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JC möchte nach WBA weitere Kontoauszüge und Details zu Überweisung

Begonnen von zoolander, 11. Februar 2024, 21:50:36

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zoolander

Hi!

Vorab:
Da ich noch auf Jahresabrechnungen gewartet hatte, lag das (fast) fertige Schreiben zur WBA mit Unkosten etc. knapp drei Wochen über den Jahreswechsel auf der Festplatte. Mit ihm die geforderten Scans der Kontoauszüge über drei Monate.

Der WBA ist mittlerweile durch, jetzt werden zusätzlich 1,5 Monate Kontoauszüge vor den von mir erstellen und 1,5 Monate nach den geschickten drei Monaten ("bis laufend") gefordert. Also 3 Monate zusätzlich.
Ich hab ja nichts zu verbergen, bin nur überrascht, da ich diesen Fall noch nie hatte und im WBA nur die üblichen drei Monate gefordert waren.
Offensichtlich wird vermutet ich hätte kurz vor Weihnachten noch fette Überweisungen erhalten  :grins:
 
Zusätzlich soll ich noch Belege zu zwei kleinen (50€/ 30€) Überweisungen nachreichen, die im Abstand von fast drei Monaten auf ein identisches Konto (Familie) gingen. Da wird wohl mittlerweile fleißig mit Software gescannt.
Das hatte ich bisher auch noch nicht, obwohl ich schon immer alle Empfänger schwärze und auch ab und an Zahlungen dorthin gehen.

Gefragt wird nun, "um was für Zahlungen" es sich sich handelt und ob ich denn noch ein weiteres Konto habe. Als könnte man von dem Geld was ansparen :scratch:
Dachte bisher, nur bei Eingängen werden die SB neugierig.

Ist diese Neugierde denn prinzipiell an dieser Stelle überhaupt angebracht?

Meiner Meinung nach wird hier jetzt wegen der von der Regierung gestrichenen Gelder auf Teufel komm raus geschaut, wo man am Kunden sparen kann. Z. B. werden auch sinkende Schuldzinsen im einstelligen Bereich nicht wie bisher mit dem anfänglichen Wert gezahlt, sondern erstmals gemittelt auf 12 Monate

Danke fürs Reinschauen :-)
Viele Grüße
zoolander

Harald53

Zitat von: zoolander am 11. Februar 2024, 21:50:36Der WBA ist mittlerweile durch, jetzt werden zusätzlich 1,5 Monate Kontoauszüge vor den von mir erstellen und 1,5 Monate nach den geschickten drei Monaten ("bis laufend") gefordert. Also 3 Monate zusätzlich. Ich hab ja nichts zu verbergen, bin nur überrascht, da ich diesen Fall noch nie hatte und im WBA nur die üblichen drei Monate gefordert waren.
Wenn man veraltete Kontoauszüge einreicht kann das passieren das nochmal was nachgefordert wird.
Des friedens willen würde ich die einfach einreichen und gut ist. Wenn nichts schlimmes drauf zu sehen ist sollte es ja kein Problem sein.

Zitat von: zoolander am 11. Februar 2024, 21:50:36Zusätzlich soll ich noch Belege zu zwei kleinen (50€/ 30€) Überweisungen nachreichen, die im Abstand von fast drei Monaten auf ein identisches Konto (Familie) gingen.
Wo du dein Geld hinüberweist ist nicht Leistungsrelevant. Du kannst mit deinem Regelsatz anstellen was du für richtig hälst.

Zitat von: zoolander am 11. Februar 2024, 21:50:36Gefragt wird nun, "um was für Zahlungen" es sich sich handelt und ob ich denn noch ein weiteres Konto habe.
Ich würde schreiben, dass es sich um Überweisungen handelt  :scratch:, wie oben schon geschrieben, für was du dein Geld ausgibst ist nicht Leistungsrelevant.
Die Kontofrage kannst du ja mit "nein" beantworten (wenn es denn so ist).

zoolander

Das mit den veralteten Kontoauszügen dachte ich mir im Nachhinein. Die Sache mit den 1,5 Monaten zuvor finde ich trotzdem seltsam. zu verstecken hab ich generell nichts.
Zitat von: Harald53 am 12. Februar 2024, 01:38:28Wo du dein Geld hinüberweist ist nicht Leistungsrelevant. Du kannst mit deinem Regelsatz anstellen was du für richtig hälst.
Ich würde schreiben, dass es sich um Überweisungen handelt  :scratch:, wie oben schon geschrieben, für was du dein Geld ausgibst ist nicht Leistungsrelevant.
Die Kontofrage kannst du ja mit "nein" beantworten (wenn es denn so ist).

:grins:
So dachte ich mir das auch. "Überweisungen" find ich gut - natürlich auf mein Schweizer Nummernkonto.
Solch (unberechtigte) Fragen brauchen auch die richtigen Antworten.

Maunzi

Es kann durchaus relevant sein was mit dem Regelsatz angestellt wird, sollte der Verdacht aufkommen, dass hier zB Gelder gewinnbringend angelegt wurden bzw irgendwelche Versicherungen die man bis dato nicht erwähnt hat bedient werden und über die Vermögen aufgebaut wird, dass ggf vorrangig zu verwerten wäre.
Wobei zwei kleine Überweisungen da weniger auffällig sein sollten als regelmäßige Zahlungen oder größere Beträge.
Sollten es ganz große Summen sein die monatlich weg fließen, kann ein SB auch hellhörig werden, da dann durchaus mal die Frage aufkommt wovon man eigentlich leben kann und ob da noch von irgendwoher was rein kommt oder so.

Nur so als Gedankenspiel wieso ab und an auch mal die Überweisungen an Dritte spannend werden können.

Sollten die durch dein Geschwärze eventuell doch den Nachnamen entziffert haben, wäre der Gedanke mit dem zweiten Konto durchaus gerechtfertigt. Und dann wäre es ja logisch, dass sie das sehen wollen - da könnte ja Vermögen drauf sein oder du lässt dir da deinen heimlichen Lohn vom 24/7 Job drauf auszahlen etc pp  :grins:
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ottokar

Lt. BSG dürfen JC Kontoauszüge für max. 3 Monate vor Antragstellung fordern. Eine weitergehende Forderung muss zwingend anderweitig begründet werden. Diese ist nur bei begründetem Verdacht auf Leistungsmissbrauch zulässig, jedoch nicht, um dem JC fehlende Beweise zu liefern, oder unbegründete Vermutungen zu entkräften.
Ob du der Forderung insgesamt nachkommst oder nur hinsichtlich der fehlenden 1,5 Monate vor der Antragstellung, musst du entscheiden.

Was die Frage nach den 2 Überweisungen betrifft, gehen die das JC nichts an. Gemäß § 20 Abs. 1 S. 4 SGB II entscheidest du eigenverantwortlich über die Verwendung der Leistung.
Allerdings kann die Schwärzung unzulässig gewesen sein, denn diese ist nur dann und nur in dem Umfang zulässig, um Daten zu "rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben" unkenntlich zu machen. In dem Fall kann das JC ungeschwärzte Daten verlangen, aber keine Erklärung über den Zweck von Ausgaben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Letzte Seite im Antrag vor seiner Unterschrift steht da nicht, wer falsche Angaben macht, kann Strafrechtlich verfolgt werden oder was wollen die beim TE erforschen.

zoolander

Danke für euer Feedback :-)


Zitat von: Maunzi am 12. Februar 2024, 08:24:35Es kann durchaus relevant sein was mit dem Regelsatz angestellt wird, sollte der Verdacht aufkommen, dass hier zB Gelder gewinnbringend angelegt wurden bzw irgendwelche Versicherungen die man bis dato nicht erwähnt hat bedient werden und über die Vermögen aufgebaut wird, dass ggf vorrangig zu verwerten wäre.
Wobei zwei kleine Überweisungen da weniger auffällig sein sollten als regelmäßige Zahlungen oder größere Beträge.
Sollten es ganz große Summen sein die monatlich weg fließen, kann ein SB auch hellhörig werden, da dann durchaus mal die Frage aufkommt wovon man eigentlich leben kann und ob da noch von irgendwoher was rein kommt oder so.

Nur so als Gedankenspiel wieso ab und an auch mal die Überweisungen an Dritte spannend werden können.

Sollten die durch dein Geschwärze eventuell doch den Nachnamen entziffert haben, wäre der Gedanke mit dem zweiten Konto durchaus gerechtfertigt. Und dann wäre es ja logisch, dass sie das sehen wollen - da könnte ja Vermögen drauf sein oder du lässt dir da deinen heimlichen Lohn vom 24/7 Job drauf auszahlen etc pp  :grins:


Nachvollziehbar.
Die größeren Summen werden nicht nachgefragt. Das sind eine Visa-Ratenzahlung und ein Studienkredit. Den Studikredit hab ich aber früher auch mal ungeschwärzt stehenlassen. Wobei die Dokumente doch angeblich nicht dauerhaft gespeichert werden...
Ich schwärze mit PDF-Editor, da ist danach nichts mehr lesbar.

Hmmm...Lebensmittel kaufe ich auch über die Visa ein. Der Ratenbetrag bleibt natürlich trotzdem immer gleich.
Ist es denn theoretisch möglich, dass auch noch Einblick in diesen Kontoauszug gewünscht wird? Die Karte habe ich in einer früheren Nachfrage zum VM schon angegeben.

Zitat von: Ottokar am 12. Februar 2024, 12:13:10Lt. BSG dürfen JC Kontoauszüge für max. 3 Monate vor Antragstellung fordern. Eine weitergehende Forderung muss zwingend anderweitig begründet werden. Diese ist nur bei begründetem Verdacht auf Leistungsmissbrauch zulässig, jedoch nicht, um dem JC fehlende Beweise zu liefern, oder unbegründete Vermutungen zu entkräften.

Im Schreiben steht das übliche "es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat."
Wäre der Verdacht auf Leistungsmissbrauch klarer formuliert oder sagt dieser Satz schon genau das aus?


Zitat von: Ottokar am 12. Februar 2024, 12:13:10Ob du der Forderung insgesamt nachkommst oder nur hinsichtlich der fehlenden 1,5 Monate vor der Antragstellung, musst du entscheiden.

Du meinst, je nachdem wie viele Probleme ich mir künftig schaffen will? Tja...wieder mal die Frage, wer letztendlich am längeren Hebel sitzt. Ich hab dort auch noch nen Widerspruch gegen zu geringen Heizkostenzuschuss laufen...und ich würde behaupten, dass mancheiner durchaus nachtragend ist. :sad:

Zitat von: Ottokar am 12. Februar 2024, 12:13:10Was die Frage nach den 2 Überweisungen betrifft, gehen die das JC nichts an. Gemäß § 20 Abs. 1 S. 4 SGB II entscheidest du eigenverantwortlich über die Verwendung der Leistung.
Allerdings kann die Schwärzung unzulässig gewesen sein, denn diese ist nur dann und nur in dem Umfang zulässig, um Daten zu "rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben" unkenntlich zu machen. In dem Fall kann das JC ungeschwärzte Daten verlangen, aber keine Erklärung über den Zweck von Ausgaben.

Wahrscheinlich ist sie unzulässig. Ich schwärze grundsätzlich alle Läden/ Einkaufsorte/ Kundennummern - Eingänge, die es praktische eh nicht gibt, bleiben natürlich ungeschwärzt. So handhabe ich das seit Ewigkeiten. Kann gut sein, dass sich die Dame mittlerweile daran stört.

Kopfbahnhof

Zitat von: zoolander am 12. Februar 2024, 15:42:55Ich schwärze grundsätzlich alle Läden/ Einkaufsorte/ Kundennummern - Eingänge, die es praktische eh nicht gibt, bleiben natürlich ungeschwärzt
So mache ich es auch immer, meiner Meinung nach geht es ein JC rein gar nichts an, wo ich was Einkaufe.
Zumal es auch sein kann, dass es Daten von Dritten sind.

Nur beim Saldo bleibt alles stehen.

Alles andere wie Konten/Versicherungen muss ich doch eh angeben.


Ottokar

Zitat von: zoolander am 12. Februar 2024, 15:42:55Wäre der Verdacht auf Leistungsmissbrauch klarer formuliert oder sagt dieser Satz schon genau das aus?
Dieser Satz sagt gar nichts aus und ist erst recht keine Begründung i.S.d. Gesetzes.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


jens123

Gut möglich, dass die ein weiteres Konto von dir vermuten, welches bisher unbekannt ist. Vielleicht kann man das von dieser Seite her aufklären. Selbstverständlich kann jeder ansparen, auch auf 10 anderen Konten; man muss sie eben (alle) angeben. Ich habe mehrere Konten und hatte bisher nie Probleme.

Schnuffel01

Ich habe noch nie auf meinen Auszügen geschwärzt. Barzahlung regelt.  :clever:

Glaube kaum, daß es SB großartig interessiert, ob ich im Edeka für 3,85€, Netto für 34,78 € oder Rossmann für 2,99 € einkaufe.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Februar 2024, 17:21:36Alles andere wie Konten/Versicherungen muss ich doch eh angeben.
Payback Karte wollen sie auch sehen ist ja auch Guthaben

Ottokar

Zitat von: jens123 am 12. Februar 2024, 18:41:57Gut möglich, dass die ein weiteres Konto von dir vermuten, welches bisher unbekannt ist.
Die können Vermutungen anstellen soviel die wollen, das begründet aber keine Datenerhebung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: Schnuffel01 am 12. Februar 2024, 21:53:28Ich habe noch nie auf meinen Auszügen geschwärzt. Barzahlung regelt.  :clever:

Glaube kaum, daß es SB großartig interessiert, ob ich im Edeka für 3,85€, Netto für 34,78 € oder Rossmann für 2,99 € einkaufe.
wer weiß ein Bekannter der beim Finanzamt arbeitet, sieht ja auch wo er am günstigen Einkaufen kann oder welche Baufirma sehr gute Preise hat.

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 12. Februar 2024, 23:18:27Payback Karte wollen sie auch sehen ist ja auch Guthaben

Du hast wohl das hier Vergessen  :ironie:

Diese Karte kann nie Einkommen sein.