Jobcenter verweigert Vorlage von Dokumenten & verweigert persönliche Annahme

Begonnen von Mariann, 17. Dezember 2023, 18:44:10

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Mariann

1. Das Jobcenter hier in meinem Kreis (RLP) verweigert die Annahme von Einreichungen aller Art und verwaist auf den Briefkasten. Die Dokumente die von mir gefordert werden passen aber gar nicht in den Briefkasten, da es sich mittlerweile um 2 ganze Ordner handelt. Nun droht mir Verzug bei mehreren Fristen und ich weiß nicht was ich machen soll. Einreichen per Paketbote? Telefonisch erreichbar sind die auch nie, nicht einmal in dem 1-stündigen Zeitfenster das angegeben wird für Telefonanrufe.

Ich finde es ist eine Frechheit, dass sich eine Behörde so vor den Bürgern "verschanzt".

2. Das Jobcenter will weiterhin Kontoauszüge von mir. Nachdem es Probleme mit der Zustellung gab, habe ich gebeten alle im Original vorbeizubringen, damit meine Sachbearbeiterin Einsicht nehmen kann. Ich will dieser Behörde keine Kopien hinterlassen, da geht es um mein persönliches Einkaufsverhalten und mein Privatleben. Das wird von der Sachbearbeiterin kategorisch ausgeschlossen. Ich solle online einreichen oder Kopien per Post senden. Das würden alle so machen.

Wie ist die rechtliche Lage und was kann ich tun? Ich warte nun seit September darauf endlich Geld zu bekommen und werde von denen nur in den Seilen hängen gelassen nachdem ich bald 40 Jahre Steuern bezahlt habe und damit u.a. auch deren Gehälter.

Ich bin stinksauer und ärgere mich grün und blau früher über viele Jahre hinweg den Höchssteuersatz gezahlt zu haben, um mir an meinem beruflichen Ende solch eine Leistung bieten lassen zu müssen. Wenn ich damals in der freien Wirtschaft so gearbeitet hätte wie die hier im JC, dann hätte ich damals in ner 50 Stunden Woche nicht mehr verdient als den Regelsatz.

Ruhig Blut, bald werde ich hoffentlich endlich in die Rente "entlassen"

Jimmy Neutron

Zitat von: Mariann am 17. Dezember 2023, 18:44:101. Das Jobcenter hier in meinem Kreis (RLP) verweigert die Annahme von Einreichungen aller Art und verwaist auf den Briefkasten. Die Dokumente die von mir gefordert werden passen aber gar nicht in den Briefkasten, da es sich mittlerweile um 2 ganze Ordner handelt. Nun droht mir Verzug bei mehreren Fristen und ich weiß nicht was ich machen soll. Einreichen per Paketbote? Telefonisch erreichbar sind die auch nie, nicht einmal in dem 1-stündigen Zeitfenster das angegeben wird für Telefonanrufe.
Was sind das für Dokumente und inwiefern droht dir Verzug?

Zitat von: Mariann am 17. Dezember 2023, 18:44:102. Das Jobcenter will weiterhin Kontoauszüge von mir. Nachdem es Probleme mit der Zustellung gab, habe ich gebeten alle im Original vorbeizubringen, damit meine Sachbearbeiterin Einsicht nehmen kann. Ich will dieser Behörde keine Kopien hinterlassen, da geht es um mein persönliches Einkaufsverhalten und mein Privatleben. Das wird von der Sachbearbeiterin kategorisch ausgeschlossen. Ich solle online einreichen oder Kopien per Post senden. Das würden alle so machen
Da bleibt dir nur übrig, eine Kopie von den Kontoauszügen zu machen und deine Einkäufe zu schwärzen. Der Betrag und dass es sich um Kartentransaktion handelte, sollte sichtbar bleiben.

Hast du bisher nur telefonisch nachgefragt oder auch schriftlich?

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Zara

Zitat von: Mariann am 17. Dezember 2023, 18:44:101. Das Jobcenter hier in meinem Kreis (RLP) verweigert die Annahme von Einreichungen aller Art und verwaist auf den Briefkasten. Die Dokumente die von mir gefordert werden passen aber gar nicht in den Briefkasten, da es sich mittlerweile um 2 ganze Ordner handelt. Nun droht mir Verzug bei mehreren Fristen und ich weiß nicht was ich machen soll. Einreichen per Paketbote? Telefonisch erreichbar sind die auch nie, nicht einmal in dem 1-stündigen Zeitfenster das angegeben wird für Telefonanrufe.

Ich finde es ist eine Frechheit, dass sich eine Behörde so vor den Bürgern "verschanzt".

2. Das Jobcenter will weiterhin Kontoauszüge von mir. Nachdem es Probleme mit der Zustellung gab, habe ich gebeten alle im Original vorbeizubringen, damit meine Sachbearbeiterin Einsicht nehmen kann. Ich will dieser Behörde keine Kopien hinterlassen, da geht es um mein persönliches Einkaufsverhalten und mein Privatleben. Das wird von der Sachbearbeiterin kategorisch ausgeschlossen. Ich solle online einreichen oder Kopien per Post senden. Das würden alle so machen.

Wie ist die rechtliche Lage und was kann ich tun? Ich warte nun seit September darauf endlich Geld zu bekommen und werde von denen nur in den Seilen hängen gelassen nachdem ich bald 40 Jahre Steuern bezahlt habe und damit u.a. auch deren Gehälter.

Ich bin stinksauer und ärgere mich grün und blau früher über viele Jahre hinweg den Höchssteuersatz gezahlt zu haben, um mir an meinem beruflichen Ende solch eine Leistung bieten lassen zu müssen. Wenn ich damals in der freien Wirtschaft so gearbeitet hätte wie die hier im JC, dann hätte ich damals in ner 50 Stunden Woche nicht mehr verdient als den Regelsatz.

Ruhig Blut, bald werde ich hoffentlich endlich in die Rente "entlassen"

Einfach unfassbar! Bei Dir nehmen sie kein Papier an und bei mir fordern sie dies. Bin mir sicher, hätte ich nun alles in zig Ordnern wie Du, erginge es mir genau so! Bei uns (ebenso RLP) verschanzen sie sich auch und gehen auf keinen Schriftverkehr ein! Siehe meinen Beitrag hier.

Fettnäpfchen

Mariann

Zitat von: Mariann am 17. Dezember 2023, 18:44:10Wie ist die rechtliche Lage und was kann ich tun? Ich warte nun seit September darauf endlich Geld zu bekommen und werde von denen nur in den Seilen hängen gelassen nachdem ich bald 40 Jahre Steuern bezahlt habe und damit u.a. auch deren Gehälter.
Theoretisch also wenn alle relevanten Unterlagen zur Bewilligung vorliegen (dass ist hier so nicht ersichtlich) kannst du natürlich Klage beim SG erheben.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
Grund zur Klage wäre in der Leistungspflicht des Leistungsträgers
zu finden.
Da sind dem JC (bis auf den Fall das du einen Darlehensantrag stellen könntest welches aber auch nicht auf alle Fälle zutrifft)
klar die Grenzen aufgezeigt und dir damit deine Möglichkeiten was du unternehmen kannst.

Ich mach es mal ins Zitat da es von mir doch verwirrend erklärt ist weil die Ausgangsposition nicht so ersichtlich ist.:
ZitatALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
Der so verpflichtete Leistungsträger darf also, wenn er (z.B. nach § 2 Abs. 3 ALG II-V) Einkommen anrechnet, dessen genaue Höhe er nicht kennt, nur einen Betrag anrechnen, der nicht gegen seine gesetzlich verankerten Pflichten zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums verstößt. Das bedeutet in der Praxis, dass der Leistungsträger die Höhe des Anrechnungsbetrages so wählen muss, dass es nicht zu einer Bedarfsunterdeckung und Nachzahlung von ALG II  im Anrechnungsmonat kommt.
Bei Überzahlung hat der Leistungsträger die sich aus den §§ 45 und 50 SGB X ergebenden Rechte der Rückforderung und kann diese nach § 43 SGB II mit laufenden Leistungen aufrechnen.

Ist zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

Gemäß den §§ 42 und 43 SGB I hat der Leistungsträger ebenfalls auf Antrag des Betroffenen die Leistung als Darlehen zu zahlen, wenn die Zuständigkeit des Leistungsträgers unklar ist, oder eine abschließende Berechnung noch nicht möglich.
Diesen Antrag muss der Betroffene spätestens am Ende des Monats, in dem er den Antrag abgegeben hat, stellen, da die Leistungspflicht erst dann beginnt.

Die §§ 42 und 43 SGB I gelten jedoch nicht im laufenden Leistungsbezug, hier zählen allein § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II, § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II und § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II, also Zahlung als Darlehen oder vorläufige Entscheidung.
den Rest kannst du für deine "Wissenserweiterung" auch noch lesen.

Übrigens könntest du die Unterlagen auch bei deiner Stadt abgeben. Die sind von Rechts wegen verpflichtet das an die zuständige Stelle weiter zu leiten. Da finde ich allerdings den Link nicht mehr. Vllt wird das ja noch von den anderen Usern die hier schreiben bestätigt.

MfG FN

Zitat von: Mariann am 17. Dezember 2023, 18:44:10Ich bin stinksauer und ärgere mich grün und blau früher über viele Jahre hinweg den Höchssteuersatz gezahlt zu haben, um mir an meinem beruflichen Ende solch eine Leistung bieten lassen zu müssen. Wenn ich damals in der freien Wirtschaft so gearbeitet hätte wie die hier im JC, dann hätte ich damals in ner 50 Stunden Woche nicht mehr verdient als den Regelsatz.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Mariann

Zitat von: Jimmy Neutron am 17. Dezember 2023, 21:56:41Hast du bisher nur telefonisch nachgefragt oder auch schriftlich?
Mehrmals telefonisch aber auch schriftlich. Mir wurden Termine zur Vorlage immer verwehrt.

Zitat von: Ottokar am 17. Dezember 2023, 22:28:45Warum so kompliziert? Schicks mit DHL als Paket.

Ich habe an verschiedenen Stellen gelesen, man soll Auszüge nur zeigen aber nicht einreichen oder kopieren lassen, da die zur Akte genommen werden. Die Sachbearbeiterin besteht darauf, dass ich die Auszüge abgebe und verwehrt die Einsicht, will keine Termine vergeben. Auch am Empfang hat man sich geweigert, Einsicht in meine Dokumente zu nehmen um die Leistungsberechtigung zu prüfen.

Welche Möglichkeit habe ich, mich dagegen zu wehren?

@Zara, ja das ist wirklich nicht normal. Egal wo man heute anruft, überall nur noch Anrufbeantworter und automatische Ansagen, aufgrund der aktuellen Lage oder aufgrund des hohen Anrufaufkommens Rhabarber Rhabarber. Nach einigen Minuten in der Warteschleife wird einfach aufgelegt und gesagt man solle noch einmal anrufen. Seit Corona ist das alles noch viel schlimmer geworden mit der Bürgerdistanz egal bei welcher Behörde.

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2023, 17:15:00Willkommen im Club!

Danke für deine Ausführungen. Bei mir geht es um eine Weiterbewilligung

Tomaten_Torsten

Zitat von: Mariann am 19. Dezember 2023, 09:41:54Ich habe an verschiedenen Stellen gelesen, man soll Auszüge nur zeigen aber nicht einreichen oder kopieren lassen, da die zur Akte genommen werden. Die Sachbearbeiterin besteht darauf, dass ich die Auszüge abgebe und verwehrt die Einsicht, will keine Termine vergeben. Auch am Empfang hat man sich geweigert, Einsicht in meine Dokumente zu nehmen um die Leistungsberechtigung zu prüfen.
Es ist bereits gerichtlich entschieden, dass bspw Kontoauszüge zur Akte genommen werden dürfen. Des Weiteren hast du keinen Rechtsanspruch darauf, dass die SB die Unterlagen in deinem Beisein prüft und du diese somit nur zur Einsichtnahme und Prüfung vor Ort vorlegen brauchst.

Fettnäpfchen

Mariann

Zitat von: Mariann am 19. Dezember 2023, 09:41:54Danke für deine Ausführungen. Bei mir geht es um eine Weiterbewilligung
Dann mit wesentl. weniger Aufwand, die Voraussetzung ist du hast alles relevante, also auch die Kontoauszüge der letzten drei Monate, abgegeben, bzw. zur Prüfung vorgelegt.
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)

MfG FN
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