Nicht mehr einloggen- Sanktion?

Begonnen von kopfhoch, 04. Dezember 2023, 11:17:05

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kopfhoch

Hey!
Mir wurde jetzt schriftl. geantwortet, ich könne nicht meinen Account auf Jobcenter.digital löschen lassen.
Grund: Bin finanziell abhängig vom Jobcenter und auch dort gemeldet.
Falls ich irgendwann nicht mehr beim Jobcenter gemeldet sein sollte, könnte ich meinen Account löschen, vorher nicht.

Meine Frage: Was ist jetzt, wenn ich mich gar nicht mehr einlogge auf jobcenter.digital?

Wird mir mit Sanktionen gedroht?

Hary

Aktuell ist es freiwillig und alles kommt auch noch per Brief, nur eben später.

Es kann natürlich sein, dass es irgendwann verpflichtend wird, aber Stand heute ist die Nutzung freiwillig. Es gibt durchaus gute Gründe es auch zu nutzen.

kopfhoch

#2
Und wenn ich irgendwann keinen PC oder Internet habe?
Bezahlen die mir dann Internet?

Hary

Warum möchtest du jetzt diese Diskussion führen? Stand heute ist es freiwillig und über irgendwas zu diskutieren was sich vielleicht einmal ändern könnte, ist einfach nur mühsam.

Aber um deine Frage zu beantworten: Der Regelsatz wäre entsprechend zu nutzen um den Zugang nutzen zu können. Telefon und Internet werden ja bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt und ein einfaches System mit einem Browser oder ein dunkles Tablet bekommt man beides bei Kleinanzeigen für unter 50 Euro. Du bekommst ja auch keine Extras um Kugelschreiber zum Ausfüllen der Anträge zu kaufen.

Fettnäpfchen

kopfhoch

Zitat von: kopfhoch am 04. Dezember 2023, 11:17:05Mir wurde jetzt schriftl. geantwortet, ich könne nicht meinen Account auf Jobcenter.digital löschen lassen.
Grund: Bin finanziell abhängig vom Jobcenter und auch dort gemeldet.
Falls ich irgendwann nicht mehr beim Jobcenter gemeldet sein sollte, könnte ich meinen Account löschen, vorher nicht.
Du kannst weder jetzt noch wenn du nicht mehr im Bezug bist deinen Account löschen.
Das Kann nur jemand mit Zugriffsrechten vom JC.
Ergo im zweiten Satz bist du schon angelogen worden.

Zitat von: kopfhoch am 04. Dezember 2023, 11:17:05Was ist jetzt, wenn ich mich gar nicht mehr einlogge auf jobcenter.digital?
Nichts ist dann, da freiwillig.

Was du machen kannst ist auf anonym und intern stellen lassen, aber selbst das ist ein Kampf.

MfG FN


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Kopfbahnhof

Zitat von: Hary am 04. Dezember 2023, 11:21:37Aktuell ist es freiwillig
Das muss es zukünftig auch bleiben, allein schon wegen der Barrierefreiheit.
Da ist nichts mit Pflicht.

Zitat von: kopfhoch am 04. Dezember 2023, 11:17:05Wird mir mit Sanktionen gedroht?
Dafür kann es keine geben.

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Dezember 2023, 15:58:02Was du machen kannst ist auf anonym und intern stellen lassen
GENAU so ist es.

Sowie Löschung Tel. und evtl. Mail, darauf gibt es einen Anspruch.
Die kann/darf das JC nicht Verweigern.

Aber auch so, bist du nicht dazu verpflichtet diese Plattform zu nutzen.
Dann steht dir eben nur sporadisch Internet zur Verfügung, bei Bekannten z.b. was die Nutzung von JC Digital fast unmöglich macht.

september23

Zitat von: kopfhoch am 04. Dezember 2023, 11:33:40Und wenn ich irgendwann keinen PC oder Internet habe?
Bezahlen die mir dann Internet?
wenn in dem "irgendwann" keine Pflicht herrscht, den Zugang zu nutzen, wird es dafür keine Grundlage geben

Hary

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2023, 16:48:19Das muss es zukünftig auch bleiben, allein schon wegen der Barrierefreiheit.
Da ist nichts mit Pflicht.
Dem würde ich widersprechen. Eine standardisierte Webseite die auch noch optimiert wurde, ist bei weitem barrierefreier als ein Formular oder schreiben. Es gibt ja für z.B Blinde ausgezeichnete Screenreader.

Ob die Webseite nun tatsächlich optimiert ist, weiß ich aber nicht. Kann mir aber durchaus vorstellen, dass dies nicht der Fall ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: Hary am 04. Dezember 2023, 17:56:59Dem würde ich widersprechen
Sehe ich anders, keine Behörde kann den Bürgern vorschreiben Internet zu haben.
Barrierefreiheit bedeutet nicht, nur einen Weg nutzen zu können.

Wenn die es auch noch so gern sehen würden.

red1765

Mich würde mal interessieren was das BVG meint wenn mich das Jobcenter zwingt einen Internetanschluß zu haben.

Wo anders meine Daten eingeben fällt wegen Datenschutz aus.

Harald53

Nein die Nutzung des Onlineportals ist freiwillig und kann nicht sanktioniert werden.
Ich nutze das jetzt schon eine Weile nicht mehr weil ständig neue Nutzungsbedingungen kommen denen man zustimmen muss.

Aber mal eine Frage dazu:
Früher stand bei den Bescheiden und Schreiben die dort online eingestellt wurden immer folgender Passus (sinngemäß) dabei.
"Diese Dokumente entfalten keine Rechtswirkung, nur postalisch an sie versandte Dokumente sind rechtswirksam."
Steht das heute immer noch so da?

Hary

Zitat von: Harald53 am 04. Dezember 2023, 18:16:36Steht das heute immer noch so da?
Zumindest hier nicht. Davon abgesehen kann Rechtswirkung nur das Erreichen, was denn Empfänger nachweislich auch zugegangen ist. Das wäre eigentlich nur die Unterlagen, die beglaubigt zugestellt wurden.

Jimmy Neutron

Kann man den Zugang bei jobcenter.digital nicht selbst manuell löschen?

Dies habe ich dazu gefunden:
ZitatJa. Sie können Ihr Benutzerkonto im Profil unter "Daten und Einstellungen > Benutzerkonto löschen" endgültig löschen. Dafür müssen Sie Ihr aktuelles Passwort einmal eingeben. 

Bitte beachten Sie, dass damit Ihr Account für jobcenter.digital und die Jobsuche der Arbeitsagentur gelöscht wird. Wenn Sie weiterhin Geld vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur bekommen, bleiben die hierfür benötigten Angaben und Daten in den entsprechenden Fachverfahren bestehen.

Mehr Infos zu persönlichen Daten und deren Aufbewahrung finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Informationen zum Datenschutz Ihrer Account-Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Bundesagentur für Arbeit für den angemeldeten/registrierten Bereich.
https://www.jobcenter-eu-aktiv.de/service/jobcenterdigital#:~:text=mein%20Benutzerkonto%20l%C3%B6schen%3F-,Ja.,Ihr%20aktuelles%20Passwort%20einmal%20eingeben.

september23

Zitat von: red1765 am 04. Dezember 2023, 18:15:34Mich würde mal interessieren was das BVG meint wenn mich das Jobcenter zwingt einen Internetanschluß zu haben.
Für einen noch nicht erfolgten Vorgang kann das BVG keine Meinung haben


Hary

Zitat von: september23 am 04. Dezember 2023, 23:15:22Für einen noch nicht erfolgten Vorgang kann das BVG keine Meinung haben
Sollte es tatsächlich einmal relevant werden, dann würde der Fragesteller seine eigene Position aber bereits selbst manipuliert haben. Es ist vielleicht keine so gute Idee, wenn man zwar Zeit und Ressourcen im Internet einsetzt um über eine Internetpflicht zu diskutieren, aber keine dieser Ressourcen nutzt um einen Online Service zu nutzen, der die finanzielle Absicherung bringt.

Da kann sich die Fragestellung nämlich schnell ändern. Da es keine Pflicht gibt einen Telefon/Internet Zugang zu besitzen, könnte sich dann aber trotzdem die Frage ergeben, ob es zumutbar ist einen vorhandenen Zugang auch zu nutzen. Da wäre das Ergebnis wohl ja. Es ist ja auch durchaus zumutbar einen vorhandenen Briefkasten, Tisch und Kugelschreiber zu benutzen um Behördenpost zu bearbeiten :)