Anstehende Gerichtsverhandlung > Vorabbrief vom SG > Eure Meinung?

Begonnen von Hansejunge, 19. April 2023, 13:41:03

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horst

Zitat von: Hansejunge am 19. April 2023, 13:41:03Wie Sie sehen, ergibt sich laut Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung in Höhe von XX Euro
dein Vermieter hat Geld über deine Kaution abgezogen, nehme ich an.

superMeier

Warum verschwendet man Steuergelder für aussichtslose Klagen?

Ratlos

Zitat von: Hansejunge am 19. April 2023, 14:23:57Hier argumentierte ich aber mit meinem eigenen Urteil,

Der TE sollte mal das Urteil zur Überprüfung posten auf das er Bezug genommen hat.

Hansejunge

Da die Zeit eilt und mir hier leider nur teilweise weitergeholfen werden konnte, habe ich mich an eine andere Stelle gewandt.

Dennoch ein großes Dankeschön an jene, die mir konkret zu meiner Fragestellung / Rat antworteten.

Schönes Wochenende.

superMeier

Naja, ein Richter hat sich anscheinend ausgiebig mit der Klage befasst und kam laut Schreiben zu dem Schluss, dass die Klage keine Erfolgsaussichten hat.

Müsste man das selbst finanzieren, würde man das wohl recht sicher zurückziehen, um nicht noch weitere Kosten zu produzieren. Hier redet man aber schon von einer höheren Instanz, bei welcher man dann angeblich klagen möchte, falls die Klage abgewiesen wird (was der Fall sein wird).

Der Richter hat einem die Rechtsauffassung und wie er entscheiden würde, mitgeteilt. Somit sollte man sich überlegen, ob man da auf dem richtigen Weg ist oder eben wohl doch die Rechtslage falsch eingeschätzt hat.

Zitat von: Hansejunge am 22. April 2023, 12:47:07Da die Zeit eilt und mir hier leider nur teilweise weitergeholfen werden konnte, habe ich mich an eine andere Stelle gewandt.

Dennoch ein großes Dankeschön an jene, die mir konkret zu meiner Fragestellung / Rat antworteten.

Schönes Wochenende.

Gerne. Trotzdem können auch "andere Stellen" nicht Unrecht zu Recht machen, trotzdem viel Erfolg.

Ratlos

Tja wenn die fragenden User hier nicht die Antwort kriegen die sie erwarten, wenden sie sich an andere Stellen. Hätte er auch gleich tun  können. Der Richter hat mit dem Hinweis seine Pflicht erfüllt. Mehr als warnen kann er nicht

superMeier

Man kann eben nicht immer mit dem Kopf durch die Wand, dann muss man einsehen, dass man doch falsch lag, ist auch nicht das Ende der Welt.