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Wird KdU-Nachzahlung vom JC auf Sozialhilfe angerechnet?

Begonnen von PetraL, 10. September 2022, 21:08:43

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

PetraL

Mir ist noch eine ganz andere Frage (wieder) in den Sinn gekommen, die mir jetzt jedoch auf den Nägeln brennt:
Wenn wir den Prozess gegen das Jobcenter gewinnen (anderer Thread https://hartz.info/index.php?topic=129165.120 ):
Kann mir mein Anteil von dem Geld, das das JC uns dann nachzahlen muss, auf die Sozialhilfe, die ich ja voraussichtlich spätestens ab 01.10.22 beziehen werde (noch anderer Thread https://hartz.info/index.php?topic=129014 ), angerechnet werden?  :schock:

Fettnäpfchen

PetraL

Ich denke wenn du eine KURZZUSAMMENFASSUNG schreibst um was es da genau geht was uU angerechnet werden könnte könnte eher eine Antwort kommen.

NfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. September 2022, 14:45:59PetraL

Ich denke wenn du eine KURZZUSAMMENFASSUNG schreibst um was es da genau geht was uU angerechnet werden könnte könnte eher eine Antwort kommen.

NfG FN
Äh, ich habe doch die Frage so kurz wie möglich zusammengerafft gestellt? Nämlich:
Kann mein Anteil an der Nachzahlung der KdU, die das JC leisten muss, auf meine Sozialhilfe angerechnet werden?

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 11. September 2022, 15:53:23Äh, ich habe doch die Frage so kurz wie möglich zusammengerafft gestellt?
Schon, aber du hast zwei Themen dazu verlinkt. Und wenn man zwei Threads durchlesen soll um zu wissen was genau Sache ist schreckt das halt ab.
Und einfach so auf die Frage zu Antworten finde ich persönlich so ähnlich wie verantwortungslos.

Wer hat die KdU bis jetzt bezahlt wenn du davon ausgehst das du eine Nachzahlung bekommst kann es ja nicht das JC gewesen sein.
 
Wieso Anteil ?

Das wären Fragen die zur Beantwortung nötig sind. Nicht jeder kennt deine Themen auswendig und nicht jeder hat Lust das dann nachzulesen.

Salopp gesagt,
klar wenn das JC nicht geleistet hat und du deinen Anteil aus der eigenen Tasche gezahlt hast und das JC dazu verurteilt wird diesen Anteil zu bezahlen dann kannst du das Geld behalten.

MfG FN
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PetraL

Ok, vielleicht habe ich mich immer noch zu unpräzise ausgedrückt, die Frage lautet:
Kann mir das Sozialamt das als Einkommen anrechnen, was ich vom JC nachbezahlt bekomme?
Dabei ist ja eigentlich egal, warum und was das JC nachzahlen muss, hier sind es halt KdU, die zuwenig gezahlt wurden.
Und "mein Anteil", weil das Sozialamt ja den Anteil meiner Tochter als ehemaliges Mitglied der ehemaligen BG sowieso nicht anrechnen kann, denn es ist ja nicht meins.
Die Links hab ich eigentlich nur dazu getan für Leute, die sich für die Hintergründe interessieren (also was und warum das JC was nachzahlen sollte).

Die Frage ist mir in den Sinn gekommen, weil ja vom Jobcenter ständig irgendwelche Nachzahlungen und Erstattungen als Einkommen angerechnet werden (Krankengeld, Wohngeld, ... etc. ) ...

Fettnäpfchen

Zitat von: PetraL am 13. September 2022, 08:41:58Ok, vielleicht habe ich mich immer noch zu unpräzise ausgedrückt, die Frage lautet:
Ich habe das schon verstanden auch von Anfang an.
Da ich aber nicht so firm bin was das Sozialamt angeht halte ich mich bedeckt denn bloß weil ich der Meinung bin:
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. September 2022, 15:57:52Salopp gesagt,
klar wenn das JC nicht geleistet hat und du deinen Anteil aus der eigenen Tasche gezahlt hast und das JC dazu verurteilt wird diesen Anteil zu bezahlen dann kannst du das Geld behalten.
heisst das nicht das es am Schluß nicht ein Hintertürchen gibt dass das Sozialamt nutzen kann.

Wenn du von einem RA vertreten wirst dann frag doch den mal gehört ja irgendwie zum Verfahren, oder ganz unverblümt den Richter wenn du bei der Verhandlung anwesend bist.

MfG FN
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PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. September 2022, 16:57:59Da ich aber nicht so firm bin was das Sozialamt angeht halte ich mich bedeckt denn bloß weil ich der Meinung bin:
Meinen RA brauch ich gar nicht erst fragen - da krieg ich eh keine Antwort ...  :no:

Dachte halt, das weiß irgendwer. Jobcenter und Sozialamt sind ja in den meisten Sachen gleich, was Einkommen betrifft und so. Und wenn das Jobcenter Wohngeld-Nachzahlungen als Einkommen anrechnet ...

Aber notfalls würde ich durch alle Instanzen klagen und auch das Verfassungsgericht anrufen - müsste dafür nur einen anderen Anwalt finden, denn der Jetztige ist ja nicht wirklich zu gebrauchen ...  :sad:

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 13. September 2022, 17:08:39Dachte halt, das weiß irgendwer.
Wissen sicher mehrere bloß hat halt keiner was dazu geschrieben.

Zitat von: PetraL am 13. September 2022, 17:08:39Und wenn das Jobcenter Wohngeld-Nachzahlungen als Einkommen anrechnet ...
Naja das dürfte ja passen denn Wohngeld und ALG 2 schließen sich eigentlich aus. Und vermutlich hat das JC die kompletten angemessenen KdUH bezahlt dann ist es klar das Wohngeld eine Überzahlung ist und angerechnet oder verrechnet wird.

Zitat von: PetraL am 13. September 2022, 17:08:39Meinen RA brauch ich gar nicht erst fragen - da krieg ich eh keine Antwort ...  :no:
Versuch macht klug aber leider gibt es solch RA`s auch.

MfG FN
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Yavanna

Ich weiß nicht, wie seriös und aktuell diese Quelle ist, aber ich habe das hier gefunden

https://www.betanet.de/sozialhilfe-einkommen-und-vermoegen.html

Zitat3. Was zählt zum Einkommen und reduziert die Sozialhilfe
...
Die meisten Sozialleistungen, z.B. Leistungen der Sozialversicherungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente etc.), Wohngeld, Mutterschaftsgeld, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld für volljährige Kinder (Kindergeld für minderjährige Kinder wird dem Einkommen des Kindes angerechnet), Krankengeld, Elterngeld, Bayerisches Familiengeld.
...

PetraL

Zitat von: Yavanna am 13. September 2022, 17:56:05Ich weiß nicht, wie seriös und aktuell diese Quelle ist, aber ich habe das hier gefunden
Hm, ja, das weiß ich natürlich noch viel weniger - ich bin ja keine Fachfrau.
Aber vielen Dank für den Link, denn da steht auch :
Nicht als Einkommen berücksichtigt werden u.a.:
...
Rückerstattungen auf Vorauszahlungen, die der Sozialhilfeempfänger aus dem Regelsatz geleistet hat, z.B. Stromguthaben.
...

Das beruhigt mich, denn das ist ja eine Erstattung von Zahlungen, die wir bereits aus dem Regelsatz geleistet haben. Hatte ich jetzt in meiner Panik gar nicht mehr auf dem Schirm.  :sehrgut:

Karotte

Also wenn man es genau nimmt, dann hast du es nicht aus dem Regelsatz der Sozialhilfe gezahlt (für die dein obiger Passus gilt), sondern dem des ALG II`s..., insofern könnte es sich einfach um eine Nachzahlung handeln...

Rotti

Liebe Karotte deine Antwort viel zu spät, aber Sozialleistungen werden nie verrechnet, kein Einkommen.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

PetraL

Vielen Dank für eure Rückmeldungen - dann werde ich mich einfach mal überraschen lassen müssen.
Den Prozess habe ich inzwischen gewonnen, das Jobcenter muss meine Heizkosten voll übernehmen.  :sehrgut:
 Geld habe ich aber noch keins gesehen, noch nicht einmal das Urteil schriftlich bekommen (2. mündliche Verhandlung war am 24.10.23), die Klage gegen das Sozialamt läuft noch, da ist noch kein Ende in Sicht - also schaun mer mal  :zwinker:

Ottokar

Nach meiner Auffassung darf diese Nachzahlung aufgrund ihrer Zweckbindung gemäß § 83 Abs. 1 SGB XII nicht berücksichtigt werden.
Selbst wenn nicht, wäre gemäß § 82 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 SGB XII von dieser Nachzahlung die zugrunde liegende Aufwendung (Heizkosten) abzuziehen, womit im Ergebnis kein Einkommen verbliebe.
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