gegen unbekannt wegen Stromdiebstahl, da kamen aber nie Ermittler, sie antworteten nur "...konnte nicht ermittelt werden." wohl eine Formsache so eine Antwort.

Stromprüfer zur Prüfung all meiner Geräte die ich mir von der Stadtwerke geliehen habe, ergaben auch nichts, zumindest kam keine Antwort von der SW zu meiner Liste.

Ich wollte gegen die Forderung erst klagen, ließ es aber dann sein. Denn das Problem ist, sie beharren auf den Zählerstand, da kommste so ohne andere Hinweise nicht weiter. Man muss diese Rechnung bezahlen, und alles andere zivilrechtlich selbst klären. Nun setze dich mal damit auseinander wer dir Strom abgezweigt haben könnte, oder ob das Haus wo ich wohnte defekte bzw. veraltete Stromleitungen hat. Zumal ich da inzwischen gar nicht mehr wohnte, da keinen Zugang dort mehr hatte. Das heisst also, man zahlt die Rechnung trotzdem, und alles andere muss man selbst klären, indem man selbst ermittelt.

Derartiges bezahle ich natürlich trotzdem nicht.

Nun wollten die Umstände das ich mit meiner Frau zusammen kam, das erste Kind war unterwegs, wir suchten uns eine gemeinsame Wohnung. Das alte Probem wollte ich natürlich nicht mitnehmen, der Stadtwerke Kunde war nun sie, also anderer Vertragspartner und eine andere Wohnung. Der Drops war gelutscht und diese Vorsorge war richtig, wie sich noch erweisen sollte.

Nun wollte die Stadtwerke dort in der neuen Wohung tatsächlich den Saft abdrehen, wir vor Gericht mit RA hin per Einstweilige Anordnung gegen diese ein Verfahren eröffnet. Sie waren auch schon vor dem Verfahren einmal da, wir öffneten nur nicht und das war ein Haus, wo so kein Zugang am Tage ist.  Die wollten tatsächlich bestreiten den Saft bei "meiner Frau" abstellen zu wollen, wegen meiner alten Sache in meiner vorherigen Wohung, diese Ankündigung legte ich dem Richter vor. Ich rief damit nämlich von den Zuschauerbänken rein, war da etwas energischer als unser Anwalt auch mit dem Argument das es ja um meine alte Sache auch geht und damit betroffen wäre. Dies ließ dieser zu. Die SW musste sich diesen Vorwurf der Ankündigung der Stromsperre gefallen lassen, deshalb waren wir schliesslich dort. Dar war dann Ruhe im Karton. Meine Frau ist Kunde, hat eine andere also eigene Vertragsnummer und die Wohnung wo der Strom nun geliefert wird, ist eine andere, da beisst die Maus kein Pfaden ab. Denn Sippenhaftung, gibt es in Deutschland nicht mehr.

Das war nun abgewehrt und ist 15 Jahre her. In meiner Sache ist es nur ein weiterer von vielen Gläubigern, zumal ich niemals Geld für nichts in den Müll werfe, denn diesen Strom hab ich niemals verbraucht. Es gibt immer eine Lösung, und wenn sie eben nur so ist. So kommt man ohne es zu wollen, auch in Schulden.

Bei solchen Sachen, oder wenn man einen schwierigen Vermieter hat, einen seltsamen Arbeitgeber, schwierige Fallsituationen wie ich sie schilderte, dann empfiehlt sich tatsächlich ein Brief per Gerichtsvolzieher. Das ein Arbeitgeber jemand zwangsbehalten will, oder im Nachinein fertig machen,  ist jedoch unwahrscheinlich, sofern man die Kündigungsfristen beachtet. Das kann aber nur jeder selbst versuchen abzuschätzen, mit wem man es da zu tun hat.

Ratlos

Zitat von: Tony Montana am 29. März 2023, 00:33:30wie sich deine Aufgaben äußern.
Müsste ja eine Arbeitsplatzbeschreibung geben!

Zitat von: Ellen_Alien am 29. März 2023, 05:58:01Selbst wenn man mit Rückschein wählt, ist damit auch nur die Zustellung belegt, über Art und Inhalt der Sendung besteht aber noch lange kein Beleg.
Inhalt von einem Zeugen lesen und in den Umschlag stecken lassen und den Brief per Einschreiben gemeinsam zum Postamt bringen. Über die Einlieferungsnummer lässt sich der Zugang beim AG im Tracking beweisen. Natürlich runter laden. Der Abholschein ist eine unbestreitbare amtliche Post-Urkunde und wird bei der Post gespeichert.

Zitat von: Tony Montana am 29. März 2023, 11:21:47Derartiges bezahle ich natürlich trotzdem nicht.
Wirklich nicht? Kaum zu glauben :mocking:  :lachen:

Tony Montana

Zitat von: Ratlos am 29. März 2023, 13:31:37Wirklich nicht? Kaum zu glauben :mocking:  :lachen:

Doch, das kannst du glauben, was daran so lustig sein soll, muss sich einem vernünftigen Menschen wohl nicht erschliessen.
Dachte mir fast schon, das die Spinne wieder aus ihrem Loch krabbelt.

Dein Stalking gegen mich, wird nochmal zur Problemen mit dem Boardadmin führen. Hier genauso, wie im folgenden mit deinem Freund Patrick mal wieder:

Zitat von: Ratlos am 28. März 2023, 10:13:45
Zitat von: Patrick87 am 27. März 2023, 09:29:32und wenn man nicht den TM (User aus diesem Forum) macht oder zu machen gedenkt:
:lachen:  :lachen:  :lachen:


aus #19
https://hartz.info/index.php/topic,131114.15.html#quickreply_anchor

Haben deine Verfolgungen, Anspielungen und Provokationen einen besonderen Grund, oder fehlen dir einfach nur Zuhause die Spielkameraden?  :cool:




Ellen_Alien

Zitatnhalt von einem Zeugen lesen und in den Umschlag stecken lassen und den Brief per Einschreiben zum Postamt bringen. Über die Einlieferungsnummer lässt sich der Zugang beim AG im Tracking beweisen. Natürlich runter laden. Der Abholschein ist eine unbestreitbare Urkunde.
Ja, stimmt Einwurf Einschreiben zählt auch als zugestellt.
Die Zeugen sind halt wichtig. Im Zweifel muss den Inhalt des Briefes jemand bezeugen können, sonst könnte Empfänger auch behaupten, dass sich nichts oder ein völlig anders lautendes Schreiben im Brief befand. Alles schon erlebt.
Im Zweifel lieber absichern bei so wichtigen Sachen. Besonders wenn das persönliche Verhältnis ohnehin nicht gut ist, was man hier ja herausliest.
ZitatDas ein Arbeitgeber jemand zwangsbehalten will, oder im Nachinein fertig machen,  ist jedoch unwahrscheinlich, sofern man die Kündigungsfristen beachtet.
Zwangsbehalten natürlich nicht, aber AG könnte bei nicht rechtssicher zugestellter Kündigung zumindest dafür sorgen, dass ihm der AN länger als beabsichtigt verpflichtet ist und so auch den Abschluss des Neuvertrages zum geplanten Termin vereiteln.

Ratlos

Muss lachen! Du kannst mir doch das grinsen nicht verbieten.
Das setzen von Smileys gehört zur Plattform.
Dafür werden sie zur Verfügung gestellt.
Ich habe damit doch nicht deine elegante Anleitung die Forderung der Stadtwerke durch Anmeldung auf anderen Namen zum umgehen angegriffen.
Hast du Verfolgungswahn oder nur schlechtes Gewissen.
Außerdem haben deine Stromschulden nichts mit dem Thema Briefzugang zu tun.

Aber ich kann dich beruhigen. Hatte vor Jahren das gleiche Problem. Uns war der Strom abgestellt. Mehrmals haben die SW geprüft und nichts gefunden. Beim dritten Versuch fing unser Zähler an zu rasen obwohl alles in der Wohnung aus war.
Ergebnis: Im alten abgeschlossenen Waschhaus wo früher die Waschmaschinen standen hat ein Bekannter des VM Strom abgezapft für einen gemieteten Raum in dem wegen Kitte gleich 3 Heizlüfter angeschlossen waren.
War massig Arbeit von dem das Geld zurück zu holen das wir den SW bezahlt haben.
Zitat von: Tony Montana am 29. März 2023, 00:33:30Per Post mit Einschreiben, dann hast du Rechtssicherheit.
Falsch! Mit Einschreiben hat er Zugangsbeweis aber keine Rechtssicherheit.
Die kann er nur durch einen Zeugen erlangen.
Du gibst falsche Auskünfte mangels Kenntnisse !!!

Und was Patrick schreibt? Der wird wissen was er tut! Wie ich auch!