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Überraschungsgäste bei Besprächungsterminen

Begonnen von anon, 05. Dezember 2023, 23:30:45

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

anon

Guten Tag,

ich beziehe seit wenigen Monaten Bürgergeld. Ich werde von meiner Sachbearbeiterin im Schnitt 1-3 im Monat eingeladen um über meine "berufliche Situation" zu reden. Übersätzt, ich werde gefragt ob, wie oft und wo ich mich seit dem letzten Termin beworben habe. So weit, so gut. Das Problem ist, in unregelmäßigen Abständen wohnen den Gesprächen Kollegen meiner Sachbearbeiterin bei. Die sitzen schon bei meinem Eintreffen im Raum. Es ist jedesmal eine andere Person. Bis jetzt habe ich keines der Gesichter 2mal vor der Nase gehabt. Auf Nachfrage wer er/sie ist, oder weshalb er/sie anwesend ist wird immer mit "mein/e Kollege/ing ist nur zur Beobachtung hier" geantwortet. Mittlerweile weiss ich zumindest das es keine Auszubildenden sind. Namentlich vorgestellt werden sie mir nicht. Die sitzen daraufhin das ganze Gespräch hindurch stumm hinter meiner Sachbearbeiterin, starren mich an und machen sich nach meinen Äußerungen Notizen. Notizen welche ich leider nicht lesen darf.

Ich würde nun gerne einen Beistand für diese Gespräche mitnehmen. Leider weiss ich nie wann Dritte bei den Terminen anwesend sein werden. Ich habe meine Sachbearbeiterin gebeten mir dies in den Einladungen mitzuteilen. Leider wurde meine Bitte bis jetzt vollkommen ignoriert.


Meine Fragen also, ist das Verhalten meiner Sachbearbeiterin so rechtens, oder  muss sie mir die geplante Anwesenheit Dritter mit Einladung ankündigen?

Gibt es hierzu einen Paragraphen, oder eine Richtlinie mit welchem/r ich meiner Bitte Nachdruck verleihen kann?

Darf ich die Anwesenheit Dritter generell ablehnen?

Das ganze ist ehrlich gesagt etwas unheimlich. Ich würde mich daher freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

september23

Zitat von: anon am 05. Dezember 2023, 23:30:45Ich würde nun gerne einen Beistand für diese Gespräche mitnehmen. Leider weiss ich nie wann Dritte bei den Terminen anwesend sein werden. Ich habe meine Sachbearbeiterin gebeten mir dies in den Einladungen mitzuteilen. Leider wurde meine Bitte bis jetzt vollkommen ignoriert.
zur Hauptfrage weiß ich leider nichts, aber dann nimmt doch einfach grundsätzlich jemand mit, wenn Du das machen kannst



terrier

zum Thema Beistand:

Es genügt, wenn ein Beistand ernst und still neben dir sitzt und sich Notizen macht, der oder diejenige muss und soll sich nicht aktiv am Gespräch beteiligen. Du wirst erleben, das das deine Sachbearbeiterin gehörig irritiert.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Ottokar

Es gibt keine konkrete Regelung, wie viele Personen an einem solchen Gespräch teilnehmen dürfen.
Allerdings kennt das Sozialrecht den Begriff der sog. "Waffengleichheit".

§ 13 Abs. 4 SGB X "erlaubt" es, das ein Beteiligter zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen darf.
Bei einem üblichen Meldetermin, wo diese Beteiligten einerseits ein Bürgergeldempfänger und andererseits ein JC-Mitarbeiter sind, dürfen beide jeweils einen Beistand dabei haben, mehr nicht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


DerGreif

Vielleicht ist deine SB selber noch in einer Ausbildungsphase und die weiteren Personen beurteilen ihn/sie.
Mal genauer nachfragen

Hary

Zitat von: anon am 05. Dezember 2023, 23:30:45Die sitzen daraufhin das ganze Gespräch hindurch stumm hinter meiner Sachbearbeiterin, starren mich an und machen sich nach meinen Äußerungen Notizen. Notizen welche ich leider nicht lesen darf.

Hast du schon einmal gefragt, welchen Zweck bzw. Funktion diese Personen erfüllen? Ich hatte auch bei Gesprächen schon Auszubildende oder Abteilungsleiter dabei, welche eben lernen oder beobachten sollten wie die Abläufe sind. Da spricht ja auch nichts dagegen, jedoch spricht auch nichts dagegen kurz darüber zu sprechen warum jemand anwesend ist.

Ich kenne jetzt dein Verhältnis zum Jobcenter nicht, aber bei schwierigen Kunden ist es durchaus kein Problem, dass ein Sachbearbeiter sich ebenfalls einen Beistand zur Hilfe holt. Nur spricht auch dann nichts dagegen dies dem Besucher auch so zu kommunizieren.

Fettnäpfchen

anon

Nebenbei dass
Zitat von: anon am 05. Dezember 2023, 23:30:45Ich werde von meiner Sachbearbeiterin im Schnitt 1-3 im Monat eingeladen um über meine "berufliche Situation" zu reden.
ist maßlos übertrieben.
Ich hatte mal ein .png aber da spielt der Computer nicht mehr mit.
Ich habe dann bei Duckduck die Stichwörter >Verhältnismäßigkeit  Einladungen< eingegeben, als Ergebnis der erste Link> https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/verhaeltnismaessigkeit/verhaeltnismaessigkeit_artikel.html

Wenn du dir das gefallen lässt dann hoffe ich doch das du wenigstens IMMER die Fahrtkostenerstattung machst.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Schnuffel01

Zitat von: anon am 05. Dezember 2023, 23:30:45Ich werde von meiner Sachbearbeiterin im Schnitt 1-3 im Monat eingeladen um über meine "berufliche Situation" zu reden

Ich hoffe, du beantragt zu jedem Termin die Übernahme deiner Reisekosten zum Meldetermin.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

MeisterPelz

Als erstes würde ich mir eine Bescheinigung darüber geben lassen, dass du aufgetaucht bist. Wenn da auch nur das kleinste bisschen Ärger deswegen gemacht wird, sofort danach Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Wenn dir das Verhalten von denen nicht passt, einfach aufstehen und gehen. Deine Meldepflicht hast du mit Auftauchen erfüllt. Wird eine Frage nicht beantwortet, grundsätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Wird dir die dienstliche Stellungnahme nicht automatisch zugesandt, grundsätzlich Akteneinsicht beantragen.

Ist in der Rechtsfolgebelehrung aufgeführt, was du machen musst, wenn du später auftauchst als auf der Einladung gewünscht? Wenn nicht, ist die gesamte Einladung nicht sanktionsfähig. Gleich mal schriftlich beschweren wegen der falschen Rechtsfolgebelehrung und Strafanzeige wegen Nötigung androhen. Du musst nämlich nicht pünktlich erscheinen.

Ich persönlich halte nicht davon viel, einen eigenen Beistand mitzunehmen, es sei denn, man fühlt sich damit sicherer. Vor Gericht kannst du nämlich nur gegen einen Bescheid vorgehen. Der ist sowieso schriftlich. Mündliche Aussagen bringen dir gar nichts, auch nicht, wenn sie dir ein Beistand bestätigt.

Ich würde auch sagen, dass du zu oft eingeladen wirst. Suche am besten mal selbst etwas dazu.

Clyde R Schrank

Hab in der Hinsicht keiner Erfahrungswerte. Ich hab angenommen das aufgrund des Sozialdatenschutzes nur der SB und maximal der Teamleiter dabei sein dürfen? Also nur die, die für mich zuständig sind?