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Frage zu Wohnkosten und einem Artikel

Begonnen von Justus, 09. April 2023, 17:15:32

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Justus

Hallo an alle,

habe eine Frage zu folgendem Artikel:
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-sanktionen-aber-nicht-fuer-alle

Ich beziehe schon seit wenigen Jahren Bürgergeld 502 €(ehemals Hartz 4) und wohne bei meinen Eltern. Jedoch bekomme ich vom Jobcenter 0€ für die Wohnkosten erstattet, obwohl meine Eltern natürlich höhere Kosten (Strom, Wasser etc) durch mich bezahlen müssen.
Ich gebe meinen Eltern jeden Monat mehr als 100€ von den 502€ Bürgergeld ab.
Folgende Satz steht noch im Artikel:

Wer weniger Geld vom Jobcenter bekommt, als seine Wohnkosten, der darf nicht sanktioniert werden.
 
Gilt das auch für mich?

Bitte um Ratschläge!

Mit freundlichen Grüßen
Justus

Hartzer Rolle

#1
Strom musst du eh aus den Regelsatz zahlen.
Hast du denn beim Jobcenter Kosten der Unterkunft geltend gemacht? Entweder Miet-/Untermietvertag mit den Eltern oder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung?

Das im Artikel gilt für Leute, die Einkommen haben, und daher als Restbedarf knapp an oder unter den KDU liegen. Nur dann darf nicht in die KDU rein sanktioniert werden.

Justus

Zitat von: Hartzer Rolle am 09. April 2023, 20:13:17Strom musst du eh aus den Regelsatz zahlen.
Hast du denn beim Jobcenter Kosten der Unterkunft geltend gemacht? Entweder Miet-/Untermietvertag mit den Eltern oder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung?

Das im Artikel gilt für Leute, die Einkommen haben, und daher als Restbedarf knapp an oder unter den KDU liegen. Nur dann darf nicht in die KDU rein sanktioniert werden.

Danke für Deine Antwort!
Habe weder einen Miet-/Untermietvertag oder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung mit meinen gemacht. Weiß jetzt auch nicht wie das geht.

OLD-MAN

Zitat von: Justus am 10. April 2023, 12:29:55Weiß jetzt auch nicht wie das geht.

Dazu existieren hier mehr als hunderte Tipps. Einfach mal die Suchfunktion "Kostenbeteiligung" nutzen!

Fettnäpfchen

Justus

Zitat von: Justus am 09. April 2023, 17:15:32Jedoch bekomme ich vom Jobcenter 0€ für die Wohnkosten erstattet, obwohl meine Eltern natürlich höhere Kosten (Strom, Wasser etc) durch mich bezahlen müssen.
Ich gebe meinen Eltern jeden Monat mehr als 100€ von den 502€ Bürgergeld ab.
Dann wird es Zeit mit deinen Eltern einen entsprechenden Vertrag
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt aufzusetzen und dass dann dem JC über eine VÄM mitzuteilen.
Mindestvoraussetzung ist dass du Ü25 bist!

MfG FN
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