Erst Eigentumswohnung kaufen, dann Bürgergeld beantragen

Begonnen von Sese, 10. Mai 2023, 21:19:59

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Kopfbahnhof

Antwort 13 stimme ich auch zu.

Warum soll sie sich keine Wohnung kaufen?
Längerfristig lohnt sich das evtl. ja auch für das JC.
Da keine Miete gezahlt werden muss.

Schwierig kann es werden, wenn das Kind mal raus ist.
Da sind die 80m² momentan o.k., aber ob das auch so bleibt?
Vor allem bei den NK dürfte es dann schwierig werden.

Notfalls kann man ja auch wieder Verkaufen.

Spring23

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Mai 2023, 17:05:54Antwort 13 stimme ich auch zu.

Warum soll sie sich keine Wohnung kaufen?
Längerfristig lohnt sich das evtl. ja auch für das JC.
Da keine Miete gezahlt werden muss.
Gut, wenn kurz vor dem Antrag auf Bürgergeld Vermögen in 6stelliger Höhe in eine Immobilie investiert werden darf, dann darf man das.

Hinsichtlich des sich lohnens dürfte es für das JC sicher "lohnender" sein, gar keine Zahlung leisten zu müssen, weil ja Vermögen vorhanden ist.

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Mai 2023, 17:05:54Schwierig kann es werden, wenn das Kind mal raus ist.
Da sind die 80m² momentan o.k., aber ob das auch so bleibt?
Vor allem bei den NK dürfte es dann schwierig werden.

Notfalls kann man ja auch wieder Verkaufen.

Notfalls hat man irgendwann vielleicht auch einen Job und zahlt daraus u.a. die Nebenkosten der Wohnung.

Kopfbahnhof

Zitat von: Spring23 am 11. Mai 2023, 17:29:33Notfalls hat man irgendwann vielleicht auch einen Job
Möglich das aber Fakt ist, momentan kann sie sich auch eine Wohnung kaufen.

Ist ja ihr Geld und so lange nicht im Bezug, kann sie damit machen was sie möchte.

Spring23

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Mai 2023, 17:50:52Ist ja ihr Geld und so lange nicht im Bezug, kann sie damit machen was sie möchte.
ja, wenn das in der Tat so kurz vor dem absehbaren Antrag ohne Probleme geht, dann kann sie das machen

Hary

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Mai 2023, 17:50:52Ist ja ihr Geld und so lange nicht im Bezug, kann sie damit machen was sie möchte.
So ist das schwierig. Wenn jemand 200.000 Euro hat, dann eine Wohnung für 175.000 Euro kauft und dann Sozialleistungen beantragt, dann kann man durchaus die Unterstellung der selbstverschuldeten Hilfsbedürftigkeit machen.

Nehmen wir einmal an, sie hätte einen monatlichen Anspruch von 1200 Euro inkl. angemessener Miete. Dann könnte sie immerhin etwas über 166 Monate von dem Vermögen leben, was immerhin 13 Jahren entsprechen würde.

Greywolf08

Zitat von: Hary am 11. Mai 2023, 22:43:59So ist das schwierig. Wenn jemand 200.000 Euro hat, dann eine Wohnung für 175.000 Euro kauft und dann Sozialleistungen beantragt, dann kann man durchaus die Unterstellung der selbstverschuldeten Hilfsbedürftigkeit machen. ...
Kann man ..
Aber im Moment ist das Szenario rein hypothetisch und es geht nur um die Frage: "Was wäre wenn ...".
Wir kennen die Zahlen zu den Renten nicht und auch nicht, wieviel sie von der Wohngeldstelle und von der BA (Kinderzuschlag) bekommen würde.
Langfristig ist die Idee mit der Wohnung gar nicht so verkehrt. Ganz gleich, ob sie die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragt oder nicht. Kann ja sein, das sie nach Ausbildungsende des Sohnes wieder nach Peru möchte und ihr Sohn nicht. Dann müsste er aber auch nicht auf der Straße leben oder ewig nach einer bezahlbaren Wohnung suchen.
Da Mieten weiterhin steigen werden und Wohnraum immer knapper wird ist es gar nicht so schlecht ein sicheres Zuhause zu haben.
Wenn Sohnemann mit Schule und Ausbildung fertig ist und nicht gleich einen Job findet, ... dann spart das JC schon mal die Miete und braucht dann nur die Nebenkosten zahlen.
Wie gesagt: "Langfristig" gesehen hat die Idee für mich persönlich kein "Geschmäckle".

tsumo

Ich bin ehrlich gesagt immer davon ausgegangen, dass man als Leistungsempfänger keine eigene Immobilie besitzen darf und wenn doch, diese verkaufen muss und erst das Vermögen somit aufbrauchen muss. Wieder was gelernt.

Hary

Zitat von: tsumo am 12. Mai 2023, 03:41:09Ich bin ehrlich gesagt immer davon ausgegangen, dass man als Leistungsempfänger keine eigene Immobilie besitzen darf und wenn doch, diese verkaufen muss und erst das Vermögen somit aufbrauchen muss. Wieder was gelernt.

Sofern die Immobilie angemessen ist, geht das schon in Ordnung. Eine Villa mit 20 Gästezimmer geht natürlich offiziell nicht.

Gerade auf dem Land kommt es häufig vor, dass Häuser vorhanden sind. Das Problem ist nur, dass viele die Häuser dann nicht halten können auf Dauer bzw. man sieht nach einem Jahrzehnt Bürgergeld dem Haus von außen an, dass die Besitzer kein Geld haben.

Darüber ob Miete oder Eigenheim finanziell günstiger ist kann man streiten. Wenn es bei der Mietwohnung durch das Dach tropft, dann muss sich der Vermieter kümmern. Bei der eigenen Immobilie muss man das Geld selber haben. Kurzfristig ist ein Haus durchaus günstiger. Wenn es nach 30 Jahren anfängt zu bröckeln und Dinge wie Heizung getauscht werden müssen, oder die Stadt mal die Straße erneuert, dann ist man schnell im sechsstelligen Bereichen.

Ottokar

Zitat von: Hary am 11. Mai 2023, 22:43:59Wenn jemand 200.000 Euro hat, dann eine Wohnung für 175.000 Euro kauft und dann Sozialleistungen beantragt, dann kann man durchaus die Unterstellung der selbstverschuldeten Hilfsbedürftigkeit machen.
Damit käme kein JC vor Gericht durch.
Das BSG hat klargestellt, dass es zulässig ist, dass man sein Vermögen so verteilt, dass man den in § 12 SGB II geregelten Vermögensschutz maximal ausnutzen kann.
Leider finde ich das Urteil aktuell nicht.
Zudem hat das BSG in B 14 AS 52/18 R sogar entschieden, dass Vermögen vor Antragstellung zunächst zur Tilgung von Schulden verwendet werden darf, bevor einen Antrag auf Leistungen des SGB II gestellt wird.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Greywolf08 am 12. Mai 2023, 02:32:34Langfristig ist die Idee mit der Wohnung gar nicht so verkehrt.
War auch so meine Idee, Langfristig kann das Sinn machen.

Ich würde aber eher eine kleinere Wohnung nehmen, denn 80m² sind schon nicht wenig.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Mai 2023, 15:49:35Ich würde aber eher eine kleinere Wohnung nehmen, denn 80m² sind schon nicht wenig.

Soweit ich weiß, ist bei Eigentumswohnungen 80 qm für 1-2 Personen absolut im Rahmen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 12. Mai 2023, 16:52:39absolut im Rahmen.
Schon, aber die NK sind trotzdem zu Bedenken.
Auch, falls es irgendwann mal kein JC geben sollte.

Mir wären 80m² jedenfalls zu viel, allein das Putzen neee :cool:

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Mai 2023, 16:56:28
Zitat von: Sheherazade am 12. Mai 2023, 16:52:39absolut im Rahmen.
Schon, aber die NK sind trotzdem zu Bedenken.

So gravierend ist der Unterschied beim Hausgeld zwischen 60 und 80 qm auch nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

tsumo

Zitat von: Hary am 12. Mai 2023, 08:13:04oder die Stadt mal die Straße erneuert, dann ist man schnell im sechsstelligen Bereichen.

Magst du mir das näher bringen? Was hat es dann mit meinem Haus aufsicht?

Bundspecht

Zitat von: tsumo am 13. Mai 2023, 00:49:43Magst du mir das näher bringen? Was hat es dann mit meinem Haus aufsicht?

Wenn die Straße vor deinem Haus repariert , oder gar erneuert werden muss, legt die Stadt in der Regel die anfallenden Kosten auf alle Anwohner der Straße um !

Sprich DU wirst von der Stadt zur Kasse gebeten, dafür hast Du dann auch eine neue Straße !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !