Antragstellung

Begonnen von ndhfrank, 10. Februar 2024, 16:27:11

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ndhfrank

HallO Ihr fleißigen Helfer,
ich habe nur eine kurze Frage.
Ich beziehe bis 31.05.2024 Bürgergeld, ab 01.06. Regelaltersrente bin dann 66.
Allerdings werde ich wohl Grundsicherung beantragen müssen. Meine Frage wäre nun ob ich mit Ehalt des Rentenbescheides einen Antrag auf Grundsicherung stellen kann, oder ich bis zum tatsächlichem Renteneintritt damit warten muß?
Vielen Dank für Eure Unterstützung :bye:

Sheherazade

Du kannst mit dem Rentenbescheid zum 01.06. Grundsicherung beantragen.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

ndhfrank

Danke für Deine Antwort, habe ich das jetzt richtig verstanden das sobald ich den Rentenbescheid habe Grundsicherung ab 01.06.2024 beantragen kann ?

Sheherazade

Ja. Oder welches Problem siehst du dabei?
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Rotti

Er kann auch im Juni Grundsicherung beantragen, wenn er seinen Rentenantrag zu spät stellt, aber bevor er seinen Rentenbescheid nicht hat nur ein Darlehen beim Sozialamt bekommen.
"Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise."
Wirtschaftsweise Veronika Grimm

Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

ndhfrank

Sheherazade,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich war mir nicht ganz sicher wegen dem zeitlichem Ablauf, da ich gehört habe das die Bearbeitung beim SA sehr lange dauern soll.
Meinen Rentenbescheid erwarte ich im April und möchte dann auch gleich den Antrag stellen.

nochmals vielen Dank
Ndhfrank :bye: