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Anmietung von Wohnung bei Bürgergeld nach mehr als 3 monatiger Vollzeitarbeit

Begonnen von falke278, 27. April 2023, 12:16:01

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Fettnäpfchen

Zitat von: falke278 am 27. April 2023, 19:20:251) Wenn ich nachdem ich eine neue Wohnung im örtlichen Preisrahmen angemietet habe zum JC gehen sollte, wollen die dann eine ausgefüllte Mietbescheinigung vom neuen VM oder reicht dann der Mietvertrag für die Beurteilung der Wohnung für die Antragsstellung?
Wollen weiß man nicht aber dürfen nur eines von beidem
und zu deiner Sicherheit:
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

Zitat von: falke278 am 28. April 2023, 13:48:37Angenommen das JC würde den Anspruch auf KDU neu berechnen, nachdem ich eine andere, etwas teurere Wohnung bewohne. Würde dann, sofern diese neue Wohnung außerhalb des örtlichen Angemessenheitsrahmens liegt, die maximal örtlich zulässigen KDU bzgl. Bruttokaltmiete/Warmmiete gezahlt?

Lies das zu deiner Sicherheit im Anhang ab Seite 38 selber nach da es mit deinen Angaben bzw. Vorhaben schwer ist handfestes zu schreiben.

Zitat von: Spring23 am 27. April 2023, 22:19:46ist das rechtssicher so?
siehe diesen Beitrag:
Zitat von: horst am 27. April 2023, 16:14:04• Die Begrenzung endet, wenn die Hilfebedürftigkeit für mind. einen Monat durch eigenes Einkommen unterbrochen wird (BSG 9.4.2014 - B 14 AS 23/13). Ein Verzicht auf Sozialleistungen (iSv § 46 SGB I) trotz fortbestehender Hilfebedürftigkeit greift nicht (Eicher/Luik/Harich, 5. Aufl. § 22 Rn 163)

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horst

Zitat von: falke278 am 28. April 2023, 13:48:37Und ja, ich arbeite seit Ende Februar über Zeitfirmen, bin aber nicht sicher ob ich dies weiter durchhalte.
als Springer also kann man doch keine teurere Wohnung anmieten und dann gleich wieder Bürgergeld, das riecht schon hier bei vielen nach Vorsatz.

falke278

Zitat von: horst am 28. April 2023, 15:53:55
Zitat von: falke278 am 28. April 2023, 13:48:37Und ja, ich arbeite seit Ende Februar über Zeitfirmen, bin aber nicht sicher ob ich dies weiter durchhalte.
als Springer also kann man doch keine teurere Wohnung anmieten und dann gleich wieder Bürgergeld, das riecht schon hier bei vielen nach Vorsatz.

Und selbst wenn? Dann sollte das JC mal etwas Rücksicht auf seine Kunden nehmen! Hätten die mich in die 50€ teurere Bude gelassen, die ich letzten Sommer quasi sicher hatte, wäre ich vielleicht längst in einem neuen funktionalen Ausbildungsverhältnis. Die können latzen! Für die Lärmbelästiger/Asylschmarotzer die mein Haus den ganzen Tag terrorisieren geht das ja auch! Hab echt genug mitgemacht.


Ratlos

Zitat von: falke278 am 03. Mai 2023, 10:32:03Und ja, ich arbeite seit Ende Februar über Zeitfirmen, bin aber nicht sicher ob ich dies weiter durchhalte.
Wenn du krankheitsbedingt die Arbeit nicht mehr durchhältst hast du doch nur die Möglichkeit zu kündigen, besser der AG kündigt dir, oder einen Aufhebungsvertrag zu machen.
Aber bevor du was unternimmst bitte immer zuerst mit dem JC durchsprechen!
Ohne Absprache kann es dir große Nachteile bringen

Spring23

Zitat von: falke278 am 03. Mai 2023, 10:32:03
Zitat von: horst am 28. April 2023, 15:53:55
Zitat von: falke278 am 28. April 2023, 13:48:37Und ja, ich arbeite seit Ende Februar über Zeitfirmen, bin aber nicht sicher ob ich dies weiter durchhalte.
als Springer also kann man doch keine teurere Wohnung anmieten und dann gleich wieder Bürgergeld, das riecht schon hier bei vielen nach Vorsatz.

Und selbst wenn? Dann sollte das JC mal etwas Rücksicht auf seine Kunden nehmen! Hätten die mich in die 50€ teurere Bude gelassen, die ich letzten Sommer quasi sicher hatte, wäre ich vielleicht längst in einem neuen funktionalen Ausbildungsverhältnis.
Hättest Du die Bude einfach angemietet, hättest Du die 50 Euro aus Deinem Vielleicht-Ausbildungdgeld zahlen können

Zitat von: falke278 am 03. Mai 2023, 10:32:03Die können latzen! Für die Lärmbelästiger/Asylschmarotzer die mein Haus den ganzen Tag terrorisieren geht das ja auch! Hab echt genug mitgemacht.
Verständlich, dass Du dann sauer bist. Du musst halt aufpassen, dass Dir Deine Aktionen nicht selbst auf die Füsse fallen. Mit 3 Monate irgendwo arbeiten und dann die Genugtuung "andere latzen zu lassen", verbaust Du Dir Deine Zukunft und Unabhängigkeit

PeterHeu1


Hartzer Rolle

Zitat von: PeterHeu1 am 03. Mai 2023, 11:45:02es gibt doch eine Kakenzzeit
Nur bei Neuanträgen und der gilt erst ab 6 Monaten aus dem Bezug. Bei 3 ist es nur ein WBA

horst

Zitat von: Hartzer Rolle am 03. Mai 2023, 14:17:37
Zitat von: PeterHeu1 am 03. Mai 2023, 11:45:02es gibt doch eine Kakenzzeit
Nur bei Neuanträgen und der gilt erst ab 6 Monaten aus dem Bezug. Bei 3 ist es nur ein WBA
Eine Quelle wo das steht bitte.

Wird der Leistungsbezug in der Karenzzeit für mindestens einen Monat unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit um volle Monate ohne Leistungsbezug.

Hartzer Rolle

Verlängert sich,  löst sie aber nicht neu aus. Wenn also jetzt erst bewusst eine unangemessene Wohnung angemietet wurde,  würde ich da nicht drauf setzen,  auch wenn es nicht ausgeurteilt wurde bisher.

Aber du gibst dem TE die Garantie?

horst

Zitat von: Hartzer Rolle am 03. Mai 2023, 17:22:13Aber du gibst dem TE die Garantie?
nein, weil die neue Wohnung ja teurer wäre als die alte. Karenzzeit ja ab 01.01.23, aber ob die Mehrkosten der neuen Wohnung gezahlt werden ist fraglich und vom Einzelfall abhängig.

Für die vom Beklagten unter Bezugnahme auf einen Beschluss des LSG Sachsen (20.10.2008 - L 3 B 530/08 AS-ER) geforderte Unterbrechung des Leistungsbezugs von "wesentlich mehr als sechs Monaten" und auch für das Erfordernis eines zeitlichen Moments von sechs Monaten fehlt es dagegen an einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage. Zwar sieht § 41 Abs 1 Satz 4 SGB II als Regelbewilligungszeitraum sechs Monate vor. Dennoch liegt § 41 Abs 1 SGB II - wie gezeigt - insgesamt eine kalendermonatsweise Betrachtung der Berechnung und Erbringung der Leistungen nach dem SGB II zugrunde. Der sechsmonatige Bewilligungszeitraum folgt dagegen aus Gründen der Verwaltungsökonomie, weil eine monatsweise Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen und Bescheidung nicht mit vertretbarem Aufwand zu realisieren wäre (vgl BT-Drucks 15/1516, S 63).
Eine hier allein noch denkbare Absenkung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs 1 Satz 3 SGB II scheidet aus, da es bereits an einer hierfür erforderlichen Kostensenkungsaufforderung des Beklagten fehlt. Die vom Kläger beantragte Zusicherung war allein aufgrund der fehlenden Erforderlichkeit des Umzugs aus der zuvor bewohnten in die neue Wohnung abgelehnt worden.

Hartzer Rolle

Und nun? Ergebnis aus deinem Geschwafel? Karrenzzeit oder nicht?
Worauf soll der TE sich verlassen?

Spring23

Zitat von: Hartzer Rolle am 03. Mai 2023, 18:07:22Worauf soll der TE sich verlassen?
Dass er die jetzige Miete in jedem Fall erhält, falls er so schnell wieder in den Bezug fällt.

horst

kommt halt immer auf die Umstände an, was seine Zeitarbeit in die Kündigung schreibt und ob er selbst gekündigt hat.

falke278

Ich habe nun eine unerwartete Kündigung durch die Zeitfirma erhalten, und daher jetzt eine andere Situation.

Ich gehe davon aus, dass die Kündigung zum 09.05.2023 geschrieben wird und ich sie in ein paar Tagen postalisch erhalte. Sicher weiß ich nichts.

Eine ganz wichtige Frage:

Bin ich dazu verpflichtet, mich ab dem ersten Tag nach der Kündigung arbeitslos zu melden? Oder wäre es hier möglich, durch die Aufnahme einer freiwilligen Versicherung den Bezug von Bürgergeld zu vermeiden? Ich will nicht, dass ich wieder von der momentan noch alten Wohnung aus hinsichtlich KDU beurteilt werde. Dann wäre ja alles umsonst gewesen.

Ist die Aufnahme einer freiwilligen Versicherung eine Möglichkeit, und das provisorische Leben von Ersparnissen, oder muss ich mir sofort einen anderen Arbeitsvertrag besorgen, wenn ich nicht sofort wieder in den Bezug rutschen will?

Zitat von: horst am 03. Mai 2023, 18:26:29kommt halt immer auf die Umstände an, was seine Zeitarbeit in die Kündigung schreibt und ob er selbst gekündigt hat.

Meinst du damit, dass wenn ich die Kündigung nicht direkt selbst zu verantworten habe, dass in so einem Fall nach der bisherigen Arbeitszeit seit 20.02. eine andere Wohnung zumindest mit der örtlich angemessenen Bruttokaltmiete vom JC bezahlt wird oder verstehe ich das falsch? ich verstehe gerade nämlich gar nicht mehr so viel hier.

Sheherazade

Zitat von: falke278 am 08. Mai 2023, 17:15:32Oder wäre es hier möglich, durch die Aufnahme einer freiwilligen Versicherung den Bezug von Bürgergeld zu vermeiden?

Das ist theoretisch möglich. An welchen Zeitraum denkst du dabei, 2 Wochen, 2 Monate, 6 Monate?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"