ALG 1 - Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, oder abändern? Weiterbildung?

Begonnen von ernst302, 16. Juni 2023, 21:34:36

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ernst302

Hi,
mit meinem Berater habe ich ausgemacht, dass mir mindestens eine, eigtl waren zwei Weiterbildungen ausgemacht finanziert werden. Ich bin Softwareentwickler und da ging es um Zertifizierung und Cloud und in IT. Ich wollte fragen ob solche Kurse/Zertifizierungen zwangsläufig iwie Arbeitsamtzertifiziert sein müssen, oder kann das der Berater dann frei entscheiden. Ich hab ausgemacht mit ihm dass ich ihm was vorlege und dann sagt er mir ob das in Ordnung ist. Mehr Informationen habe ich nicht erhalten.

Mir wurde vor ein paar Tagen auch eine Eingliederungsvereinbarung zugeschickt. Da steht was von Tagespendelbereich und dass ich IT Sicherheit Qualifizierungsangebote einreichen soll. Zudem soll ich ein Stellengesuch auf arbeitsagentur.de veröffentlichen.

Wie ist das mit den Qualifizierungen, wenn ich dann ein Stellenangebot bekomme dann muss ich die Qualifizierung abbrechen?

Sollte ich bei der EGV was streichen, hinzufügen oder sie gar nicht unterschreiben (bringt mir das überhaupt was???). Kann ich iwie die Vermittlungsvorschläge loswerden (eher schlecht oder)? Wenn mich die nicht interessieren, ich die aber nicht annehme dann sind die ja soweit ich weiss sanktionierbar? Ich such mir da lieber meine eigene passende Stelle. Um Tagespendelbereich werde ich wahrscheinlich auch nicht herumkommen oder? Sollte das mit der Weiterbildung noch iwie weiter spezifiziert werden, so dass konkret ausgemacht wird, dass ich Anspruch auf soundso habe. Bisher stehen ja nur meine Pflichten von mir drinnen und dass ich was einreichen soll, was ja in keiner Weise heisst dass das iwie iwas genehmigt wird. Wie lange kann ich mir da Zeit lassen das Ding zu unterschreiben?

Anbei der Text der EGV(anonym) (gültig für 6 Monate):

(Auf Wunsch des TE entfernt.)

Sheherazade

Zitat von: ernst302 am 16. Juni 2023, 21:34:36Wie ist das mit den Qualifizierungen, wenn ich dann ein Stellenangebot bekomme dann muss ich die Qualifizierung abbrechen?

Nein, aber die werden ja nicht ewig laufen. Man kann im Bewerbungsgespräch durchaus das Ende der Qualifzierung als mögliches Eintrittsdatum nennen.

Und was willst du da jetzt abändern?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Zitat von: ernst302 am 16. Juni 2023, 21:34:36Ich wollte fragen ob solche Kurse/Zertifizierungen zwangsläufig iwie Arbeitsamtzertifiziert sein müssen, oder kann das der Berater dann frei entscheiden.
Sowohl der Träger als auch die Maßnahme müssen AZAV zertifiziert sein. Dann sind sie mit Bigu dem Grunde nach förderfähig.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Spring23

Zitat von: ernst302 am 16. Juni 2023, 21:34:36Um Tagespendelbereich werde ich wahrscheinlich auch nicht herumkommen oder?
nicht, wenn Du nicht riskieren willst, von ALG-I in ALG-II zu geraten. (ich finde diese Frage, wenn man in der Lage ist zu pendeln, ehrlich gesagt, immer recht befremdlich).
Daher wäre auch bei den Eigenbemühungen- unabhängig von der EGV- dieser Radius sehr zu empfehlen.

ernst302

Ist das hier eigtl noch ein gegenHartzForum oder mittlerweile ein proHartzForum? Wie viele Sachbearbeiter vom Arbeitsagentur und Jobcenter sind hier eigtl registriert? :-D

Zitat von: Sheherazade am 17. Juni 2023, 09:03:15Nein, aber die werden ja nicht ewig laufen. Man kann im Bewerbungsgespräch durchaus das Ende der Qualifzierung als mögliches Eintrittsdatum nennen.
Und was willst du da jetzt abändern?

Weiss nicht hätte ja sein können dass es da sinnvolle Hinzufügungen gibt. Oder dass ich nicht verpflichtet bin unter gewissen Umständen zu pendeln oder mich da auf dem Portal der Arbeitsagentur anzumelden mit meinem Lebenslauf. Ich will eigtl selber entscheiden wen ich bezüglich einer Stelle anfrage. Das meiste interessiert mich eh nicht. Naja ich schätze ich werde das Ding erstmal nicht unterschreiben und warten bis ich wieder einen Termin hab und ein paar Bedenken äußern. Und mal vorlegen was ich an Zertifizierung hab. Je nachdem wie das läuft entscheide ich was für eine weitere Strategie ich fahre.

Zitat von: Spring23 am 17. Juni 2023, 09:17:53nicht, wenn Du nicht riskieren willst, von ALG-I in ALG-II zu geraten. (ich finde diese Frage, wenn man in der Lage ist zu pendeln, ehrlich gesagt, immer recht befremdlich).
Daher wäre auch bei den Eigenbemühungen- unabhängig von der EGV- dieser Radius sehr zu empfehlen.
Kannst ja gerne zwei Stunden pro Tag pendeln. Das find ich eher befremdlich. Man muss ja nicht alles machen was man machen könnte. Dafür ist mir meine Zeit zu Schade. Erst recht nicht als Softwareentwickler nach Corona wo sich Home Office viel mehr etabliert hat.

Zitat von: BigMama am 17. Juni 2023, 09:07:02Sowohl der Träger als auch die Maßnahme müssen AZAV zertifiziert sein. Dann sind sie mit Bigu dem Grunde nach förderfähig.
Also alles muss AZAV zertifiziert sein? Ich suche mir eigtl gerne meist eigenes spezielles Zeugs was ich mir dann erarbeite (was bestimmt nicht AZAV zertifiziert ist) und am Ende könnte ich dann eine annerkannte Zertifizierung in dem Bereich machen. Die sind meistens recht günstig.

So wie das alles klingt, muss ich mich auf Stellen bewerben oder annehmen die mich nicht interessieren (zu weit weg, iwas vom Berater rausgesuchtes) und krieg das was mich interessiert eh nicht als Förderung durch.

Wahrscheinlich wird das beste sein man wartet noch bisschen ab, wie sich das weiter entwickelt und dann lässt man sich aus psychischen Gründen paar Monate krank schreiben. Dann hat man wenigstens seine Ruhe und kann etwas für sich sinnvolles finden ohne das Damoklesschwert dieser dämlichen sanktionierbaren Regeln. Dann erspart man sich auch die Gefahr irgendeinen erstbesten Job anzunehmen.

Spring23

Zitat von: ernst302 am 17. Juni 2023, 14:50:37
Zitat von: Spring23 am 17. Juni 2023, 09:17:53nicht, wenn Du nicht riskieren willst, von ALG-I in ALG-II zu geraten.
Kannst ja gerne zwei Stunden pro Tag pendeln. Das find ich eher befremdlich. Man muss ja nicht alles machen was man machen könnte.
Du hast gefragt, ob Du um das Pendeln herum kommst und ich habe Dir geschrieben, dass das nicht gehen wird, wenn Du nicht riskieren willst, von ALG-I in II zu kommen.
Kein Grund pampig zu werden.
Klar muss man nicht alles machen, was machbar ist. Damit kann- je nachdem wo man wohnt- halt das Risiko zunehmen, von ALG-I in II zu geraten.
Hier gilt auch: Man muss ja nicht alles machen was man machen könnte.

Ist aber in der Tat Deine Entscheidung, die ich Dir auch nicht abgesprochen habe.

Zitat von: ernst302 am 17. Juni 2023, 14:50:37Dafür ist mir meine Zeit zu Schade. Erst recht nicht als Softwareentwickler nach Corona wo sich Home Office viel mehr etabliert hat.
dann würde ich zusehen mich abgesehen von den Angeboten der AfA (die meist nichts taugen) zu bewerben, im Vorstellungsgespräch zu schauen, wie man auf einen Nenner kommt.

Selbst wenns im schlimmsten Fall ein AG weiter weg ist, Du aber nur 1-2 x Woche pendeln musst für 2 Stunden und den Rest HomoOffice machen kannst, wird das doch besser sein, als zu riskieren in einem Jahr nur Bürgergeld zu bekommen.

Für viele Menschen, die bislang einen guten Job hatten, ist das ein enormer finanzieller Einschnitt.

Das Forum hier ist übrigens hartz.info
Eine grundsätzliche Hilfe sieht so aus, dass man sich die Rechtslage anschaut und was tut, wenn was rechtswidrig läuft.

Ohne Grund in Widerstand zu gehen, bringt vor allem dem Betreffenden herzlich wenig. Zudem reden wir bei Dir nicht von ALG-II und Hartz sondern von ALG-I und da gelten sowieso andere Rechte- aber auch Pflichten.
:bye:


Sheherazade

Zitat von: ernst302 am 17. Juni 2023, 14:50:37Wahrscheinlich wird das beste sein man wartet noch bisschen ab, wie sich das weiter entwickelt und dann lässt man sich aus psychischen Gründen paar Monate krank schreiben. Dann hat man wenigstens seine Ruhe und kann etwas für sich sinnvolles finden ohne das Damoklesschwert dieser dämlichen sanktionierbaren Regeln. Dann erspart man sich auch die Gefahr irgendeinen erstbesten Job anzunehmen.

Du weißt aber schon, dass du in deiner Branche mit dieser Vorgehensweise nach ein paar Monaten ohnehin keine besseren Stellen mehr zu erwarten hast? Spätestens dann bleiben nur noch die erstbesten Jobs für dich.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Zitat von: ernst302 am 17. Juni 2023, 14:50:37Wahrscheinlich wird das beste sein man wartet noch bisschen ab, wie sich das weiter entwickelt und dann lässt man sich aus psychischen Gründen paar Monate krank schreiben.
Dir ist bewusst, dass Alg I nur 6 Wochen bei AU gezahlt wird und du danach Krankengeld beantragen musst?

Zitat von: ernst302 am 17. Juni 2023, 14:50:37Ich suche mir eigtl gerne meist eigenes spezielles Zeugs was ich mir dann erarbeite (was bestimmt nicht AZAV zertifiziert ist) und am Ende könnte ich dann eine annerkannte Zertifizierung in dem Bereich machen.
Hast du denn mal geschaut ob es AZAV zertifizierte Weiterbildungen in dem gewünschen Bereich gibt? Hierzu kannst du auch Kursnet durchstöbern.


Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

ernst302

Zitat von: Sheherazade am 17. Juni 2023, 15:16:26Du weißt aber schon, dass du in deiner Branche mit dieser Vorgehensweise nach ein paar Monaten ohnehin keine besseren Stellen mehr zu erwarten hast? Spätestens dann bleiben nur noch die erstbesten Jobs für dich.

So ein Quatsch. Ich habe gemerkt je länger man sich Zeit lässt desto mehr Auswahl und desto besseres Gehalt. Das ist ziemliches Angst denken was einem immer eingebläut wird. Es gibt viele Wege nach Rom. Das Problem ist nur wenn andere das nicht erkennen und dann einem mit Angst und Druck ihre Schablone aufzwingen wollen. Deswegen meine Frage ob sich hier die Arbeitsvermittler selbst im Forum angemeldet haben.

Zitat von: BigMama am 17. Juni 2023, 16:07:32Dir ist bewusst, dass Alg I nur 6 Wochen bei AU gezahlt wird und du danach Krankengeld beantragen musst?

Was soll man denn da beantragen müssen, soweit ich weiss läuft das alles unbürokratisch und man bekommt das so ziemlich automatisch. Bei ALG1 auch ohne Einbussen bis zu 78 Wochen lange.

Siehe:
Sollten Sie während der Arbeitslosigkeit krank werden, müssen Sie laut Sozialgesetzbuch (SGB) eine entsprechende Krankmeldung beim Arbeitsamt einreichen (§ 311 SGB III). Nach sechs Wochen übernimmt dann automatisch die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes, das so hoch ist wie das zuvor gezahlte Arbeitslosengeld I (§ 47b SGB V). Anders als Angestellte haben Arbeitslose also keine finanziellen Einbußen beim Wechsel auf das Krankengeld. Gezahlt wird das Krankengeld für maximal 78 Wochen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vor der Auszahlung von der Krankenkasse abgezogen, sodass Sie sich darum nicht selbst kümmern müssen.

Danke für den Tipp mit dem Begriff AZAV. Da konnte ich auch bisschen mit googlen.
Das im Kursenet sind hauptsächlich so lala Kurse mit heftigen Preisen. Die Agentur muss das Geld ja haben so das Geld rauszuballern für so wischiwaschizeugs. Das was mich eher interessiert, ist günstiger als diese im Kursenet angebotenen Kurse, dauert aber vll einen Monat, das was aber rauskommt in Bezug auf Arbeitsmarktchancen und Fähigkeiten von relevanz. Das heisst selbst wenn Kurs und Zertifikat Branchenstandard sind und beides günstiger ist als was da im Kursenet angeboten wird, solange das keine AZAV Zertifizierung hat, hat man keine Chance das genehmigt zu bekommen? Ist auch nicht aus dem deutschen Raum, ist eh alles online. Schulungen in Schulungsräumen mit anderen Personen ist für mich eh vollkommen ineffektiv für wirklich hochkonzentriertes lernen.

@Spring23
Ich habe da keine Befürchtungen dass ich innerhalb eines Jahres iwie ungewollt in ALG2 landen. Mir gehts darum die Zeit zu nutzen um mich wirklich gut weiterzubilden und einen sehr guten Job auszuwählen. Aber mir scheint da steht sich dieses System mit seinen Restriktionen bisschen selbst im weg um das zu erreichen. Verstehe ich das richtig, bei einer Sanktionierung wird ALG1 komplett gesperrt?

Spring23

Zitat von: ernst302 am 18. Juni 2023, 21:47:47@Spring23
Ich habe da keine Befürchtungen dass ich innerhalb eines Jahres iwie ungewollt in ALG2 landen. Mir gehts darum die Zeit zu nutzen um mich wirklich gut weiterzubilden und einen sehr guten Job auszuwählen. Aber mir scheint da steht sich dieses System mit seinen Restriktionen bisschen selbst im weg um das zu erreichen.
Das "System" sieht vor, dass man in möglichst kurzer Zeit wieder in Arbeit kommt. Es gibt geförderte Weiterbildungen und in der Zeit musst Du keine Arbeit suchen und es gibt Weiterbildungen, die sind nice to have, aber wenn Du mit der jetzigen Ausbildung gut in Arbeit kommst, ist die Pflicht des Systems, dass man das auch macht.

Wenn man seine Zeit nutzen möchte, kann man das nur, indem man für eine gewisse Zeit auf ALG-I und II verzichtet. Ersparnisse aufbraucht oder ganz raus und so noch jung genug, BAFÖG beantragt z.B.

Zitat von: ernst302 am 18. Juni 2023, 21:47:47Verstehe ich das richtig, bei einer Sanktionierung wird ALG1 komplett gesperrt?
Nein, es gibt Abstufungen. Müsste aber in den Schreiben, die man Dir ausgehändigt hat, stehen.
Am Ende kann eine komplette Sperre stehen. Was ALG-I betrifft.

ernst302

naja klar. Ich mach Baustellenhelfer oder Krankenschwester. Schön nach System. Braucht man meiner Meinung nach nicht diskutieren, dass ein so gestaltetes System sich iwann selbst den Garaus macht. Kann ich nur den Kopf schütteln über die Leute die sich da reinsetzen und da arbeiten. Ich die finden Befriedigung darin Leuten zu sagen was sie zu machen haben :-D

Keine Ahnung was da fabriziert wird. Hab die letzten 30 Monate eingezahlt und bekomme einen Bescheid mit 6 Monaten Anspruch auf ALG1 :-D

Dazu kommt dass Briefe zu Einladungen oft am Tag nach dem Termin ankommen. Ich werde nur auf die Termine aufmerksam weil ich zufällig die SMS Erinnerungsfunktion aktiviert hatte. Kriegt man am Tag vor dem Termin eine SMS.

Wie ist denn der rechtliche Rahmen wie kurzfristig ein Termin vergeben werden kann? Konnte dazu nichts finden im Internet.
Soweit ich weiss kann ich aber auch sagen ich hab den Brief nicht rechtzeitig erhalten und eine SMS hab ich nicht bekommen. Dann müsste Nachweispflicht beim Amt sein. Wobei aber anscheinend schon kategorisch eine Sperre reingehauen wird um "Überzahlung" zu vermeiden. Solche Vögel. Hatte ein Vorstellungsgespräch zum gleichen Zeitpunkt wie mein Termin. Hab den Termin online abgesagt mit wichtigem Grund "Vorstellungsgespräch". Ergebnis es wird sicherheitshalber ALG1 erstmal gesperrt um "Überzahlung" zu vermeiden.

Spring23

Zitat von: ernst302 am 28. Juni 2023, 19:47:39naja klar. Ich mach Baustellenhelfer oder Krankenschwester. Schön nach System. Braucht man meiner Meinung nach nicht diskutieren, dass ein so gestaltetes System sich iwann selbst den Garaus macht.
Keine Sorge, man wird Dich schon nicht als Pfleger/in vermitteln wollen. Du hast doch Pläne für Deinen Job. Nutze das und rege Dich nicht über Dinge auf, die teils so, wie Du es schreibst, nicht stimmen.

Zitat von: ernst302 am 28. Juni 2023, 19:47:39Kann ich nur den Kopf schütteln über die Leute die sich da reinsetzen und da arbeiten. Ich die finden Befriedigung darin Leuten zu sagen was sie zu machen haben :-D
Du bist in ALG-I und arbeitslos, nach 30 Monaten Arbeit. Ok. Diese Gelder - und wir reden immer noch vom ALG-I- werden verwaltet und man muss natürlich zusehen, dass so machbar, jemand wieder in seinem Job eine Anstellung findet.
Die Leute machen ihren Job. Und sie haben vermutlich in erster Linie Befriedigung ein festes Gehalt zu haben. Wenn man jemand gut vermittelt, ist das sicher auch eine gute Sache und wieso sollte das irgendwie schlecht sein?
Und nein, ich gehöre nicht zu den Sachbearbeitern des "Systems".

Da Du aktuell keine Frage zu ALG-I hast, wünsche ich Dir einfach viel Glück, dass Du Deinen Wunschjob bald findest  :sehrgut:   :bye:

BigMama

Zitat von: ernst302 am 28. Juni 2023, 19:47:39Keine Ahnung was da fabriziert wird. Hab die letzten 30 Monate eingezahlt und bekomme einen Bescheid mit 6 Monaten Anspruch auf ALG1 :-D
Das kann nicht korrekt sein. Wenn du 30 Monate eingezahlt hast, dass müsstest du einen Anspruch auf 12 Monate Alg I haben wenn du unter 50 Jahre bist.
Zitat von: ernst302 am 28. Juni 2023, 19:47:39Wie ist denn der rechtliche Rahmen wie kurzfristig ein Termin vergeben werden kann? Konnte dazu nichts finden im Internet.
Hierzu gibt es keine rechtlichen Regelungen. Der Brief muss dich vor dem Termin erreichen, so dass es dir möglich ist den Termin wahrzunehmen.
Zitat von: ernst302 am 28. Juni 2023, 19:47:39naja klar. Ich mach Baustellenhelfer oder Krankenschwester. Schön nach System.
Hat man das von dir verlangt? Glaube ich kaum.

Zitat von: ernst302 am 28. Juni 2023, 19:47:39Braucht man meiner Meinung nach nicht diskutieren, dass ein so gestaltetes System sich iwann selbst den Garaus macht. Kann ich nur den Kopf schütteln über die Leute die sich da reinsetzen und da arbeiten. Ich die finden Befriedigung darin Leuten zu sagen was sie zu machen haben :-D
Ein wenig mehr Sachlichkeit wäre sinnvoll. Sonst kann es passieren, dass die Lust am Helfen bei den Usern verloren geht.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

ernst302

Zeitweise hatte ich kurz Stellenangebote als Helfer für Bau, Fabrik usw. bekommen. Da hab ich dann aber mal ganz schnell mein Onlineprofil angepasst und alles was nicht IT ist entfernt. Dann kamen ziemlich zufällige Stellen die nichts mit meiner üblichen Tätigkeit zu tun hatten. Die habe ich dann abgesagt mit Vermerk dass ich keinerlei Kentnisse in diesen Bereichen habe. Bisher kam noch keine Sperre.

Auf mein erwirken hin wurden mir auch 12 Monate genehmigt. Eine Zertifizierung musste ich nun auch selbst zahlen, weil ich das in Eigenregie selbst gelernt habe und die Zertifikatsprüfung an sich nicht AZAV zertifiziert ist. Im KurseNet gab es aber Kurse welche diese Zertifizierung beinhalten, aber da hätte man sich mehrere Wochen in diesen Kurs setzen müssen.

Gibt es keine Möglichkeit Zertifizierungen iwie noch anders abzurechnen? Das kann doch nicht sein. Ich kann mich wesentlich schneller weiterbilden in Eigenregie und mehrere Weiterbildungen zu einem Bruchteil der Kosten abschliessen anstatt meine Tage zu blockieren mit einer einzigen teuren vom Amt bezahlten zeitlich unflexiblen Weiterbildung.

Weil ich meinte ich bewerbe mich deutschlandweit für Stellen im Homeoffice, kam iwie noch die Idee vom Vermittler auf dass ich doch deutschlandweit umziehen könne. Aber diese Diskussion konnte ich zum Glück schnell abwimmeln.