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JC rechnet in Weiterbewilligung mehr an als vorläufige EKS

Begonnen von Zara, 25. Dezember 2023, 09:46:46

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Zara

#105
Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Januar 2024, 17:43:56Die Anlage EKS muss nicht bei. Streitig sind die veranschlagten Ausgaben (Geldverkehr) in der Prognose für das erste Halbjahr 2024.

Da du aber auch Sachen in den Geldverkehr kategorisiert hast, die da nicht reingehören muss dies für die Transparenz und auch Glaubhaftmachung aufgeschlüsselt werden.

Die aufgeschlüsselte Tabelle vom 2. Halbjahr 2023, dient dem Nachweis und die Glaubhaftmachung, dass die Prognose realistisch ist. Für eine realistische Prognose können bei der Berechnung die vorherigen Zeiträume herangezogen werden.

Die aufgeschlüsselte Tabelle vom 1. Halbjahr sollen die 790,- aufschlüsseln, dem Sozialgericht die Arbeit erleichtern und den Vergleich zwischen den tatsächlichen Ausgaben (2. Hj 23) und der Prognose (1. Hj 24) ermöglichen. Auf die streitigen Ausgaben bezogen.

Alles in Verbindung mit den Belegen natürlich.

Okay. Dann ist nur die Frage, wie ich die Prognose aufschlüssele? Weil die tatsächlichen Gebühren ja höher sein werden.

Sollte man im Text auch evtl. noch erwähnen, dass die Gebührenrechnungen nicht vom Girokonto an sich eingezogen, sondern nach dem Verkauf direkt einbehalten werden?

Jimmy Neutron

Zitat von: Zara am 25. Januar 2024, 18:01:44Okay. Dann ist nur die Frage, wie ich die Prognose aufschlüssele? Weil die tatsächlichen Gebühren ja höher sein werden.
Du nimmst die Zahlen mit denen du deine vorläufige EKS ermittelt hast.

Zitat von: Zara am 25. Januar 2024, 18:01:44Sollte man im Text auch evtl. noch erwähnen, dass die Gebührenrechnungen nicht vom Girokonto an sich eingezogen, sondern nach dem Verkauf direkt einbehalten werden?
Denke nicht, dass dies notwendig ist. Für die Glaubhaftmachung dürften die Belege als solche bereits reichen.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Januar 2024, 18:29:57Du nimmst die Zahlen mit denen du deine vorläufige EKS ermittelt hast.

Da habe ich ja alles zusammen. Pro Monat nur 120€ bzw. im März 190€. Allein Etsy ist ja schon höher. Weiß nicht, wie ich das aufteilen soll.   :weisnich:

Genügt es denn nicht, wenn ich sowas schreibe wie:

"Anhand der Tabelle "Ausgaben im 2. Hj. 2023" ist ersichtlich, dass ich mit meiner Prognose 2024 deutlich unter den tatsächlich zu erwartenden Ausgaben liege." Oder ich schreibe eben die 120€ bzw. im März 190€ als gesamtes nochmal als Tabelle.

Jimmy Neutron

Ok, ich nehme dann mal an, dass du dir im Einzelnen zu den Kosten für die Prognose keine größeren Gedanken gemacht und den gesamten Posten "Geldverkehr" in der Summe geschätzt hast.
Schlüssel/teile die 120 bzw. 190,- zumindest in die unterschiedlichen Kategorien auf. Also z.B. für den Januar:
c) Nebenkosten des Geldverkehrs 20,-
e) Lizenzen 20,-
f) Verkaufsplattformen und Online-Marktplätze 80,-

Die Zahlen müssen nur realistisch sein.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Januar 2024, 19:43:27Ok, ich nehme dann mal an, dass du dir im Einzelnen zu den Kosten für die Prognose keine größeren Gedanken gemacht und den gesamten Posten "Geldverkehr" in der Summe geschätzt hast.
Schlüssel/teile die 120 bzw. 190,- zumindest in die unterschiedlichen Kategorien auf. Also z.B. für den Januar:
c) Nebenkosten des Geldverkehrs 20,-
e) Lizenzen 20,-
f) Verkaufsplattformen und Online-Marktplätze 80,-

Die Zahlen müssen nur realistisch sein.

Ja, habe mich da wohl etwas vertan.  :weisnich:
Mach es dann so, wie Du sagst. "Realistisch" ist es halt eben nicht, weil ich auch da mal wieder einen Fehler gemacht habe.

Langsam bin ich auch etwas "hippelig", weil morgen der Termin ist und ich noch nix an Dokumenten zusammengefasst und geschwärzt habe. Hoffentlich passt es am Ende von der Größe für die Fax-Übermittlung. Sonst drehe ich noch durch.

Jimmy Neutron

Die Zahlen müssen diesmal zu deiner Prognose passen. Durch die verschiedenen Kategorien passiert dir der Fehler nicht mehr so schnell.

Wenn es nicht in ein Fax passt, dann Teil das Fax auf mehrere auf. Kurzes Anschreiben inkl. Az.: und dem Text "Fax Teil 2" oder so reicht völlig. Da brauchst du auch keine Unterschrift darunterzusetzen. Geht ja nur um die Zuordnung. Wird schon gut gehen. Du kannst auch danach beim Sozialgericht anrufen und fragen, ob das so passt und man dies zuordnen kann.

Zara

Hier kommt mein finales Schreiben. Ist es so okay?

Jimmy Neutron

In der unteren Tabelle würde ich die Zeilen mit den Unterkategorien (Paypal Etsy etc.) löschen. Und nur die Punkte c, e, f stehen lassen.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Januar 2024, 21:50:45In der unteren Tabelle würde ich die Zeilen mit den Unterkategorien (Paypal Etsy etc.) löschen. Und nur die Punkte c, e, f stehen lassen.
Okay, mache ich.   :smile:

Zara

Wie lange kann es eigentlich dauern, bis das Gericht über einen Eilantrag entscheidet? Ich habe bisher weder vom Gericht, noch vom JC was gehört. Hätte ich nicht eine Kopie über die Weiterleitung meiner Unterlagen ans JC erhalten müssen?
Was machen wir, wenn das Gericht gegen uns entscheidet?

Jimmy Neutron

Frist war 26.. Rechne mal damit dass das JC die Unterlagen am Montag bekommen hat. Frist eine Woche. Ich rechne damit, dass der Richter die Sache heute auf dem Tisch hat. Es kommt ja auch darauf an, was das JC geantwortet hat. Donnerstag würde ich mal anrufen und nach dem Sachstand fragen.

Zitat von: Zara am 06. Februar 2024, 09:08:29Hätte ich nicht eine Kopie über die Weiterleitung meiner Unterlagen ans JC erhalten müssen?
Nein.

Zitat von: Zara am 06. Februar 2024, 09:08:29Was machen wir, wenn das Gericht gegen uns entscheidet?
Entscheidung prüfen und dann mal sehen. Von den Fristen und Reaktionszeiten ist so weit noch alles im Rahmen. Im Hinblick darauf, dass ein normales Verfahren Jahre dauern kann.

Diese Unwissenheit ist kacke ich weiß.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 06. Februar 2024, 11:46:52Entscheidung prüfen und dann mal sehen. Von den Fristen und Reaktionszeiten ist so weit noch alles im Rahmen. Im Hinblick darauf, dass ein normales Verfahren Jahre dauern kann.

Okay. Dann bin ich mal gespannt.

Wir haben heute allerdings schneller denn je einen neuen, aktuellen Leistungsbescheid erhalten. Und zwar in Bezug auf die Heizkosten. Ich hatte den neuen Abschlagsplan am Sonntag Abend eingereicht.

Die SB (die leider noch immer da ist) hat wieder mal "aufgefordert" (wenn auch diesmal zu Recht). Und zwar möchte sie die Buchung der Gutschrift vom Gasanbieter sehen. Kann sie haben, ist kein Problem. Der Betrag wurde uns im Dezember überwiesen und davon haben wir im Dezember und Januar das Gas bezahlt. Ein kleiner Restbetrag (rd. 47 Euro) ist noch übrig, den wird sie dann auch nochmal anrechnen, denn der Gasabschlag von 112,00 Euro ist ab Februar genehmigt. Wird dann also nochmal ein neuer Bescheid kommen, sobald sie die Bankbuchung vorliegen hat. Warum sie für Februar nicht gleich statt 112,00 Euro nur 65,00 Euro bewilligt hat, muss man nicht verstehen.  :mocking:

Jetzt aber zwei andere Fragen zur heutigen Bewilligung:

  • Da die 128,00 Euro Einkommen noch immer angerechnet werden und der ursprüngliche Bescheid vom 22.12.2023 (dem wir ja widersprochen hatten) damit ja nun aufgehoben ist: Müssen wir nun nochmal widersprechen?
  • Vom Gasanbieter erhalten wir am 30.04.2024 einen KlimaBonus von 50 Euro überwiesen. Das JC rechnet diesen nun im April an und zieht davon nochmal 30 Euro ab. Behält also 20 Euro ein. Ist das so korrekt?

Anbei zwei Fotos.

Jimmy Neutron

Habt ihr ein Auto und zahlt dafür Haftpflichtversicherung?

Zitat von: Zara am 06. Februar 2024, 20:23:58Da die 128,00 Euro Einkommen noch immer angerechnet werden und der ursprüngliche Bescheid vom 22.12.2023 (dem wir ja widersprochen hatten) damit ja nun aufgehoben ist: Müssen wir nun nochmal widersprechen?
Bzgl. der Berechnung des Einkommens aus deiner gewerblichen Tätigkeit muss kein neuer Widerspruch eingelegt werden.

Zitat von: Zara am 06. Februar 2024, 20:23:58Vom Gasanbieter erhalten wir am 30.04.2024 einen KlimaBonus von 50 Euro überwiesen. Das JC rechnet diesen nun im April an und zieht davon nochmal 30 Euro ab. Behält also 20 Euro ein. Ist das so korrekt?
Von der Materie habe ich bis jetzt keine Ahnung. Hoffe darauf, dass sich da noch mal jemand dazu äußert.



Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 06. Februar 2024, 21:26:51Habt ihr ein Auto und zahlt dafür Haftpflichtversicherung?

Ja. Warum?

Zitat von: Jimmy Neutron am 06. Februar 2024, 21:26:51Bzgl. der Berechnung des Einkommens aus deiner gewerblichen Tätigkeit muss kein neuer Widerspruch eingelegt werden.

Okay.


Zitat von: Jimmy Neutron am 06. Februar 2024, 21:26:51Von der Materie habe ich bis jetzt keine Ahnung. Hoffe darauf, dass sich da noch mal jemand dazu äußert.

In Bezug auf Strom hatte ich im Netz was gefunden. Aber bei uns geht es um Gas.

https://www.gegen-hartz.de/news/drohende-buergergeld-kuerzungen-bei-stromanbieterwechsel

Zara

Also eigentlich wollte ich nun mal die Briefe aus der heutigen Postankündigung abwarten und dann hier posten, aber wie so oft wurde keine Post zugestellt.  :no:
Wir haben Beide, mein Partner und ich, je ein Brief vom JC in der Ankündigung sowie ein Brief vom SG an meinen Partner.
Müssen wir wohl bis morgen warten. Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum das SG nicht (zumindest vorab!) faxt. Das hatte ich ja extra so mitgeteilt. Ist aber laut Brieffenster das gleiche AZ wie aus der Sache mit dem aktuellen Bescheid. Also dürfte es sich darum handeln.

Eine weitere Neuigkeit gibt es allerdings: Mein Partner hatte im digitalen Postfach eine Kurzmitteilung (kein Brief) vom stellvertr. Teamleiter Leistung betreffend der Akteneinsicht:

ZitatSehr geehrter Herr XXX,
mit Schreiben vom 10.01.2024 haben Sie Akteneinsicht beantragt. Gerne würden wir Ihnen die Möglichkeit hierzu in den Räumlichkeiten des Jobcenters XXX anbieten. Den Termin würden wir gerne mit Ihnen zu den allgemeinen Öffnungszeiten abstimmen. Bitte teilen Sie uns mit wann es bei Ihnen am Besten passt. Die Akteneinsicht ist kostenfrei.

Hier geht es ja nun um folgendes:

  • Antragsverfahren zur abschließenden Bewilligung der Leistungen für den Zeitraum
  • 01/2023 bis 06/2023
  • Verfahren zur Festsetzung der Leistungen für den Zeitraum 06/2022 bis 12/2022
  • Widerspruchsverfahren gegen den Festsetzungsbescheid vom 08.12.2023
  • Verfahren über die Erstattung der Leistungen für den Zeitraum 06/2022 bis 12/2022
  • Widerspruchsverfahren gegen den Erstattungsbescheid vom 20.12.2023

Mit Schreiben von dieser Woche (die Fristsache 05.02.2024 betreffend) habe ich ja nun auch Akteneinsicht für den Zeitraum 07/2023 bis 12/2023 beantragt. Kann man das dann direkt mit erledigen?

Wie mache ich das nun mit dem Termin? Ein Fax senden, wann es uns passt? Und was genau ist bei dem Termin zu beachten? Also wie läuft der ab und darf ich Fotos machen?

Fragen über Fragen...
Ich hätte vor der Antwort nun noch gerne die aktuelle Post abgewartet. Denke kaum, dass es eine Entscheidung vom SG ist. Denn käme die nicht im gelben Brief mit Zustellurkunde?

Denke mal eher, dass das JC weitere Forderungen hat, die mir das Gericht nun wieder mitteilt.