Ärtzliches Dienst

Begonnen von sjukto, 21. Juni 2023, 14:47:19

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sjukto

Jobcenter fordert Schweigepflichtentbindung. Darf er das?

Ausserdem darf man zwecks Abgabe unterlagen vorladen?

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Sheherazade

Zitat von: sjukto am 21. Juni 2023, 14:47:19Jobcenter fordert Schweigepflichtentbindung. Darf er das?

Die Schweigepflichtentbindung sollte nur für den ÄD gelten, nicht für das Jobcenter.

ZitatAusserdem darf man zwecks Abgabe unterlagen vorladen?

Ja, darf man. Du kannst die Unterlagen aber auch vorher hinbringen, steht da im Schreiben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

sjukto

Trotzdem, darf JC Schweigepflichtentbindung verlangen?

ZitatJa, darf man.
Ist das ein zulässiges Grund für Vorladung?

Muss man auf den Umschlag eine Briefmarke kleben?

Sheherazade

Zitat von: sjukto am 21. Juni 2023, 15:02:57Muss man auf den Umschlag eine Briefmarke kleben?

Wenn du den Umschlag zum Jobcenter bringst, ob vor dem Termin oder zum Termin - Nein.


Für den ÄD - ja.

Die Unterlagen und die Schweigepflichtentbindung wird vom Jobcenter nur an den ÄD weitergeleitet. Also alle deine persönlichen Unterlagen in einen Umschlag packen, verschließen und drauf schreiben "Für den ärztlichen Dienst".
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

sjukto

Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2023, 15:26:43Wenn du den Umschlag zum Jobcenter bringst, ob vor dem Termin oder zum Termin - Nein.
Das ist schon klar.  :smile:
Nun weiss ich nicht mal welche Briefmarke draufgehört. Ich dachte Versand bezahlt der Jobcenter.

Zitat von: sjukto am 21. Juni 2023, 15:02:57darf JC Schweigepflichtentbindung verlangen?
Dann wäre zuviel preisgegeben was man gar nicht braucht.


Sensoriker

Zitat von: sjukto am 21. Juni 2023, 18:22:35Dann wäre zuviel preisgegeben was man gar nicht braucht.
Was gibst du denn bei der Schweigepflichtentbindung preis.
Dort trägst du deine behaldenden Ärzte ein und entbindest sie von der Schweigepflicht gegenüber dem Ärztlichen Dienst.
Evtl enthaltene Passagen wo drin steht z.B weitergabe an dritte o.ä streichst du einfach durch.

Zitat von: sjukto am 21. Juni 2023, 18:22:35Nun weiss ich nicht mal welche Briefmarke draufgehört.
Da es sich wahrscheinlich nur um den einen zettel handelt dann normaler Umschlag, 0,85 Briefmarke drauf und ab zum ÄD.
Ich kenne das, aber auch dass wenn man die Sachen (im verschlossenen Umschlag) vorab beim JC abgibt keine Briefmarke drauf muss. Das JC leitet alles weiter zum ÄD
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Simone-

@sjukto

Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2023, 15:26:43Die Unterlagen und die Schweigepflichtentbindung wird vom Jobcenter nur an den ÄD weitergeleitet. Also alle deine persönlichen Unterlagen in einen Umschlag packen, verschließen und drauf schreiben "Für den ärztlichen Dienst".
Aus eigener Erfahrung würde ich solche höchst sensiblen Unterlagen NIEMALS in die Hände des SB geben - verschlossener Umschlag hin oder her. Wer garantiert denn, dass der SB den Umschlag nicht aufmacht, sobald du zur Türe raus bist?

Meiner persönlichen Erfahrung nach wird aber genau das passieren, denn viele SB sind da sehr neugierig. Doch der von dir ausgefüllte Gesundheitsfragebogen geht den SB REIN GAR NICHTS an, leider wissen das viele LB nicht.

Vermutlich wurdest zur Abgabe des Gesundheitsfragebogens eingeladen, weil der SB auf deine Unwissenheit hofft. Er möchte, dass du ihm den Gesundheitsfragebogen einfach so aushändigst, damit er darin herum schnüffeln kann, bevor er die Unterlagen an den ÄD weiterleitet.

Und wenn du sie ihm in einen verschlossenen Umschlag gibst - so what?
Aufmachen, reinlesen, in einen neuen Umschlag stecken, schließen, weiterleiten. Selbst wenn der SB die Unterlagen im bereits geöffneten Original-Umschlag weiterleitet, wird das den ÄD sicher nicht kümmern.

Aus dem Grund mein Rat:
Geh hin zum Termin (Reisekostenerstattung nicht vergessen), wedle mit den Unterlagen und verlange die Adresse vom ÄD, damit du es selbst hinschicken kannst. Die Übergabe an den SB, auch im verschlossenen Umschlag, würde ich verweigern.
Und wenn wir schon dabei sind:
Ich würde nicht die Schweigepflichtentbindungen vom JC nehmen, sondern die aus dem Forum.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

sjukto

Zitat von: Sensoriker am 21. Juni 2023, 19:27:34Dort trägst du deine behaldenden Ärzte ein und entbindest sie von der Schweigepflicht gegenüber dem Ärztlichen Dienst.
Der Arzt hat mir einmal vor Jahren einen Attest wegen dem Schulter ausgestellt. Die restlichen Besuche sind nicht relevant.

Hast du ein noch nie gemacht? Das ist eine Stapel Formulare mit einem DIN A4 Umschlag.

 Simone-
Eher nicht. Auf dem Umschlag steht gross geschrieben "darf nur vom ärztlichem Dienst geöffnet werden".

Spring23

Zitat von: sjukto am 22. Juni 2023, 05:55:25Hast du ein noch nie gemacht? Das ist eine Stapel Formulare mit einem DIN A4 Umschlag.
Din A 4 Umschlag, dann mindestens 1,60 Euro.

Sensoriker

Zitat von: sjukto am 22. Juni 2023, 05:55:25Hast du ein noch nie gemacht? Das ist eine Stapel Formulare mit einem DIN A4 Umschlag.
Doch. Bei mir war es 1 doppelseitig bedruckter DIN A4 Zettel.
Dort brauchte ich nur die Ärzte aufzulisten die ich von der Schweigepflicht entbinde. Dann noch ein Haufen Text bezüglich weitergabe etc. (Womit ich nicht einverstanden war habe ich dick durchgestrichen). Datum, Unterschrift und wieder beim JC abgegeben.
Einen Gesundheitsfragebogen musste ich nicht ausfüllen. Dafür entbindet man doch die Ärzte damit sie Unterlagen anfordern können.

Wenn du dir Sorgen machst, dass der Brief im JC geöffnet wird, schicke es doch gleich zum ÄD.
Dazu:

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sjukto

Also, kann man die Schweigepflichtentbindung verweigert oder Beschränken?

Sensoriker

Zitat von: sjukto am 22. Juni 2023, 17:23:31Also, kann man die Schweigepflichtentbindung verweigert oder Beschränken?
Sicher. Du bist ja nicht verpflichtet deine Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Dann muss der ÄD dich eben persönlich "begutachten".
Die kann (und ist auch nicht), aber nie so ausführlich sein, wie die Unterlagen von deinen Ärzten. Dort ist man für gewöhnlich länger in Behandlung und dein Arzt kann deine "Erkrankung" (Leistungsfähigkeit) wesentlich besser beurteilen als der ÄD.

Beschränken kannst du sie ebenfalls. Wenn du z.B. nicht damit einverstanden bist das Unterlagen an dritte (Ich weiß ja nicht wie die Schweigepflichtentbindung bei dir aufgebaut ist) weiter gegeben werden, streichst du eben die Passage.
Es muss ja auch dort stehen, dass du deine Einwilligung jederzeit widerrufen kannst. Durch das streichen erteilst du die gar nicht erst.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
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Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

sjukto

Sensoriker
Zitat von: sjukto am 22. Juni 2023, 05:55:25Der Arzt hat mir einmal vor Jahren einen Attest wegen dem Schulter ausgestellt. Die restlichen Besuche sind nicht relevant.

BigMama

Das wird wohl nicht reichen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sensoriker

Und weswegen sollst du dann zum ÄD?
Dort wird man eigentlich nur hingeschickt wenn Zweifel an der Erwerbsfähigkeit vorliegen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
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