Bürgergeld

Begonnen von Gabriele1954, 05. April 2023, 05:36:13

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Gabriele1954

Hallo und guten Tag,
Ich bin Mama eines fast 1 jährigen Sohnes und seit kurzen alleinerziehend.
Ich war vor der Schwangerschaft berufstätig und in einem festen Arbeitsverhältniss.
Ich beziehe bis zum 15.5.23 Eltergeld  und Wohngeld, sowie Kindergeld und mein Sohn Unterhalt des Vaters.
Es war geplant, das möchte ich auch beibehalten, das ich bis zum dritten Lebensjahr bei meinem Sohn zu Hause bleibe.
Nun fehlt mir aber die finanzielle Unterstützung des Vaters.
Wo erhalte ich Hilfe?
Ich bin ja immer noch bis zum 15.5 in Elternzeit und deshalb in ungekündigtem Arbeitsverhältnis.
Soll mein Arbeitgeber mich kündigen?
An wen muss ich mich wenden?
Das Arbeitsamt? Oder das Sozialamt?
Ich habe ja jetzt im April das letzte mal Eltergeld erhalten.
Was nache uch nur Anfang Mai ?
Wie bezahle ich meine Miete?
Entschuldigung für den langen Text und die vielen Fragen.
Bin überfordert, Mit einer Trennung habe ich nicht gerechnet.
Wir sind nicht verheiratet gewesen
und haben auch noch nicht zusammen gelebt.
Da kann man schnell seine Tasche nehmen und gehen.
Bitte dringend um Eure Hilfe.


Spring23

Hallo,

nur hierzu: Die Unterhaltspflicht des Vaters für die Mutter geht bis zum 3. LJ. So er arbeitet und genug verdient kann also die finanzielle Unterstützung des Vaters nicht fehlen.

Und die Elternzeit kann 3 Jahre dauern. Wozu also kündigen oder sich kündigen lassen?

Sheherazade

Zitat von: Gabriele1954 am 05. April 2023, 05:36:13Ich bin Mama eines fast 1 jährigen Sohnes und seit kurzen alleinerziehend.
Ich war vor der Schwangerschaft berufstätig und in einem festen Arbeitsverhältniss.
Ich beziehe bis zum 15.5.23 Eltergeld  und Wohngeld, sowie Kindergeld und mein Sohn Unterhalt des Vaters.
Es war geplant, das möchte ich auch beibehalten, das ich bis zum dritten Lebensjahr bei meinem Sohn zu Hause bleibe.
Nun fehlt mir aber die finanzielle Unterstützung des Vaters.
Wo erhalte ich Hilfe?
Ich bin ja immer noch bis zum 15.5 in Elternzeit und deshalb in ungekündigtem Arbeitsverhältnis.
Soll mein Arbeitgeber mich kündigen?
An wen muss ich mich wenden?

Mal ein ganz kurzer Wegweiser: Beim Arbeitgeber Verlängerung der Elternzeit beantragen, auf keinen Fall kündigen oder kündigen lassen. Beim Jobcenter Bürgergeld beantragen, die werden dann ggf. auf die Verpflichtung des KV für den Betreuungsunterhalt hinweisen bzw. dich auffordern, diesen geltend zu machen. Alles weitere wird sich dann ergeben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gabriele1954

Vielen lieben Dank für Eure Antworten.
Kann ich mich jetzt schon an das
Jobcenter wenden?
Sind die wirklich für mich zuständig? Ich möchte ja noch nicht arbeiten.
Und muss der Arbeitgeber mit der
Elternzeitverlängerung einverstanden sein?
Also zuerst den Arbeitgeber
anschreiben und ihn bitten oder mitteilen das ich die Elternzeit um 2 Jahre verlängern möchte oder werde?
Und wann dann zum Jobcenter?
Schwierig alles.
Danke für Eure Hilfe

Sheherazade

Zitat von: Gabriele1954 am 05. April 2023, 11:01:56Kann ich mich jetzt schon an das
Jobcenter wenden?
Sind die wirklich für mich zuständig?

Wer sonst, ausser dem Kindsvater? Und bis Mitte Mai ist ja nicht mehr so lange, also hin.

ZitatUnd muss der Arbeitgeber mit der
Elternzeitverlängerung einverstanden sein?

Soweit ich weiß, ja. Aber ggf. weiß da jemand anderes genaueres.

ZitatAlso zuerst den Arbeitgeber
anschreiben und ihn bitten oder mitteilen das ich die Elternzeit um 2 Jahre verlängern möchte oder werde?
Und wann dann zum Jobcenter?

Da die Zeit etwas drängt: Alles gleichzeitig.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gabriele1954

Ich dachte zum Jobcenter kann ich erst nach der Elternzeit und die wären nur zuständig,wenn ich wieder arbeiten gehen würde.
Ich hatte noch vergessen zu schreiben das ich gut 60 Tage "alten"Urlaubsabspruch habe.
Wofür ist eine eventuelle Verlängerung der Elternzeit wichtig?
Mein Arbeitgeber will das ich jetzt zurück komme.Er braucht dringend eine Assistenz.
War das Jahr wohl schon schwierig.
Habe gegoogelt... er muss nach
dem 1 vereinbarten Jahr nicht einer Verlängerung zustimmen.

Also wird er mich kündigen oder soll ich dann kündigen?
Wann er mich kündigen darf ???

Ich habe Sorge das uch etwas falsch mache.
Lg

Ottokar

Bis das Kind 3 Jahre alt ist hat die alleinerziehende Kindsmutter einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Betreuungsunterhalt vom Kindsvater.
Unabhängig davon hat das Kind Anspruch auf Kindesunterhalt vom Kindsvater.
Kostenlose Hilfe bei der Durchsetzung dieser Ansprüche bekommt man beim Jugendamt.

Pro Kind kann man bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen.
Hier wurden offenbar weniger als 3 Jahre angemeldet (1 Jahr?), womit der AG einer Verlängerung zustimmen muss.
Die Verlängerung muss spätestens sieben Wochen vor dem Ende der aktuellen Elternzeit beim AG schriftlich beantragt werden.
Sofern beabsichtigt war, dass im Anschluss an die eigene Elternzeit der Partner Elternzeit nimmt und dies nicht mehr umsetzbar ist (hier wegen Trennung), kann die Verlängerung verlangt werden, d.h. der AG muss zustimmen (§ 16 Abs 3 S 4 BEEG).
Siehe auch: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-ich-die-elternzeit-verlaengern--124886

Verweigert der AG die Verlängerung zu Recht, bleibt dir nur eine Kündigung.
Hierbei droht jedoch eine Sperrzeit beim ALG I und eine Sanktion beim Bürgergeld. Allerdings kann man sich hier imho erfolgreich auf die Unvereinbarkeit von Job und Betreuung eines unter 3 Jahre alten Kindes berufen. Aus dem gleichen Grund muss man sich beim Bezug von Bürgergeld auch nicht vermitteln lassen (keine Zumutbarkeit von Job, Maßnahme etc.).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Ich frage mich schon die ganze Zeit, wie dein Plan vor der Trennung ausgesehen hat. Du hast geschrieben, du wolltest ohnehin 3 Jahre bei deinem Kind zu Hause bleiben, hast aber nur 1 Jahr Elternzeit beantragt?

Wenn dein Arbeitgeber einer Verlängerung nicht zustimmt (wobei ohnehin die Frist für deinen Antrag schon abgelaufen ist), musst du dich entscheiden, was du tun willst. Betreuung suchen und wieder arbeiten gehen, dem Arbeitgeber überlassen dich zu kündigen (eine Eigenkündigung dürfte echte Nachteile für dich haben) und ALGI (dafür brauchst du aber auch eine Betreuung für dein Kind) beantragen oder gleich Bürgergeld beantragen.

Warum ignorierst du eigentlich die ganze Zeit die Hinweise auf die Pflicht des Kindesvaters zur Zahlung von Betreuungsunterhalt? Dieser Unterhalt wäre von dir vorrangig geltend zu machen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ellie

Zitat von: Sheherazade am 05. April 2023, 12:47:35Warum ignorierst du eigentlich die ganze Zeit die Hinweise auf die Pflicht des Kindesvaters zur Zahlung von Betreuungsunterhalt? Dieser Unterhalt wäre von dir vorrangig geltend zu machen.
Es wird schon Gründe geben.
Die Themenerstellerin wird den Hinweis sicher nicht übersehen haben.

Gabriele1954

Vielen Dank nochmal für Eure Antworten.
Ja ich habe nur ein Jahr Elternzeit
"Angemeldet".Ich wußte nichts von 2 oder 3 Jahren.
Ja,geplant war, ich bleib bei unserem Kind bis zum dritten Lebensjahr und er geht arbeiten.
Wir wollten zusammen ziehen,somit hätte er mich ja "unterhalten".
Ja ich habe die Hinweise gelesen, das er Unterhaltspflichtig mir gegenüber ist.
Ich wusste das ebenfalls nicht.
Es gibt Ärger,das weiß ich auch.
Anders wäre es mir lieber.
Erschreckend mich mit ihm pber Unterhalt für mich auseinander zu setzten.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist die Frist vorbei um bei meinem AG um Verlängerung der Elternzeit zu bitten.
Hätte ja auch keinen Vorteil und mein AG will die Stelle ja dringend besetzten.

Also soll er mich kündigen?

Wann darf er das?

Nach dem 15.5.?

Ich habe ja auch noch Urlaubsanspruch von gut 2 Monaten.

Muss ich nochmal zur Arbeit gehen?In der Kündigungen?

Wann soll ich zum Jobcenter?Ich will mich ja nicht arbeitslos melden, weil ich ja jetzt nicht arbeiten möchte.

Wohin dann?

LG




Sheherazade

Zitat von: Gabriele1954 am 05. April 2023, 16:54:41Wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist die Frist vorbei um bei meinem AG um Verlängerung der Elternzeit zu bitten.

Ich würde es zumindest mal versuchen.

ZitatAlso soll er mich kündigen?

Wann darf er das?

Nach dem 15.5.?

Nach der Elternzeit kann er dich nach den allgemein gültigen bzw. vertraglich festgelegten Voraussetzungen entlassen. Dann kommt ggf. auch dein Resturlaub zur Verwendung.

ZitatWann soll ich zum Jobcenter?

Sobald wie möglich, sonst stehst du ab dem 15.05. ohne Geld da.

Ausser, du findest zwischenzeitlich eine Einigung mit dem Kindsvater, so dass du mit Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld und Wohngeld deinen bzw. euren Lebensunterhalt ohne Jobcenter bestreiten kannst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Gabriele1954 am 05. April 2023, 16:54:41Ja ich habe nur ein Jahr Elternzeit
"Angemeldet".Ich wußte nichts von 2 oder 3 Jahren.
Ja,geplant war, ich bleib bei unserem Kind bis zum dritten Lebensjahr und er geht arbeiten.
Informiert man sich nicht vorher darüber, wieviel Elternzeit man in Anspruch nehmen kann?
Und wie kommst du darauf, bis zum 3. LJ des Kindes zu Hause bleiben zu können, wenn du davon ausgingst, nur Anspruch auf 1 Jahr Elternzeit zu haben?

Ich würde dem AG schriftlich per Einschreiben mitteilen, dass du am 17.04. nicht anfangen kannst, da du keine Betreuung für dein Kind hast. Des weiteren würde ich darin die Verlängerung der Elternzeit um weitere 2 Jahre beantragen mit eben der Begründung, dass die Betreuung nicht anders sichergestellt werden kann. Und zuletzt würde ich darin beantragen, den noch offenen Urlaubsanspruch in Geld abzugelten.

Zeitgleich solltest du unverzüglich beim Jobcenter Bürgergeld beantragen, sonst stehst du am 01.05. ohne Geld da.
Und du solltest dich beim Jugendamt über Betreuungsunterhalt informieren. Du kannst das JA auch beauftragen, diesen Unterhalt beim Kindsvater geltend zu machen. Oder du wendest dich dazu an einen Anwalt, oder direkt ans Familiengericht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gabriele1954

Danke nochmal für die Hilfestellung.
Lieber Ottokar.....es war eine Vereinbarung zwischen dem Kindsvater und mir.
1 Jahr Eltergeld
Danach 2 Jahre unterstützt er mich.
Ich werde mich unverzüglich an das Jobcenter wenden.
Und das so mit meinem Arbeitergeber versuchen.Ich weiss aber jetzt schon er wird mir das nicht gewähren.Erstmal braucht er dringend Personal auf diesem Arbeitsplatz und er braucht es ja nicht weil ich die  Fristen nicht eingehalten habe.
Wichtig ist aber wohl meine schriftliche Bitte an den AG.
Dann muss er mich ja kündigen.
Lieben Gruß

Whoops

Mal ganz blöd gefragt: Warum eigentlich das JC? Ist in deinem Fall (ich vermute mal du hast bei dem Urlaubsanspruch nicht erst ein paar Tage bei deinem AG gearbeitet) nicht eher das Arbeitsamt (also Arbeitslosengeld I) zuständig?

In diesem Falle bringt es dir auch nichts dir deinen Urlaub auszahlen zu lassen, da dieses Geld sonst zu deiner "Beschäftigungszeit" hinzugerechnet wird.

Spring23

Zitat von: Whoops am 05. April 2023, 22:11:36Mal ganz blöd gefragt: Warum eigentlich das JC? Ist in deinem Fall (ich vermute mal du hast bei dem Urlaubsanspruch nicht erst ein paar Tage bei deinem AG gearbeitet) nicht eher das Arbeitsamt (also Arbeitslosengeld I) zuständig?
ALG I Anspruch dürfte gegeben sein, wenn man erstmal arbeitslos ist, aber wenn man nicht arbeiten will- hier wegen dem Kind- kann man es nicht beziehen. Für das volle ALG-I muss man auch als Vollzeitkraft zur Verfügung stehen.
Wenn die Fragestellerin das wollte, könnte sie aber aus der Elternzeit heraus bei ihrem AG bleiben.

Zitat von: Whoops am 05. April 2023, 22:11:36In diesem Falle bringt es dir auch nichts dir deinen Urlaub auszahlen zu lassen, da dieses Geld sonst zu deiner "Beschäftigungszeit" hinzugerechnet wird.
ALG-I ist eine Versicherungsleistung. Das letzte Gehalt, egal wann es eingeht, Urlaubsgeld o.a. werden nicht angerechnet.


Zitat von: Gabriele1954 am 05. April 2023, 16:54:41...
Erschreckend mich mit ihm pber Unterhalt für mich auseinander zu setzten.
Das lässt sich leider nicht vermeiden, zumal er gegenüber dem Kind ja auch bis zum Ende von dessen Ausbildung - also deutlich länger als 3 Jahre- unterhaltspflichtig ist

Bürgergeld steht Dir zu, Du musst bis zum 3. LJ nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Man kann abwägen, ob es nicht dennoch sinnvoller ist, wenigstens Teilzeit zu arbeiten, um dann auch nach dem 3. LJ des Kindes schneller wieder Fuss zu fassen und finanziell unabhängig zu sein. Gerade, wenn er eher Ärger machen könnte und kein verantwortungsvoller Vater ist.
Kommt natürlich auf den Job an.