Neuigkeiten:

Was sich 2025 ändert...

Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern ein gesundes neues Jahr.

Hauptmenü

Zuweisung > Widerspruch > Klage > kurze Orga-Frage

Begonnen von PaulNRW, 20. Juni 2024, 20:22:48

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

PaulNRW

Hallo zusammen,

vor einiger Zeit erhielt ich vom Jobcenter eine Zuweisung bzw. einen Verwaltungsakt zu einer Maßnahme.

Gegen diese Zuweisung legte ich Widerspruch ein.

Der Widerspruch wurde vom Jobcenter abgelehnt bzw. zurückgewiesen.

Einen Leistungsminderungsbescheid wegen Nichtantritt zur Maßnahme habe ich noch NICHT erhalten.


Frage:

Klage ich - jetzt - vor dem SG wegen der Ablehnung zum Widerspruch?

Oder warte ich mit der Klage, bis der Minderungsbescheid da ist bzw. bis gemindert wird?

Kann es dann nachteilig sein, dass ich gegen die Zuweisung an sich nicht geklagt habe: Es kann ja sein, dass die Minderung erst in zwei Monaten kommt, dann ist es für die Klage wegen der Zuweisung zu spät, dann kann ich "nur" noch gegen die Leistungsminderung klagen. Aber um die geht es ja eigentlich.

Oder wie?

Danke.

Sheherazade

Zitat von: PaulNRW am 20. Juni 2024, 20:22:48Der Widerspruch wurde vom Jobcenter abgelehnt bzw. zurückgewiesen.

Mit welcher Begründung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PaulNRW

Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2024, 08:34:04
Zitat von: PaulNRW am 20. Juni 2024, 20:22:48Der Widerspruch wurde vom Jobcenter abgelehnt bzw. zurückgewiesen.

Mit welcher Begründung?

"Entscheidung

Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen."





Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PaulNRW

#4
Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2024, 10:48:52Und danach steht nichts mehr?

Darunter steht:

"Im Widerspruchverfahren ggf. entstandene notwendige Aufwendungen können nicht erstattet werden."

Der Bescheid selbst ist 4 Seiten lang, aber die Hauptbegründung ist eben diese auf Seite 1. Im Widerspruchsbescheid ist kein Wort von Leistungsminderung oder ähnliches, dort steht im Prinzip nur, dass die Maßnahme zumutbar sei.


180

Zitat von: PaulNRW am 20. Juni 2024, 20:22:48Kann es dann nachteilig sein, dass ich gegen die Zuweisung an sich nicht geklagt habe: Es kann ja sein, dass die Minderung erst in zwei Monaten kommt, dann ist es für die Klage wegen der Zuweisung zu spät, dann kann ich "nur" noch gegen die Leistungsminderung klagen. Aber um die geht es ja eigentlich.
Die Tat verjährt erst nach 6 Monaten. Es kann also noch zur Sanktion kommen.
Kam der Widerspruchsbescheid per Einschreiben? Ansonsten gibt es keine Frist, die du beachten musst. Einfach behaupten, dass du nie den Widerspruchsbescheid erhalten hast und schon kannst du nachträglich die Klage einreichen. Falls das JC sanktioniert und du davon ausgehst, dass die Klage sinnvoll ist.

PaulNRW

Zitat von: 180 am 21. Juni 2024, 13:52:13Die Tat verjährt erst nach 6 Monaten.


Hier geht es nicht um die Tat, sondern um den Widerspruchsbescheid. Ich habe jetzt einen Monat Zeit zur Einreichung der Klage.

Oder ich warte auf den Minderungsbescheid. Wenn das länger dauert als einen Monat, dann kann ich nicht mehr gegen die Zuweisung klagen sondern nur noch gegen die Minderung, steht alles da.

Nein, der Widerspruchsbescheid kam nicht per PZU. Aber so einen Blödsinn mit "nicht erhalten" mache ich nicht. Ohne Widerspruchsbescheid kann ich keine Klage einreichen.

Mir geht es jetzt einfach um die Orga.

Sheherazade

Zitat von: PaulNRW am 21. Juni 2024, 13:14:23Der Bescheid selbst ist 4 Seiten lang, aber die Hauptbegründung ist eben diese auf Seite 1.

Das ist keine Begründung, sondern die Entscheidung. Die Begründung steht im Text auf den 4 Seiten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PaulNRW

Hat sich erledigt, Minderungsbescheid ist jetzt da.