Überprüfungsantrag Frist

Begonnen von rubbel, 28. April 2024, 19:48:14

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rubbel

Zitat von: TripleH am 07. Juli 2024, 11:51:01Wirklich ein Ablehnungsbescheid oder nur die Aufforderung zur Beantragung von Wohngeld?

Du hast natürlich recht, ich habe das als Ablehnung gedeutet, sorry für die Verwirrung. Das sind auch nicht meine Bescheide, möchte nur jemand helfen, die Sache zieht sich aber auch hin und die Nerven werden dünner. Ich frage mal nach, ob ich den Bescheid hier einstellen darf.

es ist:

Vollzug des Sozialgesetzbuches, Zweites Buch (SGB II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende
Aufforderung zur Beantragung vorrangiger Sozialleistungen § 12a i.V.m. & 5 SGB II


Ein Berechnungsbogen liegt dem Bescheid auch nicht bei, was ja schon allein ein Witz ist, es wird einfach nur behauptet: Aufgrund der Prüfung eines Wohngeldanspruches ab 07/2024 wurde festgestellt, dass dieser höher ist als der Anspruch auf Bürgergeld.



TripleH

Wäre schön nicht schlecht, ein paar Zahlen zu wissen, wie hoch das vorläufige Bürgergeld ist, wie hoch das Einkommen brutto/netto und Kaltmiete + Heizkosten. Ggf. + Wohnort und Anzahl der Personen, weiteres Einkommen usw., damit man einen Wohngeldrechner nutzen kann. Oder du schmeißt die Daten mal selbst in einen Wohngeldrechner und schreibst, was der ausspuckt.

rubbel

Vielleicht hilft dir die Info, das wir das schon alles durchgerechnet haben, dabei wurde eben festgestellt, das sämtliche Bescheide ab dem 05.01.2023 falsch berechnet wurden.

Die Person hat zwei Jobs, in einem Job werden Einkünfte nach § 3, 26 EStG (Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit) erzielt. In sämtlichen seit 05.01.2023 ergangenen Bescheiden setzt das Jobcenter bei der Freibetragsberechnung des monatlichen Einkommens lediglich den Grundfreibetrag und den zusätzlichen Freibetrag für das Brutto/Netto Einkommen ein.
Der zusätzliche Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeit (ca. 250 Euro monatlich  :scratch: ) fehlt. 

Sheherazade

Zitat von: rubbel am 07. Juli 2024, 12:32:03Der zusätzliche Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeit (ca. 250 Euro monatlich  :scratch: ) fehlt. 

Gibt es den zusätzlich?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

rubbel

Na vielleicht (nicht mehr) direkt als Freibetrag, aber:

Zitat Ratgeber Einkommensanrechnung:

Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind:
- steuerfreie Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12, 26, 26a EStG) in Höhe von 3.000 Euro im Kalenderjahr


Es wurde in dem Fall aber als Einkommen angerechnet :weisnich:

Sheherazade

Zitat von: rubbel am 07. Juli 2024, 14:13:05Es wurde in dem Fall aber als Einkommen angerechnet :weisnich:

Komplett, nicht mit den "normalen" Freibeträgen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

rubbel

Es wurden die Einnahmen aus beiden Jobs zusammen gerechnet, der normale Grundfreibetrag 100 Euro und der Freibetrag 20% gewährt.

Der Freibetrag für Aufwandsentschädigung wurde nicht gewährt bzw. Aufwandsentschädigung wurde komplett als Einkommen angerechnet, wie auch immer man das sehen will.

TripleH

Ein Arbeitgeber, dessen Gemeinnützigkeit bekannt ist oder eher ein kleiner Verein, der das erstmal mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes nachweisen muss? Wie hoch war der Lohn aus dem Ehrenamt monatlich?

Allerdings klärt das jetzt nicht die Frage, ob nun Wohngeld wirklich vorrangig ist oder nicht.


Leeres Portemonnaie

Ich meine, bei den ehrenamtlichen Sachen (Zahlungen) muss ein Bezug genannt sein.  :scratch:
Bsp.: •Fahrgeld für xy = kein Einkommen (bis zur Grenze f. Ehrenamt)
Pauschale für ehrenamtliche Tätigkeit xy = wie Einkommen zu verrechnen
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

rubbel

Zitat von: TripleH am 07. Juli 2024, 14:48:39Ein Arbeitgeber, dessen Gemeinnützigkeit bekannt ist 
Ja, deutschlandweit bekannt

Zitat von: TripleH am 07. Juli 2024, 14:48:39Wie hoch war der Lohn aus dem Ehrenamt monatlich?
Im Durchschnitt 270 Euro

TripleH

Und hast du mal gerechnet, ob mit der Berücksichtigung der Anrechnungsfreiheit bzw. des höheren Freibetrages Bürgergeld höher ist als das wahrscheinliche Wohngeld?

rubbel

Ja, die Rechner haben folgendes Ergebnis ausgespuckt:


Wohngeld 120 Euro

Bürgergeld 195 Euro

PetraL

Zitat von: rubbel am 07. Juli 2024, 14:41:25Es wurden die Einnahmen aus beiden Jobs zusammen gerechnet, der normale Grundfreibetrag 100 Euro und der Freibetrag 20% gewährt.

Der Freibetrag für Aufwandsentschädigung wurde nicht gewährt bzw. Aufwandsentschädigung wurde komplett als Einkommen angerechnet, wie auch immer man das sehen will.
Ich habe im Kopf, dass in so einem Fall der Freibetrag für die Aufwandsentschädigung anzuwenden ist. Der "Standard" Grundfreibetrag von 100 Euro wird dadurch ersetzt. Die weiteren % gibt es aber dennoch auch, natürlich.

rubbel

Zitat von: PetraL am 07. Juli 2024, 19:27:14Ich habe im Kopf, dass in so einem Fall der Freibetrag für die Aufwandsentschädigung anzuwenden ist. Der "Standard" Grundfreibetrag von 100 Euro wird dadurch ersetzt. Die weiteren % gibt es aber dennoch auch, natürlich.

So wäre es ja auch richtig, ist aber nicht passiert  :weisnich:

PetraL

Zitat von: rubbel am 07. Juli 2024, 19:43:50
Zitat von: PetraL am 07. Juli 2024, 19:27:14Ich habe im Kopf, dass in so einem Fall der Freibetrag für die Aufwandsentschädigung anzuwenden ist. Der "Standard" Grundfreibetrag von 100 Euro wird dadurch ersetzt. Die weiteren % gibt es aber dennoch auch, natürlich.

So wäre es ja auch richtig, ist aber nicht passiert  :weisnich:
Tja, wieder mal einer, der vom JC beschissen wird ... Aber dafür gibt es ja Widerspruch bzw. Überprüfungsantrag und Klage