Erben

Begonnen von Bobsch, 12. Januar 2024, 04:22:19

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Fettnäpfchen

Ottokar

von mir noch ein Hinweis:
Der TE hat sich auch im Kalender eingetragen unter
Ereignisse > am 12.01
da man da keine Meldung machen kann melde ich es ausnahmsweise auf dem Weg.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

september23

Zitat von: Vollloser am 12. Januar 2024, 17:45:24Ach das is ja jetzt aber sehr interessant !
Heißt das also (eigentlich), dass das Doppelte von diesem derzeitig gezahlten Regelsatz da (also 1126 €) + Miete u. KV die WIRKLICHE dem Staat/Jobcenter zumutbare Sozialleistung für Hartz4/Bürgergeldbezieher wäre - monatlich ?!? 
 :scratch:  :smile:
nein, das heißt, dass man außerhalb des Bezugs nicht am Existenzminimum leben muss, um bei (erneutem) Bedarf Anspruch auf Unterstützung zu haben.

Ist allerdings aus dem Bezug kommend vorhersehbar, dass ein Zufluss nicht länger/dauerhaft aus dem Bezug helfen wird, darf man wiederum das Geld nicht "verprassen".

Daher begrenzt auf ca. das doppelte.