Einzahlung und Überweisung

Begonnen von PeterHeu1, 25. August 2023, 13:18:41

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PeterHeu1

Hallo:
Wie ist es, wenn man Geld vom Ersparten auf sein Konto einzahlt und es dann für Einkaufen verbraucht oder die Kosten für Unterlagen welcher Art auch immer damit begleicht also es dann an einen Empfänger dann gleich auch überweist?
Wie wird das Jobcenter das sehen, falls es irgendwann Kontoauszüge verlangen würde?
Es geht nicht um große Beträge, sondern so zwischen 100 bis 250 Euro.

Rettungsfuzzy

Wenn das keine regelmäßige Einzahlung ist, sollte das kein Problem sein - Auch nicht bei dieser Höhe (250 sind ja schon die halbe Regelleistung...).
Du kannst ja ggf. sicher kurz begründen, wie du zu dieser (Anspar)Summe in bar gekommen bist (Wechselgeld beim Einkauf odewr Rückzahlung, weil du etwas für jemand anderen ausgelegt hast?!?)

Einen Verdienst oder Einname muss dir das JC erstmal nachweisen.

Generell empfehle ich immer Bargeld möglichst als erstes auszugeben - Z.B. beim Einkauf (wenn das nicht ausreicht, kann überall auch erst dar Rest in bar gezahlt werden und dann die Differenz mit Karte - die Systeme können das!!!)
Dann ist das Geld auf dem Konto frei für etwaige Überweisungen/Abbuchungen und mann spart sich den Gang zur Bank zwecks einzahlung.

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Clyde R Schrank

Nachragen werden bestimmt kommen.

Man kann ja sagen, man hat zuviel abgehoben und nicht an die Rechnung gedacht. Also hat man wieder was eingezahlt.

PeterHeu1

Das Geld konnte ich in den letzten 16 bis 18 Monate sparen. Es sind 350 Euro. Immer jeden Monat wenn es ging, einen kleinen Betrag in Brieftasche gelassen.

Danke für Antworten.

Rettungsfuzzy

Wie ich bereits schrieb:
Wenn du die Summe nicht dringend auf deinem Konto benötigst, zahl doch einfach erstmal deine Einkäufe in bar.

LG RF
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PeterHeu1

Zitat von: Rettungsfuzzy am 25. August 2023, 14:15:35Wie ich bereits schrieb:
Wenn du die Summe nicht dringend auf deinem Konto benötigst, zahl doch einfach erstmal deine Einkäufe in bar.

LG RF
Ja. Danke!
Es geht darum, dass vielleicht ein Betrag 150 oder 200 ÜBERWIESEN werden muss, ist noch nicht sicher, aber vielleicht. Das ist die Frage.

Rettungsfuzzy

... dann überweise nur den Betrag... Das wäre der angesparter "Notgroschen" (oder Teil dessen)
Den REst gibst du damm im Laden aus.

LG RF
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PeterHeu1

Zitat von: Rettungsfuzzy am 25. August 2023, 14:33:29... dann überweise nur den Betrag... Das wäre der angesparter "Notgroschen" (oder Teil dessen)
Den REst gibst du damm im Laden aus.

LG RF
Genau.
Und den Antworten nach hier bekommt man keine Probleme durch Überweisung des Betrags.

Rettungsfuzzy

Das, was du überweisen tust hat das JC grundsätzlich nichts anzugehen - Wofür du dein Geld ausgibst, ist deine Sache - Punkt!
Eingänge sind für das JC da interessanter... - könnte ja unangemeldetes/unterschlagenes Gehalt/Lohn sein, was zur Leistungsminderung zu führen hat...

Aber, so ich dich richtig verstehe, ist die Einzahlung ja aus deinem angesparten Notgroschen heraus, um eine dringende und berechtigte Forderung per Überweisung begleichen zu können...!
Und da aktuell auf dem Konto keine ausreichende Deckung vorhanden ist ... nunja.
Richtig...?!?

(sollte , ohne entsprechende Abbuchungen, nur nicht zur Gewohnheit werden. :smile: )

LG RF
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Kopfbahnhof

Zitat von: PeterHeu1 am 25. August 2023, 13:18:41Wie ist es, wenn man Geld vom Ersparten auf sein Konto einzahlt
Sollte es von einem anderen, dir gehörenden Konto wie Tagesgeld kommen, ist es völlig Egal.

Aber Einzahlungen von Bargeld würde ich niemals machen.

Zitat von: PeterHeu1 am 25. August 2023, 14:46:22bekommt man keine Probleme durch Überweisung des Betrags
Möglicherweise schon, dann das JC will sicher einen Nachweis darüber haben, woher das Geld kommt.

Rettungsfuzzy

Zitat von: Kopfbahnhof am 25. August 2023, 17:48:57...einen Nachweis darüber haben, woher das Geld kommt.
Von angespartem aus der Schublade... den möchte ich sehen :lachen:
Wenn sowas wirklich verlagt werden würde, würde ich ein "Eigenbeleg" (nach Vereinsmuster) ausstellen :wand:
("Das Finanzamt akzeptiert diese ja auch!"  :grins: )

LG RF
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PeterHeu1

Zitat von: Rettungsfuzzy am 25. August 2023, 15:01:17Eingänge sind für das JC da interessanter... - könnte ja unangemeldetes/unterschlagenes Gehalt/Lohn sein, was zur Leistungsminderung zu führen hat...
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. August 2023, 17:48:57Möglicherweise schon, dann das JC will sicher einen Nachweis darüber haben, woher das Geld kommt.

Es heißt doch, man darf einen gewissen Betrag sparen. Wie hoch ist er???
Wenn man das Geld über Monate, also mehr als 1,8 bis 2 Jahre spart und vom Regelsatz ABZWEIGT, ist das denn Spargeld, was man behalten darf oder nicht?
Wenn es man es verbraucht, ist es logisch, dass man es aufs Konto zahlen muss um es überweisen.
Wird es Probleme geben?
Achso, auf dem Konto ist auch seit einigen Jahren eine Pfändung in Höhe von rund 16 Euro (ist P -Konto)

DerGreif

Hast du die Ansparsumme den beim letzten WBA mit aktuellem Stand angegeben? Je nachdem,  wie viel eingezahlt wird, ist die Summe vielleicht unrealistisch anzusparen seit Beginn des aktuelle  Zeitraumes.

PeterHeu1


Papagena

"Nur Bares ist Wahres."

Wenn das nochmals vorkommen sollte, dann hebe die Summe ab, gib Sie in bar einem vertrauenswürdigen Familienangehörigen und dieser soll es dann von seinem Konto für Dich überweisen.

Wie hoch die "Bagatellgrenze" für Selbsteinzahlungen beim JC ist, kann ich leider nicht benennen, in der Vergangenheit selbst die Erfahrung gemacht, daß sogar niedrige Geldeingänge (z.B. Dividende vom Vermieter) unter 50 EUR vom JC zurückverlangt wurden.
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel