Einmalzahlung = Pause Bürgergeld?

Begonnen von tongwa, 16. Mai 2023, 15:51:35

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tongwa

Hallo,
Unsere Bedarfsgemeinschaft bekommt seit Februar einen Zuschuss in Form von Bürgergeld.

Nun werden wir in den nächsten 2-3 Monaten mehr Geld durch Urlaubsgeld, Steuerrückzahlung und Sonderzahlung erhalten, so dass wir über der Grenze liegen.

Ich habe verstanden, dass dieses Geld dann auf die nächsten 6 Monate angerechnet würde.

Mach das dann nicht Sinn, dass Bürgergeld zu beenden?
... und je nach Notwendigkeit in 4 Monaten wieder neu zu beantragen damit dieses Geld dann als Vermögen und nicht als Einkommen gilt?

Was wären die Kriterien? Wie lange müsste wir beim Bürgergeld pausieren

Danke für eure Unterstützung!

Hartzer Rolle

Wird nicht funktionieren
Siehe §46 SGB I, währe quasi Beschiss am Staat
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__46.html

Immer diese Mitnahme Mentalität...
Kann man sich nicht damit abfinden, dass Einkommen rechtskonform angerechnet wird?  Schließlich legt ihr doch auch Wert darauf, dass der Anspruch richtig berechnet wird.

tongwa

Zitat von: Hartzer Rolle am 16. Mai 2023, 16:12:29Immer diese Mitnahme Mentalität...
Harte Aussage wenn man nicht weiss um was es genau geht.
Wie auch immer ... mir werden Ansprüche rechtswidrig nicht gewährt - daher Bürgergeld.

Ausserdem habe ich nach den Rechtsgrundlagen gefragt und die finde ich ihn Ihrem Link nicht. Nur eine allgemeine Formulierung.

Wie soll ich mich den sonst verhalten wenn unser Einkommen in den nächsten Monaten ausreicht und ich hoffe, das der Rechtsstreit bis dahin erledigt ist?

Hartzer Rolle

Was ist unverständlich?
Einmalzahlungen werden (noch) auf sechs Monate verteilt als Einkommen angerechnet,  wenn sonst der Anspruch entfällt.
Meldet man sich für den Zufluss Monat aus dem Bezug ab, will man diese Rechtsvorschrift umgehen, daher Wäre der Verzicht unwirksam.

tongwa

Danke.

Was meinen Sie mit "noch"?

Wenn der Nichtbezug von Leistungen >6Monate wäre dann wäre es egal?

Hartzer Rolle

Habe es nicht genau im Kopf, aber ab Juli, mit der Einkommens Änderung im Bürgergeld ändert sich auch was mit der Anrechnung von Einmalzahlungen. Weiß aber grad nicht genau den Unterschied bei Einmal-, Sonder- und Nachzahlungen
Evtl kann jemand was genaueres schreiben

tongwa

Hmm... das wäre interessant zu wissen.
Habe nur über den Zuverdienst von Schülern gelesen.

Fettnäpfchen

tongwa

Zitat von: tongwa am 16. Mai 2023, 17:22:27Wie auch immer ... mir werden Ansprüche rechtswidrig nicht gewährt - daher Bürgergeld.
Wie auch immer ...
kann man deswegen auch nicht mehr schreiben. Keine Info keine zielgerichtete Antwort.
Zitat von: Hartzer Rolle am 16. Mai 2023, 18:23:45Evtl kann jemand was genaueres schreiben
Das kann man dann im Anhang nachlesen.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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tongwa

Besten Dank für den Anhang.
Aus diesem lese ich, das auch nach dem 01.07 alles so beliebt.
-->Einnahne wird auf 6 Monate aufgeteilt

Hartzer Rolle

Nein, lies mal genau §11 Abs. 3
In der neuen Fassung sind Einmalzahlungen weggefallen, z.b. Urlaubsgeld.
Auf sechs Monate verteilt werden nur noch Nachzahlungen.

Ottokar

Ab 01.07.2023 dürfen nur noch Nachzahlungen (also Zahlungen, die nicht für den Monat des Zuflusses erfolgen), auf 6 Monate verteilt werden, wenn der Bürgergeld-Anspruch bei einmaliger Anrechnung im Zuflussmonat entfallen würde.
Alles Andere darf nur noch im Zuflussmonat angerechnet werden, unabhängig davon, ob dabei der Anspruch für den Zuflussmonat entfällt oder nicht.
Auf die obige Frage bezogen heißt dass, das Urlaubsgeld, Steuerrückzahlung und Sonderzahlung nur noch im Zuflussmonat angerechnet werden dürfen, auch wenn dabei der Anspruch für den Zuflussmonat entfällt.
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tongwa

Ah ok... aktuell ist con Einnahmen (also alles) und ab Juli von Nachzahlungen die Rede.

Verstanden - danke für die Erklärung.