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Nebenkostenabrechnung, Jobcenter übernimmt die Kosten nicht

Begonnen von JohnnyD, 02. Januar 2024, 02:24:29

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JohnnyD

Hallo liebes Forum,

Ich hoffe mir kann jmd bei meinem Problem helfen, ich werde versuchen das ganze möglichst kurz zu halten.

2022 musste ich relativ schnell, da ich nur einen Untermietvertrag besaß, aus meiner WG aussziehen und habe in der kürze der Zeit nur eine Wohnung gefunden, wo ich eine Zusage bekommen habe.
Die Miete(ohne die Heizkosten) liegt knapp 50€ über dem, was das JC in meiner Stadt maximal übernimmt. Um Obdachlosigkeit zu verhindern, habe ich die Wohnung nach Rücksprache mit dem Jobcenter genommen, schien kein Problem zu sein, wenn ich die Differenz vom Regelsatz bezahle.

Mitte Dezember kam jetzt die Nebenkostenabrechnung für 04.2022 - 12.2022, ich soll 280€ nachzahlen. Wenn ich mein Guthaben von 70€ bei den Heizkosten berücksichtige, wären das knapp 40€ pro Monat mehr an Nebenkosten die die Wohnung effektiv kostet!

Ich habe einen Antrag beim JC gestestellt, auf Übernahme der Nebenkostenabrechnung, welcher abgelehnt
wurde, mit der Begründung ich bin ohne Erlaubnis umgezogen.

Ich kann mir schwer vorstellen dass das alles so in Ordnung ist, mein Vermieter hat damals das Mietangebot fürs JC ausgefüllt, da steht drin 80€ Nebenkosten und effektiv sind es 120€. Hätte ich gewusst das die Wohnung noch teurer ist, hätte ich sie nicht bezogen, weil das kann ich nicht auch noch aus dem Regelsatz tragen.

Ich hatte beim JC angerufen, da ich für mein Gefühl unverschuldet in diese Situation gekommen bin und das auch nicht bezahlen kann, aber habe dort auch nichts hilfreiches Erfahren.

Meine Frage, macht es Sinn Einspruch dagegen einzulegen und worauf kann ich mich berufen?


Viele Grüße





 

Hary

Zitat von: JohnnyD am 02. Januar 2024, 02:24:29habe ich die Wohnung nach Rücksprache mit dem Jobcenter genommen, schien kein Problem zu sein, wenn ich die Differenz vom Regelsatz bezahle.
War das eine mündliche Zusage (das wäre ganz schlecht für dich), oder wurde die die Übernahme der Wohnkosten schriftlich zugesichert? Ohne eine schriftliche Zustimmung hättest du schlechte Chancen deine Sicht der Dinge zu belegen.

september23

Zitat von: Hary am 02. Januar 2024, 02:33:16War das eine mündliche Zusage (das wäre ganz schlecht für dich), oder wurde die die Übernahme der Wohnkosten schriftlich zugesichert? Ohne eine schriftliche Zustimmung hättest du schlechte Chancen deine Sicht der Dinge zu belegen.
soweit ich das verstanden habe, ist mit
Zitathabe in der kürze der Zeit nur eine Wohnung gefunden, wo ich eine Zusage bekommen habe.
gemeint, dass nur eine Wohnung gefunden wurde, die @Johnny bekommen hat, also Zusage vom Vermieter.

Ohne Kostenzusage für die Wohnung vom JC, vor allem aber, wenn sie über der übernommenen Miete liegt, stimmt zwar, dass es kein Problem ist, wenn man den Mietüberhang vom Regelsatz nimmt, aber was nicht gesagt (?) wurde, es werden keine Nachzahlungen aus den Nebenkosten übernommen.

Vielleicht kennt aber hier jemand noch Ausnahmen, die für den Widerspruch zu nehmen wären.

Fettnäpfchen

JohnnyD

Zitat von: JohnnyD am 02. Januar 2024, 02:24:29Ich habe einen Antrag beim JC gestestellt, auf Übernahme der Nebenkostenabrechnung, welcher abgelehnt wurde, mit der Begründung ich bin ohne Erlaubnis umgezogen.
Wenn du keine schriftl. Zusicherung zum Umzug bekommen hast dann schaut es schlecht aus.

Zitat von: september23 am 02. Januar 2024, 11:51:29Vielleicht kennt aber hier jemand noch Ausnahmen, die für den Widerspruch zu nehmen wären.
Wenn ein anderes JC zuständig geworden ist.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hary

Zitat von: september23 am 02. Januar 2024, 11:51:29Vielleicht kennt aber hier jemand noch Ausnahmen, die für den Widerspruch zu nehmen wären.
Im Prinzip wären gesundheitliche Gründe eine Ausnahme, laut einem nicht rechtskräftigen Urteil aber auch die Nähe zur Arbeitsstelle und soziale Kontakte.

Da hier laut eigener Aussage die Obdachlosigkeit drohte und keine andere Alternative bestand, wäre dies vermutlich auch ein Argument welches man nutzen könnte.

Ich bin kein Experte, aber man müsste auch einmal schauen wie vor Ort die Sätze für Wohnraum sind und wie der reale Markt dort aussieht. Die für die dortigen Sätze kein Wohnraum verfügbar sein, dann wäre dies auch ein Ansatz. Da die Richtlinien für Wohnraum dann wohl unzulässig sein könnten. Aber alleine und öffne juristische Hilfe wird das wohl alles schwierig.

september23

Zitat von: Hary am 02. Januar 2024, 12:39:56Da hier laut eigener Aussage die Obdachlosigkeit drohte und keine andere Alternative bestand, wäre dies vermutlich auch ein Argument welches man nutzen könnte.
Den Nachweis wird man gut ein Jahr, vielleicht auch schon 2 Jahre später vermutlich nicht mehr führen können.

Auch wäre in der Prüfung die Frage, wie schnell man habe ausziehen müssen. Auch im Untermietvertrag gelten gesetzliche Fristen.



Jimmy Neutron

@JonnyD

Wie hoch ist die tatsächliche Miete?
Grundmiete =
Nebenkosten =
Heizkosten=
Quadratmeter =

Was genau wird vom Jobcenter übernommen?
Grundmiete =
Nebenkosten =
Heizkosten =

Kennst du bei deinem Jobcenter die aktuellen KdU-Richtlinien zur angemessenen Höhe bzw. kannst du diese selbst abrufen? Auf dem Internetauftritt ist oft dazu, was hinterlegt.

PaulHilft

Verstehe was die Produkttheorie bedeutet.

Das Problem ist, dass wenn du 0,01 € unter der Grenze gewesen wärst, und eine 300 € Nachzahlung bekommst. So würde diese komplett übernommen werden. (Sogar bis zu 2.000 € sidn möglich.)

Da du aber 0,01 € über die Grenze liegst bekommst du nichts. Das ist ungerecht und lohnt for Gericht zu gehen. Ich hatte das auch. Ich bin dann wegen 40€ über die Grenze die die nich tbezahlen wollten, für 6.000 € umgezogen was die alle bezahlt haben. Und nun liege ich wenige Euro unter der Grenze und bekomme auch die Hunderte Nebenkostennachzahlung wieder.
Naja, ich wollte eh umziehen. =)

september23

Immer wieder beeindruckend, was Du alles schaffst, was sonst wenige schaffen oder gar von den § gar nicht vorgesehen ist.

Zitat von: PaulHilft am 02. Januar 2024, 13:58:21Da du aber 0,01 € über die Grenze liegst bekommst du nichts. Das ist ungerecht und lohnt for Gericht zu gehen.
Es sind nicht 0.01 Cent, sondern 50 Euro. Und in der Miete wird niemand je nur 1 Cent darüber liegen.
Wenn man Bemessungsgrenzen aufweicht, weil es nur 10 euro sind, der nächste mit vorher 20 euro, dann auch nur 10 Euro entfernt ist, usw. kann man sie auch ganz abschaffen.

Zitat von: PaulHilft am 02. Januar 2024, 13:58:21Ich hatte das auch. Ich bin dann wegen 40€ über die Grenze die die nich tbezahlen wollten, für 6.000 € umgezogen was die alle bezahlt haben.
nur wenn Du eine Kostensenkungsaufforderung hattest, nicht, wenn man im Bezug in eine "zu teure" Wohnung zieht. Und bei 6000 Euro musst Du schon enorm viel an Möbeln und sonstige Einrichtung haben.

Zitat von: PaulHilft am 02. Januar 2024, 13:58:21Und nun liege ich wenige Euro unter der Grenze und bekomme auch die Hunderte Nebenkostennachzahlung wieder.
Naja, ich wollte eh umziehen. =)
Respekt. Du ziehst um, bekommst einen erstaunlich teuren Umzug komplett erstattet und hast auch gleich wieder mehrere Hundert Euro Nachzahlung, die man Dir aber zum Glück erstattet.
Sachen gibts.  :cool:

JohnnyD

Zitat von: Jimmy Neutron am 02. Januar 2024, 13:49:20@JonnyD

Wie hoch ist die tatsächliche Miete?
Grundmiete = 392€
Nebenkosten = 80€
Heizkosten= 60€
Quadratmeter = 54 qm2

Was genau wird vom Jobcenter übernommen?
Grundmiete = 345
Nebenkosten = 80
Heizkosten = 60

So wurde das in meinem Bewilligungsbescheid aufgeschlüsselt.

Kennst du bei deinem Jobcenter die aktuellen KdU-Richtlinien zur angemessenen Höhe bzw. kannst du diese selbst abrufen? Auf dem Internetauftritt ist oft dazu, was hinterlegt.

Das ist das Maximum was das JC in meiner Stadt bezahlt.
 

Zitat von: september23 am 02. Januar 2024, 13:18:35
Zitat von: Hary am 02. Januar 2024, 12:39:56Da hier laut eigener Aussage die Obdachlosigkeit drohte und keine andere Alternative bestand, wäre dies vermutlich auch ein Argument welches man nutzen könnte.
Den Nachweis wird man gut ein Jahr, vielleicht auch schon 2 Jahre später vermutlich nicht mehr führen können.

Auch wäre in der Prüfung die Frage, wie schnell man habe ausziehen müssen. Auch im Untermietvertrag gelten gesetzliche Fristen.

Mein Untermietvertrag wurde zum 31.12.2021 gekündigt, es war eine WG eines ambulant betreuten Wohnens. Ich habe während der Pandemie schwere Panikattacken und Phobien entwickelt, weshalb man dort die Zusammenarbeit mit mir beendet hatte und mich in eine Soziotherapheutische Einrichtung vermitteln wollte. Ich durfte auf Kulanz dort noch bis zum 31.03.22 in der WG bleiben, Ende Februar hatte dann auch die 2. Soziotherapeutische Einrichtung mir eine Absage erteilt, da mein Krankheitsbild nicht da reinpassen wurde. Hatte also gute 4 Wochen Zeit eine Wohnung zu finden.


Zitat von: Hary am 02. Januar 2024, 12:39:56
Zitat von: september23 am 02. Januar 2024, 11:51:29Vielleicht kennt aber hier jemand noch Ausnahmen, die für den Widerspruch zu nehmen wären.
Im Prinzip wären gesundheitliche Gründe eine Ausnahme, laut einem nicht rechtskräftigen Urteil aber auch die Nähe zur Arbeitsstelle und soziale Kontakte.

Da hier laut eigener Aussage die Obdachlosigkeit drohte und keine andere Alternative bestand, wäre dies vermutlich auch ein Argument welches man nutzen könnte.

Ich bin kein Experte, aber man müsste auch einmal schauen wie vor Ort die Sätze für Wohnraum sind und wie der reale Markt dort aussieht. Die für die dortigen Sätze kein Wohnraum verfügbar sein, dann wäre dies auch ein Ansatz. Da die Richtlinien für Wohnraum dann wohl unzulässig sein könnten. Aber alleine und öffne juristische Hilfe wird das wohl alles schwierig.

Ich habe mir vorsorglich schonmal einen Antrag für Prozesskostenhilfe besorgt, wollte hier nurmal erfragen ob man einschätzen kann wie die Erfolgsaussichten sind.
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50 und habe etwas Struktur durch eine Maßnahme für 15h die Woche (weiß nicht genau unter welchem SGB § die läuft, aber bekomme 2€ die Stunde, was auch nicht angerechnet wird).

Fettnäpfchen

JohnnyD

Wenn die Angemessenheit bei dir 485.- Euro beträgt müsste man noch wissen von wann die Daten sind denn alle zwei Jahre soll die Angemessenheit neu festgelegt werden.

Bloß weil das JC meint es stimmt muss das nicht so sein.
Da dein Ort nicht bekannt ist schau doch mal selber nach ob er da
https://www.harald-thome.de/informationen.html
gelistet ist.
Wenn nicht dann lass dir das von deiner Gemeinde belegen, also am besten schriftlich,  von wann und wie hoch genau die Angemessenheitskriterien sind.
Eine Kostensenkungsaufforderung wirst du ja nicht bekommen haben denn da sollte es eigentl. auch drin stehen.
Und gib nochmal Bescheid !

MfG FN
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