Nach Aktenlage Amtsärztlicher Dienst?

Begonnen von Peter8080, 18. Juni 2023, 22:06:06

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Peter8080

Hallo, hatte vor über 1 Jahr meine ganzen Befunde zum Ärztlichen Dienst geschickt (Gesundheitsfragebogen) wurde natürlich trotz Befunden und eindeutig vorhandener Krankheit, nach Aktenlage entschieden und voll Arbeitsfähig.

Meine Frage, wiederspruch habe ich so doof es klingt wegen meinem Sachbearbeiter der mir abgeraten hat, damals nicht gestellt.

Jetzt meine Frage, da ich als ich den Antrag gestellt habe wirklich mal 6 monate vom Jobcenter in ruh gelassen wurde, da man ja bei Antragstellung (Gesundheitsfragebogen) erstmal komplett aus der Vermittlung raus fällt. Kann ich diesen Antrag (Gesundheitsfragebogen) nach diesen 10 monaten jetzt erneut stellen? Oder geht das nicht?

Gruß

Peter

Fettnäpfchen

Peter8080

Zitat von: Peter8080 am 18. Juni 2023, 22:06:06Kann ich diesen Antrag (Gesundheitsfragebogen) nach diesen 10 monaten jetzt erneut stellen? Oder geht das nicht?
Natürlich gerht das, was das JC unternimmt weiß jedoch nur der zuständige SB.
Beim JC kommt es auch vor das nach einem halben Jahr nachgeprüft wird.
Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Peter8080

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Juni 2023, 16:29:50Peter8080

Zitat von: Peter8080 am 18. Juni 2023, 22:06:06Kann ich diesen Antrag (Gesundheitsfragebogen) nach diesen 10 monaten jetzt erneut stellen? Oder geht das nicht?
Natürlich gerht das, was das JC unternimmt weiß jedoch nur der zuständige SB.
Beim JC kommt es auch vor das nach einem halben Jahr nachgeprüft wird.
Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit

MfG FN


Es ist aber dann auch so, dass man aus dem Vermittlungsverfahren solang die Überprüfung des Gutachtens wieder dauert, raus ist? Oder ?

Ottokar

Wenn du der Meinung bist, dass du nicht mehr voll erwerbsfähig bist, dann solltest du bei der DRV Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.
Der ÄD der AfA hilft dir da nicht weiter, im Gegenteil.
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