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Darf JC Kleingewerbe von Unternehmensberatung prüfen lassen?

Begonnen von Zara, 12. Juni 2023, 19:06:47

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Zara

Update 28.12.2023

Mit Datum vom 18. Dezember 2023 wurde mein Widerspruch vom 12. Dezember 2023 schriftlich bestätigt.
Heute erging uns nun FÖRMLICH GEGEN UNTERSCHRIFT mit Datum vom 20. Dezember 2023 der Erstattungsbescheid (also die Rückforderung!) von jeweils (meinem Partner und mir) rd. 4.600 Euro zu! Bis zum 06. Januar 2024 wird um Überweisung der Beträge gebeten.

Wie Bitteschön ist dies möglich, wenn wir fristgemäß Widerspruch eingelegt haben und uns dieser auch vom JC bestätigt wurde? Was ist nun zu tun?

Klar ist, wir können die Summen nicht zahlen und gerechtfertigt ist dies ja auch nicht.
Ich dachte, der Widerspruch hätte aufschiebende Wirkung????

P.S. Ich scanne die Unterlagen gegen Abend ein und lade sie hoch.

Jimmy Neutron

Der Widerspruch gegen den Erstattungsbescheid hat aufschiebende Wirkung. Du hast aber gegen den Festsetzungsbescheid Widerspruch eingelegt.
Den Erstattungsbescheid gab es ja noch nicht.

Ich denke dass sich der Widerspruch und die Erstattung überschnitten hat. Also Widerspruch gegen den Erstattungsbescheid einreichen. Hat die SB den Bescheid erlassen oder eine andere Stelle?

Zara

#197
Zitat von: Jimmy Neutron am 28. Dezember 2023, 13:14:02Der Widerspruch gegen den Erstattungsbescheid hat aufschiebende Wirkung. Du hast aber gegen den Festsetzungsbescheid Widerspruch eingelegt.
Den Erstattungsbescheid gab es ja noch nicht.

Ich denke dass sich der Widerspruch und die Erstattung überschnitten hat. Also Widerspruch gegen den Erstattungsbescheid einreichen. Hat die SB den Bescheid erlassen oder eine andere Stelle?

Eine andere SB hat den Widerspruch mit Datum vom 18.12. bestätigt. Diese Aufforderungen nun sind vom 20.12. von der unfähigen SB.

Die Forderung ist mit den Schreiben abgetreten worden an dieses Inkasso der BA. Muss der Widerspruch dann dorthin?

Jimmy Neutron


Ottokar

Der Widerspruch muss immer an die Behörde gerichtet werden, welche den Verwaltungsakt erlassen hat (§ 84 SGG; § 70 VwGO).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Zara

#200
Zitat von: Jimmy Neutron am 28. Dezember 2023, 14:56:16Stell den Bescheid erstmal ein.

So, da bin ich wieder. Scanne nun alles ein, schwärze und lade es im Anschluss hoch.
Werde diesen Beitrag dann editieren.
Die SB hat auch schon wieder einen Fehler gemacht. Als Zahlungsfrist steht auf Seite 2 der 06.01.2024 und auf Seite 4 nennt sie den 01.01.2024. 

Zitat von: Ottokar am 28. Dezember 2023, 15:11:56Der Widerspruch muss immer an die Behörde gerichtet werden, welche den Verwaltungsakt erlassen hat (§ 84 SGG; § 70 VwGO).

Okay, vielen Dank.

Update: Hier alle Dokumente.

Zara

Kann ich denn den gleichen Widerspruch schreiben wie bereits erfolgt? Es eilt ja, Zahlungsfrist ist der 06.01. bzw. 01.01.2024, die SB konnte sich bei beiden Forderungen ja nicht entscheiden.

Und wie geht es weiter mit den Fristen 08.01. und 05.02.2024 betreffend Unterlagen 1. Hj. 2023 und 2. Hj. 2023?

Ich glaube, ich brauche in meinem Leben sonst nichts mehr zu tun, als dieser SB zu schreiben, um dann ignoriert zu werden. Ich soll für ihre Unfähigkeit, weil sie es nicht schafft, Angelegenheiten frist- und sachgemäß zu bearbeiten, bluten. Unsere Existenz ist zerstört und sie rutscht hoch auf ihrem Drehstuhl.

Werde solche Summen jedenfalls niemals zahlen können. Das Leben ist gelaufen, nur weil ich arbeiten wollte.

Jimmy Neutron

Zitat von: Zara am 28. Dezember 2023, 22:29:25Kann ich denn den gleichen Widerspruch schreiben wie bereits erfolgt? Es eilt ja, Zahlungsfrist ist der 06.01. bzw. 01.01.2024, die SB konnte sich bei beiden Forderungen ja nicht entscheiden
Es eilt nicht in der Form, dass man jetzt mega die Panik zu bekommt und sofort handeln muss.

Auf die Stelle, an die du den Widerspruch schicken musst, wird übrigens auch in der Rechtsfolgebelehrung hingewiesen.

Ich würde in dem Widerspruch entweder in der Begründung einfach auf den letzten Widerspruch Bezug nehmen oder aber in dem Fall gar keine Begründung schreiben. Begründet man den Widerspruch nicht, muss das JC davon ausgehen, dass man erwartet, dass der Widerspruch komplett überprüft werden soll.

Aber: Solltest du es in Erwägung ziehen, Einblick in die Akte bekommen zu wollen, dann würde ich den Widerspruch einreichen, aber mitteilen, dass die Begründung erst nach der Akteneinsicht erfolgen kann, die du beantragt hast. Im Hinblick auf diese Untenehmensberatungsgeschichte und die miese Arbeit der SB könnte eine Akteneinsicht Sinn machen.
Für das Recht auf Akteneinsicht bedarf es ein konkretes Verwaltungsverfahren. Was ja mit dem Widerspruchsverfahren erfüllt wäre. Die Akteneinsicht ist zwar nur auf das Verfahren und alles, was damit in Verbindung steht, begrenzt. Oftmals wird aber dennoch die Einsicht in die gesamte Akte gewährt (Elektronisch und Papier), auch weil die Sache in dem Fall umfangreich ist.
Der Widerspruch entfaltet dennoch seine aufschiebende Wirkung.

Du bestimmst, wie es weitergeht.

Wenn die ersten Tage im Januar der Widerspruch herausgeht, reicht das völlig.
Wenn du den Widerspruch abgeschickt hast, kannst du beim Inkasso anrufen und denen mitteilen, dass du einen Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid und auch Erstattungsbescheid eingereicht hast. Frag da ruhig unter welchen Voraussetzungen die Vollstreckung da jetzt (erst mal) gestoppt wird oder werden kann. Die beim Inkasso interessieren sich in der Regel aber nicht für die Einzelheiten des Falls.

Zitat von: Zara am 28. Dezember 2023, 22:29:25Ich glaube, ich brauche in meinem Leben sonst nichts mehr zu tun, als dieser SB zu schreiben, um dann ignoriert zu werden. Ich soll für ihre Unfähigkeit, weil sie es nicht schafft, Angelegenheiten frist- und sachgemäß zu bearbeiten, bluten. Unsere Existenz ist zerstört und sie rutscht hoch auf ihrem Drehstuhl.
Ich kann deinen Frust voll nachvollziehen. Nur bring es dir nichts, dich da so hineinzusteigern.

Zitat von: Zara am 28. Dezember 2023, 22:29:25Werde solche Summen jedenfalls niemals zahlen können. Das Leben ist gelaufen, nur weil ich arbeiten wollte.
Auch hier gilt wieder, dass du dich da wirklich hineinsteigerst. Die Sache ist noch lange nicht gelaufen. Auch wenn es schwerfällt, versuch dich vielleicht in Achtsamkeit für dich selbst oder als Paar.

Einen Schritt nach dem anderen.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 28. Dezember 2023, 23:14:47Es eilt nicht in der Form, dass man jetzt mega die Panik zu bekommt und sofort handeln muss. Auf die Stelle, an die du den Widerspruch schicken musst, wird übrigens auch in der Rechtsfolgebelehrung hingewiesen.

Aber Frist ist doch schon 01.01. oder 06.01.2024. Wie gesagt, anhand der Schriftstücke kann man ja nur vermuten. Die SB konnte sich nicht entscheiden.

Adresse aus dem Briefkopf wäre ja dann das JC.

Zitat von: Jimmy Neutron am 28. Dezember 2023, 23:14:47Aber: Solltest du es in Erwägung ziehen, Einblick in die Akte bekommen zu wollen, dann würde ich den Widerspruch einreichen, aber mitteilen, dass die Begründung erst nach der Akteneinsicht erfolgen kann, die du beantragt hast. Im Hinblick auf diese Untenehmensberatungsgeschichte und die miese Arbeit der SB könnte eine Akteneinsicht Sinn machen. Für das Recht auf Akteneinsicht bedarf es ein konkretes Verwaltungsverfahren. Was ja mit dem Widerspruchsverfahren erfüllt wäre. Die Akteneinsicht ist zwar nur auf das Verfahren und alles, was damit in Verbindung steht, begrenzt. Oftmals wird aber dennoch die Einsicht in die gesamte Akte gewährt (Elektronisch und Papier), auch weil die Sache in dem Fall umfangreich ist. Der Widerspruch entfaltet dennoch seine aufschiebende Wirkung.

Was bringt mir eine Akteneinsicht?

Zitat von: Jimmy Neutron am 28. Dezember 2023, 23:14:47Ich kann deinen Frust voll nachvollziehen. Nur bring es dir nichts, dich da so hineinzusteigern.

Ich kann mit solchen Unsummen an Geld nicht umgehen, weil ich es nicht zur Verfügung habe. Seit Wochen mache ich nichts anderes mehr, als dieser kranken Person zu schreiben. Alles wird ignoriert, egal was ich auch schreibe.

Bin am Ende meiner Kräfte und kann einfach nicht mehr. Ich kann mich weder auf mein Geschäft konzentrieren, noch auf mein Leben. An Schlaf ist auch nicht zu denken.

Sie hat erreicht, was sie wollte.

Und es geht ja nun weiter mit den nächsten Forderungen. Am Ende haben wir 30.000€ Schulden, selbst wenn ich mein Gewerbe nun aufgebe.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn man nicht zahlen kann? Haft? Davon gehe ich aus.




Zara

Ist dieses Urteil überhaupt ausschlaggebend für Bürgergeld? Es ging damals ja um ALG II!

https://www.gegen-hartz.de/urteile/verspaetete-unterlagen-jobcenter-darf-nicht-buergergeld-einstellen

Heute sind die nächsten Liebesbriefe in der Post. Wird alles schön nacheinander verschickt, um uns so richtig fertig zu machen. Es geht nicht mehr, brauche einen RA, der sich der Sache annimmt. Sonst sehe ich mich wirklich im Krankenhaus.

Jimmy Neutron

Ignoriere die Frist zum 01.01.2024

Zitat von: Zara am 28. Dezember 2023, 23:39:45Was bringt mir eine Akteneinsicht?
Hatte ich dir eigentlich geschrieben. Verstehst du was bestimmtes nicht?

Zitat von: Zara am 29. Dezember 2023, 08:08:27Ist dieses Urteil überhaupt ausschlaggebend für Bürgergeld? Es ging damals ja um ALG II! https://www.gegen-hartz.de/urteile/verspaetete-unterlagen-jobcenter-darf-nicht-buergergeld-einstellen
Es geht aktuell wie auch bei der Entscheidung vom BSG um Leistungen nach dem SGB II.
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind dieselben.
In deinem Fall wäre die Entscheidung des BSG aber erst relevant, wenn das Sozialgericht davon ausgehen sollte, dass die Festsetzungs- und Erstattungsbescheide korrekt waren. Wovon ich nicht ausgehe.

Zitat von: Zara am 28. Dezember 2023, 23:39:45Ich kann mit solchen Unsummen an Geld nicht umgehen, weil ich es nicht zur Verfügung habe. Seit Wochen mache ich nichts anderes mehr, als dieser kranken Person zu schreiben. Alles wird ignoriert, egal was ich auch schreibe. Bin am Ende meiner Kräfte und kann einfach nicht mehr. Ich kann mich weder auf mein Geschäft konzentrieren, noch auf mein Leben. An Schlaf ist auch nicht zu denken. Sie hat erreicht, was sie wollte. Und es geht ja nun weiter mit den nächsten Forderungen. Am Ende haben wir 30.000€ Schulden, selbst wenn ich mein Gewerbe nun aufgebe. Wie sieht es eigentlich aus, wenn man nicht zahlen kann? Haft? Davon gehe ich aus.
Also wie gesagt ich kann deinen Frust verstehen, aber du drehst dich faktisch im Kreis. Immer und wieder wird dir die Rechtsgrundlage genannt (u.a. die Situation um die aufschiebende Wirkung). Auch die Situation um die Unterlagen. Es kann und darf m.E. nicht unsere Aufgabe sein, dich zu stabilisieren. Es gibt m.E. keinen Grund so eine Panik zu schieben, weil die Rechtslage eindeutig ist. Wenn man solche Sache von dir mit einem bisschen Empathie liest, geht es mir so, dass man unbedingt helfen will, aber auch distanzieren will, weil man merkt, dass es einem anfängt nahezugehen. Ich bitte dich daher eindringlich, dir professionelle Hilfe zu holen, um die Sache zu reflektieren. Dies kann eine psychosoziale Beratungsstelle sein. Dies kann das Gesundheitsamt sein. Dies kann auch die Telefonseelsorge sein. Die können dich zwar nicht rechtlich beraten, dir aber vielleicht beim Reflektieren helfen bzw. die Ängste und Panik besser unter Kontrolle zu bekommen. Die hören sich deine Sorgen auch einfach nur mal an und die kann ja auch guttun. Die mentale Situation kann hier niemand auffangen.

Für die Beantwortung der Fragen wurde die Frist bis zum 12.01. gesetzt. Die Aufforderung von Unterlagen wird beantwortet. Einen Schritt nach dem anderen. Ja, es sind ein paar Baustellen, aber kein Grund für Panik. Auch die EKS wird noch angegangen.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 29. Dezember 2023, 08:41:28Hatte ich dir eigentlich geschrieben. Verstehst du was bestimmtes nicht?

Wie läuft denn so eine Akteneinsicht ab? Also muss das JC mir diese dann gewähren durch den Widerspruch? Muss ich dann dort vor Ort oder wen mir alle Unterlagen geschickt? Kann mir das JC dann bestimmte Dokumente vorenthalten? Ich hatte eine solche Situation noch nie.

Zitat von: Jimmy Neutron am 29. Dezember 2023, 08:41:28Es geht aktuell wie auch bei der Entscheidung vom BSG um Leistungen nach dem SGB II. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind dieselben. In deinem Fall wäre die Entscheidung des BSG aber erst relevant, wenn das Sozialgericht davon ausgehen sollte, dass die Festsetzungs- und Erstattungsbescheide korrekt waren. Wovon ich nicht ausgehe.

Schön wäre es, wenn Du Recht behalten würdest, dass das SG für uns entscheidet. Habe eben Bedenken, dass es spätestens für die nächste Forderung dann sagt, ich hätte aus der ersten Sache lernen und die Unterlagen fristgerecht einreichen müssen.

Zitat von: Jimmy Neutron am 29. Dezember 2023, 08:41:28Also wie gesagt ich kann deinen Frust verstehen, aber du drehst dich faktisch im Kreis. Immer und wieder wird dir die Rechtsgrundlage genannt (u.a. die Situation um die aufschiebende Wirkung). Auch die Situation um die Unterlagen. Es kann und darf m.E. nicht unsere Aufgabe sein, dich zu stabilisieren. Es gibt m.E. keinen Grund so eine Panik zu schieben, weil die Rechtslage eindeutig ist. Wenn man solche Sache von dir mit einem bisschen Empathie liest, geht es mir so, dass man unbedingt helfen will, aber auch distanzieren will, weil man merkt, dass es einem anfängt nahezugehen. Ich bitte dich daher eindringlich, dir professionelle Hilfe zu holen, um die Sache zu reflektieren. Dies kann eine psychosoziale Beratungsstelle sein. Dies kann das Gesundheitsamt sein. Dies kann auch die Telefonseelsorge sein. Die können dich zwar nicht rechtlich beraten, dir aber vielleicht beim Reflektieren helfen bzw. die Ängste und Panik besser unter Kontrolle zu bekommen. Die hören sich deine Sorgen auch einfach nur mal an und die kann ja auch guttun. Die mentale Situation kann hier niemand auffangen.

Ja, Du hast Recht. Und es tut mir auch leid. Aber ich bin ein Mensch, der am liebsten alles gestern geklärt hätte. Und werde vom JC hingestellt, als wäre ich der letzte Dreck, der die Beine auf dem Sofa ausstreckt und nicht "mitwirkt". Letzten Endes sogar wie ein Schwerverbrecher, der Sozialbetrug betreibt. Das ist der Dank für meine Ehrlichkeit. Habe mir überhaupt nichts vorzuwerfen, noch nicht einmal ein klitzekleines Produkt, welches man unter der Hand verkaufen könnte. Ginge hier auch nicht, da wie gesagt überhaupt keine Kunden vor Ort zu finden sind und alles online abgewickelt wird.
Bin und bleibe einfach viel zu ehrlich und das treibt mich in den Ruin!
Werde psychologische Hilfe ins Auge fassen (müssen), auch wenn ich von Psychologen an sich nichts halte.

Frage mich halt, wie es sein kann, dass eine Behörde Menschen so dermaßen mobben darf. Sowas darf doch nicht ungestraft bleiben. Finde, es ist längst an der Zeit für eine Dienstaufsichtsbeschwerde (die dann vermutlich auch nichts bringen wird, denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus).

Zitat von: Jimmy Neutron am 29. Dezember 2023, 08:41:28Für die Beantwortung der Fragen wurde die Frist bis zum 12.01. gesetzt. Die Aufforderung von Unterlagen wird beantwortet. Einen Schritt nach dem anderen. Ja, es sind ein paar Baustellen, aber kein Grund für Panik. Auch die EKS wird noch angegangen.

Wegen dem neuen Bescheid und der zu hoch veranschlagten EKS hast Du ja schon was eingestellt an JC und SG. Das werde ich dann so übernehmen.

september23

Zitat von: Zara am 28. Dezember 2023, 22:29:25Ich glaube, ich brauche in meinem Leben sonst nichts mehr zu tun, als dieser SB zu schreiben, um dann ignoriert zu werden. Ich soll für ihre Unfähigkeit, weil sie es nicht schafft, Angelegenheiten frist- und sachgemäß zu bearbeiten, bluten.
wenn es das ist, ist es juristisch leicht angreifbar. Aber wie Du sagst, es muss ein Anwalt her.

Zitat von: Zara am 28. Dezember 2023, 22:29:25Werde solche Summen jedenfalls niemals zahlen können. Das Leben ist gelaufen, nur weil ich arbeiten wollte.
ich hab den Überblick etwas verloren. In den eigentlichen Schreiben an Dich und Deinen Partner geht es um die Darlegung von Konten. Das hast Du gemacht und sie ignroriert es?

Zitat von: Zara am 28. Dezember 2023, 22:29:25Werde psychologische Hilfe ins Auge fassen (müssen), auch wenn ich von Psychologen an sich nichts halte.
das sind keine guten Voraussetzungen, um Hilfe anzunehmen.

Kann Dir nur die Daumen drücken, dass es bald rechtlich geklärt werden kann 

Limoflasche

#208
Hallo Zara,

ich kann den Frust mehr als verstehen. Du steckst in einer ähnlichen Situation wie ich. Das Jobcenter streicht mir Betriebsausgaben (rückwirkend bis 2015) und zusammengerechnet kommen da etwas um die 20.000 Euro zusammen, die ich erstatten soll, weil ich einer Arbeit nachgegangen bin.

Während Heil Pläne hat, die Totalverweigerer zwei Monate zu sanktionieren, erfolgt bei uns Selbständigen die Sanktion über viele Jahre hinweg rückwirkend.

Aber, es wurde schon mehrfach wiederholt:
Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.
Der Erstattungsbescheid ist sicher von der Inkassostelle Recklinghausen. Schreibe denen einen Brief und weise auf das laufende Widerspruchsverfahren hin und der Tatsache, dass Du bei Zurückweisung gegen den Widerspruchsbescheid Klage einreichen wirst. Weise auch darauf hin, dass Dein Jobcenter ganz offenkundig nicht in der Lage ist, diese Tatsachen auch der Inkassostelle Recklinghausen mitzuteilen und Du für die Inkompetenz Deines Jobcenters nicht geschädigt werden kannst.

Ich würde auch tatsächlich sehr scharfe Formulierungen verwenden, die Zeit der Freundlichkeiten ist vorbei.

Wichtig ist, dass Du nachweisen kannst, dass Dein Widerspruch rechtzeitig im Jobcenter eingegangen ist.

Dass die Fristen für die Erstattung knapper gesetzt sind als der Zeitraum, den Du für einen Widerspruch hast, ist Absicht. Das spielt aber keine Rolle, Du hast einen Monat Zeit nach Zugang des Verwaltungsaktes Zeit für Deinen Widerspruch.

Für mich ist das alles nachvollziehbar. Ich habe den nächsten Tanz vor dem Sozialgericht am 17. Januar bei noch ca. 8 weiteren ausstehenden Verfahren. Dazu die Berufungsverfahrungen. Sollte ich verlieren, habe ich 20.000 Euro Schulden, weil ich einer selbständigen Arbeit nachgegangen bin. Ich erfahre 2023 bzw. 2024, dass meine Arbeit im Jahr 2015 und später scheinbar "falsch" war, wobei mit meine Umsätze voll angerechnet werden, die daraus entstandenen Kosten jedoch nicht.

Im schlimmsten Fall, das heißt, sollten die KLAGEVERFAHREN negativ ausgehen, dann vereinbarst Du eine Aufrechnung, das bedeutet maximal 10% vom Regelsatz. Mehr darf Dir nicht abgezogen werden. Aber das wäre frühestens in ein paar Jahren der Fall.

Wie Du mit Deinem Gewerbe weitermachst, musst Du entscheiden. Ich habe mich dazu entschieden, weiterzumachen. Sollen sie doch von mir am Ende eine Batzillionen Erstattungen verlangen. So what? Ob 20k oder 50k? Ich kann Beides niemals zahlen. Die Erfahrungen und Erlebnisse, die ich durch meine Tätigkeit jedes Jahr aufs Neue habe, kann mir jedoch keiner mehr nehmen.

Was ist also zu tun:

- Prüfe, ob das Jobcenter den Widerspruch von Dir rechtzeitig erhalten hat (gemäß PDF ist das der Fall)
- Teile der Inkasso Recklinghausen den Sachverhalt mit und verweise auf die aufschiebende Wirkung
- Suche Dir einen Rechtsanwalt, der sich mit Selbständigkeit im Sozialrecht auskennt (schwierig, ich weiß). Ich schreibe Dir eine PM dazu, weiß aber nicht, ob das hilft. Falls jemand Ideen hat, raus damit.

Mach Dir nicht zu viel Stress, die Fristen bei den Erstattungen sind absichtlich so knapp gesetzt, scheint eine neue Methode zu sein.

september23

Zitat von: Limoflasche am 29. Dezember 2023, 11:46:01Hallo Zara,

ich kann den Frust mehr als verstehen. Du steckst in einer ähnlichen Situation wie ich. Das Jobcenter streicht mir Betriebsausgaben (rückwirkend bis 2015) und zusammengerechnet kommen da etwas um die 20.000 Euro zusammen, die ich erstatten soll, weil ich einer Arbeit nachgegangen bin.
nein, nicht weil Du einer Arbeit nachgegangen bist, sondern weil Du Betriebsausgaben geltend gemacht hast, die nicht anerkennungsfähig waren. Aber fragwürdig ist, dass das so lange rückwirkend geht. Da hat man ja nie Planungssicherheit. :scratch: 


Zitat von: Limoflasche am 29. Dezember 2023, 11:46:01Der Erstattungsbescheid ist sicher von der Inkassostelle Recklinghausen. Schreibe denen einen Brief und weise auf das laufende Widerspruchsverfahren hin und der Tatsache, dass Du bei Zurückweisung gegen den Widerspruchsbescheid Klage einreichen wirst. Weise auch darauf hin, dass Dein Jobcenter ganz offenkundig nicht in der Lage ist, diese Tatsachen auch der Inkassostelle Recklinghausen mitzuteilen und Du für die Inkompetenz Deines Jobcenters nicht geschädigt werden kannst.

Ich würde auch tatsächlich sehr scharfe Formulierungen verwenden, die Zeit der Freundlichkeiten ist vorbei.
ich würde immer empfehlen sachlich zu bleiben, egal wie sehr es einen ärgert. Mit Unsachlichkeit erreicht man nichts.

Zitat von: Limoflasche am 29. Dezember 2023, 11:46:01Für mich ist das alles nachvollziehbar. Ich habe den nächsten Tanz vor dem Sozialgericht am 17. Januar bei noch ca. 8 weiteren ausstehenden Verfahren. Dazu die Berufungsverfahrungen. Sollte ich verlieren, habe ich 20.000 Euro Schulden, weil ich einer selbständigen Arbeit nachgegangen bin. Ich erfahre 2023 bzw. 2024, dass meine Arbeit im Jahr 2015 und später scheinbar "falsch" war, wobei mit meine Umsätze voll angerechnet werden, die daraus entstandenen Kosten jedoch nicht.
kann jedem Selbstständigen passieren, nur dass dann das Finanzamt die "Rückzahlung" fordert.