Antragstellung

Begonnen von ndhfrank, 10. Februar 2024, 16:27:11

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ndhfrank

HallO Ihr fleißigen Helfer,
ich habe nur eine kurze Frage.
Ich beziehe bis 31.05.2024 Bürgergeld, ab 01.06. Regelaltersrente bin dann 66.
Allerdings werde ich wohl Grundsicherung beantragen müssen. Meine Frage wäre nun ob ich mit Ehalt des Rentenbescheides einen Antrag auf Grundsicherung stellen kann, oder ich bis zum tatsächlichem Renteneintritt damit warten muß?
Vielen Dank für Eure Unterstützung :bye:

Sheherazade

Du kannst mit dem Rentenbescheid zum 01.06. Grundsicherung beantragen.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

ndhfrank

Danke für Deine Antwort, habe ich das jetzt richtig verstanden das sobald ich den Rentenbescheid habe Grundsicherung ab 01.06.2024 beantragen kann ?

Sheherazade

Ja. Oder welches Problem siehst du dabei?
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Rotti

Er kann auch im Juni Grundsicherung beantragen, wenn er seinen Rentenantrag zu spät stellt, aber bevor er seinen Rentenbescheid nicht hat nur ein Darlehen beim Sozialamt bekommen.
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"

ndhfrank

Sheherazade,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich war mir nicht ganz sicher wegen dem zeitlichem Ablauf, da ich gehört habe das die Bearbeitung beim SA sehr lange dauern soll.
Meinen Rentenbescheid erwarte ich im April und möchte dann auch gleich den Antrag stellen.

nochmals vielen Dank
Ndhfrank :bye: