Eventuell teilweise erreichbar

Begonnen von kopfhoch, 29. Juni 2024, 16:06:41

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Fettnäpfchen

Pyramus

Zitat von: Pyramus am 30. Juni 2024, 13:08:49https://www.buergergeld.org/erreichbarkeit-jobcenter-urlaub/
als Quelle würde ich das nicht bezeichnen. Wobei das nicht so schlimm ist, ist ja ähnlich wie bei diesem Forum.
Und so ganz richtig, bzw. ausführlich, ist es auch nicht was da so geschrieben steht. Ratgeber Ortsabwesenheitist sogar aktueller was das Datum angeht.

Zitat von: 180 am 30. Juni 2024, 13:42:35Damit überhaupt ein Meldeversäumnis vorliegen kann, muss das JC den Kunden VORHER schriftlich darüber belehren.
genau
Zitat von: Pyramus am 30. Juni 2024, 14:11:12
Zitat von: Zitat von: 180 am 30. Juni 2024, 13:42:35 [Erweitern] Damit überhaupt ein Meldeversäumnis vorliegen kann, muss das JC den Kunden VORHER schriftlich darüber belehren. In der Belehrung muss ganz deutlich der Paragraph stehen, nach dem der Kunde zur Rückmeldung verpflichtet ist (den gibt es eigentlich nicht) und dass es 10% Sanktion gibt, wenn er das nicht macht. Das JC kann eigentlich nur zu einem "normalen" Meldetermin am Tag nach der Rückkehr zwangseinladen. Seitdem es den KO-Plan gibt, sollen Einladungen aber ohne RFB sein (so lange der Kunde sich freiwillig dem JC unterwirft). Ohne vorherige RFB keine Rechtsfolgen/Sanktionen möglich.
Quelle?
und dann meldest du selber die Quelle
Zitat von: Pyramus am 30. Juni 2024, 14:11:12Aber generell ist die lage laut § 32 SGB II doch eindeutig. § 32 Meldeversäumnisse
und da steht es sogar was User 180 geschrieben hat:
Zitat von: Pyramus am 30. Juni 2024, 14:11:12Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen

Zitat von: Pyramus am 30. Juni 2024, 13:08:49Das mit der dauer hat etwas mit der Absprache zu tun, die man vorm Urlaub trifft. Ortsabwesend für Freitag und Samstag. Brauch mich nicht zurück melden laut bearbeiter. Ortsabwesend für 2 Wochen. Muss mich zurückmelden laut Bearbeiter.
Das hat mal nichts mit dem Gesetz zu tun sondern mit dem, oder deinem, SB. Denn diese Aussage ist aus Gesetzessicht einfach nur falsch.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: kopfhoch am 29. Juni 2024, 17:34:44@Rotti Deine Antwort versteh ich leider gar nicht...sorry :scratch: Bitte erläutere das.
so stand es aber in meinen Bewilligungsbescheid.
Zitat von: Rotti am 29. Juni 2024, 17:27:11Ohne derartige Nachweise können Leistungen erst ab dem Zeitpunkt einer persönlichen Vorsprache erbracht werden.
das bedeutet, wenn ich keine Nachweise bei Beendigung meines Urlaubs schriftlich vorlege, muss ich mich vor Ort beim JC vom Urlaub zurückmelden schlimmer wie bei der Bundeswehr.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

turbulent

Zitat von: Rotti am 01. Juli 2024, 18:52:29muss ich mich vor Ort beim JC vom Urlaub zurückmelden schlimmer wie bei der Bundeswehr.
eine Anekdote aus meinem Leben: Ich muss sogar schon am ERSTEN Tag nach meinem Urlaub wieder VOLL arbeiten! Vor Ort, das heißt ich muss auch noch da hin!! Und ich kriege nicht einmal die Fahrtkosten erstattet!!!
Ist das nicht ein Verstoß gegen die Menschenwürde?

Rotti

Zitat von: turbulent am 01. Juli 2024, 19:22:34Ich muss sogar schon am ERSTEN Tag nach meinem Urlaub wieder VOLL arbeiten!
ich glaube man muss da nicht hin wie @Fettnäpfchen ja schon ausführlich beschrieben hat, aber wer bei einen Termin vom JC nicht erreichbar ist, wird da Probleme bekommen .In deinem Fall kannst du ja Nachweisen das du wieder im Land bist.  :grins:
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Pyramus

Fettnäpfchen

Also wenn im § 32 SGB II . § 32 Meldeversäumnisse drin steht, das man eine Rechtsbelehrung bekommen muss, und bei Erstmeldung beim JC sowieso Unterlagen vom JC zu geschickt bekommt wo auch die Rechtsbelehrungen bei ist, dann muss keine weiteres Schreiben über eine weitere Rechtsbelehrung bzgl. Urlaub rückmeldung erfolgen, weil das wäre ja nur ein wiederholter Rechtshinweis auf § 32 SGB II, welchen man ja schon bei der ersten anmeldung bekommen hat.

180

Die RFB muss zeitnah erfolgen.
Wenn der Neuantrag vor vor wenigen Wochen gestellt wurde, funktioniert das vielleicht. Aber bei Kunden, die schon viele Monate oder Jahre Kunde beim JC sind, kann das JC sich nicht mehr auf eine RFB von vor x Monaten bis x Jahren berufen.

Pyramus

Zitat von: 180 am 01. Juli 2024, 22:38:04Die RFB muss zeitnah erfolgen.
Wenn der Neuantrag vor vor wenigen Wochen gestellt wurde, funktioniert das vielleicht. Aber bei Kunden, die schon viele Monate oder Jahre Kunde beim JC sind, kann das JC sich nicht mehr auf eine RFB von vor x Monaten bis x Jahren berufen.

Wo steht das?

Wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst und 10 Jahre da arbeitest und dann gegen eine Rechtsbelehrung aus deinem Arbeitsvertrag verstößt, kannst du ja auch nicht einfach sagen, ist schon zu lange her das ich den Arbeistvertrag mit den Rechtsbelehrungen erhalten habe.

terrier

Rechtsbelehrungen in Arbeitsverträgen? Pyramus, du schreibst ja neue Rechtsgeschichte.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Fettnäpfchen

Pyramus

Zitat von: Pyramus am 01. Juli 2024, 22:32:03§ 32 Meldeversäumnisse drin steht, das man eine Rechtsbelehrung bekommen muss, und bei Erstmeldung beim JC sowieso Unterlagen vom JC zu geschickt bekommt wo auch die Rechtsbelehrungen bei ist, dann muss keine weiteres Schreiben über eine weitere Rechtsbelehrung bzgl. Urlaub rückmeldung erfolgen, weil das wäre ja nur ein wiederholter Rechtshinweis auf § 32 SGB II, welchen man ja schon bei der ersten anmeldung bekommen hat.
Das kann ich dir leider nicht sicher beantworten da ich schon beides gelesen habe. Da ist es von Vorteil wenn man beim WBA nicht ankreuzt, bzw durchstreicht die Broschüren über die Mitwirkungspflicht erhalten zu haben. Zumindest gab es früher ein extra Feld dafür. Und da rechtlich gesehen auch ein WBA wie ein Erstantrag ist müsste man auch jedes mal die Mitwirkungspflichten erhalten.
Darüber hinaus kann man seit Bürgergeld die Minderung auch aufheben wenn man sich bereit erklärt zukünftig mit zu arbeiten und den Termin nachholt.

Rotti
Zitat von: Rotti am 01. Juli 2024, 19:46:23ich glaube man muss da nicht hin wie @Fettnäpfchen ja schon ausführlich beschrieben hat, aber wer bei einen Termin vom JC nicht erreichbar ist, wird da Probleme bekommen .
Zum ersten Teilsatz frage ich mich wie du darauf kommst:
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Juni 2024, 17:09:37Und falls das JC eine Rückmeldung verlangt dann entweder von der Festnetznummer oder ein pers. Erscheinen.
und beim zweiten Teil verstehe ich nur die Hälfte und dann kann man sich mehrere Szenarien denken; was ja nichts sinnvolles ist.

turbulent
Zitat von: turbulent am 01. Juli 2024, 19:22:34Ich muss sogar schon am ERSTEN Tag nach meinem Urlaub wieder VOLL arbeiten! Vor Ort, das heißt ich muss auch noch da hin!! Und ich kriege nicht einmal die Fahrtkosten erstattet!!! Ist das nicht ein Verstoß gegen die Menschenwürde?
In dem Fall das man arbeiten muss ist man Aufstocker und da gelten etwas anderer Regeln.
Ja auf den Fahrtkosten bleibt man hängen außer der SB bewilligt diese. Hatte schon das Problem und wir einigten uns das ich vom Festnetz Telefon eine Rückmeldung machen konnte. Das andere Mal bestand die SB auf die persönliche Rückmeldung.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

kopfhoch

#24
--- Neues Thema ---

Rotti

#25
ohne Grund kann es keine Sanktion geben, wenn ein Urlaub genehmigt  und melden nach dem Urlaub bei schriftlicher Aufforderung, die steht dann im schreiben vom Urlaubsantrag.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser