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Reisekosten zum Landessozialgericht - Anspruch auf Erstattung?

Begonnen von AnnaSusanna, 10. Mai 2024, 12:20:34

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AnnaSusanna

Hallo,

ich bin als Klägerin zur Verhandlung gegen das JC zum Landessozialgericht geladen. Meine Anwesenheit wurde nicht angeordnet. Einen Anwalt habe ich nicht, brauche aber aufgrund meiner Behinderung eine behinderungsgerechte Begleitung.

In der Ladung des Gerichts steht, dass Reisekosten, sonstige Auslagen und Verdienstausfall nicht erstattet werden. Das verwundert mich, denn das örtliche Sozialgericht hatte der Ladung zur Verhandlung vor Ort sogar direkt ein Formular zur Reisekostenerstattung beigelegt. Ich bin der Meinung, dass ein Erstattungsanspruch durch das Sozialgericht besteht. Meine erste Google-Recherche scheint das zu bestätigen. Oder ist das eine Ermessensentscheidung des Gerichts? Das schiene mir sehr merkwürdig, weil man ja sogar bei Ladungen zum JC die Fahrtkosten erstattet bekommt.

Wisst Ihr mehr? Kann man alternativ die Kosten beim JC beantragen, auch für die Begleitung?

Danke für Eure Antworten.


OLD-MAN


AnnaSusanna

Zitat von: OLD-MAN am 10. Mai 2024, 12:44:47
Zitat von: AnnaSusanna am 10. Mai 2024, 12:20:34Meine Anwesenheit wurde nicht angeordnet

....deshalb auch kein Erstattungsanspruch!

Hast Du eine Rechtsgrundlage dafür? Immerhin bin ich die Klägerin und habe Anspruch auf rechtliches Gehör. Am SG wurde mein Erscheinen auch nicht angeordnet und ich hätte trotzdem die Fahrtkosten bekommen.

TripleH


AnnaSusanna

Zitat von: TripleH am 10. Mai 2024, 13:15:10§ 191 SGG ist die Rechtsgrundlage.

Danke. Der Paragraph wirft grade nochmal ein eignes Licht auf das Verfahren.