UVG für Drittstaatler

Begonnen von Sese, 11. März 2024, 11:34:30

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Sese

Hallo liebes Forum,

ich frage für eine Freundin aus Kolumbien.
Sie hat eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis nach
Paragraph 25 Abs.1 S.1 AufenthaltG.

Steht ihr für ihren 10-jährigen Sohn Unterhaltsvorschuss zu ?

Sheherazade

Wo ist der Sohn, wo ist der Kindsvater?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Imho nicht. Anspruch besteht nur bei Daueraufenthaltsrecht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sese

Zitat von: Sheherazade am 11. März 2024, 12:18:45Wo ist der Sohn, wo ist der Kindsvater?
Der Sohn ist natürlich in Deutschland.

Der Vater in Kolumbien.

Sese

Zitat von: Ottokar am 11. März 2024, 12:44:24Imho nicht. Anspruch besteht nur bei Daueraufenthaltsrecht.
Und wie sieht es mit Kindergeld aus ?

Ottokar

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Sese


TG

Zitat von: Ottokar am 11. März 2024, 12:44:24Imho nicht. Anspruch besteht nur bei Daueraufenthaltsrecht.

Nein, das stimmt so nicht. Ich habe für eine eritreische Frau Unterhaltsvorschuß beantragt und bewilligt bekommen. Vater des Kindes ist in Eritrea. Dazu mußte die Mutter zum Jugendamt gehen und eine Bescheinigung holen, dass sie allein sorgeberechtigt ist (da sie mit Kind in DE lebt und keine sozialen Abkommen mit nicht EU Staaten bestehen). Diese reicht sie dann bei der Unterhaltsvorschußkasse mit Antrag nach UVG ein. Sie bekommt auch Kindergeld.

Falls der Vater des betroffenen Kindes Unterhalt zahlt, bekommt sie natürlich nichts, außer Kindergeld.

Sese

Ja.
Die kolumbianische Freundin hat nun Kindergeld und UVG beantragt.