Bürgergeld und Produkttester

Begonnen von hansmeisner, 26. Januar 2024, 19:04:05

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Hary

Zitat von: september23 am 29. Januar 2024, 23:10:28Neben Steuern, muss man den Aufwand, die Lagerung und vieles mehr des Gewerbetreibenden bedenken.
Da fallen mir auch noch ein paar Punkte ein, die es schwierig machen. Privat kann man in einer Wohnung ja lagern was man will. Sobald es aber gewerblich ist greifen Dutzende Verordnungen und Arbeitsschutzbestimmungen, Brandschutz, Fluchtwege und und und. Alleine die Erhöhung der Müllgebühren, in einer Mietwohnung evtl. der extra Raum für den gewerblichen Mülleimer fressen vermutlich alle Gewinne mehrfach auf.

Simples Beispiel, man hat eine Flasche Essig als Angebot. Dann müsste eine Augendusche vorhanden sein. Selbst für den Weg von Zuhause zur Post müsste der transportierende eine ADR Bescheinigung besitzen und sein Fahrzeug müsste entsprechend ausgestattet und gekennzeichnet sein. Hört sich albern an, ist aber so...

september23

Zitat von: Hary am 29. Januar 2024, 23:39:01...Sobald es aber gewerblich ist greifen Dutzende Verordnungen und Arbeitsschutzbestimmungen, Brandschutz, Fluchtwege und und und.
Das nun wieder nicht. Arbeitsschutz gilt bei Arbeitnehmern, nicht, wenn man einen 1-Mann-Betrieb hat.
Und Fluchtwege und Co auch wieder bei einem Betrieb, nicht wenn man zu Hause Ware lagert. Es gilt nicht alles, was bei Publikumsverkehr gelten würde. Das wäre also nicht das Problem.

Zitat von: Hary am 29. Januar 2024, 23:39:01Simples Beispiel, man hat eine Flasche Essig als Angebot. Dann müsste eine Augendusche vorhanden sein.
nein, da übertreibst Du wirklich oder bringst es mit dem Thema "Herstellung" durcheinander. Zudem nochmals, Schutzbestimmungen für den, damit hantiert, gelten immer dem Angestellten. Ein Angestellter darf auch nicht ständig 12 oder gar 14 Stunden arbeiten, während es niemand einem Selbstständigen verbieten kann es regelmäßig zu tun.

Zitat von: Hary am 29. Januar 2024, 23:39:01Selbst für den Weg von Zuhause zur Post müsste der transportierende eine ADR Bescheinigung besitzen und sein Fahrzeug müsste entsprechend ausgestattet und gekennzeichnet sein. Hört sich albern an, ist aber so...
:lol:  Nein, das ist nicht so, da bringst Du wirklich was durcheinander.

Und dass das Vorhaben leider nicht zum kleinen Nebenerwerb taugt, ist ja offenbar schon bei dem Betreffenden angekommen.  :bye:

hansmeisner

#17
Zitat von: september23 am 29. Januar 2024, 23:10:28[...] Neben Steuern, muss man den Aufwand, die Lagerung und vieles mehr des Gewerbetreibenden bedenken. Das kann man nur ab und an als kleines Zubrot machen.
Natürlich hat man damit auch Arbeit, dafür erhält man den Gewinn. Generell wäre es sehr gut machbar, die Berechnungen meines Bekannten machen da Sinn, aber diese Sachzuwendungssteuer ist das K.O.-Kriterium. Er beobachtet auch seit einiger Zeit Leute auf eBay, die das geschäftsmäßig machen (als Privatverkäufer). Die sind gut im Plus. Die haben dabei aber wohl auch diese kleine Sachzuwendungssteuer übersehen... :sad:

Erst wenn Amazon bzw. die Hersteller gesetzlich in der Pflicht sind, die Steuer von sich aus abzuführen, dann erst wird sichs lohnen. Eine Steuerberaterin meinte mal, da sei ein Gesetz in Arbeit in diese Richtung. Mal sehen, was da so in Zukunft passiert.

Zitat von: september23 am 29. Januar 2024, 23:10:28Steuerfreibetrag ist der Teil der Einkommenssteuer, der steuerfrei gestellt wird. Wenn man ohne Einkommen ist, hat man gar keine Einkommenssteuern. Demnach auch keinen Freibetrag, der steuerfrei zu stellen ist.
Verdient man geringfügig dazu (Minijob), wird es nicht besteuert.
:scratch: Verstehe ich jetzt nicht. Als Dienstleister (=Produkttester) für Amazon hat man Einkommen: Die Sachzuwendungen. Dafür wird sicher auch der Steuerfreibetrag in Abzug gestellt, oder nicht? Bei Arbeitnehmern dürfte der längst ausgeschöpft sein. Insofern wäre ein Bürgergeld-Empfänger da besser gestellt - darauf wollte ich hinaus.

september23

Zitat von: hansmeisner am 30. Januar 2024, 02:30:48:scratch: Verstehe ich jetzt nicht. Als Dienstleister (=Produkttester) für Amazon hat man Einkommen: Die Sachzuwendungen.
Nein, Produkte, die man zum Testen bekommt sind kein erwirtschaftetes Einkommen.

Einkommen ist das Gehalt, das einem der Arbeitgeber gibt oder das Geld, was man aus einem Verkauf (oder sonstige selbstständige Arbeit) bekommt, bereinigt um die Ausgaben, die man hat, also den Gewinn.

Es gibt zwar bei den Steuern auch eine Rubrik für Sachzuwendungen z.B. des Arbeitgebers, aber das ist was anderes.

Zitat von: hansmeisner am 30. Januar 2024, 02:30:48Dafür wird sicher auch der Steuerfreibetrag in Abzug gestellt, oder nicht?

nein, Steuern zahlst Du auf Einkommen, das wird vom Gehalt abgezogen.

Aber Du hast auf Dein Einkommen einen Steuerfreibetrag, der nicht besteuert werden darf. Wie hoch der ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Und der ist keine feste Summe, sondern hängst natürlich von Deinem Einkommen ab. Man kann nicht um mehr Steuern erleichtert werden, als man zahlt.

Zitat von: hansmeisner am 30. Januar 2024, 02:30:48Bei Arbeitnehmern dürfte der längst ausgeschöpft sein.

Ein Arbeitnehmer bzw. einer, der soviel regelmäßig verdient, dass das Einkommen besteuert wird, kann durchaus auch weitere steuermindernde Ausgaben geltend machen. Das ist kein fixer Betrag. Kommt halt drauf an.
Und als Selbstständiger zieht man vom Umsatz immer noch die Ausgaben ab. Das was übrig bleibt ist der "Gewinn vor Steuern".

Zitat von: hansmeisner am 30. Januar 2024, 02:30:48Insofern wäre ein Bürgergeld-Empfänger da besser gestellt - darauf wollte ich hinaus.
Ja, aber das stimmt so nicht.

Wenn ein Arbeitnehmer mit Vollzeit einen zweiten Job macht, muss er vermutlich weitere Steuern zahlen. Das hat aber nichts mit besser oder schlechter gestellt zu tun, sondern damit, dass sein Gesamteinkommen so hoch ist, dass weitere Steuern erhoben werden und wahrscheinlich keine weiteren Freibeträge geltend gemacht werden können.

Seine Ausgaben wird er dennoch abziehen können.

Der BG-Empfänger, der Produkte verkauft und kaum Einnahmen hat, weil es insgesamt wenig ist, wird ohnehin wenig Steuern zahlen. Einfach, weil der Umsatz entsprechend gering ist.

Und der Arbeitnehmer mit Vollzeit, der nebenbei verkauft ist insofern besser gestellt, dass er schlicht mehr Geld zur Verfügung hat.

hansmeisner

Zitat von: september23 am 30. Januar 2024, 08:59:25Nein, Produkte, die man zum Testen bekommt sind kein erwirtschaftetes Einkommen.
Zitate:
Wann müssen Sie als Influencer Geschenke oder Gratisprodukte versteuern?

Produkte und Dienstleistungen, die Ihnen im Zuge einer Werbepartnerschaft mit einem Unternehmen kostenlos überlassen werden, gelten als Sachzuwendungen, also nicht-finanzielle Leistungen. Dementsprechend sind Sachzuwendungen auch für Influencer einkommensteuer- und umsatzsteuerpflichtig. Den Wert eines Produktes können Sie entweder beim Hersteller erfragen oder im Internet recherchieren und dann in Ihrer Steuererklärung als Betriebseinnahme angeben.

Als Ausnahmen davon gelten:
- Produkte mit einem geringen Wert (bis zu 10 Euro)
- Ihr Geschenkgeber bzw. Werbepartner hat das Produkt/die Dienstleistung bereits versteuert

Quelle: https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/influencer-und-steuern/


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Wie ist das Programm in Zukunft steuerlich zu behandeln?
[...]
Zweifelhaft könnte dahingehend sein, ob überhaupt Einnahmen vorliegen? Dahingehend ist § 8 II EstG jedoch eindeutig. Danach sind die zugesandten Produkte grundsätzlich als sog. Sacheinnahmen ebenfalls Einnahmen im Sinne des EStG. Auch gibt es bereits ähnlich gelagerte und entschiedene Fälle. So behandelten die Finanzbehörden Warenlieferungen für Testzwecke bei sozialen Influencern bereits seit längerer Zeit als Einnahmen, die von diesen zu versteuern sind. Es ist daher davon auszugehen, dass die Finanzbehörden die Fälle der Amazon-Vine-Tester entsprechend werten werden.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/steuerplicht-als-amazon-vine-produkttester-219585.html


Zitat von: september23 am 30. Januar 2024, 08:59:25Aber Du hast auf Dein Einkommen einen Steuerfreibetrag, der nicht besteuert werden darf. Wie hoch der ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Und der ist keine feste Summe, sondern hängst natürlich von Deinem Einkommen ab. [...]
:scratch: Man hat einen jährlichen Grundfreibetrag von 11.604 Euro (Stand 2024). Das ist durchaus eine feste Summe. Verstehe nicht wo Du drauf hinaus willst. Der ist bei einem Arbeitnehmer in der Regel meist ausgeschöpft, bei einem Bürgergeld-Empfänger ist er das in der Regel nicht, oder? Dieser Betrag ist fest und steht jedem zur Verfügung, unabhängig anderer Faktoren. Erst die Einnahmen, die über diese Summe fallen, werden versteuert, egal ob Arbeitnehmer oder Gewerbetreibender.

september23

Zitat von: hansmeisner am 30. Januar 2024, 16:42:36Produkte und Dienstleistungen, die Ihnen im Zuge einer Werbepartnerschaft mit einem Unternehmen kostenlos überlassen werden, gelten als Sachzuwendungen, also nicht-finanzielle Leistungen. Dementsprechend sind Sachzuwendungen auch für Influencer einkommensteuer- und umsatzsteuerpflichtig. Den Wert eines Produktes können Sie entweder beim Hersteller erfragen oder im Internet recherchieren und dann in Ihrer Steuererklärung als Betriebseinnahme angeben.
interessant und wovon zahlt man das, wenn das "Unternehmen" darin besteht die Produkte zu testen und man sonst keine Einnahmen hat?

Zitat von: hansmeisner am 30. Januar 2024, 16:42:36Als Ausnahmen davon gelten:
- Produkte mit einem geringen Wert (bis zu 10 Euro)
- Ihr Geschenkgeber bzw. Werbepartner hat das Produkt/die Dienstleistung bereits versteuert
wäre zu beachten

Zitat von: hansmeisner am 30. Januar 2024, 16:42:36:scratch: Man hat einen jährlichen Grundfreibetrag von 11.604 Euro (Stand 2024). Das ist durchaus eine feste Summe. Verstehe nicht wo Du drauf hinaus willst.
dass der höher sein kann

Zitat von: hansmeisner am 30. Januar 2024, 16:42:36Der ist bei einem Arbeitnehmer in der Regel meist ausgeschöpft, bei einem Bürgergeld-Empfänger ist er das in der Regel nicht, oder?
wenn man nicht steuerpflichtig ist, weil man gar kein Einkommen hat, hat man auch keinen "Steuerfreibetrag", darauf wollte ich hinaus. Das hat nichts mit "ausschöpfen" zu tun.

Zitat von: hansmeisner am 30. Januar 2024, 16:42:36Dieser Betrag ist fest und steht jedem zur Verfügung, unabhängig anderer Faktoren. Erst die Einnahmen, die über diese Summe fallen, werden versteuert, egal ob Arbeitnehmer oder Gewerbetreibender.
Der Grundfreibetrag kann sich z.B. je nach Familiengröße erhöhen

Hat aber jetzt nichts mehr mit Deiner Frage am Anfang zu tun  :bye:  :bye: