Gelder werden trotz Bewilligungsbescheid nicht ausgezahlt Wo beschwert man sich?

Begonnen von Bimimaus5421, 14. Dezember 2023, 00:27:50

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Bimimaus5421

An die  Community , das Sozialamt zahlt die aufstockende Grusileistung  bei einer Bekannten trotz Bewilligungsbescheid  nicht aus  .
Wo beschwert man sich  wenn  Behörden  und auch  Gerichte  nicht bereit  sind die Auszahlung der bewilligten  Leistungen  zu sorgen  ?
Wo  kann man prüfen  wo die  Gelder hingegangen  sind ,die  bewilligt sind aber nicht ausgezahlt  werden  .
Das Sozialgericht  will sich da nicht mehr  einmischen .  Argument  die  Behörde hat ja  bewilligt ,Nur  die  Bekanntin bekommt  das Geld  nicht  .
An wem  kann  man  sich noch wenden  ? 

OLD-MAN

Hol dir ´nen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht und übergebe den Fall einer/m Rechtsanwältin/Rechtanwalt!

begees

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister oder, falls es ich um eine Behörde des Landkreises/Landratsamtes handelt, bei der Landrätin bzw. dem Landrat kann ebenfalls hilfreich sein. Manchmal reicht auch schon ein Anruf dort und der Verwaltungsapparat kommt in Bewegung.

Sheherazade

Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Dezember 2023, 00:27:50das Sozialamt zahlt die aufstockende Grusileistung  bei einer Bekannten trotz Bewilligungsbescheid  nicht aus  .

Warum nicht? Die Begründung sollte ggf. auf der letzten Seite des Bescheides stehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimimaus5421

Zitat von: begees am 14. Dezember 2023, 09:04:13Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister oder, falls es ich um eine Behörde des Landkreises/Landratsamtes handelt, bei der Landrätin bzw. dem Landrat kann ebenfalls hilfreich sein. Manchmal reicht auch schon ein Anruf dort und der Verwaltungsapparat kommt in Bewegung.
Die Reagieren nicht . Stellen sich tot.
Alles in Arbeit .
Drum die Frage hier wo kann man prüfen wo die Gelder hingegangen sind .
Sozialgericht sagt wieso Behörde hat Bescheid erlassen , nicht unserer Problem das Sozialamt nicht ausbezahlt

Kopfbahnhof

Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Dezember 2023, 13:12:23wo kann man prüfen wo die Gelder hingegangen sind .
Wo sollen sie den hin sein, wenn bei der Bekannten nichts ankommt?
Es muss doch einen Grund geben, warum nicht Ausgezahlt wird, wenn der Bescheid raus ist.
Wenn Notwendig, eben auch mal persönlich da einrücken.

Seit wann ist der Bescheid denn raus?

Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Dezember 2023, 13:12:23Sozialgericht sagt wieso Behörde hat Bescheid erlassen , nicht unserer Problem
Kann ich nicht so richtig glauben.

Sheherazade

Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Dezember 2023, 13:12:23Drum die Frage hier wo kann man prüfen wo die Gelder hingegangen sind .

Es geht doch nicht darum, herauszufinden, wohin das Geld gegangen ist, sondern nachzuweisen, dass es nicht beim Leistungsbezieher angekommen ist. Dafür hilft es, den Bescheid auf die korrekte Bankverbindung zu prüfen und Kontoauszüge vorzulegen, auf denen im entsprechenden Zeitraum KEIN Eingang verzeichnet ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Wenn die Leistung nicht auf das im Bescheid angegebene Konto gezahlt wurde, kann ausschließlich das Sozialamt bzw. die von diesem beauftragte Bank prüfen, wo das Geld verblieben ist.
Übrigends ist die Behörde solange in der Leistungspflicht, bis der Anspruchsberechtigte die Leistung erhalten hat. Man muss sich also nicht damit vertrösten lassen, dass die Behörde den Verbleib erst prüfen oder das Geld zurückbekommen haben muss.
Wenn eine Behörde einen Bewilligungsbescheid erlässt, die bewilligt Leistung aber nicht auszahlt, kann man beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, die Behörde zur vorläufigen Zahlung der Leistung zu verurteilen. Dieser Beschluss ist dann mittels Gerichtsvollzieher vollstreckbar.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Die haben doch einen Kassenschalter wo man das Geld in Empfang nimmt

Zitat von: Sheherazade am 14. Dezember 2023, 09:45:24Warum nicht? Die Begründung sollte ggf. auf der letzten Seite des Bescheides stehen.
Steht da keine Bankverbindung erwarten die dich an der Kasse.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Bimimaus5421

Zitat von: Ottokar am 14. Dezember 2023, 16:12:32Wenn die Leistung nicht auf das im Bescheid angegebene Konto gezahlt wurde, kann ausschließlich das Sozialamt bzw. die von diesem beauftragte Bank prüfen, wo das Geld verblieben ist.

Und wie lange soll denn die Betroffene Person ohne Leistung bleiben ?
Es ist nichts auf das Konto eingegangen .
Genau da wurde ja nachgefragt


Übrigends ist die Behörde solange in der Leistungspflicht, bis der Anspruchsberechtigte die Leistung erhalten hat. Man muss sich also nicht damit vertrösten lassen, dass die Behörde den Verbleib erst prüfen oder das Geld zurückbekommen haben muss.
Ja ,deswegen hat die Bekanntin ja nachgefragt und das Sozialamt verweigert bis nächste Jahr seine Arbeit und wünscht eine schöne Weihnachten , man sollte doch Verständnis für die Nichtbearbeitung haben.



Wenn eine Behörde einen Bewilligungsbescheid erlässt, die bewilligt Leistung aber nicht auszahlt, kann man beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, die Behörde zur vorläufigen Zahlung der Leistung zu verurteilen. Dieser Beschluss ist dann mittels Gerichtsvollzieher vollstreckbar.
Genau dies wurde getan und die Behörde tut es trotzdem nicht und man hatte sich nocheinmal ans Sg gewandt . Argument nicht deren Problem der Bescheid wurde erstellt und damit ist die Sache erledigt.
Drum die Frage wer prüft ob die Sozialämter ihre Arbeit richtig machen, wenn Behören und Gerichte sich weigern ? Die Betroffene steht damit zwischen zwei Stühlen und die Verantwortung wird abgegeben

Kopfbahnhof

Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Dezember 2023, 17:05:05Argument nicht deren Problem
Gibt ja immer mal Kurioses, aber dennoch glaube ich es nicht so recht.

Wenn kein Geld zum Leben, dann wimmelt ein Gericht einen nicht so ab.

Wann kam der Bescheid denn nun, passt die Kontonummer und der Inhaber?


Bimimaus5421

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Dezember 2023, 17:43:15
Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Dezember 2023, 17:05:05Argument nicht deren Problem
Gibt ja immer mal Kurioses, aber dennoch glaube ich es nicht so recht.

Wenn kein Geld zum Leben, dann wimmelt ein Gericht einen nicht so ab.

Wann kam der Bescheid denn nun, passt die Kontonummer und der Inhaber?


Klar, man es sich nicht vorstellen,wenn man selber davon nicht betroffen ist und nicht so mit solchen Richterin zu tun hat
Natürlich passt der Kontoinhaber und Bankverbindung .
Drum ist ja die Frage wenn Behörden und Gerichte nicht wollen , wer überprüft die damit sowas nicht passiert?

BigMama

Welches Datum trägt denn der Bewilligungsbescheid und für welchen Zeitraum wurden die Leistungen bewilligt?

Sind im Bescheid evtl. Drittzahlungsempfäger, wie beispielsweise ein Vermieter enthalten, an die ein Teil oder der ganze Betrag gezahlt wird?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ottokar

Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Dezember 2023, 17:05:05Genau dies wurde getan und die Behörde tut es trotzdem nicht und man hatte sich nocheinmal ans Sg gewandt . Argument nicht deren Problem der Bescheid wurde erstellt und damit ist die Sache erledigt.
Wenn das SG einen bei persönlicher Vorsprache abwimmelt, reicht man eine schriftliche Klage ein.
Kann man das nicht, wendet man sich dazu an einen Anwalt, dafür gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bimimaus5421

Zitat von: Ottokar am 15. Dezember 2023, 17:09:06
Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Dezember 2023, 17:05:05Genau dies wurde getan und die Behörde tut es trotzdem nicht und man hatte sich nocheinmal ans Sg gewandt . Argument nicht deren Problem der Bescheid wurde erstellt und damit ist die Sache erledigt.
Wenn das SG einen bei persönlicher Vorsprache abwimmelt, reicht man eine schriftliche Klage ein.
Kann man das nicht, wendet man sich dazu an einen Anwalt, dafür gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

Ich weiß nicht warum ich mich hier wiederholen muss.
Die Klage wurde beim Sg schriftlich eingereicht und sg sagst Fall erledigt,wird nicht weiterhin tätig da entschieden wurde Sozialamt hat zu zahlen ,es wird aber trotz Bewilligungsbescheid nichts ausbezahlt .

Deswegen die Frage hier wer überprüft ob Verwaltungen sich an Regeln halten ?
Und wer überprüft Richter die nicht wollen und Verfassungsfeindliche Tenze den zeigen
Beim Jc ist die Bmas zuständig,die Frage hier ist wer überprüft die Sozialämter ?
Alle verweigern sich da und schreiben der Betroffenen sie soll bis jan 2024 warten , weil man keine Lust hat seinen Job zu machen in der Behörde und Betroffenen soll dafür Verständnis haben .